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scheibentönung! Interessant für jeden!

Themenstarteram 6. April 2008 um 21:58

Hallo.Also würde gerne meine Scheiben vorne Tönen lassen und auch die Frontscheibe...Natürlich am liebsten in Tiefschwarz:D - Ich weiss, dass wird wegen dem Tüv nie klappen...Ich hab da ne andere idee...

Also habe von der Folia Tec SECURLUX®-SicherheitsFolie gelesen. Die Polizei hat das auch an deren Bullis..---müsst mal drauf achten... Man muss sie nicht eintragen lassen...Dank Bauartgenehmigung.

Habe die hinteren Scheiben und die Heckscheibe schon in Tiefschwarz-

Meine Frage.: Darf man dann nur die vorderen Seitenscheiben tönen oder auch die Frontscheibe,..??Danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von niceW126

Was sagt ihr denn nun dazu?!

nicht alles was eingetragen ist, ist auch gleichsam legal! :rolleyes:

und besonders bei eintragungen vom "haustüv" des tuners ist größte vorsicht geboten!

das scheiben der vorderen seitenscheiben und der windschutzscheibe ist definitiv erlaubt! allerdings nur bis zu einem gewissen grad der tönung, und dieser wird bereits werksseitig ausgereizt!

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am 6. April 2008 um 22:22

Zitat:

Meine Frage.: Darf man dann nur die vorderen Seitenscheiben tönen oder auch die Frontscheibe,..??Danke

klar, darfst du alles. inklusive sonnenbrille. frontscheibe musst du allerdings 100% schwarz tönen :eek:

zur securlux,

der einbau der folie auf der frontscheibe ist in d nicht erlaubt, weil die verbundscheibe schon eine tönung besitzt und die securlux die tönung noch verstärken würde.

der einbau der folie auf fahrer und beifahrer darf nur durchgeführt werden wenn die scheiben ungetönt (werkstönung) nicht vorhanden ist. g.g. muss dieses mit einem lichtmessgerät überprüft werden.

wenn die polizei eine nicht eingetragene tönung an deinen forderen scheiben feststellt wird es sehr unangenehm für dich :D

am 6. April 2008 um 22:24

Winduschutzscheibe nur 0,1m², also bei den meisten Autos weniger als ein 10cm breiter Streifen. Theoretisch müsste sich noch mehr eintragen lassen, wird dann aber kosten.

Die vorderen Seitenscheiben sind absolute Grauzone. Mein Folienmensch hat mir von abgeraten, weil es bei ner Kontrolle auf jeden Fall nen riesen Stress gibt. Der Gesetzestet ist da nämlich etwas schwammig formuliert und besagt in etwa das, dass der Fahrer nen 180° Blickfeld haben muss. Die Komplette Seitenscheibe (was du wohl willst) ist damit hinfällig.

Aber überdenk dir das ganze auch nochmal. Meine Heckscheibe ist extrem dunkel getönt. Im dunklen rückwärts einparken geht nur über die Außenspiegel oder eben die geöffnete Tür. Beim nächsten Mal würde ich es nicht so dunkel machen. Vorne könnte ich das mal gar nicht gebrauchen...

Themenstarteram 7. April 2008 um 7:02

Habe auch von "No-Limits" gehört und gelesen in Karlsruhe ist die Firma glaub ich.Die Tönen professionell die Scheiben RUNDUM mit Tüv.Da wurde jemand mal angehalten mit den Rundumgetönten Scheiben und hat länger fgedauert aber die Grünen konnten auch nur noch staunen, denn es war vom Tüv abgenommen---Was sagt ihr denn nun dazu?!

Zitat:

Original geschrieben von niceW126

Was sagt ihr denn nun dazu?!

nicht alles was eingetragen ist, ist auch gleichsam legal! :rolleyes:

und besonders bei eintragungen vom "haustüv" des tuners ist größte vorsicht geboten!

das scheiben der vorderen seitenscheiben und der windschutzscheibe ist definitiv erlaubt! allerdings nur bis zu einem gewissen grad der tönung, und dieser wird bereits werksseitig ausgereizt!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

das scheiben der vorderen seitenscheiben ... ist definitiv erlaubt!

Hä???

Der Fahrer muss immer klar ersichtlich sein. Ist dies nicht gegeben, darf das Fahrzeug nur auf einem Schlepper bewegt werden!

Lt. KBA sind max. 25% Tönung der Frontscheibe zulässig. Das heist nicht, dass diese zu 1/4 zugeklebt werden darf! Die gesamte Abdunkelung darf 25% betragen. Zusätzlich sind Folien auf der Frontscheibe tabu! Denn diese können die Sicht selbst dann behindern/verzerren, wenn sie nicht abdunkeln!

MfG

am 7. April 2008 um 11:28

Hallo,

lass Deine Scheibe in einer Fachwerkstatt durchmessen, dann weißt Du den bereits vorhandenen Tönungsgrad. Eventuell kannst Du dann mit einer Protectfolie noch bis zur äußersten Tönung gehen!!! Lass Dich in einer Fachwerkstatt für Folien mal richtig beraten!!!

gruz

mrgfink

am 7. April 2008 um 13:50

Zitat:

Original geschrieben von niceW126

denn es war vom Tüv abgenommen---Was sagt ihr denn nun dazu?!

mach es, wenn die fleppe weg ist und eine höhere geldbuße incl. punkte fällig sind, wirst du auch gucken :o

im falle eines unfalles wird es versicherungstechnisch auch sehr böse für dich ausgehen.

aber jeder muss halt seine eigenen erfahrungen machen, wir wollen dich gewiss nicht aufhalten.

als Tipp: schaden haben immer nur die anderen, du nicht.

p.s.: ich kann dir von einem bekannten berichten der 1 monat mit bus und bahn gefahren ist nach einer tönungsaktion der vorderen seitenscheiben:D:D

Themenstarteram 7. April 2008 um 21:14

Hmm Muss mal schauen..Versuche auch dich zu überzeugen...Irgendwann:D

Also meines Wissens gehts nur mit diesem Glascoating(Tönen ohne Folie) und das kann dann auch eingetragenwerden. Ob sich Prüfer und Töner gut kennen oder nicht, weiss ich nicht. Machen lassen kann man es u.a. hier: http://www.ohnefolie.de/main/

Aber da gibts auch ganz klare Grenzen.Gruß MHOB

am 8. April 2008 um 18:38

Zitat:

Sehr geehrter Herr ..... , 

zu Ihrer Frage bezüglich einer Tönung der vorderen Seitenscheiben ist folgendes zu beachten:

1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).

2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht!)

3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (à aus der Sichtfeld-Definition heraus die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen!

Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan (vom Stand der Technik her) ein schwer zu erfüllendes Kriterium, welches bislang meines Wissens keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung (Verspiegelung) nachweislich eingehalten hat. Es gibt derzeit nur Scheiben, die mit einer speziellen Bedampfung ausgerüstet sind, (siehe bestimmte Renault-, Mercedes-Benz- und BMW-Fahrzeuge) welche aber die oben genannten Kriterien einhalten und nur leicht getönt sind.

Das heißt: solange die Einhaltung der oben genannten Kriterien nicht nachgewiesen ist à ist ein solcher Anbau mit Tönungsfolie auch nicht zulässig. Grundsätzlich wäre dies natürlich möglich, wenn Sie eine Bauartgenehmigte Scheibenfolie finden, die in der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Anbringung an den vorderen Seitenscheiben zulässt (Bedingungen einer definierten Lichtdurchlässigkeit, Verzerrungsfreiheit, etc.). Hierbei wäre die Anbringung jedoch nicht an allen Scheiben zugelassen, so erfüllen bereits getönte Scheiben die oben genannten Bedingungen nicht mehr nach der Anbringung einer Folie. Zudem wäre hier immer eine Abnahme gemäß § 19 StVZO erforderlich, bei der unter anderem photometrische Messungen durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, daß diese Abnahme nur an speziell ausgerüsteten Orten durchgeführt werden kann.

Über das Internet werden in letzter Zeit solche Scheibenfolien angeboten, deren Gutachten sich als gefälscht herausstellten. Diese gefälschten Gutachten inkl. der Scheibenfolie werden gegen eine nicht unerhebliche Gebühr angeboten. Sie sollten sich jedoch auf ein solches Angebot nicht einlassen, denn hierbei ist bereits die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen tätig. Unserem Hause sind derzeit keine Scheibentönungsfolien bekannt, die für die vorderen Seitenscheiben und für die Frontscheibe zugelassen sind. Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Danner

TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH

VFZ, München

Produktbereich Fahrzeuge

 

Hallo tönen heißt nicht gleich Folie. Man kann auch "lackieren" also Glascoating. Das geht mit einer Tüvzulassung auch vorne. Siehe www.ohnefolie.de Gruß MHOB

sorry...aber die homepage wirkt ziemlich unprofessioniell und wiedermal kommt dort der "haustüv"...

und so wie die das schreiben klingt das fast so, als wenn man das beim normalen tüv um die ecke eh nicht eintragen lassen kann....

also ziemlich fragwürdig das ganze!

aber sonst gehts,ne??? die tönen Scheiben und sind keine Homepagedesigner. Es gibt ,gottseidank, auch "kleiner" Betriebe, die nicht mit einer HammerMegaSuper-Werbekampagne dick auftragen und trotzdem sehrgute Arbeit leisten. Auf der anderen Seite gibt es Internetauftritte die Megageil sind und deren Arbeit voll fürn Heinz ist.

Denen jetzt ne fragwürdige Arbeit, aufgrund der Seite, die nicht die schlechteste ist,anzulasten, halte ich für fragwürdig.

Zur Tüvabnahme-es kommt dort ein mann vom Tüv/Dekra. Von daher kann man davon ausgehen, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Grüß Mhob

am 10. April 2008 um 19:42

dass bei sowas net alles mit Rechten Dingen zugehen muss (aber kann), hatte SternTV mal vor ein paar Jahren eindrucksvoll gezeigt.

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