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Scheinwerfer Links-/Rechts-Einstellung

Themenstarteram 23. Februar 2017 um 10:49

Hallo zusammen.

Vorab: Suche bemüht, nichts passendes gefunden

Meine Scheinwerfer sind in der Werkstatt in der Höhe korrekt eingestellt worden, wie es sich gehört, planer Boden, Fahrzeug belastet nach Vorschrift, und auch die % an dem Prüfgerät passend zur Vorgabe des SW korrekt eingestellt.

Was mir gleich nach dem Kauf (Neuwagen) auffiel, die SW leuchteten in der Höhe zwar korrekt, aber der Brennpunkt beider SW war irgendwie zuweit rechts.

Ich dachte erst, das muss so sein.

Im Rahmen eines Service in der Werkstatt sagte der nette Mann aber auch gleich zu mir, die strahlen nicht gerade, er wird es korrigieren. (also doch)

Nun strahlt einer gerade, und der ander zu weit nach Links (bei Nebel schön zu erkennen) :(

Nach reiflicher Überlegeung bin ich der Meinung, das mit diesen Geräten welche man davor stellt es auch gar nicht sauber hinbekommen kann, denn man stellt es ja immer in den Brennpunkt, egal ob dieser in Flucht mit dem Fahrzeug/Fahrtrichtung ist oder nicht.

Blöd irgendwie.

Ich stelle mir nun die Frage, wo ich eine sauber fluchtende links/rechts-Einstellung der einzelnen SW vornehmen kann/machen lassen kann.

(Licht wo ich es brauche und weniger Blendung des GV - ein prima Synergieeffekt)

Weiß da einer Rat?

RON

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 23. Februar 2017 um 16:13

Also...

Ich habe H4-Funzeln in meinen SW. Also kein anlernen oder '0'-Stellung etc. nötig gewesen.

War gerade beim TÜV-Nord-Mann.

Der hat auf so'n Prüf-/Vermessungs-Rampe/Tisch-Dingens den Wagen exakt drauf gestellt.

Davor waren dann Querschienen wo er den SW-Tester entlang schieben konnte.

Gerät wird mittig vor das Fahrzeug positioniert, dann sucht er sich links und rechts jeweils einen Bezugspunkt/Bezugslinie an der Karosse (bei mir die Sicken auf der Motorhaube) und stellt den Winkel des SW-Testers zum Fahrzeug ein.

Das war der Knack-punkt an dem ganzen.

Hierbei scheitert es oftmals bei den Werkstätten laut seiner Aussage.

 

Wie schon zu erwarten Höhe exakt, aber viel zu weit links.

Jetzt wurde alles schön eingestellt (zu zweit im Auschlussverfahren, weil die Verstellung sehr unerwartet u. biestig reagierte), noch ein paar Fragen für Räder/Felgen beantwortet bekommen und gut war's.... Für lau...

 

Danke hierfür an den TÜV-Nord.

Danke auch hier an Eurem Interesse.

Gruß RON

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Für sowas empfiehlt sich der Bosch-Dienst. Die können Scheinwerfer.

Dann leuchte in dunkler Nacht mal an eine Wand und fahr geradeaus rückwärts (ebener Untergrund vorausgesetzt !), dann siehst das schon

-- ob sie gleichmäßig tiefergehen bei zunehmender Entfernung von der Wand (pro 10m 10-12 cm)

-- ob sie auseinander-/zusammengehen

Kannst ja 2 Maßstäbe an die Wand lehnen, hilft.

Kann man sich bei Nebel aber auch schnell täuschen lassen ---> schau dir das Ganze mal vom Beifahrersitz aus an ;-)

Themenstarteram 23. Februar 2017 um 11:21

Ok, danke.

Habe gerade mal beim örtlichen 'TÜV Nord' angerufen.

Ich solle doch heute einfach bei Ihm vorbei kommen.

Mach ich jetzt, werde dann berichten...

Gruß

Zitat:

@Oldironsides220 schrieb am 23. Februar 2017 um 11:49:47 Uhr:

Nach reiflicher Überlegeung bin ich der Meinung, das mit diesen Geräten welche man davor stellt es auch gar nicht sauber hinbekommen kann, denn man stellt es ja immer in den Brennpunkt, egal ob dieser in Flucht mit dem Fahrzeug/Fahrtrichtung ist oder nicht.

Die Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräte (SEP) haben ein Projektionssystem, die bilden die horizontale und vertikale Ausrichtung des Lichtbündels auf den Projektionsschirm (oder bei modernen Geräten: auf ein digitales Bilderfassungssystem) ab. Für die Höheneinstellung muss man das Gerät einfach nur halbwegs mittig vor den Scheinwerfer stellen, dann passt das schon. Für die seitliche Einstellung muss das Gerät aber zusätzlich noch richtig parallel zur Fahrzeugfront stehen, das wird häufig vernachlässigt.

Außerdem gibt es da noch ein paar Fallstricke:

Wer nur auf die Höhe achtet, dreht vielleicht zunächst an der falschen Schraube. Wenn er die hinterher nicht wieder um den gleichen Weg zurückdreht, hat er schon die seitliche Einstellung versaut.

Außerdem gibt es Fahrzeuge mit sogenanntem "City-Licht". Die stellen bei geringer Geschwindigkeit (also auch im Stand!) den Lichtkegel des linken Scheinwerfers nach links und nach unten. Zur Scheinwerfereinstellung muss bei diesen Fahrzeugen i.d.R. der Lichtschalter auf "manuelles Abblendlicht" stehen. Wer in der Automatik-Einstellung den linken Scheinwerfer einfach nur hoch dreht, versaut die Einstellung. Dann leuchtet der Scheinwerfer im City-Modus zwar normal hoch, aber viel zu weit nach links. Im Landstraßen-Modus (oberhalb von 50 oder 60 km/h) dagegen stimmt die seitliche Ausrichtung, aber der Lichtkegel ist deutlich zu hoch. In beiden Fällen wird der Gegenverkehr nicht unerheblich geblendet!

Noch modernere adaptive Frontbeleuchtungssysteme können fast beliebig komplizierter sein.

Zitat:

Ich stelle mir nun die Frage, wo ich eine sauber fluchtende links/rechts-Einstellung der einzelnen SW vornehmen kann/machen lassen kann.

Je nachdem was du für ein Fahrzeug hast kann das entweder jeder Kfz-Lehrling (wenn er sorgfältig arbeitet) oder nur der Spezialist bei der Markenwerkstatt (weil man ein Diagnosegerät dafür braucht)....

Sollte es sich bei dem Fahrzeug um den Caddy aus deinem Profilbild handeln: Wenn ich mich richtig erinnere, ist bei denen üblicherweise die einzige Besonderheit, dass es für das Fernlicht eine eigene Einstellschraube gibt. Also harmlos.

Themenstarteram 23. Februar 2017 um 16:13

Also...

Ich habe H4-Funzeln in meinen SW. Also kein anlernen oder '0'-Stellung etc. nötig gewesen.

War gerade beim TÜV-Nord-Mann.

Der hat auf so'n Prüf-/Vermessungs-Rampe/Tisch-Dingens den Wagen exakt drauf gestellt.

Davor waren dann Querschienen wo er den SW-Tester entlang schieben konnte.

Gerät wird mittig vor das Fahrzeug positioniert, dann sucht er sich links und rechts jeweils einen Bezugspunkt/Bezugslinie an der Karosse (bei mir die Sicken auf der Motorhaube) und stellt den Winkel des SW-Testers zum Fahrzeug ein.

Das war der Knack-punkt an dem ganzen.

Hierbei scheitert es oftmals bei den Werkstätten laut seiner Aussage.

 

Wie schon zu erwarten Höhe exakt, aber viel zu weit links.

Jetzt wurde alles schön eingestellt (zu zweit im Auschlussverfahren, weil die Verstellung sehr unerwartet u. biestig reagierte), noch ein paar Fragen für Räder/Felgen beantwortet bekommen und gut war's.... Für lau...

 

Danke hierfür an den TÜV-Nord.

Danke auch hier an Eurem Interesse.

Gruß RON

Ich hab innerhalb weniger Tage meine Scheinwerfer beim Herbst-Lichttest, bei der Inspektion und bei der HU eingestellt bekommen, jedes Mal waren sie angeblich verstellt und mussten korrigiert werden. Am Ende musste ich sie dann selbst so hindrehen, dass ich nachts was seh. Da mir kein Entgegenkommender die Lichthupe wegen Blendung gibt, wird’s schon passen. Es gibt wohl keine "richtige" Einstellung.

Themenstarteram 25. Februar 2017 um 11:14

Die richtige Einstellung gibt es sehr wohl - unzwar die nach gesetzlicher Vorgabe.

Man muss dann eben auch die Lust o. Willen dazu haben das Prüfgerät akurat auf das jeweilige Fahrzeug richtig einzustellen.

Bestes Beispiel ist meine kürzliche Aktion.

Man muss für die richtige Einstellung neben einem funktionstüchtigen Einstellgerät allerdings auch eine passende Aufstellfläche für Fahrzeug und Gerät haben. Vor allem bei der Aufstellfläche für das Gerät bringen schon kleine Unebenheiten schnell große Ungenauigkeiten.

Daran hapert es an vielen Orten, deswegen sind derzeit in vielen Werkstätten gewisse Investitionen notwendig, um die ab 01.01.2018 für die Hauptuntersuchung geltenden neuen Regeln erfüllen zu können. (und an manchen Werkstätten werden ab dem nächsten Jahr schlichtweg keine Hauptuntersuchungen mehr durchgeführt werden können)

Zitat:

@hk_do schrieb am 26. Februar 2017 um 19:33:44 Uhr:

die ab 01.01.2018 für die Hauptuntersuchung geltenden neuen Regeln

Irgendwas in Schriftform darüber, oder einen nachweislichen Link? Ich habe nämlich noch nichts davon gehört/gelesen.

Zumindestens wurde das schon mal Gockel erzählt, Gligg, Klack, Kluck, .....

Verkehrsblatt Heft 2 - 2017, Seite 52, Nr. 11 vom 30. Januar 2017

Hallo Forengemeinde, muss das Thema noch mal aufgreifen.

Hatte in einem anderen Thread (Opel Tigra TwinTop) ja erwähnt das meine Scheinwerfer wohl viel zu niedrig eingestellt waren, ohne dass dies der TÜV (GTÜ-;)) zuletzt bemängelt hätte. Meine Ausleuchtung des Abblendlichts ging gerade mal so weit, dass ich auf einer dunklen Landstraße (schon weit unter zulässiger Höchstgeschwindigkeit) manchmal dachte, in ein schwarzes Loch zu fahren.

Das habe ich jetzt korrigiert und mein Tigra hat nun eine wahre Erleuchtung erfahren ;-)), zumal ich mir (nicht "mir" persönlich, sondern dem ... ;-)) jetzt auch noch die hellsten, "zulässigen" Leuchtmittel verbaut habe.

Warum die jetzt erst darauf kommen (nach neustem §29 StVZO), das auch das genauste Prüfgerät versagt, wenn Anwendung nicht korrekt durchgeführt und/oder der Standort (des Geräts und des zu prüfenden Fahrzeugs) nicht "exakt" auf "allen" Ebenen ausgerichtet sein müssten, bleibt mir ein Rätsel.

Insofern wird eine laienhafte Einstellung der SW auch nur selten "exakt" durchgeführt sein können, wenn da auch schon Fachwerkstätten und womöglich sogar Prüfeinrichtungen, ihre "Fehleinstellungen" nicht bemerken.

Die Höhe der SW-Einstellung sollte da weniger Probleme bereiten, aber bestimmt schauen die Prüfer dabei auch nicht so genau hin, ob bspw. das Fahrzeug unbeladen und/oder der Reifendruck nicht einseitig falsch ist. Wenn dann die Einstellung nicht stimmte korrigierten meine Prüfer bisher "immer" die Einstellung der SW, u. U. (aus den vorher genannten Gründen) dann aber doch falsch, gerade was die Zentrierung (horizontale Einstellung der SW, auch zueinander) des Lichtbildes betrifft.

Ideale Bedingungen bei einer Selbstüberprüfung/Einstellung gibt es wohl auch kaum im realen Leben, wie bspw. eine leergeräumte Garage, wo der Boden "absolut" in der Waage, sich zumindest zur Rückwand (90°-Winkel), befindet. Zumal sich dann auf absolut gleicher Ebene auch der Platz "vor" der Garage befinden muss, um dann den "Mindestabstand" (5 Meter, besser wären 10) zur Wand zu gewährleisten. Auch in Tiefgaragen wird man kaum alle Parameter optimal vorfinden können.

Meine SW scheinen ;-)) zumindest jetzt korrekt (er) eingestellt zu sein, bei einer nächtlichen Probefahrt gab es keine negative Rückmeldung ;-)) des Gegenverkehrs. Dennoch bleibt eine gewisse Unsicherheit, aber die Fernscheinwerfer brauche ich jetzt viel seltener ;-))

Wie groß ist den der Spielraum (Toleranz) bei der Einstellung, horizontal/vertikal?

ideal scheinwerferleuchtbild anschauen, mit praxisbezug einstellen.

beim fahren gibt es immer unterschiede: fahrbahn, ladezustand, usw, diese Toleranz muss abgedeckt sein.

tüv prüft eigentlich hauptsächlich auf nichtblenden Gegenverkehr was vollkommen wichtig/richtig ist.

optimale nutzereinstellung obliegt dem halter

Zitat:

@hans12345678 schrieb am 22. März 2018 um 09:56:36 Uhr:

ideal scheinwerferleuchtbild anschauen, mit praxisbezug einstellen.

beim fahren gibt es immer unterschiede: fahrbahn, ladezustand, usw, diese Toleranz muss abgedeckt sein.

tüv prüft eigentlich hauptsächlich auf nichtblenden Gegenverkehr was vollkommen wichtig/richtig ist.

optimale nutzereinstellung obliegt dem halter

Danke für den Hinweis! Die Leuchtweitenregulierung sollte dabei ja auch die unterschiedlichen Ladezustände ausgleichen und alleine deshalb muss die Grundeinstellung (Regler auf "Null") wenigstens stimmen.

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