Restwert im Gutachten / Abrechnung
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Hallo,
ich hatte vor kurzem einen Verkehrsunfall mit meinem Pkw; ich habe kurz irreführend in größerer Entfernung einer Einmündung geblinkt, wobei es dann im weiteren Verlauf zu einem Zusammenstoß mit einem Lkw kam, weil der Fahrer darauf vertraute, dass ich abbiege, was ich aber nicht tat. Mein Rechtsanwalt hat die Sachlage beurteilt und kommt zum Ergebnis, dass ich mit ca. 20 Prozent Teilschuld rechnen muss.
Die gegnerische Versicherung ist irgendein Kommunalversicherer der Stadt. Die haben sich noch gar nicht gerührt. Ich selbst habe auf Anraten meines Rechtsanwaltes ein Sachverständigengutachten machen lassen; der kommt zu dem Ergebnis: Wiederbeschaffungswert 7500 EUR, Restwert 1600 EUR. Den Restwert hat er bei regionalen Schrotthändlern ermittelt.
Mein Rechtsanwalt hat nun bei der Kommune Schadensersatz gefordert; hierbei hat er 7500 - 1600 EUR Restwert = 5900 EUR gefordert.
Frage: Kann die Versicherung einen Nachweis darüber verlangen, dass das Fahrzeug auch tatsächlich für 1600 EUR verkauft wurde? Zwischenzeitlich liegt mir nämlich ein Angebot über 2500 EUR für das Schrottfahrzeug vor, was ich natürlich gerne annehmen würde. Hierbei würde ich dann aber einen Ankaufbeleg über 2500 EUR bekommen. Theoretisch könnte die gegnerische Versicherung mir dann ja 2500 EUR vom Wiederbeschaffungswert abziehen?
Wie soll ich mich verhalten?
Danke,
haaber73 |





Ohne den Fachleuten vorgreifen zu wollen aber ich befürchte, Du könntest Dich hier noch um Kopf & Kragen reden .....
konifere
4x