Schadenfreiheitsrabatte mit Anhänger erlangen und dann später Auto anmelden?
Themenstarter
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Hallo,
kennt jemand eine Versicherungsgesellschaft, bei der man einen Anhänger anmelden kann und dann evtl. paar Jahre später die erlangten Rabatt-Prozente auf ein Auto anrechnen lassen kann?
Vielen Dank für Antwort! |
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hey,
Anhänger haben keinen SFR, sie laufen immer auf 100%.
Somit wird das nix.
1xSFR mit Anhänger?
Nette Idee ...
Wendelstein
Wenn du keinen Anhänger sondern ein Motorrad/Roller mit großem Versicherungskennzeichen nimmst geht das was du vorhast.
dann sollte man aber auch einen passenden fuehrerschein dazu haben?!
Schadenfreiheitsrabatte mit Anhänger erlangen und dann später Auto anmelden?
Seit wann, habe ich da was verpasst?
ich dachte um auch ansatzweise fahrpraxis gesammelt haben zu koennen.
war aber auch wirklich eher eine frage.
ein Halbwissender
Dass das nix wird, ist schon klar; nur die Begründung ist nicht ganz richtig.
Mein H-Kennzeichen läuft auch immer auf 100%; trotzdem kann ich die erlangten schadenfreie Jahre bei Bedarf auf ein "normales" Kennzeichen übertragen und habe dann den entsprechenden SFR.
Grundsätzlich gilt: Übertragung SFR nur innerhalb gleichwertiger Kfz-Kategorien bzw. in eine untergeordnete Kategorien (z.B. SFR vom Lkw kann ich für Pkw nutzen, nicht aber umgekehrt).
Grüsse, motorina.
...was aber noch immer nichts daran ändert, dass ein Anhänger keinen SFR hat !
ein Halbwissender
Habe ich auch nicht bestritten; nur die Argumentation führte in eine falsche Richtung.
Wenn eine Kategorie keine SFR-Stufung hat, dann heisst das nicht gleich automatisch, dass bei einer Änderung keine schadenfreie Jahre angerechnet werden (s. das Bsp. mit H-Kennzeichen).
... darf man das nicht richtig stellen?
Grüsse, motorina.
Klimakiller
Schadenfreiheitsrabatte mit Anhänger erlangen und dann später Auto anmelden?
...und zweitens immer noch nicht stimmt, da ein Krad-SFR auch auf einen PKW übertragen werden kann.
ein Halbwissender
Aus diesem Gerund schrieb ich von "gleichwertigen" Kategorien, und nicht von gleichen oder gleichartigen Kategorien (sprich: Kennziffern).
Grüsse, motorina.
Klimakiller
Der Unterschied der WKZ in den von dir genannten Fahrzeugtypen stimmt aber so nicht.
@motorina
Die Erklärung ist prinzipiell schon richtig..... Auch Oldtimerversicherungen sind idR nicht SFR-Berechtigt, viele Versicherer (imo mittlerweile sogar die meisten) führen aber intern einen SFR und Du kannst ihn bei Bedarf übernehmen......
Zur Roller- bzw. Leichtkraftradversicherung: man braucht keinen entsprechenden Führerschein, um sich auf diesem Weg einen SFR "erfahren" zu können, da man schlicht nie den Nachweis erbringen muss, dass man sich seinen eigenen SFR auch erfahren hat..... Man kann theoretisch auch ein Auto auf einen 16-jährigen zulassen und versichern; der "erfährt" sich dann auch seinen eigenen SFR, obwohl er noch keinen Führerschein hat.....
Edit:
Bei den meisten Versicherern ist eine Übertragung von Leichtkraftrad auf PKW ohne Probleme möglich!
ein Halbwissender
Dass das andere Kennziffern sind, ist mir schon klar.
Warum redest du dann um den heissen Brei herum, statt Aufklärung/Richtigstellung zu betreiben?
Ich kann nicht mehr nachschauen; habe alle meine Unterlagen schon entsorgt.
Grüsse, motorina.
Edit:
@Mimro, das ist mir alles klar (dann habe ich doch noch nicht alles vergessen
); dann habe ich mich vermutlich etwas unglücklich ausgedrückt, was zu Verständnisschwierigkeiten geführt hat?
Danke für die prinzipielle Bestätigung und der Erklärung.