Rote Blinker am W108 zugelassen?
Themenstarter
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Hi, wollte mir für meinen 280SE, Erstzul. März 1968, Rückleuchten mit roten Blinkern montieren. Muss so etwas eingetragen werden? Wird so was überhaupt von der Zulassung abgenommen? Erlischt, wenn nicht eingetragen, die ABE vom Fahrzeug? Wer hat hier fundierte Erkenntnisse? Euer 108er-Chauffeur PS: Gestern habe ich einen neuen Mini Cooper, hinten mit roten Blinkern, gesichtet. |
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Müsstest eintragen lassen. Wenn gelbe schon drin sind hast ganz schlechte Karten. In D sind schliesslich gelbe Blinker pflicht.
Der Mini hatte die garantiert nicht eingetragen. Bekommt er nämlich nicht da ggf. Umrüstung möglich und zumutbar.
Hallo
nur bei Baujahren vor 1966 sind rote Lichtscheiben zulässig. (Waren bei Benz auch Serie).
Wenn die Gläser eine konforme Kennzeichnung haben (Wellenlinie, E1) sind die mit Anbaugenehmigung.
Bei US Gläsern muss man per Einzeleintrag vorgehen. Einfach alle eintragenden Ingeneure anrufen bis
man einen findet der es sich ansehen will. Wenn man keine anderen Gläser mehr bekommt
(wie bei Porsche 911/912) ist ein Eintrag recht Problemlos,
Bei Mercedes gibts halt noch neue Leuchtscheiben in Gelb und die kosten nicht mal viel (um 90€Stk).
Ich rate einmal bei einem lokalen VDH Stammtisch vorbeizusehen das Thema rote Lichtscheiben ist
schon seit dessen Gründung ein wiedergekautes Thema.
Grüsse