Saftige Rechnung...
Also mal vorab ich bin mit meinem S3 vor ca 2,5 Monaten, als es stark geschneit hat auf Schnee aufgebockt, so das fahrzeug muste abgeschlept werden und wurde in die nächste garage gebracht. Hier in meiner gegend ist bekant das die Garage überteuert ist und sonst auch gerne was mehr macht. Also hat er mir einen Kostenvoranschlag von 3000 CHF gemacht ich habe es so akzeptiert, so bei der Reperatur was so maximum 3 Tage dauern würde hatte er ganze 3 Wochen + und jetzt komts habe ich heute die Rechnung bekommen in der höhe von 4'740.15 CHF ganze 1740.15 darüber. Ich habe hier mal die Rechnung Fotografiert damit man sieht was ersetzt wurde und wie viel er für was verrechnet hat ich finde es halt extrem überteuert, nun meine Frage was meint ihr dazu ist so k oder viel zu hoch.
13 Antworten
hey,also in deutschland sind kostenvoranschläge in gewisser weise bindend,d.h deine werkstatt hätte dich darüber informieren müssen,das es ein "mehraufwand" in verbindung mit ´"mehrkosten" gibt,und dem hättest du zustimmen müssen,oder es ablehnen können.
für mich ist nicht ganz ersichtlich was da jetzt genau defekt war. ich kenne leider auch nicht die preise bei euch und wieviel sind das in euro:confused:
aber so ganz "koscha" ist mir das nicht.ich würde auf konfrontation gehen.
gruß nico
Autobatterie geladen: 28.00 CH
GEIL das is ja so ne Frechheit das es schon wieder so dämlich ist, dafür geld zu verlange, das es wieder lustig ist.
Ich kann dir halt nur sagen, falls das eine Vertragswerkstatt jeglicher Art war, rechnen die nach fixen Kostenpunkten ab, wie sie Audi oder Skoda oder Seat oder oder oder... vorgibt. Unabhängig wieviel Arbeitszeit gebraucht wird, es wird nen Stundensatz von einem durchschnittlich begabten Meister berechnet, der streng nach Reperaturleitfaden vorgeht... und wenn ers in der hälfte der Zeit schaft, dein problem... umgekehrt aber auch, wenn der sich doof Anstellt.
Ansonsten, freie Werkstatt, die kann berechnen wie sie meint.
Ich weiß nicht wie das in deutschen, und erst recht nicht wies im schweizer Recht geregelt ist, wenn ein Kostenvoranschlag um den Prozentsatz gesprengt wird, sind ja doch öhm geschätzt über 50% mehr
Ja die Baterie hat mich auch sehr vom Stuhl gehauen und er hatte früher Audi doch er hätte Bauen müssen um die anforderungen zu entsprechen hat er aber nicht, er hat Audi rausgekickt und nur noch Vw ...
Es heißt in Deutschland, und Motortalk ist ein deutsches Forum, nicht Garage sondern Werkstatt..;) Deine Rechnung mal auf Euro umgerechnet ergeben satte 3886,29€, wobei das Batterieladen schon 23,78€ ausmacht. Da muss eine alte Frau ziemlich lange für stricken. Ist zu viel, zumal er auch so genannte Verbundarbeiten einzeln berechnet.
was war den mit der Schaltung ? wenn ich das richtig sehe wurde alles was nicht im Getriebe ist , aber zur Schaltung gehört> Seile , Lagergehäuse der Schaltung getauscht ? Warum !!
Waaas kann da so viel putt gehen? Glaub ich kaum. Bin mit meinen Vorgänger a3 mit 120 über nen 1.5 Meter hohen Hügel mitten in nen Feld nach knapp 20 Meter auf den Reifen aufgekommen bis auf die Tatsache das beide federbeindom vorn durch waren Fahrwerk Schrott Rahmen gerissen und die felgen 4 eckig waren ;) und durch die Wucht vom Aufprall sogar der Korb vom subwoofer durchgesprochen ist hat sich am Getriebe unterboden usw nix gefehlt. Waren trotzdem laut Gutachten 32500 Euro reperatur schaden also ab in die Presse Motor usw ausgebaut und verkauft:P
Also i würde vor Gericht gehen wegen deinen Fall
Also alle 4 Reifen haben durchge dreht und dann hats mir Blech Schaltung in die Kardanwelle gedrückt alles drum gewickelt und Zerfetzt...
Zitat:
Original geschrieben von Helvetia90
Also alle 4 Reifen haben durchge dreht und dann hats mir Blech Schaltung in die Kardanwelle gedrückt alles drum gewickelt und Zerfetzt...
Krass das mal richtig mies.....
das haupt problem ist das keiner von hier wirklich sagen kann welche teile gerechtfertigt sind und welche nicht da wir ja das auto nicht von unten sehnen konnten bzw sagen können was für ein schaden entstanden ist =/
Zitat:
Original geschrieben von scarox
das haupt problem ist das keiner von hier wirklich sagen kann welche teile gerechtfertigt sind und welche nicht da wir ja das auto nicht von unten sehnen konnten bzw sagen können was für ein schaden entstanden ist =/
Richtig, aber wie @a3cruiser(in)1981 :-)
schon gesagt hat, vieles sind Verbund arbeiten dürfen eigentlich nicht einzelt berechnet werden, aber ich denke da gibt es auch wieder ne Lücke für die Werken damit die ihr Geld bekommen....
Ok aber die Information über die Mehrkosten, dazu sind die in DE verpflichtet wie es bei euch ist, keine Ahnung, hol dir doch mal Infos wie das bei dir aussieht, etc...
Grüße
Christian
was ich zum teil eh nicht versteh wenn die werkstatt schon so nen ruf hat warum du dann dahin gehst =/ es gibt bestimmt noch andere audi werkstätten bei dir in der gegend oder wenigstens ne freie werkstatt =/
Ja wegen der garage konte es mir nicht aussuchen da der Abschlepper von der Versicherung bezahlt wirt aber nur bis zur nächsten Garage und na ja das Problem er hat hier nie angerufen und es ist hier auch Verbindlich aber er hat immer gesagt 2500-3000 er kanns net genau sagen so hat er es schlau gemacht ...
Beispiel :-)
So hatten Sie sich den Handel nicht vorgestellt: Im Kostenvoranschlag hatte der Innendekorateur ca. 1210 Franken für die Vorhänge nach Mass notiert – schliesslich verrechnete er 2370 Franken. Die massive Preisdifferenz rechtfertigte er mit dem Hinweis, die Anfertigung sei aufwändiger gewesen als angenommen. Müssen Sie das akzeptieren?
Nein, denn der Dekorateur berechnete den Stoff- und Zeitbedarf – und er nannte einen eingeschränkten fixen Preis. Er machte damit einen verbindlichen Kostenvoranschlag. Selbst wenn er mehr Arbeit hatte – weil zum Beispiel der Stoff schwieriger zu verarbeiten war als geschätzt –, darf er nicht mehr verlangen. Im Obligationenrecht (OR) heissts zu Werkverträgen klar: «Wurde die Vergütung zum Voraus genau bestimmt, so ist der Unternehmer verpflichtet, das Werk um diese Summe fertig zu stellen, und darf keine Erhöhung fordern, selbst wenn er mehr Arbeit oder grössere Auslagen gehabt hat, als vorgesehen war.
ABER
Das Gesetz bietet keine Handhabe gegen solche Überraschungen, denn dort steht: «Ist der Preis zum Voraus entweder gar nicht oder nur ungefähr bestimmt worden, so wird er nach Massgabe des Wertes der Arbeit und der Aufwendungen des Unternehmers festgesetzt.»
Sieht wohl schlecht aus :-(