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Schadenrückkauf Ja oder Nein
Hallo Freunde,
ich habe jemandem einen Kratzer ins Auto gemacht.
Die Kosten der Regulierung haben € 1.800 betragen, ein Schadenrückkauf würde sich rechnerisch bis € 1.400 lohnen. Ich würde nun von SF13 in SF6 zurückgestuft werden. Reiner Haftplfichtfall, bei mir am Fahrzeug is nix.
Könnte es u. U. trotzdem sinnvoll sein den Schaden zurückzukaufen, z. B. wenn nun nochmal etwas passieren sollte wäre ich SF1.
Was würdet ihr machen?
Vielen Dank.
Gruß
bw
Beste Antwort im Thema
http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2527232
2.4. Rueckkaufkosten eines verursachten Schadens
Beim Rückkauf müssen nur die reinen Schadenskosten zurückbezahlt werden:
-Reparaturkosten
-ggf. Wertminderung
-Kostenpauschale
-Kosten für Mietwagen
-Nutzungsausfallentschädigung
-Kosten für Personenschaden (z.B. Schmerzensgeld)
Nicht bezahlt werden müssen die Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten
-Anwaltskosten
-Kosten des Gutachters.
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56 Antworten
Solche Berechnungen sind immer hypothetisch.
Kein Mensch hier weiß, wie die Bilanz in den nächsten Jahren aussehen wird, weil du vielleicht das Fahrzeug wechselst, evtl. einen oder sogar mehrerer Unfälle hast, möglicherweise die Versicherung wechselst usw..
Ich würde keine 1.800 € für einen Rückkauf bei einem üblichen Fahrzeug (also kein Ferrari oder Rolls ;) ) aufwenden.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 6. Mai 2015 um 23:19:07 Uhr:
Solche Berechnungen sind immer hypothetisch.
Ergänzung hochgradig hypothetisch.
Auf Grund der jährlichen Beitragsanpassung der Versicherer stimmt schon im nächsten Jahr die Hochrechnung nicht mehr.
Wechselst Du nächstes Jahr Deinen Wagen und kaufst Dir ein BMW X6 XDRIVE 5.0 (Typklasse 25) wird der Rückkauf sich vermutlich bis 3400€ lohnen
Wechselst Du nächstes Jahr Deinen Wagen und kaufst Dir ein BMW Z3 ROADSTER 2.8 (Typklasse 10) wird der Rückkauf sich vermutlich bis 400€ lohnen
Der Rückkaufswert bemisst sich nach jetztigem Vertragsstand und geht davon aus, dass sich nichts ändert. Er darf maximal ein Anhaltspunkt sein.
gruß
Sind SF für VK vorhanden?
Falls nicht, erfolgt die Rückstufung im Prinzip auch in der VK.
Zitat:
@betriebswirt83 schrieb am 6. Mai 2015 um 23:06:24 Uhr:
bei mir am Fahrzeug is nix.
Zitat:
@AlterVerwalterRS schrieb am 7. Mai 2015 um 18:40:51 Uhr:
Sind SF für VK vorhanden?
Falls nicht, erfolgt die Rückstufung im Prinzip auch in der VK.
Ja Vk ist vorhanden. Da bleibe ich sf13.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 7. Mai 2015 um 18:38:45 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 6. Mai 2015 um 23:19:07 Uhr:
Solche Berechnungen sind immer hypothetisch.
Ergänzung hochgradig hypothetisch.
Auf Grund der jährlichen Beitragsanpassung der Versicherer stimmt schon im nächsten Jahr die Hochrechnung nicht mehr.
Wechselst Du nächstes Jahr Deinen Wagen und kaufst Dir ein BMW X6 XDRIVE 5.0 (Typklasse 25) wird der Rückkauf sich vermutlich bis 3400€ lohnen
Wechselst Du nächstes Jahr Deinen Wagen und kaufst Dir ein BMW Z3 ROADSTER 2.8 (Typklasse 10) wird der Rückkauf sich vermutlich bis 400€ lohnen
Der Rückkaufswert bemisst sich nach jetztigem Vertragsstand und geht davon aus, dass sich nichts ändert. Er darf maximal ein Anhaltspunkt sein.
gruß
Ich habe das Fahrzeug erst letztes Jahr gekauft. Da ändert sich erstmal nix. Grundsätzlich werden die Beiträge wohl eher steigen. Könnte sich der Rückkauf also doch lohnen?
Das musst du schon selber entscheiden, was macht den die SF Rückstufung in deinem Vertrag in % aus?
Als beispiel bei meiner Versicherung ist SF8=34%...SF13=28%, das sind gerade mal 6% bei einem Jahresbeitrag von 450 EUR. Da lohnt noch nicht mal ein Rückkauf von 100 EUR, nur mal so als Beispiel.
Und hinzukommt das du ja im nächsten Jahr wechseln könntest, da kommen wieder neue Zahlen auf den Tisch, also da zu versuchen mehrere Jahre im Vorraus zu errechnen bringt kaum was.
Zitat:
@tartra schrieb am 7. Mai 2015 um 20:13:33 Uhr:
Das musst du schon selber entscheiden, was macht den die SF Rückstufung in deinem Vertrag in % aus?
Als beispiel bei meiner Versicherung ist SF8=34%...SF13=28%, das sind gerade mal 6% bei einem Jahresbeitrag von 450 EUR. Da lohnt noch nicht mal ein Rückkauf von 100 EUR, nur mal so als Beispiel.
Und hinzukommt das du ja im nächsten Jahr wechseln könntest, da kommen wieder neue Zahlen auf den Tisch, also da zu versuchen mehrere Jahre im Vorraus zu errechnen bringt kaum was.
Die neue Rabattstaffel die bis 20% runter geht ist schon recht gemein gemacht, muss man sagen.
Leute die nicht rechnen können, lassen sich davon sehr leicht blenden, wie man an diesem wunderbaren Beispiel sieht! ;)
Zitat:
@AlterVerwalterRS schrieb am 7. Mai 2015 um 20:38:21 Uhr:
Zitat:
@tartra schrieb am 7. Mai 2015 um 20:13:33 Uhr:
Das musst du schon selber entscheiden, was macht den die SF Rückstufung in deinem Vertrag in % aus?
Als beispiel bei meiner Versicherung ist SF8=34%...SF13=28%, das sind gerade mal 6% bei einem Jahresbeitrag von 450 EUR. Da lohnt noch nicht mal ein Rückkauf von 100 EUR, nur mal so als Beispiel.
Und hinzukommt das du ja im nächsten Jahr wechseln könntest, da kommen wieder neue Zahlen auf den Tisch, also da zu versuchen mehrere Jahre im Vorraus zu errechnen bringt kaum was.
Die neue Rabattstaffel die bis 20% runter geht ist schon recht gemein gemacht, muss man sagen.
Leute die nicht rechnen können, lassen sich davon sehr leicht blenden, wie man an diesem wunderbaren Beispiel sieht! ;)
JaJa, sprach der Matheprof :D Ich weiß schon 100% Tarifgrundbtrag und die 6% beziehen sich nicht auf die 450 in meinem Beispiel.
Was ich lediglich mitteilen wollte, das in dem SF Bereich sich nicht viel tut, merkt man ja auch beim SF Klassen sinken Jahr für Jahr, wirklich günstiger wird es nicht.:mad:
Da bringt ein Versicherungswechsel meistens mehr, wenn eine Versicherung mal wieder ihren Grundbetrag neu auswürfelt. Was meinen zweiten Punkt begründet, das ist nicht vorhersehbar.
100EUR ist wohl übertrieben die würde ich schon aus eigener Tasche zahlen, aber so aus dem Bauch raus ab 500 kann die Versicherung machen. Man hat eh keine Möglichkeit in die Zukunft zu schauen, siehe oben.
I.d.R. kann man einen Schaden bis 12 Monate nach Schließung des Schadens zurückkaufen (außer vielleicht bei den besonders billigen Versicherern).
Wenn ich in Deiner Situation wäre, würde ich den Schaden frühestens nach einem weiteren Schaden vor Ablauf dieser Frist zurückkaufen und evtl. zur nächsten Hauptfälligkeit den Rabattschutz einschließen wenn es sich rechnet.
Zitat:
@tartra schrieb am 7. Mai 2015 um 20:13:33 Uhr:
Das musst du schon selber entscheiden, was macht den die SF Rückstufung in deinem Vertrag in % aus?
Ich würde von SF 13 (27%) in SF 6 (36%) zurückgestuft werden. Würde dann nochmal ein Schaden dazukommen wäre ich SF 2 (46%).
Gruß
Und wenn dann noch ein Schaden dazu kommen würde, dann wärst du in SF ???
Und wenn dann noch zwei Schäden dazu kommen würden, dann würde dir der Rückkauf auch nicht mehr viel nützen und irgendwann kündigt die Versicherung und die anderen reißen sich um dich ;)
Zitat:
@Oetteken schrieb am 7. Mai 2015 um 22:20:37 Uhr:
Und wenn dann noch ein Schaden dazu kommen würde, dann wärst du in SF ???
Und wenn dann noch zwei Schäden dazu kommen würden, dann würde dir der Rückkauf auch nicht mehr viel nützen und irgendwann kündigt die Versicherung und die anderen reißen sich um dich ;)
Haftpflicht = Kontrahierungszwang;)
Im Ernst: Hier wurde die Frage nach den Prozenten bei Rückstufung gestellt und ich habe sie beantwortet.
Ich denke eben über das Thema "Schadenrückkauf" nach, da diese Sache kein "Unfall" im klassischen Sinne war, sondern eine Unachtsamkeit bei der ich ein anderes Fahrzeug leicht touchiert habe.
Eine Versicherung möchte ich eigentlich dann in Anspruch nehmen, wenn es mal wirklich kracht. Aus diesem Grund habe ich das Thema ja auch erstellt. Ich möchte Meinungen dazu hören.
Gruß
bw
Das ist meine Meinung.
Du erwartest hoffentlich nicht, dass man dir das Risiko abnimmt.
Wenn dir die 1.800 € locker im Portemonnaie sitzen und du dann besser schlafen kannst, dann zahle die Kosten selber, aber warte erst mal ab, ob es auch bei den 1.800 € bleibt.