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Renault Reversi Felgen auf Golf II

VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 15. Mai 2014 um 19:25

Moin zusammen,

hat schon jemand erfahrungen mit den Reversi Felgen vom Renault Modus auf Golf2 /Jetta?

6jx16"

ET 50

LK 4x100

Vor Folgenden Fragen stehe ich noch:

-Zentrieringe

-Spurplatten

-ABE/Gutachten (bzw was sagt der Tüv überhaupt dazu)

Danke schonmal im voraus.

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16 Antworten

also zentirierringe sind nicht zwangsläufig notwendig. sie sind eine montagehilfe aber es gibt auch fahrzeuge für die es keine zentrierringe gibt, also muß es auch so gehen. ne abe gibts nicht in verbindung mitm zweier, also wirds ne einzelabnahme. ob du spurplatten brauchst mußt du selbst sehen, wegen der freigängigkeit und so...wichtig ist, das die felgen und reifen ne entsprechende traglast haben, dann sollte es kein problem sein...

Themenstarteram 15. Mai 2014 um 19:36

Nur wo bekomme ich Angaben über die Traglasten her.

Beim Renault Händler hier im Ort hat man mich auf den Felgenhersteller verwiesen, CMS wiederrum sagt ich soll zu Renault und die in der Raunault Hotline sagt, sie guckt was sie tun kann.

habs grad in nem anderen beitrag geschrieben...wenn die felgen ab werk auf nem renault drauf waren, dann besorg dir die gewichte und achslasten von diesem modell. das kann man dann mit deinem golf vergleichen. im idealfall läßt du dein auto im aktuellen zustand wiegen, denn hast du werte mit denen der prüfer arbeiten kann...

Zitat:

Original geschrieben von Schnulli.

Moin zusammen,

Vor Folgenden Fragen stehe ich noch:

-Zentrieringe

-Spurplatten

-ABE/Gutachten (bzw was sagt der Tüv überhaupt dazu)

Danke schonmal im voraus.

- Zentrierringe fordern manche TÜV-ler zur Eintragung. Im eigenen Interesse, würde ich auf jeden Fall mindestens Zentrierungen oder Distanzscheiben mit Bund, auf der Vorderachse fahren. Manchmal bekommst du sonst die Unwucht nicht aus der Lenkung...

- Spurplatten sind bestimmt nötig. Je nach Reifenbreite sind mindestens ET45 nötig.

Aufpassen, da Renault kleinere Nabenlöcher haben...

- ABE/Gutachten, in denen der 19E enthalten ist, gibt's wohl nicht. Deshalb wird's eine Einzelabnahme nach §21. Die maximal zulässigen Achslasten deines Golfs müssen, sowohl von der Felge als auch den Reifen, mindestens abgedeckt sein. Das Wiegen ist aber völliger Dummfug, da nur das zählt, was in den Fahrzeugpapieren steht (nicht tatsächliche Achslast). Falls du keine Tragfähigkeitsnachweise der Felgen bekommen kannst, dann mach eine Kopie der COC des Modus, aus dem hervorgeht, dass diese Felgen Serie sind. Die zulässigen Achslasten sind aus diesem Papier auch ersichtlich.

Letztendlich prüft der TÜV den korrekten Anschluss, ausreichende Tragfähigkeit der Reifen und der Felgen

bei maximalem Abrollumfang. Der Rest ist das übliche Procedere...

Zitat:

Aufpassen, da Renault kleinere Nabenlöcher haben

?

Renault Modus   60.1

Golf                  57,1

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

?

Renault Modus   60.1

Golf                  57,1

Sorry, falsch ausgedrückt.

Sonst gingen ja auch keine Zentrierringe... ;)

Themenstarteram 16. Mai 2014 um 13:08

Renault Deutschland war so freundlich und hat mir eine ABE vom Modus für diese Felge geschickt. Daraus sollte der TÜV wohl alles entnehmen können was sie brauchen.

Richtig Felge 60.1

Golf 57.1

Zitat:

Original geschrieben von burbaner

Aufpassen, da Renault kleinere Nabenlöcher haben...

Das ist bei Mini Felgen. Hast du wohl verwechselt ;)

völliger dummfug würde ich nicht sagen. ich sprech da aus eigener erfahrung und wenn ein fahrzeug z.b. durch umbauten mehr oder weniger wiegt als in den papieren steht, kann das durchaus wichtig sein. auch wenn z.b. von 4/5 auf 2 sitzer umgetragen wurde, sind letztendlich 160kg frei zum zulässigen gesamtgewicht. die kann man auch zugunsten der felgen und reifen verrechnen. is jedenfalls das was ich erlebt hab...

Zitat:

wenn ein fahrzeug z.b. durch umbauten mehr oder weniger wiegt als in den papieren steht, kann das durchaus wichtig sein

Das zulässige Gesamtgewicht bleibt trotzdem gleich.

man kann das fahrzeug aber ablsten, sprich die eingetragen gewichte werden geändert und dann gehts. selbst bei meinem alten t3 kasten gemacht...215/40/16 mit 86er traglast. von der nutzlast einiges runtergenommen und das zul. ges. gewicht geändert...fertig...

Das was amtlich in den Papieren steht, gilt als Grundlage. Ob ab-, um-, oder rundherum-gelastet wurde ist dabei egal. Eine tatsächliche Achslast wird lediglich zur Ermittlung der richtigen Federrate, oder des Luftdrucks herangezogen. Das interessiert aber niemanden, bei der Rädereintragung.

Hab den Job einige Jahre gemacht...

am 19. November 2015 um 19:30

Zitat:

@Schnulli. schrieb am 16. Mai 2014 um 15:08:16 Uhr:

Renault Deutschland war so freundlich und hat mir eine ABE vom Modus für diese Felge geschickt. Daraus sollte der TÜV wohl alles entnehmen können was sie brauchen.

Richtig Felge 60.1

Golf 57.1

Hey!

Gibt es die Möglichkeit das Sie mir die ABE zukommen lassen?

Mit freundlichen Grüßen

Glaube weniger das er die ABE noch für dich hat :

Letzter Besuch: 11. November 2014 um 12:26 Uhr

Das war seine letzte Aktivität von diesem User.

Mfg

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