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Moin liebe Rollerfahrer
Ich habe mal eine Frage, mir wurde letzten Freitag unser Roller geklaut, schönes Geschenk für meine Freundin, ist eigendlich ihr Roller, nun kommt sie an ihrem Geburtstag runter und der Roller ist weg.
jedenfalls hat ihn ein Passant wieder gefunden, und die Polizei informiert, diese hat mich dann angerufen
nun ist der Roller wieder da aber wie nicht anders zu erwarten sehr stark zerstört, für mich sichtbar sind folgende Schäden:
- Seitenverkleidung abgerissen - Tankdeckel aufgebrochen und der ist noch verschwunden, Tankeinlass sieht verbogen aus - Zündschloß fehlt (glücklicherweise haben se das aber ausgebaut, sprich Kabel sind noch im Stecker so wie es scheint) - Topcase fehlt immer noch, samt Helm und Handschuhen - Sitzbank wurde aufgebrochen und alles was drin war ist weg (Serviceheft, kleine Flasche Getriebeöl, kleiner Sanikasten und ein Handtuch zum Sitz abwischen wenn es geregnet hat)
was am Rahmen oder der Technik noch ist kann ich sogenau nicht sagen
jedenfalls hab ich Teilkasko abgeschlossen und nun wollt ich mal Fragen ob einer Erfahrung hat, was die Versicherung (DEVK) bezahlt,
wird Sie nur die Reperatur, bzw. einen neuen Roller zahlen, wird sie nur den Zeitwert bezahlen, oder bekomme ich auch noch das Topcase und den Helm ersetzt
und falls ich einen neuen Roller bezahlt bekomme, was passiert dann mit dem alten der jetzt zerstört im Garten steht
Der Roller ist von 2009 und hat jetzt 2800km weg falls das hilft |
- Neuvorstellung: Dieser 7er macht einen auf 8er
- LKW: 1 Baukasten + 3 Männer + 12 Stunden
- Motorsport : Wie Hubschrauber im Wohnzimmer
- Ratgeber: Rollender Verkehr hauptverantwortlich
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Hey das ist scheiße das stimmt wohl aber auf deine Frage zu antworten WERSTACHEN lässt man nicht im Roller.... leider sehen die versicherungen das so.....
Und normal bezahlen sie das was ihnen günstiger kommt.... versicherungen legen sich da nicht so genau fest...
Bei uns kam ein Gutachter der hat geschaut was repariert werden muss, wir mussten aber vorher einen kostenvoranschlag vorlegen.... Alles ziemlich zeitaufwendig und stressig
Wünsche dir viel Glück und Erfolg
1xHelm und Handschuhe lasse ich auch immer im Topcase. Sind das Wertsachen? Warum soll ich den Helm mitschleppen?
Auch die anderen Sachen, wie Sanikasten, Handtuch, Ölflasche, sind für mich keine Wertsachen (Serviceheft sieht schon anders aus
).
Anders wäre es schon ,wenn 's ein laptop oder Handtasche mit Geldbörse gewesen wäre.
Versicherung wird diese Sachen aber wahrscheinlich nicht bezahlen.
Für die anderen Schäden würde ich einen Gutachter oder Werkstatt zu Rate ziehen.
Viel Glück!
Master
Nein, das sind keine Wertsachen, sondern Sicherheitsausrüstung.
also zwischen zeitlich gibt es was neues,
letzten Freitag war der Gutachter, dieser meinte ein Wiederaufbau fürde etwa sovielkosten wie 2 neue Roller, daher wird es sehr wahrscheinlich so sein, dass ich den Wiederbeschaffungswert - den Restwert - die Selbstbeteidigung (50,-€ in meinem Fall), bekommen werde
aber was ist der Roller den noch wert
- Verkleidunge abgerissen
- Benzinschlauch abgeschnitten, Teil am Tank fehlt (das ist ja aber eher Kleinkram)
- Tankeinlass völlig verbogen
- keine Schlössermehr vorhanden, ausser Sitzbank, das wurde aber versucht zu knacken, auf Grund der fehlenden Seitenverkleidung, haben sie diese mittels dem Boutenzug entriegelt
- Lenkung hat ca. 10cm Spiel
- so wie die Kache aussieht sind die Rally gefahren damit, also weis ich noch nicht was das Fahrwerk macht
wie er das gutachten machen will, weis ich eh nicht, weil er hat den Motor nicht mal mittels Kickstart durchgedreht, anlassen geht ja nicht, da der Benzinschlauch fehlt
hab eine Tipp aus meinem Bekanntenkreis bekommen, da haben 2 damit geprallt, die Namen hab ich erfahren und an die Polizei weitergegeben, doch wenn dass stimmt, ist es echt ein dicker Hund, weil einer davon wohnt bei mir im Haus dierekt über uns
werd jetzt warten was die Versicherung sagt und dann wird entschieden was damit passiert
ein bekannter würde mir das wieder richten, wenn ich die Teile besorge
1xRoller geklaut nun wieder da aber nicht komplett
ich kenn sowas vom auto, da wird der restwert gerne hoch angesetzt.
is ja klar, wird ja von dem abgezogen was die bezahlen müssen.
allerdings müssen die das teil dann auch selber zum restwert übernehmen, d.h. du kriegst zeitwert minus selbstbeteiligung.
dann darfst du natürlich bis dahin nix verändern.
heut kamm das Schreiben der Versicherung, bekomme 500,-€, da der Wiederbeschaffungswert bei 550,-€ liegt und ich ja 50,-€ SB habe
der Wiederbeschaffungswert entfällt laut Gutachten
und eine Reperatur würde laut gutachter knapp 1000,-€ kosten
werd den Roller nun von meinem Bekannten wieder aufbauen lassen über den Winter und dan ab Mai wieder fahren
natürlich kommt gleich eine Alarmanlage rein
Moin Gemeinde,
der Roller ist nun seit Sonntagabend wieder auf der Straße, habne bisher 480,-€ nur an Teilen reingesteckt (ist allerdings ein Helm für 50,-€ dabei) nun kommen noch die Aufkleber für 44,-€ weil er meiner Freundin zu nackig ist und ein Topcase dann ist er wieder richtig OK
es gibt aber auch was schlechtes zu berichten,
Als wir gestern Abend aus dem Garten eines Bekannten nach Hause kammen, hat uns die Familie ,von welchem ich den Namen des Sohnes an die Polizei weiter gegeben habe, angehalten, meine Lebensgefährtin, welche den Roller fährt wurde aus dem Fenster auf die Strasse mit etwa folgenden Worten angehalte "Eh du Fotze wie kommst du darauf dass mein Bruder deinen Roller geklaut hat?". Dann kamm ich dazu, da meine Lebensgefährtin mit dem Roller und ich mit unserem Sohn mit dem Auto nachhause gekommen bin. Im Anschluss kammen Sie runter und haben die Diskusion lauthals im Treppenhaus mit mir fortgestzt und behauptet, dass ich in der Stadt rumerzählen würde dass der Sohn unseren Motorroller gestohlen hätte. Ich bin mir jedoch sicher, es niemenden erzählt zuhaben, aus dem Grund, weil ich auf eine solch einen Kindergarten wie gestern keine Lust habe, und daher wollte ich auch nicht, dass mein Name genannt wird. Aufjedenfall wurde mir eine Anzeige wegen Rufmord angedroht.
Wenn er das nun wirklich durchzieht, wie kann ich beweisen, dass ich es nicht rumerzähle???
Kein Problem: Nicht Du musst Deine Unschuld beweisen, sondern er bzw. die Justiz Deine Schuld. Wenn Du also ein reines Gewissen hast, so kann Dir nix passieren.