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Scheibengravur?? Erlaubt oder nicht?

Themenstarteram 26. Juni 2009 um 14:12

Servus Leutz,

Wollt mal fragen ob Scheibengravur erlaubt is bei den kleinen hinteren Scheiben der Hintertür am Caravan..

Wollt für meine kleine Tochter ihr Name eingravieren...

 

Was sagt ihr dazu?

MFG Cleaner

Beste Antwort im Thema

Habt ihr für "erlaubt" passendene Gesetzestexte???

Scheiben, egal wo am Auto erfüllen für mich einen Sicherheitsaspekt. Also in meinen Augen nicht zulässig...

Aufkleber rein und fertig^^

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Ist erlaubt nur Front- und Vordere Seitenscheiben dürfen nicht graviert werden, hinten kannst du alles machen, aus halt Gewisse sachen die vom normal Gesetzt her verboten sind.

 

MfG Dark-Angel712

Themenstarteram 26. Juni 2009 um 14:25

Normales Gesetz? heutzutage? lol ;)

Ja ich würde auch gerne was auf der Heckscheibe machen...Nur das mit dem Tüv is so ne Sache halt...und mit der Versicherung erst recht.

Ich weiss ja net wie das ist ob die Scheibe dann an Stabilität verliert.

Naja weist bestimmt was ich meine. Nein es wird ja nur ca 0.5 mm abgetragen, es wird nicht tief eingeschliffen. Hintere Seitenscheiben ist egal wo und Heckscheibe im unteren drittel.

 

MfG Dark-Angel712

Themenstarteram 26. Juni 2009 um 14:31

Ok da weiss ich Bescheid...wird mein TÜV Süd, denk ich, nichts zu sagen oder?

Wobei das es erst in 2 Jahren wieder ist.

Ich bin auch beim TÜV Süd immer zum Tüv und die hatten meine Gravur damals auch nichts gesagt, bis die Scheibe einer Einschlagen musste, jetzt ist wieder eine ohne drin.

 

MfG Dark-Angel712

Themenstarteram 26. Juni 2009 um 14:37

einschlagen musste? ne quatsch, das is echt ärgerlich..

na da bedank ich mich, mal ne andere Frage, mach net extra nen neuen Thread auf.

Brauch ne Gsi Stoßstange günstig ? Kennst jemand der oder die eine verkauft? Beim Schrotti eine zukriegen is wie nen 5fer im Lotto..

am 26. Juni 2009 um 14:43

Der Bimmelimm verkauft eine, steht im "Biete" Forum

http://www.motor-talk.de/.../...a-f-gsi-frontstossstange-t2323074.html

Da musst du bei Ebay schauen, ob da mal eine günstig geht, ich hab keine mehr da, hab anfang des Jahres nen großteil meines Lagers aufgelöst, die ist in letzter Zeit wiedermal gefragt, hättest du Anfang dieses Jahr suchen müssen, da wollte die kaum noch einer.

 

MfG Dark-Angel712

Habt ihr für "erlaubt" passendene Gesetzestexte???

Scheiben, egal wo am Auto erfüllen für mich einen Sicherheitsaspekt. Also in meinen Augen nicht zulässig...

Aufkleber rein und fertig^^

am 26. Juni 2009 um 16:19

Dazu kann ich auch mal was gescheites sagen;)

 

ich bin letztens in eine Polizeikontrolle gekommen...bzw zivilpozilei fuhr hinter mir und meinte mich anhalten zu müssen....naja wie dem auch sei....

 

Er ging ums auto rum...fand nichts...bis er gemerkt hat das das Fahrwerk nciht eingetragen war..(war ja auch erst 2 tage drin)...plötzlich blieb er an der hinteren Seitenscheibe stehen....

 

Er so "das ist aber nciht zulässig".....ich wäre beinahe aus dem auto gefallen;)....Ich habe auf beiden SEitenscheiben eine Gravur...Die sei nicht erlaubt meinte er...Grund: dadurch erlischt die Bauartgenehmigung der scheibe...er wollte tatzächlich das ich die scheiben rausreiße...an ort und stelle...gehts eigentlich noch....und ich habe die Gravur ganz offiziell auf nem Treffen machen lassen....vor mir 10 autos und hinter mir...

naja nach vielen diskutieren, bei dem ich ihm auch sagte das allein das verdunkeln der scheibne 200euro gekostet hat, hat er dann gemeint.....Na gut...dann will ich mal ncihts gesehen haben...er konnte mir aber natürlich nicht garantieren, das ein anderer polizist in einer nächsten kontrolle von mir verlangt dfas ich das rausreiße....glück gehabt würd ich sagen....

 

Kurz danach war ich beim TÜV bzw GTÜ....den Prüfer hat das nciht mal ansatzweise interessiert, ob da nun ne gravur drin ist oder nciht....meiner meinung nach sollte TÜV und Polizei sich da besser absprechen...denn einer sagt ja und der andere nein...das passt nciht wirklich....

 

und mal ganz ehrlich...wo ist das problem so eine scheibengravur zu erlauben????die tut doch nun wirklich niemanden was....blendet nicht...blinkt nciht...leuchtet nciht...

 

naja...also nach meinen erfahrungen ist eine SCheibengravur nicht zuläßig, da dann die Bauartgenehmigung der scheibe erlischt

 

Ich werde die scheiben trotzdem drin lassen, und es einfach drauf ankommen lassen....

 

so long...

wie siehts eigentlich aus wenn man die gravur beleuchten würde? also mit blauen leds angestrahlt dass sich die gravur etwas abzeichnet, weiß jemand obs damit stress gibt?

mfg joey

Zitat:

Original geschrieben von joey_TM

weiß jemand obs damit stress gibt?

genausowenig wie es erlaubt ist eine scheibe zu durch mechanische bearbeitung zu verändern (dabei macht es KEINEN unterschied ob es sich um vordere oder hintere scheibe handelt!), ist es auch NICHT erlaubt diese dann mit led's anzustrahlen....

sry, aber manche fragen, sollte das halbwegs logische denkvermögen von vornherein klären... :rolleyes:

Einfache Sache:

darf den Fahrer nicht blenden, darf den Verkehr nicht blenden, darf den Verkehr nicht irreführen...

Also nur auf abgesperrtem Gelände.

 

--> Eben, Bauartgenehmigung der Scheibe. Gravur ist eine Oberflächenveränderung, die die Brucheigenschaften dieser verändern (können). Gegenteiliges dürfte von euch gern per GA bewiesen werden.

Wenn der TÜV nicht hinschaut, kann das durchaus gut für euch sein... Gesehen am verschwendetem Geld. Allerdings bin ich der Meinung, dass der Polizist nur nicht genau über die rechtliche Lage bescheid wusste. Normal wär die Weiterfahrt untersagt worden und das Auto zur Prüfung sichergestellt und/oder Prüfung verlangt werden.

am 27. Juni 2009 um 13:37

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

 

 

Allerdings bin ich der Meinung, dass der Polizist nur nicht genau über die rechtliche Lage bescheid wusste. Normal wär die Weiterfahrt untersagt worden und das Auto zur Prüfung sichergestellt und/oder Prüfung verlangt werden.

Muss ich dich korrigieren...er wusste sogar sehr gut bescheid...eine freundin von mir arbeitet auch bei der polizei und hat mal nachgeschaut wer mich da kontrolliert hat...das war der polizist, der bei der polizei die SChulung leitet über Tuningfahrzeuge bzw wie man diese kontrolliert...ich glaub schlimmer hätte es mcih nicht erwischen können oder??;)

 

naja und wie gesagt...er wollte mich ja erst nicht weiterlassen, bzw wollte das ich sie rausreiße...aber da er mir geglaubt hat, das ich nicht wusste das das verboten sei...und wir uns noch ganz nett unterhalten haben...war er so "fair" und hat gesagt, "gut, dann hab ich das nicht gesehen"...glück im unglück würd ich sagen...

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