ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Restwertbörse

Restwertbörse

Themenstarteram 24. März 2007 um 9:15

Hallo zusammen

vergangene Woche hat mich ein Autofahrer, voll erwischt. Mein Wagen ist jetzt Totalschaden ( der Gegner hat 100% Schuld ). Der Wagen wurde in eine Restwertbörse eingestellt, habe aber nicht dafür unterschrieben. Am Mittwoch bekam ich das Gutachten. Laut Gutachten hat das Auto einen Schaden von 8300.-€ Wiederbeschaffungswert liegt aber bei 3,050.-€ und der Restwert des Fahrzeug 880.-€. Wie geht das jetzt weiter. Habe von der Materie null Ahnung. Gehört der Wagen mir noch? Kann ich ihn weiter verkaufen? Geht das so von statten ( bitte mich verbessern wenn was falsch ist ) Mir wurde erklärt das einer 880.-€ auf das Auto geboten hat. Das würde jetzt von dem Wiederbeschaffungswert abgezogen, also müßte ich von der Versicherung 2170 bekommen. Gleichzeitig wurde mir auch genannt, das ich das Fahrzeug auch verkaufen könnte, für einen höheren Betrag. Stimmt das, gehört mir der Wagen jetzt überhaupt noch, oder muss ich den jetzt für 880.-€ dem überlassen, den ihn ersteigert hat? Ich gehe jetzt mal davon aus, das ich den Wagen für 1500.-€ verkaufen könnte, werden dann auch 1500.-€ von der Versicherung abgezogen, oder nur die 880.-€? Das ist für mich alles zu Hoch. Vielleicht kann mich hier einer aufklären. Ist doch alles etwas kompliziert.

LG Marien

Beste Antwort im Thema

Ein Sachverständiger, der ein Fahrzeug seines Kunden in eine Restwertbörse einstellt, handelt entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung (Der Bundesgerichtshof ist in Zivilangelegenheiten nun einmal das höchste Gericht).

Hier heißt es ganz klar : Der Restwert ist auf dem allgemeinen, regionalen Markt zu ermitteln.

Nix Internetbörse

Warum das so ist, hat auch seine guten Gründe

Beispiele ?

1.

Man nehme einen jüngeren Audi TDI (bis etwa 2 Jahre),

der in einem Massenauffahrunfall so richtig schön zusammengeschoben wurde und bei dem alles hin ist, auch der Motor und stelle dieses Fahrzeug in die Restwertbörse (vorzugsweise Auotonline oder CarTV).

Ich gehe jede Wette ein, daß sich einer findet, der für diesen Blechhaufen über 10.000€ bietet.

Wenn dasselbe Fahrzeug jedoch mit dem Vermerk "Fahrzeugbrief entwertet" in die Börse eingestellt wird, liegen die Höchstgebote im unteren vierstelligen Bereich.

Wie ist das möglich ?

Ganz einfach, es gibt einen illegalen Markt für Fahrzeugbriefe.

Gestohlene Fahrzeuge werden mit einem auf dem Schwarzmarkt erworbenen Brief eines ähnlichen Fahrzeuges versehen und wieder verkauft.

2.

Schwer beschädigte Fahrzeuge werden nur oberflächlich gerichtet, dick gespachtelt und lackiert.

Kürzlich bekam ich einen Opel Corsa zu Gesicht . Nach Demontage des Stoßfängers zeigte sich die ganze Bescherung:

Stoßfängerträger abgesägt, Klimakondensator und Wasserkühler massiv verformt, Lüfterrahmen des Klimalüfters gebrochen, Klimalüfter abgeklemmt, Rahmenlängsträger verformt und dick mit Teroson eingespritzt, Airbagsensor abgeklemmt.

Auf meine Nachforschung stellte sich heraus, daß es sich um ein

Totalschadensfahrzeug handelt.

 

Diese Beispiele sollen verdeutlichen, daß es legale und Illegale Verwertungswege für verunfallte Fahrzeuge gibt.

Die Illegalen können natürlich die höheren Preise zahlen und stechen in der Anonymität des Internets die legalen Bieter locker aus.

Durch zweifelhaft hochgeschaukelte Restwertangebote wird dem Geschädigten ein großes Stück von seiner Dispositionsfreiheit genommen. Eine evtl. Weiternutzung und Instandsetzung in Eigenregie ist dann nicht mehr möglich.

Ebenso wenig kann das verunfallte Fahrzeug nicht mehr für einen Ersatzkauf in Zahlung gegeben werden.

Einzige Profiteure sind die Versicherer und die Sachverständigenorganisation DEKRA, die mit 38% größter Anteilseigner der Internetbörse Autoonline ist.

Natürlich versuchen die Versicherer mit ihrer geldschweren Lobby

die Intenetbörsen für Restwertermittlung durchzudrücken, solange aber das Recht auf Seiten der Geschädigten und der regionalen KFZ-Betriebe ist, gibt es für den mündigen Autofahrer nicht den Schatten eines Grundes, sich auf solche

Begehrlichkeiten einzulassen.

Danke für euere Aufmerksamkeit.

26 weitere Antworten
Ähnliche Themen
26 Antworten
am 24. März 2007 um 11:29

Hi,

dazu auch mal die FAQ bzw. www.unfallweb.de durchschaun.

Zu Deinem Fall.

Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert = auszuzahlende Summe (evtl. ziehen die bis zum Nachweis des Ersatzes noch die MwSt ab - das giltes zu klären).

Du wirst aber nicht enteignet ;)

D.h., dein Fahrzeug gehört weiterhin dir. Du kannst ihn also auch selbst verkaufen.

Der jeweilige Bieter aber ist an sein Gebot gebunden, Du kannst zu diesem Preis also den Wagen an ihn verkaufen, so du denn kein besseres Angebot bekommst.

Der potentielle Käufer muss im Gutachten aufgeführt sein.

Grüße

Schreddi

Wichtig ist jetzt erst einmal das ein Bekannter dein Auto schriftlich für diese 880€ kauft.

Ob er den dann für 1.500€ weiterverkauft ist egal.

Du darfst den Wagen nur nicht billiger als diese 880€ verkaufen!

Gruß

Manuel

Zitat:

Original geschrieben von Manuel A4 TDI

Du darfst den Wagen nur nicht billiger als diese 880€ verkaufen!

und auch nicht teurer (zumindest nicht lt. rechnungsbetrag, den du der versicherung schickst)....

Themenstarteram 24. März 2007 um 23:04

Nabend,

vielen Dank für die Antworten. Bin jetzt etwas mehr auf dem laufenden.

Gruß

Marien

man muß der Vers. gar nix schicken. Was man mit seinem Auto macht, hat denen Wurscht zu sein. Die ziehen den Restwert von 880 € bei ihrer Zahlung ab. Falls du einen höheren Restwert bekommen solltest, herzlichen Glückwunsch.

Aber bei den extrem hohen Preisen, die die (in meinen Augen meistens mehr als dubiosen Restwerthändler) dort bieten, sollte es nur selten möglich sein, noch was höheres zu bekommen.

Nur stellt sich die Frage, warum der Wagen in der Restwertbörse gelandet ist. Da solltest du mal deinen Gutachter befragen.

am 25. März 2007 um 9:48

Hi,

er wird dort zur Restwertermittlung gelandet sein...

Zusätzlich zur Ermittlung der Werte bei lokalen Restwertekäufern.

Insofern:

Chicko hat dazu noch alles gesagt (sorry die Frage nach dem Nachweis habe ich oben überlesen).

@Manuel A4 TDI:

Wenn er möchte darf er ihn sogar verschenken - es spricht nix dagegen. Wenn er nicht den Erlös erzielt, de im Gutachten für den Restwert ausgewiesen ist, macht er lediglich ein Minusgeschäft - er "darf" es aber sehr wohl.

Grüße

Schreddi

Hallo Schreddi,

genau da liegt der Hund doch begraben.Bei dieser Schadenslage hat der Wagen nichts in der Restwertbörse verloren.

Wenn der Besitzer auf dem regionalen Markt für seinen "Schrott"

500 € bekommen würde, aber seinen "Schrott" behalten will, wird er dank Restwertbörse um 380€ geprellt. Die 380€ würde ich mir vom Gutachter holen.

Verkauft der Geschädigte seinen Wagen an den Höchstbieter, ist es natürlich egal wie der Restwert ermittelt wurde.

Gruß,

Joschi

am 25. März 2007 um 11:31

Hi,

stop mal - keiner hier kennt das Gutachten in seiner kompletten Ausfertigung.

Keiner weiß, welcher Käufer dort nun steht.

Insofern isses meines Erachtens nicht richtig darüber negativ zu diskutieren.

Davon hat der TE nix und wir auch nicht - ich jedenfalls würde ohne Einsicht ins Gutachten hier nicht derart über die Gutachtenerstellung urteilen wollen und gar von "geprellt" reden.

Im Übrigen erzählt der TE ja, dass er gar mehr als den Restwert erzielen kann, ich seh hier also nicht wirklich ein Problem...

Grüße

Schreddi

@ Marien

kalkulierte Reparaturkosten : 8.300 €

Wiederbeschaffungswert : 3.050€

Höchstgebot aus Restwertbörse : 880€

Von TE geschätzter Restwert : 1.500 €

Ist da ein Goldbarren unter dem Sitz versteckt ?? :D

Zu Deiner letzten Frage: Wenn Du ohne besonderen Aufwand tatsächlich einen höheren Restwert erzielst als vom Sachverständigen ermittelt, mußt Du Dir den auch anrechnen lassen.

Im geschilderten Fall unwahrscheinlich.

Allerdings wird bei der Restwertwertermittlung von der Versicherungswirtschaft flächendeckend, vorsätzlich und systematisch gegen geltendes Recht verstoßen

Dein Sachverständiger (versicherungsabhängig?) hat Dich bei der Restwertermittlung klar benachteilitgt, indem er , noch dazu ohne Deine Zustimmung Dein Fahrzeug in eine Restwertbörse eingestellt hat.

Der Bundesgerichtshof sieht die Sache wie folgt:

Aktenzeichen VI ZR 132/04 vom 12.07.2005 Leitsatzentscheidung:

Zitat:

" Ein Geschädigter ist allerdings grundsätzlich nicht verpflichtet einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen.."

weiter heißt es:

".. Nach diesen Grundsätzen leistet der Geschädigte dem Gebot der Wirtschaftlichkeit im allgemeinen Genüge, und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach §249 Satz 2 BGB a.F. gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem

allgemeinen Regionalen Markt ermittelt hat..."

am 25. März 2007 um 12:13

Hi,

absolut korrekt - aber genau deswegen (der vom TE geschätzte Restwert usw.) bin ich der Meinung, dass sich ohne genauere Angaben diese Diskussion gar nicht weiter führen lässt.

Er mag ja in eine Börse eingestellt worden sein (wenn dem denn so war) - aber wer nun wirlich als Käufer steht wurde ja nicht einmal gesagt.

Grüße

Schreddi

Re: Restwertbörse

 

Hallo Schreddi,

man braucht das Gutachten gar nicht kennen.

So wurde der Thread eröffnet:

Zitat:

Original geschrieben von Marien

Hallo zusammen

vergangene Woche hat mich ein Autofahrer, voll erwischt. Mein Wagen ist jetzt Totalschaden ( der Gegner hat 100% Schuld ). Der Wagen wurde in eine Restwertbörse eingestellt, habe aber nicht dafür unterschrieben.

Dadurch das der Gutachter höchst fragwürdig arbeitet, würde ich das ganze Gutachten in Frage stellen. Und das ohne den kompletten Inhalt zu kennen. Dafür reicht mir schon die erste Aussage.

Gruß,

Joschi

am 25. März 2007 um 15:27

Hi,

... und genau so eine Aussage würde ich wegen diesem einen Satz nicht treffen wollen (und ich habe ihn sehr wohl gelesen).

Ist aber meine persönliche Meinung - dem Gutachter hier sofort die Kompetenz abzusprechen find ich unangemessen.

Grüße

Schreddi

Was hat den bitte der Gutachter damit zu tun!

Der Wagen wird wohl von der Versicherung in die Restwertbörse eingestellt worden sein, damit die durch den höheren Verkaufserlöß ihren Anteil senken können!

Total normal!

Gruß

Manuel

Ähnliche Themen