Renault Rapid - LKW-Zulassung - Restriktionen
Themenstarter
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Hallo, ich habe mir einen 1992er Renault Rapid mit LKW-Zulassung zugelegt. Das Fahrzeug wird von mir privat und für mein Nebengewerbe genutzt. Mich interessieren jetzt die damit verbundenen Restriktionen: -Sonntagsfahrverbot? -80kmh auf Autobahnen? -Nachtfahrverbot? -LKW-Überholverbot muss beachtet werden? -etc. Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß Mull |
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Sonntagsverbot - nur mit Anhänger
80 KmH - gilt erst ab 7,5 Tonnen oder mit Anhänger
Nachtfahrverbot - Nö
LKW-Überholverbot - Nö
etc. - hmmm darfst hinten keine Leute mitnehmen, Ladungssicherung wird auch bei KleinstLKW gerne kontrolliert, nicht auf LKW-Parkplätzen parken, ...
Allgemein gilt das meiste erst ab 3,5 oder gar 7,5 Tonnen oder als Zug (also im Anhängerbetrieb)
schau mal hier in den Link rein http://www.tuev-sued.de/.../1_135.PDF
Hi,
danke für die schnelle aus gute Antwort. Das ist mal was definitives!
Jetzt steht nur noch die Frage im Raum, ob das Finanzamt die LKW-Zulassung anerkennt, wenn das Fahrzeug auf mich privat oder auf mein Gewerbe (Einzelunternehmen) angemeldet ist. Bundesland: Bayern.
Gruß
Mull
Du darfst auch als Privatmensch einen LKW anmelden.
Wenn der Rapid die erforderlichen Vorraussetzungen erfüllt wird der auch weiterhin als LKW besteuert.
Wenn nicht, kann es sein, dass das Finanzamt sagt, dass es garkein LKW sei. (z.B. hinten keine Scheiben, Ladeflächenlänge 2/3 des Innenraumes, keine Sitze, etc.)
http://www.dekra.de/de/1478?teaser=1
OK. Das Fahrzeug ist ein reiner "Hundefänger". Hat hinten eine Ladefläche, keine Scheiben, keine Sitze, Trennnetz.
Das Fahrzeug ist lt. KFZ-Brief als LKW beim Vorbesitzer gelaufen.
Ich hoffe das gibt keine Probleme. Sonst wäre das Fahrzeug nicht finanzierbar.
Renault Rapid - LKW-Zulassung - Restriktionen
sprich vieleicht vor der Zulassung schon mit dem Finanzamt um sicher zu gehen.
Als was es vorher gelaufen war, hat leider nicht imemr was zu sagen.
Bestes Beispiel sind die alten Postgolfs mit LKW-Zulassung. Die werden Heute auch nicht mehr von jedem Finanzamt als LKW akzeptiert.
Die Ex-Post-Autos sind übrigens noch nie als LKW steuerrrechtlich anerkannt worden. Wenn doch, sind die Bescheide rückwirkend geändert worden.
Für den Rapid sieht es recht gut aus, wenn nur 2 Sitzplätze eingetragen sind und die Montage weiterer Sitze "nur mit erheblichem technischen Aufwand" möglich ist - das bedeutet keine Befestigungen vorhanden oder vorhandene Befestigungen dauerhaft unbrauchbar gemacht.
Keine Scheiben hinten ist auch gut.
Ladefläche länger als Fahrerraum ( Trennwand bis Gaspedal) ?
Es darf auch kein "Geländewagen" sein - die sind immer PKW.
Auch Family-Vans sind unLKWbar.
Falls das FA dann doch auf die PKW-Besteuerung käme - kann man Änderungsantrag stellen - das ist kein Einspruchsverfahren und geht recht stressfrei. Gegebenenfalls vorbeifahren und Auto zeigen.