Scheinwerfer Haftpflichtschaden

Hallo zusammen,

meine geparktes Fahrzeug ist durch ein anderes Fahrzeug beschädigt worden.

Soweit ist auch alles Okay.

Nun will aber die Gegnerische Haftpflichtversicherung nicht den Scheinwerfer bezahlen, sondern nur die Reparatur des gebrochenen Halters.

Wie gesagt am Scheinwerfer ist ein Halter gebrochen.

Ich sehe das so, das ich vor dem Unfall keinen instandgesetzten Scheinwerfer hatte und ich deshalb auch einen neuen Scheinwerfer erstattet haben möchte und nicht nur die Reparatur des Halters.

ist es Rechtens, das die Versicherung einen so abspeisen will?
oder versuchen die mal wieder nur einen Dummen über den Tisch zu ziehen?

Wie schon geschrieben....Es ist ein Haftpflichtschaden.

Lg

Martin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@J_Novi schrieb am 8. August 2016 um 09:08:27 Uhr:



Zitat:

@Martin_230TE_87 schrieb am 8. August 2016 um 00:03:31 Uhr:



Es ist ein S211 E320CDI Bj 6/2005 mit derzeit 275000km auf der Uhr.

...für den Fall das ich mein Fahrzeuge veräußern wollte (was ich nicht vor habe) wäre der geflickte Scheinwerfer für jeden potenziellen Käufer ein Grund den tatsächlichen Wert (Preis) nicht bezahlen zu wollen....
Oder gar vom kauf abzusehen.

Naja, in der Preisklasse wirst Du beim Privatverkauf sowieso nur ein gewisses Klientel als potenzielle Käufer haben. Und ob der Scheinwerfer geflickt oder neu gemacht wurde spielt bei deren Art von Preisverhandlung eh keine Rolle, da sie so oder so den Preis drücken werden.

Jetzt, wo ich weiß, um was es hier tatsächlich geht, erscheint jede Zeile dazu als reine Zeitvergeudung.

Als ich meinen S211 (unfallfrei, top gepflegt, gute Ausstattung, jünger und 50.000 weniger auf der Uhr als der vom TE) vor zwei Jahren !! verkauft habe, wollten den schon die "Letzte Preis" Jungs nicht mehr haben. Ich hab den damals für Kleingeld verschleudert, weil ihn keiner wollte. Tacho > 200 k war das Todesurteil. Unverkäuflich.

Und wir diskutieren hier ernstlich über einen Minderwert wegen eines reparierten Scheinwerferhalters.

Ein umgefallener Sack Reis ist beim Verkauf eine Sensation dagegen.

Unfassbar...
🙄

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Auch das Kleben kann bereits eine herstellervorgegebene Reparaturmöglichkeit sein. Es gibt für bestimmte Sachen bereits Reparaturkits der Hersteller. Und das kann man im Vorweg klären, ohne einem Anwalt die Gebühreneinnahmen zu sichern.
Beispielsweise nenne ich mal VW, Opel, BMW, Mercedes.
@Dellenzähler
Leider ist es falsch, ein einziges, relativ aktuelles Urteil als allgemeinverbindlich hinzustellen. Ebenso ist es falsch, aus der Anzahl vieler vergleichbarer Gerichtsentscheidungen daraufzu schließen. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Insbesondere dann, wenn ein AG entschieden hat, ist es nicht verbindlich für andere Fälle. Es muss also der zugrunde liegende Sachverhalt betrachtet werden. Dazu gehört u.a. allein schon der konkrete Fahrzeugtyp!

Das ist aber rechtlich irrelevant, weil geklebt eben nicht unbeschädigt ist.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. August 2016 um 22:09:32 Uhr:


Das ist aber rechtlich irrelevant, weil geklebt eben nicht unbeschädigt ist.

Laut dem o.g. Mercedes-Thread werden die gebrochenen Halterungen entfernt und die aus dem Reperatursatz aufgeclipst.

Ob das bei allen Modellen so ist weis ich natürlich nicht.

Wenn es nicht identisch mit der Werksauslieferung ist, ist das Bauteil nicht unbeschädigt. Da liegt der Haase im Stroh und trinkt einen "Cuba Libre" 😉

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Also wäre jedes teilweise Lackieren, Spachteln, Smartrepair, jede Winschutzscheibenreparatur unzulässig 😕
Da sagen aber viele Gerichte etwas anderes.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. August 2016 um 22:32:37 Uhr:


Wenn es nicht identisch mit der Werksauslieferung ist, ist das Bauteil nicht unbeschädigt. Da liegt der Haase im Stroh und trinkt einen "Cuba Libre" 😉

Das wissen wir aber alle leider nicht, da wir gerade keine Mercedes Scheinwerfer des Unfallfahrzeugs vor uns liegen haben.

Wie gesagt: Haftpflichtfall

Lackierung von Bauteilen bringt idR einen merkantilen Minderwert und es ist unvermeidbar (auch das Originalteil wird lackiert und der Unterschied sollte nur in der Lackschichtstärke liegen). Spachteln ist nicht. Smartrepair ist auch nicht. Und Windschutzscheibe kommt sowieso neu.

edit
@zille genau und deshalb: Prost!

Zitat:

@UliBN schrieb am 5. August 2016 um 22:04:58 Uhr:

Auch das Kleben kann bereits eine herstellervorgegebene Reparaturmöglichkeit sein. Es gibt für bestimmte Sachen bereits Reparaturkits der Hersteller. Und das kann man im Vorweg klären, ohne einem Anwalt die Gebühreneinnahmen zu sichern.
Beispielsweise nenne ich mal VW, Opel, BMW, Mercedes.
@Dellenzähler
Leider ist es falsch, ein einziges, relativ aktuelles Urteil als allgemeinverbindlich hinzustellen. Ebenso ist es falsch, aus der Anzahl vieler vergleichbarer Gerichtsentscheidungen daraufzu schließen. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Insbesondere dann, wenn ein AG entschieden hat, ist es nicht verbindlich für andere Fälle. Es muss also der zugrunde liegende Sachverhalt betrachtet werden. Dazu gehört u.a. allein schon der konkrete Fahrzeugtyp!

Vielen Dank, für deinen sicherlich gut gemeinten Ratschlag. Aber du darfst unterstellen,
das ich hier schon weiß wo von ich spreche und was ich hier schreibe...🙂

Und das ist sicherlich nicht falsch, auch wenn du das so meinst.

Im übrigen habe ich nicht von "einem Urteil gesprochen", ich spreche hier von der "Rechtsprechnung",
dass nur nebenbei.

Die Reparturkits der Hersteller spielen hier überhaupt keine Rolle, auch das wurde in diesem Fred schon erläutert....🙂

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 5. August 2016 um 18:47:01 Uhr:


nochmal
Es gibt aber eben kein Anspruch auf einen neuen Scheinwerfer per se sondern den Anspruch auf eine sach- und fachgerechte Reparatur.
Und diese erfolgt nicht nach Gutdünken, sondern nach den Vorgaben des Herstellers. Was ist daran so schwer zu verstehen???

Ich verstehe das auch nicht. In dem Gesetz, das ich kenne, steht nix von Anspruch auf Reparatur, sondern nur was von der Herstellung des vorherigen Zustands. Aber vielleicht hat sich das ja geändert?
Auch die Beurteilung, wie man den vorherigen Zustand bestmöglich erreicht, ist sehr unterschiedlich.
Da gibt es ja Sachverständige und Sachbearbeiter. Eine von beiden Gruppen soll Ahnung haben, die Andere nicht.
Aber wer ist wer? Die Einen behaupten so, die Anderen andersherum.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

Entsorgung - twindance

Christian?

Wir gelobten, die Bimmel gedrückt zu haben ... sein ... tun ... machen ... oder schon getut zu haben ... oder so ... 🙂

Entsorgung - twindance

Und ich werde zur Stelle sein, um Dich merkbefreite dumme Nuss einfach so zu entsorgen.

Chapeau

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