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Schadenfreiheitsrabatte mit Anhänger erlangen und dann später Auto anmelden?

Schadenfreiheitsrabatte mit Anhänger erlangen und dann später Auto anmelden?

Themenstarter

Hallo,

 

kennt jemand eine Versicherungsgesellschaft, bei der man einen Anhänger anmelden kann und dann evtl. paar Jahre später die erlangten Rabatt-Prozente auf ein Auto anrechnen lassen kann?

 

Vielen Dank für Antwort!


hey,

 

Anhänger haben keinen SFR, sie laufen immer auf 100%.

Somit wird das nix.


  • 1x

SFR mit Anhänger?

Nette Idee ...


Frank128 Frank128

Wendelstein

Wenn du keinen Anhänger sondern ein Motorrad/Roller mit großem Versicherungskennzeichen nimmst geht das was du vorhast.


dann sollte man aber auch einen passenden fuehrerschein dazu haben?!


Schadenfreiheitsrabatte mit Anhänger erlangen und dann später Auto anmelden?

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

dann sollte man aber auch einen passenden fuehrerschein dazu haben?!

Seit wann, habe ich da was verpasst?


ich dachte um auch ansatzweise fahrpraxis gesammelt haben zu koennen.

war aber auch wirklich eher eine frage.


motorina motorina

ein Halbwissender

Zitat:

Original geschrieben von frankman01

Anhänger haben keinen SFR, sie laufen immer auf 100%.

Somit wird das nix.

Dass das nix wird, ist schon klar; nur die Begründung ist nicht ganz richtig.

Mein H-Kennzeichen läuft auch immer auf 100%; trotzdem kann ich die erlangten schadenfreie Jahre bei Bedarf auf ein "normales" Kennzeichen übertragen und habe dann den entsprechenden SFR.

Grundsätzlich gilt: Übertragung SFR nur innerhalb gleichwertiger Kfz-Kategorien bzw. in eine untergeordnete Kategorien (z.B. SFR vom Lkw kann ich für Pkw nutzen, nicht aber umgekehrt).

 

Grüsse,    motorina.


Zitat:

Original geschrieben von motorina

Zitat:

Original geschrieben von frankman01

Anhänger haben keinen SFR, sie laufen immer auf 100%.

Somit wird das nix.

Dass das nix wird, ist schon klar; nur die Begründung ist nicht ganz richtig.

Mein H-Kennzeichen läuft auch immer auf 100%; trotzdem kann ich die erlangten schadenfreie Jahre bei Bedarf auf ein "normales" Kennzeichen übertragen und habe dann den entsprechenden SFR.

Grundsätzlich gilt: Übertragung SFR nur innerhalb gleichwertiger Kfz-Kategorien bzw. in eine untergeordnete Kategorien (z.B. SFR vom Lkw kann ich für Pkw nutzen, nicht aber umgekehrt).

 

Grüsse,    motorina.

...was aber noch immer nichts daran ändert, dass ein Anhänger keinen SFR hat !


motorina motorina

ein Halbwissender

Habe ich auch nicht bestritten;  nur die Argumentation führte in eine falsche Richtung.

Wenn eine Kategorie keine SFR-Stufung hat, dann heisst das nicht gleich automatisch, dass bei einer Änderung keine schadenfreie Jahre angerechnet werden (s. das Bsp. mit H-Kennzeichen).

... darf man das nicht richtig stellen?

 

Grüsse,   motorina.


Neckarwelle Neckarwelle

Klimakiller

Schadenfreiheitsrabatte mit Anhänger erlangen und dann später Auto anmelden?

Zitat:

Original geschrieben von frankman01

Zitat:

Original geschrieben von motorina

Grundsätzlich gilt: Übertragung SFR nur innerhalb gleichwertiger Kfz-Kategorien bzw. in eine untergeordnete Kategorien (z.B. SFR vom Lkw kann ich für Pkw nutzen, nicht aber umgekehrt).

...was aber noch immer nichts daran ändert, dass ein Anhänger keinen SFR hat !

...und zweitens immer noch nicht stimmt, da ein Krad-SFR auch auf einen PKW übertragen werden kann.


motorina motorina

ein Halbwissender

Aus diesem Gerund schrieb ich von "gleichwertigen" Kategorien, und nicht von gleichen oder gleichartigen Kategorien (sprich: Kennziffern).

 

 

Grüsse,    motorina.


Neckarwelle Neckarwelle

Klimakiller

Der Unterschied der WKZ in den von dir genannten Fahrzeugtypen stimmt aber so nicht.


@motorina

Die Erklärung ist prinzipiell schon richtig..... Auch Oldtimerversicherungen sind idR nicht SFR-Berechtigt, viele Versicherer (imo mittlerweile sogar die meisten) führen aber intern einen SFR und Du kannst ihn bei Bedarf übernehmen......

 

Zur Roller- bzw. Leichtkraftradversicherung: man braucht keinen entsprechenden Führerschein, um sich auf diesem Weg einen SFR "erfahren" zu können, da man schlicht nie den Nachweis erbringen muss, dass man sich seinen eigenen SFR auch erfahren hat..... Man kann theoretisch auch ein Auto auf einen 16-jährigen zulassen und versichern; der "erfährt" sich dann auch seinen eigenen SFR, obwohl er noch keinen Führerschein hat.....

 

Edit:

Bei den meisten Versicherern ist eine Übertragung von Leichtkraftrad auf PKW ohne Probleme möglich!


motorina motorina

ein Halbwissender

Dass das andere Kennziffern sind, ist mir schon klar.

Warum redest du dann um den heissen Brei herum, statt Aufklärung/Richtigstellung zu betreiben?

Ich kann nicht mehr nachschauen; habe alle meine Unterlagen schon entsorgt.

 

Grüsse,   motorina.

 

 

Edit:

@Mimro, das ist mir alles klar (dann habe ich doch noch nicht alles vergessen:rolleyes:); dann habe ich mich vermutlich etwas unglücklich ausgedrückt, was zu Verständnisschwierigkeiten geführt hat?

Danke für die prinzipielle Bestätigung und der Erklärung.


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