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Schneebrett von Hausdach aufs Auto :(

Opel Vectra C
Themenstarteram 30. Dezember 2014 um 17:55

Mir ist hier im Urlaub in NL heute Nacht ein Schneebrett aufs Auto gekracht. Innenleuchte ist ausgebrochen, Dach eingedellt.

Ist so etwas ein Teilkaskoschaden ??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 30. Dezember 2014 um 20:42:32 Uhr:

Du solltest aber dein Kennzeichen besser unkenntlich machen.

Und warum sollte er das.....???

Das KFZ-Kennzeichen fährt jeder Täglich in der Öffentlichkeit für jeden Sichtbar spazieren !!!

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Ist das nicht das Problem des Hausbesitzers und dessen Haftpflichtversicherung?

Moin,

die VK würde zahlen, TK nicht. Aber ich bin Dopamins Meinung und würde mich an den Hausbesitzer wenden, könnte in NL sicher nicht so einfach werden... Wieso liegt da eigentlich Schnee der für Lawinen reicht und hier im Norden ist alles grün?!?

 

Gruß

Andre

Also meine TK zahlt bei Erdrutschen und Lawinen aber bei einer Dachlawine sehe ich die Verantwortung beim Hausbesitzer

Lawinen an sich ist aber versicherungstechnisch nen ganz anderer Schuh als eine Dachlawine... Ersteres ist höhere (Natur)Gewalt und kaum vermeidbar, letzere lässt sich durch entsprechende Massnahmen (Schneefanggitter etc.) des Hausbesitzers so gut wie vermeiden. Dürfte wie gesagt in NL schwierig werden, dort hat man eher Probleme mit Wasser oder Sand... ;)

Wenn es eine gewerblich genutzte Immobilie (Vermietung o.ä.) ist, sollte der Besitzer eigentlich dagegen versichert sein, kenne das niederländische Recht leider nicht, bin nur in unserem regelfest.

Gruß

Andre

Ist glaube trotzdem dein Pech.

Z.B. in Österreich ist es so, wenn von meinem Hausdach ein Dachschindel durch den Sturm weggerissen wird und dir dein Auto beschädigt, zahlt das NICHT meine Sturmversicherung vom Haus, sondern nur die Teil- bzw. Vollkasko des Autos.

Ich habe das auch erst nicht glauben können.

Themenstarteram 30. Dezember 2014 um 18:54

Naja ... war ja nichtmal viel Schnee ... hier sin etwa 15 cm gefallen, die hatte ich schon entfernt... nun taut es und der nasse Schwere Schnee ist genau aufs Dach gekracht .... habe da nun wohl ne Vogeltränke in der Dachfläche.... :(

Edit: Bild auf Userwunsch entfernt. Achim (Mod)

Hallo, es gibt ein Urteil bezüglich dieser Problematik, welche eindeutig dem Autofahrer die Schuld zuweist, weil dieser mit so einer Situation rechnen muss und sein Kfz nicht an so einer gefährdeten Stelle parken sollte.

So geschehen an der Uni Greifswald.

Einen guten Rutsch wünscht

opelfabia

Oh Je.. da muss wohl der Beulendoktor dran..

Hallo Ulridos,

schöne Bescherung....

Du solltest aber dein Kennzeichen besser unkenntlich machen.

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 30. Dezember 2014 um 20:42:32 Uhr:

Du solltest aber dein Kennzeichen besser unkenntlich machen.

Und warum sollte er das.....???

Das KFZ-Kennzeichen fährt jeder Täglich in der Öffentlichkeit für jeden Sichtbar spazieren !!!

Themenstarteram 30. Dezember 2014 um 21:22

Jopp ... geht gerade am Handy nicht.... iss mir auch nicht so wichtig... 4MenWagen :D

Zitat:

@Dopamin09 schrieb am 30. Dezember 2014 um 19:02:35 Uhr:

Ist das nicht das Problem des Hausbesitzers und dessen Haftpflichtversicherung?

Ich kenne jetzt die holländischen Gesetze nicht, in D wäre es höhere Gewalt, sofern nicht in den entsprechenden Gebieten ein Schneefang am Dach Vorschrift ist und diese verletzt wurde.

Zitat:

@martin7791 schrieb am 30. Dezember 2014 um 19:46:46 Uhr:

Ist glaube trotzdem dein Pech.

Z.B. in Österreich ist es so, wenn von meinem Hausdach ein Dachschindel durch den Sturm weggerissen wird und dir dein Auto beschädigt, zahlt das NICHT meine Sturmversicherung vom Haus, sondern nur die Teil- bzw. Vollkasko des Autos.

Ich habe das auch erst nicht glauben können.

Ist ein TK Schaden ab Windstärke 8, Eigenversicherung geht immer vor anderen Versicherer, die holen sich sofern möglich, den Zeitwertanteil ggf vom Haftpflichtversicherer des Eigentümers, was aber meisten nicht übernommen wird, weil höhere Gewalt.

Genau das Gleiche, wenn ein Baum durch Sturmschaden auf Nachbars Haus fällt, übernimmt den Schaden die Gebäudeversicherung des Geschädigten den Schaden (gleitender Neuwert), die Haftpflichtversicherung würde, wenn sie eintreten müßte nur Zeitwert übernehmen.

@ulridos

Schade um das schöne Vectra-Dach.

Habe auch immer noch ein paar Dellen (kaum sichtbar) vom großen Hagel (2013) auf mein Dach, werde es wohl nächstes Jahr machen lassen (Deulendoktor).

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