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Sachmängelhaftung: Musterbrief für Mängelrüge

Themenstarteram 20. Januar 2009 um 0:16

Hallo,

ich muss mal zuerst dieses grossartige forum loben - hab schon sehr viel interessantes über TTs lesen können !! :)

Nun aber zu meinem Problem.

Ich bin seit dem 17.1 stolzer Besitzer eines TT Roadster Quattro, den ich bei einem Audi Händler gekauft habe.

Bei der Probefahrt ist mir schon aufgefallen das ein Radlager im Eimer ist. Habe den Händler auch darauf aufmerksam

gemacht. Er meinte das er das noch vor Übergabe checken lässt und wenn sich der defekt bestätigt, das auch

ausgetauscht wird. Von Autos hab ich technisch gesehen kaum Ahnung.Als ich den TT dann am 17. abgeholt hatte meinte der Händler nur, das kein defektes Radlager festgestellt werden konnte. Er würde es aber beim defekt austauschen. Ich hab den Wagen dann am 18.1 bei

einem Freund, welcher eine kleinen KFZ Reparatur führt nochmal checken lassen. Wagen auf die Bühne unten alles angeschaut - Radlager hinten rechts war natürlich voll hinüber. Da sind schon 2 - 3 millimeter Spiel beim Rütteln des Rades. Beim auslesen der Elektronik wurden auch einige Fehler angezeigt. Defekt in der Zentralverriegelung - Defekt in der Klimaanlage. Der Wagen zuckelt auch manchmal ganz kurz beim Beschleunigen. Irgendwas klappert manchmal auch aus dem Motorraum.

Die Ursachen haben wir bisher aber noch nicht finden können. Am Sonntag war dann doch nicht mehr soviel Zeit dafür.

Eventuell Zündspule etc.... Irgenwas passt da jedenfalls nicht. Mein Freund in der Werkstatt meinte auch, das der Turbo zuwenig Leistung bringt. Der TT hat durch ein Digi Tec Chiptuning nochmal ca. 30 PS mehr - also ca. 255 PS. Er meint der müsste unten raus noch viel besser gehen. Da scheint ein grosses Leisttungsloch im unteren Bereich zu sein. Die nächsten Tage will er dann während der Fahrt die Elektronik des TTs überprüfen, um somit den Fehler für das kurze Zuckeln und des Leistungseinbruchs feststellen zu können. Die hintere linke Rückleute ist von innen auch voller Wasser was aber das kleinste Problem sein sollte ;-P. Der TT hat momentan 119500 km aufm Tacho und der letzte Kundendienst wurde erst bei 119100 gemacht.

Wie kann es sein das ein Audi Händler die ganzen Fehler übersieht bzw. verschweigt ? Muss ich jetzt selber für die

Reparatur aller Mängel aufkommen ? Ich habe den Wagen ja erst vor 2 Tagen erhalten und die ganzen Mängel wurden verschwiegen. Er kann doch keinen Wagen mit Fehlern in der Elektronik verkaufen ? Lesen die Händler bei den Service Inspektionen die Elektronik nicht aus ?

Den Kaufvertrag habe ich am 3.1 unterschrieben. Den TT hab ich über die Audi Bank finanziert. Ich hab den Wagen dann aber erst am 17.1 abholen dürfen, weil der Händler meinte das ich 14 Tage abwarten muss bis ich den Wagen bekomme. Anscheinend will sich der Händler insofern absichern, das er erst das Geld von der Audi Bank bekommt und dann erst den Wagen aus der Hand gibt. Klingt alles sehr komisch, aber ich will bei diesen 14 Tagen Wartezeit erstmal nix böswilliges vermuten.

Falls irgendwas in den nächsten 12 Monaten kaputtgehen sollte, dann zahlt der Händler ja laut der 1 Jahresgewährleistung nur 40 % vom Schaden. Die restlichen 60 % müsste ich dann bezahlen.

Wie sollte ich mich nun gegnenüber dem Händler verhalten ? Wie stehen meine Chancen das alles kostenlos repariert zu bekommen ? Ich habe den Wagen auch nur genommen weil ein Audi Händler dahintersteht.

Ich kann mir schon gut vorstellen das den Händlern grad das Wasser bis zum Hals steht und die auf solche Methoden zurückgreifen müssen.

Beste Antwort im Thema
am 20. Januar 2009 um 9:15

Zitat:

Original geschrieben von fluxgold

Nun aber zu meinem Problem.

@fluxgold,

schade, dass es gleich zu Anfang so übel mit dem TT läuft. Tut mir echt leid für Dich.

Ich sehe da nur eine einzige Möglichkeit für Dich:

Setze ein Schreiben mit der Auflistung aller Mängel auf, setze darin dem Händler eine Frist zur Beseitigung dieser Mängel mit dem deutlichen Hinweis darauf, dass Du einerseits die Audi G in Ingolstadt über sein Geschäftsgebahren informieren wirst (!) und andrerseits die Angelegenheit Deinem Rechtsanwalt übergibst, wenn er sich nicht einsichtig zeigt.

Wurdest Du vor dem Kauf über das Chiptuning informiert?

Diesen Brief unbedingt per Einschreiben mit Antwortschein an die Geschäftsleitung schicken.

Und abgesehen von alledem würde ich mir an Deiner Stelle ganz schnell ein Beratungsgespräch bei einem versiertem Rechtsanwalt gönnen. Das kostet nicht viel, bringt aber Einiges.

Die 14 Tage "Wartezeit" hatten damit zu tun, dass Du ein Rücktrittsrecht vom Kreditvertrag bei der Bank hast.

Wenn der Händler das Fzg. vor Ablauf dieser Zeit aushändigt, Du indes von der Finanzierung Abstand nimmst, hat der Händler die Pappnase auf.

Also, alles vollkommen normal (würde ich sagen).

Ich wünsche Dir mal viel Glück...

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Mmmh.. also ich finde es ja als erstes schonmal merkwürdig, dass ein Audi Händler Dich mit einem defekten Radlager vom Hof fahren lässt. Noch vor dem Hintergrund, dass Du ihn darauf hingewiesen hast und Dir eine Prüfung zugesagt wurde. Ganz schönes Armutszeugnis!

Merkwürdig finde ich es auch, das ein Audi Händler einen gechippten TT im Verkaufsraum stehen hat und so ein Fahrzeug so offiziell über die Audi Bank gehandelt wird. Hier in Hamburg hätte so ein Fahrzeug mit dieser Laufleistung und im gechippten Zustand wahrscheinlich keine Chance auf einen derartigen Verkauf bei einem offiziellen Audi Händler. Jedenfalls nicht bei denen, die mir bekannt sind.

Ansonsten bleibt zu sagen:

Sprich mit dem Händler über das Herausgefundene und warte ab, wie er reagiert und was er bereit ist zu tun.

Berichte hier von dessen Reaktion für den Fall, dass dir sein Angebot auf eine Nachbesserung im Umfang nicht ausreichend erscheint.

Im zweifelsfall wird ein Anwalt da sicherlich etwas für Dich tun können.

Manchmal auch schon das bloße Ankündigen der Beauftragung eines Anwalts.

Aber wahrscheinlich/hoffentlich ist das in Deinem Fall gar nicht nötig.

Jedenfalls viel Erfolg!

Was hast Dich der Wagen denn eigentlich gekostet wenn man fragen darf?

Themenstarteram 20. Januar 2009 um 1:23

Danke für die schnelle Antwort :)... 9999 € - mit KW Fahrwerk , neuen Goodyear Sommerreifen und fast neuen Bremsen, innen ganz gepflegt - optisch 1A Zustand. Der Wagen stand noch im Aug. 2008 für 13500 bei denen rum.

Dann kam die massive Preisreduzierung und ich hab zugeschlagen :) Dann noch vom Händler .... den musste ich einfach nehmen ;-P

Tja, da sieht man dann, das "innen ganz gepflegt und optisch 1A Zustand" eben nicht alles ist.

Aber das muss ich Dir ja jetzt nicht mehr sagen ;)

Übrigens:

13.500 war der Wagen auch noch zu ganz gesunden wirtschaftlichen Zeiten ganz sicher nicht mehr wert.

Und die "massive Preisreduzierung" ist eher eine Absenkung auf einen halbwegs realistischen Marktpreis für das Fahrzeug.

Wie gesagt.

Sprich mit dem Händler über JEDEN entdeckten Mangel und lass Dir ganz konkret sagen, wie und in welchem Umfang nachgebessert wird.

 

Die 14-tägige Wartefrist hört sich für mich ein wenig danach an, daß der Händler dir erst übergeben wollte, als die Frist für einen Vertragsrücktritt (14 Tage) abgelaufen war...

Wenn er zickt würde ich trotzdem auf eine Rückabwicklung bestehen! Wer weiß was er dir sonst noch alles verschwiegen hat.

Gruß Don

Zitat:

Original geschrieben von DonLemmi

Die 14-tägige Wartefrist hört sich für mich ein wenig danach an, daß der Händler dir erst übergeben wollte, als die Frist für einen Vertragsrücktritt (14 Tage) abgelaufen war...

Wenn er zickt würde ich trotzdem auf eine Rückabwicklung bestehen! Wer weiß was er dir sonst noch alles verschwiegen hat.

Gruß Don

Sehe ich auch so. Und die 14-Tage-Geschichte ist scheinbar mittlerweile ziemlich üblich. Und nebenbei gesagt ist sowas das Allerletzte. Wobei: gilt sowas eigentlich ab Unterschrift oder ab Auslieferung?

Versteckte Mängel fallen meiner Meinung nach nicht unter die Gewährleistung sondern sind separat zu beheben. Ich glaube, der Händler wollte sich nur elegant um die Reparaturkosten drücken.

Aber IANAL. Das scheint noch spannend zu werden. Lass Dich im Zweifel gleich mal von einem Anwalt erstberaten. Das ist besser als gepflegtes Halbwissen aus irgendwelchen Foren.

Im Übrigen würde ich niemals wieder (!) ein Auto kaufen, was sehr lange beim Händler gestanden ist. Die lange Zeit, wo der nicht verkauft wurde, hat meist einen Grund. Hab das selbst auch mal mitgemacht.

am 20. Januar 2009 um 9:15

Zitat:

Original geschrieben von fluxgold

Nun aber zu meinem Problem.

@fluxgold,

schade, dass es gleich zu Anfang so übel mit dem TT läuft. Tut mir echt leid für Dich.

Ich sehe da nur eine einzige Möglichkeit für Dich:

Setze ein Schreiben mit der Auflistung aller Mängel auf, setze darin dem Händler eine Frist zur Beseitigung dieser Mängel mit dem deutlichen Hinweis darauf, dass Du einerseits die Audi G in Ingolstadt über sein Geschäftsgebahren informieren wirst (!) und andrerseits die Angelegenheit Deinem Rechtsanwalt übergibst, wenn er sich nicht einsichtig zeigt.

Wurdest Du vor dem Kauf über das Chiptuning informiert?

Diesen Brief unbedingt per Einschreiben mit Antwortschein an die Geschäftsleitung schicken.

Und abgesehen von alledem würde ich mir an Deiner Stelle ganz schnell ein Beratungsgespräch bei einem versiertem Rechtsanwalt gönnen. Das kostet nicht viel, bringt aber Einiges.

Die 14 Tage "Wartezeit" hatten damit zu tun, dass Du ein Rücktrittsrecht vom Kreditvertrag bei der Bank hast.

Wenn der Händler das Fzg. vor Ablauf dieser Zeit aushändigt, Du indes von der Finanzierung Abstand nimmst, hat der Händler die Pappnase auf.

Also, alles vollkommen normal (würde ich sagen).

Ich wünsche Dir mal viel Glück...

würde direkt einen anwalt einschalten.

für mich ist das offensichtlicher betrug!

erst die 14tage warten und dann eine "schrott" karre abgeben!

gut das ich eine rechtsschutz versicherunge habe:cool:

am 20. Januar 2009 um 10:04

Zitat:

Original geschrieben von moerf

Zitat:

Original geschrieben von fluxgold

Nun aber zu meinem Problem.

@fluxgold,

schade, dass es gleich zu Anfang so übel mit dem TT läuft. Tut mir echt leid für Dich.

Ich sehe da nur eine einzige Möglichkeit für Dich:

Setze ein Schreiben mit der Auflistung aller Mängel auf, setze darin dem Händler eine Frist zur Beseitigung dieser Mängel mit dem deutlichen Hinweis darauf, dass Du einerseits die Audi G in Ingolstadt über sein Geschäftsgebahren informieren wirst (!) und andrerseits die Angelegenheit Deinem Rechtsanwalt übergibst, wenn er sich nicht einsichtig zeigt.

Wurdest Du vor dem Kauf über das Chiptuning informiert?

Diesen Brief unbedingt per Einschreiben mit Antwortschein an die Geschäftsleitung schicken.

Und abgesehen von alledem würde ich mir an Deiner Stelle ganz schnell ein Beratungsgespräch bei einem versiertem Rechtsanwalt gönnen. Das kostet nicht viel, bringt aber Einiges.

Die 14 Tage "Wartezeit" hatten damit zu tun, dass Du ein Rücktrittsrecht vom Kreditvertrag bei der Bank hast.

Wenn der Händler das Fzg. vor Ablauf dieser Zeit aushändigt, Du indes von der Finanzierung Abstand nimmst, hat der Händler die Pappnase auf.

Also, alles vollkommen normal (würde ich sagen).

Ich wünsche Dir mal viel Glück...

genau so und nicht anders !!!

auf keinen Fall klein kriegen lassen und Geschütze ausfahren !

Rechtsanwalt!!! Alles andere geht eh schief.

Und das nächste Mal Deinen Werkstattkumepl mitnehmen, BEVOR Du den Wagen kaufst;)

Was ich nicht verstehe: es gibt doch eine Gewährleistung die dann zieht, wenn Fehler bereits beim Kauf bekannt waren und solche müssen einem AUDI Händler bekannt sein, da er den Wagen ja zum Verkauf auch mindestens einmal am Diagnosegerät und auf der Bühne hatte.

Und wenn der Händler sich blöd anstellt SOFORT bei AUDI anscheißen. Die nehmen dem dann die Bude auseinander.

BTW: das Ruckeln wird wohl aus dem Bereich Luftmassen und/oder Zündspulen kommen.

Themenstarteram 20. Januar 2009 um 12:45

für ca. 10000 € gibt es natürlich auch gleichwertige Fahrzeuge bei mobile.

Diese sind aber dann nicht von Audi Händlern. Die Seriösität lassen sich die Audi Händler mit Gewährleistung etc. dann natürlich auch noch bezahlen. Ich finde das der Preis schon sehr gut gewesen ist - durch die vielen versteckten Mängel ist er es dann natürlich doch nicht. Ich hoffe aber, das es jetzt nicht auf meine Kosten gehen wird. Am Donnestag ist der TT dann beim Händler und wird durchgecheckt. ich halte Euch dann natürlich auf dem Laufenden ;-P

Die Mängelliste hab ich auch schon am Start - ist erschreckend umfangreich. Ich werde das denen dann mal geben und sehen wie die Reaktion ist. Anwalt wäre für mich erst der nächste Schritt.

Der Händler hat mich auf das Chiptuning vor dem Kauf aufmerksam gemacht. Der Chipper Digi Tech ist aber ein wiklich guter. Der Chip greift erst bei ca. 80 Grad - darunter läuft er auf den Werkseinstellungen.

Zitat:

Original geschrieben von fluxgold

Die Mängelliste hab ich auch schon am Start - ist erschreckend umfangreich. Ich werde das denen dann mal geben und sehen wie die Reaktion ist.

Wenn es geht, nimm einen Zeugen mit, der ggfls. die Aushändigung der Mängelliste bestätigt. Eine zeitnahe Mängelfeststellung ist u.U. wirkungsvoller. Und, dass keine Fristen verstreichen.

Mich würde noch interessieren, ob bei der Inspektion mehr gemacht wurde, als das Abstempeln des Serviceheftes. Bei diesem Ausbund an "Seriösität"...

Alles Gute!

Themenstarteram 20. Januar 2009 um 16:39

Zitat:

Mich würde noch interessieren, ob bei der Inspektion mehr gemacht wurde, als das Abstempeln des Serviceheftes. Bei diesem Ausbund an "Seriösität"...

Da werde ich auch mal auf eine ausführliche Beschreibung bestehen.

Ich hab da auch von einem Händler eine super Hilfe bekommen -

Er hat folgenden Text geschrieben:

> Hallo,

>

> grundsätzlich brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, der Händler

> steht in der Haftung, gleichwohl hat er ein recht auf Nachbesserung

> der aufgetreten Mängel, d.h. Sie können nicht erst in eine andere

> Werkstatt reparieren und ihm die Rechnung präsentieren.

>

> Ab sofort machen Sie bitte gegenüber dem Händler alles schriftlich,

> geben Sie das Schriftstück per Einschreiben mit Rückschein auf oder

> gegen Übergabe mit Unterzeichnung.

>

> Erstellen Sie eine Liste aller jetzt erkennbaren Mängel und geben Sie

> ihm

> 14 Tage Zeit, diese zu beheben.

>

> Bitte beachten Sie dringend, es handelt sich dabei nicht um eine

> Garantie sondern un die gesetzliche Gewährleistung, hierbei gibt es eine Haken:

> Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf muss der Händler beweisen,

> danach müssen Sie beweisen, dass der Mangel beim Kauf bestanden hat.

>

> Da Sie das Auto am 17.01. gekauft haben gilt die Gewährleistung.

>

> Schreiben Sie ihm daher auch, "ich nehme Sie hiermit aus der

> gesetzlichen Gewährleistung für die nachfolgend am Fahrzeug

> aufgetretenen Mängel, form - und fristgerecht in Anspruch und fordere die Nachbesserung bis zum ..., den Nachbesserungstermin sprechen Sie bitte mit mir ab.

>

> Sollte eine Terminvereinbarung und Nachbesserung Ihrerseits nicht

> erfolgen, werde ich auf meinen Anspruch auf Wandlung des Fahrzeuges bestehen.

>

> Beschreiben Sie die Mängel detailliert und lassen Sie Ihren Freund

> dann nochmals die Erledigung kontrollieren.

>

> Wenn der Händler nicht darauf eingeht, beachten Sie bitte die 6 Monatsfrist, d.h.

> erklären Sie dem Händler, dass er damit zu rechnen hat, dass Sie ein

> Gutachten fertigen lassen ob Mängel bestehen oder nicht und Sie auf Zahlung des Gutachtens bestehen werden.

>

> Ich gehe mal davon aus, dass der Händler das erledigen wird, wenn

> nicht, verlangen Sie schriftlich die Wandlung des Fahrzeuges.

>

> Wenn er auch dann nicht darauf eingeht, müssen Sie einen Anwalt

> beauftragen, die Kosten brauchen Sie nicht zu scheuen, die werden im Verfahren auf den Verkäufer umgelegt.

>

> Des weiteren brauchen Sie auch keine Kosten der Reparatur zu scheuen,

> diese hat der Händler alleinig zu tragen! (Keine Garantie, sondern Gewährleistung).

> Sie zahlen hier nichts, ausser der Händler meldet Insolvenz an, dann

> haben Sie das Problem, was ich aber vermute ist, er kannte die Mängel

> und hat Ihnen eine

> 1 Jahres Gebrauchtwagengarantie mit verkauft, mit dem Ziel, die

> Schäden später auf die Versicherung abzuwälzen und Sie ien wenig zu beteiligen.

>

> Verfahren Sie bitte wie beschrieben und bezahlen Sie nichts!

 

 

 

hallo, das ist echt eine fette schriftliche keule, die da auf den zukommen wird!

damit bekommsten garantiert in die knie!

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