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Reparaturkosten - Unfall :(

BMW 3er E91
Themenstarteram 20. Januar 2016 um 17:19

Hey zusammen,

soeben hat jemand mein Baby beschädigt, was schätzt ihr wie hoch die Kosten dafür sind?

Bilder kommen jetzt. Moment

Beste Antwort im Thema

Bei solchen Sprüchen kommt mir die Galle hoch. Das ist genau das was ich meine. Scheiß auf alle anderen, die das dann über ihre Beiträge mit finanzieren.

Ich versteh nicht wie man so denken kann.

Wenn die Sache sich zieht, der Gegner die Schuld nicht eingesteht obwohl sie eindeutig ist oder was auch immer, dass ich dann einen Anwalt dazu ziehe - klar. Aber wenn der Fall von Anfang an klar ist, und der Verursache die Schuld 100% übernimmt, und das Auto repariert werden soll (Werkstatt kümmert sich um alles), für was bitte brauche ich dann einen Anwalt?

Und die Kosten von 1.500€ sind dabei realistisch.

Pf, wenn ich nicht Schuld bin zahlt der Gegner sogar meinen Anwalt, wieso soll ich dann also keinen nehmen?

Und die Rechtschutz will sich auch mal gelohnt haben wenns wirklich ist ;)

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Rechtlich gesehen ist alles ein Unfaller, was über einen Bagatellschaden hinausgeht. Als Faustregel - was mit Smart-Repair machbar ist, ist kein Unfall, alles darüber schon.

Zitat:

@technoheadXXX schrieb am 3. Februar 2016 um 13:24:44 Uhr:

Rechtlich gesehen ist alles ein Unfaller, was über einen Bagatellschaden hinausgeht. Als Faustregel - was mit Smart-Repair machbar ist, ist kein Unfall, alles darüber schon.

Genau,hatte selber ne Smart-Repair da mir einer auf dem Parklapatz da wo ich arbeite vorbeigeschramt ischt,Fahrerflucht :mad:

Und beim zweiten Bild ist einer Rückwerts seitlich links ins Auto reingefahren,stand an der Roten Ampel,und plötzlich,Bäng gemacht :eek::mad:

Und da wurde die Stossstange neu reingemacht,also Unfallwagen.Beim ersten fall wäre es kein Unfallwagen.

Smart-Repair
Neu

Von der groben Tendenz in der Rechtssprechung sicher richtig - dennoch gibt's natürlich Fälle, die mit Smart Repair samt Spachtelauftrag gerettet werden werden können, wo aber eine andere Werke/Lackierer dennoch ausschließlich ein Neuteil verbauen bzw. ein Gutachter dies empfehlen würde. Auch für die Grenzen des Werbeschlagwortes "Smart Repair" gibt es ja keine klare Definition, deshalb kann man das nicht als alleinigen Maßstab nehmen. Eigentlich beinhaltet es ja nur "intelligente" (weil günstige) Reparatur durch weitgehenden Verzicht auf Ersatz von Teilen und vollflächige Lackierung.

Teilweise gibt's beim Thema Unfallfreiheit zu beiden Seiten hin immer noch überraschende Urteile, in welche sowohl Teil-Ersatz, aber auch Größe der Beschädigung und Kosten, nötige Rückverformung von Bauteilen, sowie "Restspuren" hineinspielen können.

am 4. Februar 2016 um 5:34

BGH-Richter definiert Bagatellschäden

Zitat: "Zwischen Unfall- und Bagatellschäden gibt es eine klare Grenze. „Bagatellschäden sind die Schäden, bei denen nur der Lack verletzt ist“, sagte Wolfgang Ball, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, beim 3. Deutschen Autorechtstag am Freitag auf dem Petersberg bei Bonn. Entsprechend würde man unter Unfallschäden die Schäden verstehen, die keine Bagatellschäden seien.

Damit hat der BGH-Richter erstmals eine klaren Grenze zwischen den Schäden gezogen und entsprechende Charakteristika von Bagatellschäden aufgezeigt. Eine Differenzierung von Blechschäden lehnte Ball ab, „da kommt man ins Ungewisse.

Vor allem für Gebrauchtwagenhändler dürften die Aussagen des BGH-Richters von entscheidender Bedeutung sein: Denn hatte der Gebrauchte einen Unfallschaden, so muss der Verkäufer auf diesen beim Verkauf hinweisen. Anders bei Bagatellschäden: hier ist kein Hinweis notwendig.

Erfolgt kein Hinweis so gelten grundsätzlich die Ausführungen des Gerichts in seinem Urteil vom 10. Oktober 2007 (VIII ZR 330/06): „Beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als ,Bagatellschäden’ gekommen ist.“

Keine Floskeln über Beschaffenheit

Dem Gericht reicht es grundsätzlich nicht, wenn der Verkäufer eine Beschaffenheitsangabe wie „unfallfrei“ vermeiden will und stattdessen auf Floskeln wie „Unfallschäden laut Vorbesitzer Nein“ zurückgreift. Darauf hat der BGH in seinem Urteil vom 12. März 2008 klar verwiesen (VIII ZR 253/05)."

(Quelle hier)

Das Thema ist am Ende wirklich eine never ending story und da viele Gerichte selbst mit der Beurteilung dessen überfordert sind, versucht man sich oft und bestmöglich an Grundsatzurteilen festzubeißen... :D

@Neo: Danke, genau das Urteil hatte ich auch im Kopf. Gut, dass Du es gefunden hast ;).

Zitat:

@technoheadXXX schrieb am 1. Februar 2016 um 14:38:13 Uhr:

Ich wollte hier nur meine Meinung kundtun, mich sozusagen geistig duellieren. Aber wie es scheint kamt Ihr beiden unbewaffnet.

Nicht nur schlau sondern auch extrem witzig... Respekt!

PS: Hammer Spruch, ist auch gar nicht alt ;)

PPS: Mit Kleingeistern wie Dir zu "diskutieren" bringt doch eh nix, da Du nur Deine eigene Meinung zählen lässt. Soviel zum Thema "geistig unbewaffnet". Das wirkt einfach nur extrem arrogant was Du hier vom Stapel lässt, sonst nichts. Intelligent schon gleich doppelt nicht.

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