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Roller auf Parkplatz parken? Parkscheibe???

Themenstarteram 22. August 2009 um 20:52

Hallo,

ich hätte mal eine ziemlich allgemeine Frage zum Parken. Wie muss ich mich verhalten, wenn ich meinen 50er Roller (auf Mofa angemeldet) auf einem öffentlichen Parkplatz parken will? Logischerweise bin ich ja ein Verkehrsteilnehmer und muss mich an die Bedingung halten. Aber wie soll ich für meinen Roller einen Parkschein lösen oder eine Parkscheibe anbringen?

Gilt das nur für Autos oder drücken die ein Auge zu, wenn die einen Roller zum Beispiel ohne Parkscheibe finden?

Ich mach einfach zusätzlich zum Lenkradschloss ein Fahrradschloss um den Roller und um einen fest installierten Gegenstand (Verkehrsschild ;)). ...Abschleppen können sie ihn nicht aber was kann mir passieren?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Paddy27 hat es ja schon aufden Punkt gebracht:

Zweiräder werden auf PKW-Parkplätzen nur ungern gesehen, und wenn man sein Möp dort abstellt, dann gelten die gleichen Bedingungen wie für die Dosenfahrer.

Wobei es echt problematisch ist die Parkscheibe oder den Parkschein vorschriftsmäßig und Diebstahl- und Regensicher anzubringen.

Bei uns im Ort gibt es deshalb ein gutes halbes Dutzend Parkplätze die speziell Zweiradfahrern vorbehalten sind.

Aber weil niemand den Zweirad-Boom vorausgesehen hat, reichen diese Plätze speziell bei schönem Wetter natürlich hinten und vorne nicht aus.

Habe deshalb mal mit einer Bekannten gesprochen die bei der Stadt die Knöllchen verteilen darf.

Es gibt für die "Überwachungskräfte für den ruhenden Verkehr" in unserer Stadt eindeutige Richtlinien wie mit parkenden Zweirädern verfahren werden soll.

Prinzipiell ist das Parken von Zweirädern auf den Gehwegen nicht erlaubt, aber wenn die verbleibende Gehwegbreite größer als 1,5 Meter ist, dann werden normalerweise keine Tickets verteilt.

Normalerweise, denn was nicht toleriert wird ist z.B. das Anketten der Zweiräder an Laternen, Hydranten oder Verkehrsschildern, sowie das Blockieren von Feuerwehrzufahrten, Ladeluken der Geschäfte oder abgesenkten Bordsteinen für Rollstuhlfahrer.

Fußgängerzonen sind generell tabu.

Zweiräder die niemanden behindern und im Notfall (z.B. Feuerwehreinsatz) leicht beiseite gebracht werden können, interessieren die Ornungshüter nicht wirklich.

Wer dagegen sein Möp einfach irgendwo gedankenlos auf dem Gehweg abstellt, darf mit Post von der Stadt rechnen. 

Ich denke mal diese Praxis wird so ziemlich in jeder Stadt in Deutschland ähnlich angewendet, aber diese Angabe ist ohne Gewähr.

Gruß

Reimund

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21 Antworten

Du bekommst ein Ticket.

Was soll sonst passieren?

Abgeschleppt wird nur wenn er andere behindert oder gefährdet.

Themenstarteram 22. August 2009 um 21:09

Hmm...

Wie soll ich das denn dann mit einer Parkscheibe oder mit einem Parkzettel machen? Wo soll ich das befestigen? Sieht assi aus und ich hab das auch noch nie gesehen...^^

Wäre es besser, ihn einfach ganz an Straßenseiten hinzustellen aber so, dass er niemand behindert?

Hi,

tatsächlich ist das Parken vom Roller auf einem ausgewiesenen Parkplatz unter Verwendung von Parkschein bzw -scheibe(wenn dort gefordert) die einzig wirklich legale Art zu Parken. Alles andere kann in nem Ticket enden. Was vom welchem Ordnungshüter in welcher Stadt wie toleriert wird, zeigt nur die Erfahrung ;)

Manchmal wirds "lieber" gesehen das Möp an den Rand zu stellen, manchmal gibts da halt dann trotzdem ein Ticket.... is leider nicht einfach :eek:

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von ThomasNo7

Wo soll ich das befestigen?

das ist einzigst und alleine DEIN problem!

Zitat:

Abschleppen können sie ihn nicht...

*lol*

soen fahrradschloss ist mit dem werkzeug das ein abschlepper an bord hat binnen sekundenbruchteilen gekappt ^^ :p

Themenstarteram 22. August 2009 um 21:29

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von ThomasNo7

Wo soll ich das befestigen?

das ist einzigst und alleine DEIN problem!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Abschleppen können sie ihn nicht...

*lol*

soen fahrradschloss ist mit dem werkzeug das ein abschlepper an bord hat binnen sekundenbruchteilen gekappt ^^ :p

Das ist mir schon klar... Aber die dürfen ja auch nichts beschädigen ;)

außer es wird jemand halt erheblich behindert dabei...

Wieso abschleppen, das Ding wird gleich komplett abgefackelt :p

Naja und, wozu Ticket dran machen? Dann kommt son Vollinger vorbei und nimmt es mit bzw. entwendet es (:)). und dann?? Finstere Theorien ;)

Zitat:

Original geschrieben von Demo3000

...Dann kommt son Vollinger vorbei und nimmt es mit bzw. entwendet es (:)). und dann?? Finstere Theorien ;)

Dann kommt nach ner zeit eine zahlungs aufforderung ;)

Ist doch das selbe wie beim auto...

Themenstarteram 22. August 2009 um 22:44

Gibt es keinen klaren Richtlinien, an die sich Rollerfahrer halten müssen beim Parken? Ansonsten werde ich ihn weiterhin einfach am Straßenrand oder ganz normal auf Parkplätzen hinstellen...

Zitat:

Original geschrieben von ThomasNo7

Gibt es keinen klaren Richtlinien, an die sich Rollerfahrer halten müssen beim Parken?

rollerfahrer sind an dieselben "richtlinien" wie autofahrer gebunden!

und wenn die benutzung eines parkplatzes eine parkscheibe bzw. einen parkschein vorsieht, ist es das problem vom rollerfahrer wie er dieses an seinem roller bewerkstelligt!

Auf Parkplätzen für PKW sollen normalerweise keine Kräder abgestellt werden. Stellt man sein Krad trotzdem dort ab, muss man auch eine Parkscheibe benutzen bzw. ein Ticket ziehen.

Allerdings gibt es bei uns ein ungeschriebenes Gesetz, dass man nirgendwo nachlesen kann. Dieses besagt, solange das Zweirad Niemanden über die Maßen behindert, liegt es im Ermessen der Behörden, ob das (eigentliche) Falschparken hingenommen wird.

Also darf man mit dem Krad auf dem Gehweg parken, in der Form, dass keiner behindert wird, beispielsweise am Rand, Baum etc. In vielen Gemeinden und Orten wird das geduldet!

Neulich erst habe ich eine Sendung gesehen, in der gezeigt wurde, dass auch Roller abgeschleppt bzw. umgesetzt werden. Hierbei handelte es sich um einen Roller mit Topcase, was bekanntlich nicht einsehbar ist, abgestellt vor einem Regierungsgebäude. Es wurde prompt die Umsetzung veranlasst (teures Vergnügen), weil es ja sein könnte, dass sich im Roller eine Bombe versteckt. Schon irre, aber nachvollziehbar! Nicht verstanden habe ich dann allerdings, dass genau der Roller mit dem nicht definierbaren Inhalt dann vor einem voll besetzten Cafe´abgestellt wurde?!?

Zitat:

Original geschrieben von -billabong-

Zitat:

Original geschrieben von Demo3000

...Dann kommt son Vollinger vorbei und nimmt es mit bzw. entwendet es (:)). und dann?? Finstere Theorien ;)

Dann kommt nach ner zeit eine zahlungs aufforderung ;)

Ist doch das selbe wie beim auto...

Beim Auto kann dir die Scheibe aber ohne Aufbrechen auch keiner entwenden, hier wird doch alles geklaut was nicht niet- und nagelfest ist :(

Also bei uns ist/wär es egal ob du was an dein Möp hängst, klebst oder wie auch immer, da es sowieso bald nicht mehr dran wäre...

Hallo,

Paddy27 hat es ja schon aufden Punkt gebracht:

Zweiräder werden auf PKW-Parkplätzen nur ungern gesehen, und wenn man sein Möp dort abstellt, dann gelten die gleichen Bedingungen wie für die Dosenfahrer.

Wobei es echt problematisch ist die Parkscheibe oder den Parkschein vorschriftsmäßig und Diebstahl- und Regensicher anzubringen.

Bei uns im Ort gibt es deshalb ein gutes halbes Dutzend Parkplätze die speziell Zweiradfahrern vorbehalten sind.

Aber weil niemand den Zweirad-Boom vorausgesehen hat, reichen diese Plätze speziell bei schönem Wetter natürlich hinten und vorne nicht aus.

Habe deshalb mal mit einer Bekannten gesprochen die bei der Stadt die Knöllchen verteilen darf.

Es gibt für die "Überwachungskräfte für den ruhenden Verkehr" in unserer Stadt eindeutige Richtlinien wie mit parkenden Zweirädern verfahren werden soll.

Prinzipiell ist das Parken von Zweirädern auf den Gehwegen nicht erlaubt, aber wenn die verbleibende Gehwegbreite größer als 1,5 Meter ist, dann werden normalerweise keine Tickets verteilt.

Normalerweise, denn was nicht toleriert wird ist z.B. das Anketten der Zweiräder an Laternen, Hydranten oder Verkehrsschildern, sowie das Blockieren von Feuerwehrzufahrten, Ladeluken der Geschäfte oder abgesenkten Bordsteinen für Rollstuhlfahrer.

Fußgängerzonen sind generell tabu.

Zweiräder die niemanden behindern und im Notfall (z.B. Feuerwehreinsatz) leicht beiseite gebracht werden können, interessieren die Ornungshüter nicht wirklich.

Wer dagegen sein Möp einfach irgendwo gedankenlos auf dem Gehweg abstellt, darf mit Post von der Stadt rechnen. 

Ich denke mal diese Praxis wird so ziemlich in jeder Stadt in Deutschland ähnlich angewendet, aber diese Angabe ist ohne Gewähr.

Gruß

Reimund

Themenstarteram 23. August 2009 um 23:36

Ok danke :)

Eigentlich geht es um ein paar Parkplätze neben einer Kirche in einem Dorf... "Da jucks sowieso keu Sau" ;)

Aber wenns dann, wie eben schon erwähnt, in die Stadt geht, bin ich öfters mal überfragt^^

Danke an Broetchenexpress für diese Info :)

zu den Parkscheiben, eine Kunststoffscheibe,Loch rein bohren und mit einen schloss an der bremseScheibe befestigen.mfg fritz

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