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Rückgabe bei BMW LEASING VORSICHT - bzw. niemals mehr !
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NIE MEHR ! Dringende Empfehlung an alle Leser !!!!!
Leider muß ich sagen, daß meine Erfahrung mit BMW extrem schlecht sind.
Hier ist der Kunde tatsächlich der Dumme.
Soll tatsächlich für "schwitzende Stelle" am Motor bezahlen ...
BMW reagiert gar nicht auf Anschreiben von mir bzw. Anwalt und schickt jetzt nach 6 Monaten den Mahnbescheid in Haus - heute angekommen.
Wer kann mir dabei noch helfen, wie würdet Ihr vorgehen ? Ich kann und werde das so nicht hinnehmen - unter keinen Umständen.
Beste Grüße
Maximilian Scharf
Anbei mein Schriftverkehr mit BMW: (Genießen Sie diese Impertinenz !)
Beginnt mit zweitem Schreiben an sog. Schlichtungsstelle - Adresse ist von Dipl Ing. der bei BMW beschäftigt ist, namentlich aber nicht genannt werden möchte:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund eines Hinweises einer Ihrer Mitarbeiter wende ich mich in unten genannter Angelegenheit nun auch an Sie und die Verbraucherschutzzentrale bzw.werde mit allen Mitteln versuchen das Ganze öffentlich zu machen.
Ich habe wie Sie im Schreiben an BMW unten entnehmen können mein Fahrzeug im März bei Ihrem Händler in Kleve zurückgegeben. Mittlerweile habe ich dort auch einen Anwalt eingeschalten müssen, da Ihr Unternehmen nur in standardisierter Form auf meine Schreiben reagiert - leider hat man als nun ehemaliger Kunde den Eindruck als würde man sich in Ihrem Haus in keinster Weise um Anschreiben von Kunden etc. kümmern und einfach darauf zu vertrauen, dass sich der Kunde nicht traut gegen Ihr Haus Einwände zu erheben. Ich bin darüber sehr enttäuscht und auch Mitarbeiter Ihrer BMW Bank, mit denen man Tel., können das Verhalten Ihres Hauses nicht nachvollziehen.
Anbei mein erstes Anschreiben an Ihr Haus.
Mit besten Grüßen
M. Scharf
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Erstes Schreiben an BMW:
BMW Financial Services
80787 München
Betrifft Rechnungsnummer: 201103-131283 - Kundennummer: 559785
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern erreichte mich Ihre Abrechnung zu o. g. Vorfall und ich teile Ihnen hiermit mit, dass ich mit diese Abrechnung so nicht aktzeptiere und Ihnen hiermit auch die Einzugsermächtigung entziehe.
Das Abnahmeprotokoll dass ich nur unter Vorbehalt unterschrieben habe, siehe Kopie, weist sog. Mängel an diesem Fahrzeug auf, die nicht einer Beschädigung entsprechen sondern auf normale Abnutzung zurückzuführen sind.
Gibt der Kunde nach Ablauf des Leasingvertrags das geleaste Fahrzeug zurück, muss dieser der Leasingfirma nur die Kosten für Schäden und Mängel ersetzen, die auf eine übervertragliche Nutzung zurückzuführen sind. Eine solche liegt jedoch nicht vor, wenn das Fahrzeug lediglich typische Gebrauchsspuren (hier: Kratzer an Dach und Türen, Klappergeräusche, leichte Einbeulungen an drei Türen) aufweist, entschied das Landgericht München (Urteil vom 9.10.1996, Az. 15 S 9301/96, DAR 1998, Seite 19).
Ich könnte Ihnen an dieser Stelle noch mehrere dutzend Urteile über kleinere „Kratzer“ etc. an Leasingrückläufern bzw. über Rechte und Pflichten von Leasingnehmer und –gebern mit aufführen, denke aber Sie kennen diese.
Es war mir trotz schriftl Anfrage im Autohaus nicht möglich, das Auto zu kaufen – ich bekam darauf und auf die Frage nach anderen Fahrzeugen keine Antwort – verstehe ich das Verhalten des Autohauses nicht.
Da ich vor der Rücknahme im treuen Glauben an eine faire Abwicklung zum Händler gekommen bin, war ich um so überraschter, als ich dieses Protokoll zu sehen bekam und habe Herrn Graß, den Verkäufer auch darauf hingewiesen, dass ich damit nicht einverstanden bin. Dieser erklärte mir, wenn ich jetzt nicht unterschreibe, würde ein wesentlich größerer Betrag auf mich zukommen.
Das wollte ich natürlich erst einmal abwenden.
Zum Zustand des Fahrzeugs bei Abgabe am 11.03.11 mit Hr. Graß in Kleve:
Fahrzeug wies keine Beschädigungen auf, die über normale Gebrauchspuren hinausgehen !
Die Abdeckkappe – Abschleppöse vorne fehlte – als einziger Mangel.
Die Bezeichnung: Lackierung fleckig löste sich dort vor Ort eigentlich schon auf, als man mit einem Tuch über einen der Flecken, die in der hauseigenen Waschanlage nicht entfernt wurden wischte und festgestellt hat, das ist ein Schmutzfleck, der nach einer Fahrt von über 400 km von meinem Wohnort bis nach Kleve entstanden ist, sich leicht entfernen ließ.
Über ein „Schwitzen“ des Motors bei normaler Abnutzung (Ölfeucht), denke ich müssen wir nicht verhandeln – das ist Aufgabe Ihrer Techniker, so etwas zu vermeiden.
Ich habe dieses Fahrzeug, da ich es sehr gerne gefahren bin, auch sehr sorgfältig behandelt und gepflegt – wie bereits erwähnt, wollte ich diese evtl. auch kaufen !
Ich war zwei Wochen vor Abgabetermin bei einem Karosseriebetrieb in Lüneburg und der dortige KFZ Meister bestätige mir auf die Anfrage den einwandfreien Zustand eines dreijährigen Fahrzeugs, dessen Gebrauchspuren nicht über die Norm gehen. Dieser wird das selbstverständlich bestätigen.
In der Anlage finden Sie Ihre Protokolle etc. als Kopie.
Gerne erwarte ich Ihre Antwort und hoffe, das wir diesen Fall auf dieser Ebene bereits geklärt bekommen. |
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Wie ist Die Geschichte Ausgegangen ?
Läuft immer noch - Einspruch gegen Mahnbescheid und abwarten ....
Hi,
nächstes mal den Text Forumkonform verfassen, ekelhaft, weiß nicht einmal wie du das so bescheuert hinbekommen hast, eine wahre Zumutung !!
manche Formulierungen sind arg daneben ! VHS-DEUTSCHKURS besuchen.....
Danke
1xach mekki,
niemand hat dich zu einem kommentar ermuntert - damit zeigst du, sowie in deinen vorigen verkrüppelten ergüssen, wessen geistes kind du bist - traurig ....
2xRückgabe bei BMW LEASING VORSICHT - bzw. niemals mehr !
Eine "schwitzende Motorstelle" habe ich noch nie gehört, aber das soll ja nichts heissen. Was auch immer es ist, ich gehe mal davon aus das Du dies nicht verursacht hast. Und wenn das Auto immer beim Service war, was soll ein Laie da tun? Ich gieße 2-3x im Jahr in mein Auto Öl rein und sonst sehe ich den Motor nicht. Um was für einen Betrag gehts denn hier überhaupt?
Hallo,
sind "nur" 1600 Euro, das mag für manchen nicht viel sein, mir geht es hier vor allem ums Prinzip.
Beste Grüße
1xGuten Morgen
der Fall wird doch schon erledigt sein - oder? Wie habt Ihr euch geeinigt?
BG
EFG
nee, noch gar nicht - bmw reagierte nicht auf versuche einer aussprache etc. - statt dessen haben die es ans gericht nach frankfurt gegeben ...
man läßt mit dem gerichtsstand keine schickane aus, aber nun gut, mal sehen was rauskommt !
besten gruß
ganz lustig... meist ist es so dass die "händler" den Kunden erpressen. Viele kriegen Angst, geben auf und am ende freut sich der Händler.
wenn man ein auto kauft sagen die händler dies ist kein neuwagen.. das auto ist doch 3 jahre alt
und wenn ein auto das 3 jahre alt ist ins haus zurückbringt erwarten sie einen neuwagen
)
Ich weis wie ich beim nächsten autokauf verhandeln werde
)
Kommunikations-Messias
Rückgabe bei BMW LEASING VORSICHT - bzw. niemals mehr !
Frage :
Das Auto hast du nun schon nicht mehr oder ?
Hat das Auto zusätzlich noch ein unabhängiger Gutachter begutachtet ?
Das Auto ist schon lange weg, geht jetzt wohl in Frankfurt vor Gericht, der Anwalt von BMW ist der Meinung, da ich " unter Vorbehalt" abgekürzt habe, ist das ein Versuch, diesen Zusatz zu verschleiern .... - mal sehen, ob das ein Richter auch so sieht ...
;-)
Deine Formulierungen finde ich auch sehr sehr witzig...
Vorallem NIE WIEDER BMW LEASING... VORSICHT
Nur weil du schlechte Erfahrungen gemacht hast, kann man ein so pauschales Urteil wohl nicht treffen, meinst Du wieviele zufriedene BMW Leasing Kunden es hier im Forum gibt?!
Hättest Du das Fzg. gekauft, müsstest Du doch auch für die Reparatur aufkommen?
Ich bin immer überzeugt davon, dass wenn man beim Händler vor Ort "anständig" auftritt, man alles regeln kann, wenn man das Fahrzeug aber 400 KM entfernt kauft, weil es damals günstiger war wie vor Ort, finde ich so eine Schelle nicht verkehrt....;-)
1xMit dem Händler gesprochen wg. Kulanzanfrage?