Restwertbörse ?
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Hallo ! Da ich ein Unfall hatte (wurde die Vorfahrt genommen) ist das Auto platt
Nun meine Frage : Was bzw wo für will der mein Auto , irgendwo einstellen? Ich ,kenn das Gutachten noch nicht,da es erst angefertigt wird. Das Auto bekam Dez. 2011 neuen TÜV/AU u. nun ist er Schrott & die gegnerische Versicherung soll mir nur die Rep. bezahlen. Denn wenn es Geld geben sollte , bekomm ich doch für die paar Lulli-€ kein Auto ,was so in Schuss war wie mein Unfaller jetzt. Das Problem des Gutachters waren die 249746 Km also nicht mal 250 Tsd. voll bekommen.
Ich,will hier keine Profite schlagen, ich möcht nur , daß mein Auto wieder so ist wie es war, da ich das Auto brauch als Selbständiger für de Arbeit. |

Das Auto,ist EZ 2000 & hat 250 Tkm runter . Der Schaden würde bei Rep.-Kosten von fast 4 Tsd.€ den Wert übersteigen & gilt als wirtschaftl. Totalschaden. Der Gutachter
fasselte immer wirres Zeug von einer Restwertbörse & das Auto da einstellen & so !

Jetzt Countryman
Wir kenne das GA auch nicht
Den Gutachter den hoffentlich "DU" beauftragt hast kannst du bestimmt und zu fast jederzeit mit solch (und anderen) Fragen löchern, wetten
Ohne genau zahlen aus dem GA können auch wir hier nix sagen...
Evtl. kannst du auch hier bissl was nachlesen:
http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html
Moin,
ich kenne jetzt natürlich nicht den Wiederbeschaffungswert (WBW) und den Restwert (RW) Deines KFZ nicht.
Das ganze wird aber wohl auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinaus laufen, da der Repa Wert höher ist als der WBW des KFZ.
Die Rechnung wird sein, WBW - RW - Diff-Steuer = Auszahlung der Vers., den RW erhälst Du denn von einem Aufkäufer des kaputten KFZ. Wenn am Markt vorhanden, kann Du Dir dann ein vergleichbares KFZ kaufen, eine Kopie des Kaufvertrages dann an die Versicherung schicken und dann erhälst Du als Nachregulierung die Diff.Steuer.
Wobei Du noch die 130% Regel in Anwendung bringen kannst (wenn der WBW paßt) und das KFZ reparieren, nach Absprache mit der Vers., lassen kannst.