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Renault Grand Scenic 2.0T Bj. 08 EZ 1/09 (exception 2009) gebraucht gekauft, einen Tag später Kaput

Renault Grand Scenic 2 (JM)
Themenstarteram 25. Januar 2015 um 9:38

Hallo liebe Motor-Talk-(Renault) Gemeinde,

bei meinen Intensiven Nachforschungen bin ich hier auf dieses Forum gestoßen und dachte mal,

weil es hier so schön ist, melde ich mich mal an. Ich habe schon sehr viel gelesen und mir dadurch auch schon einige Fragen beantworten können. Dennoch wollt ich hier mal meine Probleme schildern, um etwaige Sachverhalte zu klären.

Umstand:

Ich habe am Freitag bei einem Renaultfachhändler und ADAC Service Mitglied, oben genanntes Fahrzeug zu einem preis von 7500€ erworben. Die lauf Leistung beträgt 106000Km. Bei verkauf wurden Service(Wartung mit Protokoll) und Zahnriemenwechsel (Komplett) vereinbart und durchgeführt.

Zudem gab´s die Mobilitätsgarantie und eine GWG (aber wohl das billigste Model, welche genau weiß ich noch nicht, da bis jetzt nur im Vertrag die GWG verankert wurde, aufgrund des Fehlenden Fahrzeugscheines aber noch keine abgeschlossen wurde.).

 

Vorfall:

Nach ca. 200km und einem Tag glücklichen Fahrens passierte das, was ich so gar nicht wollte. Das Auto meldet Fehler: Abgassystem prüfen, ESP defekt, Einspritzung Prüfen(dieser verschwand nach Motorneustart aber wieder), Parkbremse defekt (1 mal und nach Motorneustart nicht wieder aufgetreten) und eine "Nicht gespeicherte" Meldung (Was auch immer das sein mag) . Zudem fing das Auto an, eine Art Massagefunktion (bis 3000 U/min sehr starkes Ruckeln [Armaturen Brett Vibrationen von 2 cm!!! es fühlte sich im Fahrgastraum an, als ob ich über Pflasterstein fahren würde] und kaum Leistung zu entwickeln), die aber ab 3000 U/min wieder aufhört und sich dann ab ca. 4000 U/min in ein surren im Fahrgastraum(gut hörbar aber nicht laut) wandelte. 2 mal ging der Motor sogar ins Notlaufprogram (beides mal beim Bergauffahren, das war toll, vor allem für die Fahrzeuge hinter mir).

 

Der ADAC Fachmann, sagte mir bei verkauf, als ich die Zündspulen ansprach, dass ein defekt bei diesem Model wohl eher ungewöhnlich sei und von daher nicht zu erwarten wäre(Es gibt da natürlich nichts schriftliches).

Ein am Samstag geführtes Telefonat (wohl aber mit der Werkstatt, nicht mit dem Verkauf), war nicht wirklich hilfreich. Es hat durch die plumpe Ansage "schauen sie in ihre Unterlagen, dort ist eine Nummer die sie anrufen können" eher noch zur Verunsicherung beigetragen.

 

Fragen:

Weiß jemand was dem guten Stück fehlt? (Man ließt ja das i.w. alles kaputt sein kann von Zündspule bis Getriebe)

Ist das Normal, wenn man von einem Fachhändler und ADAC Servicemitglied ein GFahrzeug kauft?

Hat jemand Erfahrungen mit der "Kulanz" oder Gewährleistung bei so einem Händler?

Der Händler ist 130 KM weit weg, soll ich auf verlangen das Auto dort hinbringen?

 

Ahnungen:

Die Mobiltätsgarantie greift nur bei Liegengeblieben Fahrzeugen.

Ja ich sollte endlich ADAC Mitglied werden.

Ich fuhr mit Kruzzeitkennzeichen.

Nein, ich bin nicht Paranoid.

Danke für´s lesen :-)

LG und schon mal vielen Dank das es euch gibt (so im voraus, versteht sich)

Trina

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22 Antworten

Servus Trina90,

was deinem guten Stück fehlt, kann ich leider auch nicht sagen, da nur Laie.

Aber daß die Sache ein Fall für die Händlergewährleistung ist, sollte klar sein!

Also setze dich morgen mit ihm (am Besten mit dem Verkäufer) in Verbindung und kläre das ab! Die Gewährleistung gilt bei Gebrauchtwagen ein Jahr, wenn Du das Auto als Privatmensch gekauft hast!

Solltest Du abgewimmelt werden, hoffe ich, daß Du eine Rechtsschutzversicherung hast, damit Du einen Rechtsanwalt mit dem Fall betrauen kannst!

Aber ich hoffe mal für dich, daß der Händler seriös ist!

Viel Glück

Hallo!

Also zuerst einmal ist nicht 100%ig sicher, ob es ein Gewährleistungs-/Garantiefall ist oder nicht, kann auch einfach dumm gelaufen sein.

Trotzdem: Nicht selber dran rumfummeln oder jmd. beauftragen -> dem Verkäufer den möglichen Gewährleistungsfall schleunigst melden (gewerbl. Verkäufer müssten mind. 12 Monate Gewährleistung auf Gebrauchtware geben und in den ersten 6 Monaten sind sie in der Pflicht den Beweis anzutreten, dass sie rechtl. nicht in der Pflicht sind). Gemäß BGB ist er auch verpflichtet, für mit dem Gewährleistungsfall zusammenhängende Transportkosten aufzukommen. Wenn er dir keine schriftl. Zusage für die Kostenübernahme gibt, wirst du wohl ggf. die Kosten selbst vorstrecken müssen und dir hinterher (wenn es wirklich ein Gewährleistungsfall war) wiederholen.

Allerdings kann unter gewissen Umständen der Händler auch sagen, dass z. B. der Transport unzumutbar teuer ist. Dann kann er (nicht du!) natürlich auch eine Werkstatt in deiner Nähe beauftragen oder dir eine schriftl. Zusage für die Reparaturkostenübernahme geben sodass du selber einer Werkstatt einen Auftrag erteilen kannst, (wahrscheinlich will er dann vorher mind. einen Kostenvoranschlag sehen) wenn sich das eben sich wirklich als Gewährleistungsfall rausstellt.

Achtung, Gebrauchtwagengarantien sind ggü. der Gewährleistung meist sehr eingeschränkt! Also immer zuerst auf die Gewährleistung pochen! Wenn er meint, dass das die GWG erstattet das natürlich auch probieren, aber was die nicht erstattet obwohl du gemäß Gewährleistung Anspruch drauf hast, muss der Händler für geradestehen.

Sollte sich gar eine arglistige Täuschung herausstellen (wird i.d.R. schwierig nachzuweisen), kannst du für deine entstandenen Kosten Schadenersatz fordern, selbst wenn es von privat mit Gewährleistungsausschluss wäre. Spätestens dann wird aber ein Anwalt ratsam.

HTH

notting

Themenstarteram 25. Januar 2015 um 10:13

An die beiden Antworter, mal einen Dank, es beruhigt ein wenig. Ich werde auf jeden Fall weiter berichten, denn mir ist doch aufgefallen, dass die Threat´s (öfter) ergbnisslos ins leere laufen.

"Aber ich hoffe mal für dich, daß der Händler seriös ist!"

-Ich hoffe das auch, denn diesen Händler gibt es schon 87Jahre.-

LG

Trina

Hallo,

die Gebrauchtwagengarantie muss bei Fahrzeugübergabe vom Verkauf an den Käufer

übergeben werden.

Ich würde die Garantieunterlagen vom Händler sofort einfordern und sofort den Fehler am

Fahrzeug mitteilen.

Der Händler hat das Recht bei Mängeln 3 mal nachzubessern, wen es ein Kundenfreundlicher

Händler ist würde er dich nicht 130 Km für eine event. Zündspulenreparatur fahren lassen

sondern einen Renaulthändler in deinem Wohnort bitten den Fehler auslesen und reparieren zu lassen, oder

der Händler holt das Fahrzeug ab und stellt einen kostenlosen Ersatzwagen zur Verfügung.

Die Reparatur ist für dich kostenlos, allerdings hast du nur Anrecht auf eine Zeitwertgerechte

Reparatur.

Die Gebrauchtwagengarantie hat eine Zuzahlung bei Ersatzteilen (KM-stand Abhängig) über

100000 KM 50 % die Lohnkosten fallen zu Lasten der Gebrauchtwagengarantie, je nach

Bedingungen der Gebrauchtwagengarantie und Umfang der Gebrauchtwagengarantie.

Bei einer Zünspulenreparatur lohnt sich die Reparatur über die Gebrauchtwagengarantie weil

du auch wieder Garantie auf die Zünspule hast.

Für 6 Monate nach Kaufdatum muss der Händler dir nachweisen das der Mangel bei Kauf noch

nicht war, 6 Monate nach Kaufdatum findet eine Beweislastumkehr statt und du musst

dem Händler nachweisen das der Mangel bei Kauf schon vorlag.

Zur Sicherheit würde ich den Fehler in einer Renaultwerkstatt auslesen lassen damit

kein Schaden am Fahrzeug entsteht.

Gruß Pit

"Arme Frau, hilflos und unkoordiniert."

Da du das schon selbst erkannt hast, warum schließt du dann Verträge ab, deren Tragweite du nicht überschaust?

Angesichts deiner Selbsteinschätzung mein Rat: gebe das an einen Sachkundingen in Vertragsrecht.

Themenstarteram 25. Januar 2015 um 11:10

Hallo Pit,

"Ich würde die Garantieunterlagen vom Händler sofort einfordern und sofort den Fehler am Fahrzeug mitteilen."

- Ist das denn sinnvoll? Besteht denn hierbei nicht die Möglichkeit, dass es dann heißt, dass das Fahrzeug schon vor Garantiebeginn defekt war und deswegen nicht greifen würde? -

Du würdest also (vermutlich) auf eine (oder mehrere) defekte Zündspule Tippen?

Dir natürlich auch ein schriftliches Danke.

-----

Hallo ChrisCRI,

dir will ich auch Danken, es könnte ja die Möglichkeit bestehen, dass auch du kompetente Antworten auf meine Fragen hast. Damit ich nicht Gefahr laufe, diese Kompetenz zu verlieren, werde ich dir einfach mal Recht geben und sämtliche mir einfallenden Erläuterungen diesbezüglich weglassen. ;-)

LG

Trina

Hallo,

ja ich kann natürlich nur Tippen, (Wissen wäre besser) würde auf Zündspule Tippen.

Wenn der Händler eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen hat

hat die Garantie z.B.die Laufzeit von einem Jahr, also ein Anfangs

und Enddatum alle defekte in diesem Zeitraum sind (laut Bedingungen) Garantiewürdig.

Wenn der Händler seine Arbeit Richtig macht ist das Auslieferungsdatum

des Fahrzeuges auch das Beginn-Datum der Garantie, denn der Kunde

und der Verkäufer unterschreiben die Garantiebedingungen.

Der Kunde erhält eine Ausfertigung ebenso wie der Händler und die

Garantie, damit vepflichtet sich der Händler das das Fahrzeug bei Auslieferung in Ordnung ist.

Da du ja geschrieben hast das du 200 Km gefahren bist würde bei einer

(wie von mir im vorherigen Absatz beschrieben) vorhandenen Garantie ein

Garantiewürdiger Schaden vorliegen.

Deshalb ist es Wichtig das du die Garantieunterlagen vom Händler bekommst.

Gruß Pit

Auch wenn der nachfolgende Beitrag vom eigentlichen Thema ein wenig abschweift muss ich das Folgende dennoch mal los werden.

Zitat:

@Trina90 schrieb am 25. Januar 2015 um 10:38:58 Uhr:

Die Mobiltätsgarantie greift nur bei Liegengeblieben Fahrzeugen.

Ja ich sollte endlich ADAC Mitglied werden.

Minichten.

Ich schäme mich nur noch, diesem Laden anzugehören und werde - nach 30 Jahren Mitgliedschaft - diese noch in diesem Jahr kündigen.

Was sich dieser Laden an Kohle (Mitgliedsbeiträge) einsackt (49,00 EUR/Jahr Einzelperson nur in D / 84,00 EUR wenn man auch im Ausland versichert sein möchte) ist kaum vorstellbar. Laut Wikipedia hat der ADAC im Jahr 2012 166.900.000 EUR Gewinn (!!!) gemacht.

Und dann täuscht dieser Laden all seine Kreditoren (Mitglieder), verspricht - nachdem alles aufgeflogen ist - eine Änderung seiner Maxime sowie Konsequenzen in der Führungsebene, und was passiert? Ein Bauernopfer muss gehen, das war's. Der Rest ist alles nur hohles Geschwätz, leeres Politikergewäsch. Auch hierzu kann man in Wiki einiges nachlesen.

 

Der Inhalt der monatlich erscheinenden Mitgliedszeitschrift besteht zu mehr als die Hälfte aus Werbung für Urlaube, Hörgeräte, Treppenlifte und Inkontinenzwindeln. Vom restlichen Inhalt kann man getrost mehr als die Hälfte in die Tonne kloppen weil entweder uninteressant oder bereits bekannt.

Zur eigentlichen Hauptaufgabe des ADAC's folgendes Erlebnis:

Ich hatte eine Panne mit meinem Motorrad (Plattfuß), an einem Sonntagnachmittag gegen 15:00 Uhr. Es war Sommer, gutes Wetter und sehr wenig Verkehr auf den Straßen. Das war in den 90ern, damals hatte ich noch kein Handy. Ein Freund fuhr zur nächsten Telefonzelle (ca. 10km da auf einer Kraftfahrstraße) und rief den ADAC an, kam dann wieder zu mir. Wir warteten gemeinsam knapp eine Stunde, bis er dann fuhr da wir beide annahmen, der ADAC müsse ja jeden Moment da sein. Dennoch rief er auf seinem Nachhauseweg noch mal beim ADAC an. Ich wartete zwei weitere Stunden, ehe eine hilfsbereite Autofahrerin anhielt und fragte ob sie helfen könne. Auch sie bat ich, beim ADAC mal anzurufen und nachzuhaken, wo denn der Pannendienst bleibe.

Drei weitere Stunden wartete ich, bis nach sage und schreibe insgesamt 6 Stunden ! ! ! dann endlich der Pannenservice kam. Lapidare Aussage des Fahrers: Es gäbe eine alte und eine neue Straße mit der angegebenen Bezeichnung (B26). Da man ihm aber nicht gesagt hätte auf welcher ich mich befinde hätte er eben suchen müssen.

Umfassenden Pannenschutz bieten auch andere Automobilclubs an, meist sogar zu günstigeren Preisen - hier nachzulesen.

Darüber hinaus bieten die meisten Kfz-Versicherungen inzwischen auch Pannenhilfeleistungen an. Einfach mal Deine Versicherung anschreiben.

Ich jedenfalls werde im Frühjahr damit beginnen, mal Preise und Leistungen miteinander zu vergleichen.

Nimm Kontakt mit deinem Händler auf, schildere den Fall, vorher nichts am Wagen machen lassen,

"..Zudem gab´s die Mobilitätsgarantie und eine GWG (aber wohl das billigste Model, welche genau weiß ich noch nicht, da bis jetzt nur im Vertrag die GWG verankert wurde, aufgrund des Fehlenden Fahrzeugscheines aber noch keine abgeschlossen wurde.)..."

wenn das mit der Mobilitätsgarantie so ist und Du 130Km entfernt wohnst, sollte diese greifen, beim GW-Kauf

gibts die sogenannte Händlergewährleistung, im ersten Halbjahr muß der Händler die uneingeschränkte Funktion, es sei er hat auf gewisse Mängel hingewiesen oder ausgeschlossen, damit garantieren, deshalb erstmal mit ihm darüber reden, da er evt. Nachbessern, sprich eine Reparatur unternehmen muß, wenn es kein selbstverschuldeter mangel durch Fehlbedienung ect. ist, lass Dir da nichts einreden! Er hat erstmal 3 Reparaturversuche zu unternehmen.

Themenstarteram 25. Januar 2015 um 14:50

Für den Pit:

"Wenn der Händler seine Arbeit Richtig macht ist das Auslieferungsdatum

des Fahrzeuges auch das Beginn-Datum der Garantie, denn der Kunde

und der Verkäufer unterschreiben die Garantiebedingungen."

-Könnte es zum Problem werden, dass solch eine Unterschrift, wie angegeben, noch nicht vorliegt?

(Der Händler meinte ja, er benötigt den Fahrzeugschein für die Garantie und den(Fahrzeugschein) bekomm ich ja erst am Montag beim Anmelden. (Derzeit werden Kurzzeitkennzeichen benutzt.)-

LG

-------

 

Hallo Moppedtouri,

ich werde mir deinen Warnhinweis zu Herzen nehmen(Auch deshalb weil ein ADAC-Sachverständiger eine Kaufbeteiligung hatte). Dennoch hoffe ich sehr, für die anderen Mitglieder, dass deine Schilderung ein Einzelfall war/ist. Bezüglich der Täuschung kann ich mir aus Unwissenheit einfach kein richtiges urteil bilden, dies ist aber in solchen fällen immer recht schwer, da die Informationen durch so viele Hände gehen, dass sich doch gerne mal das Stille-Post-Syndrom einstellt(ich werde aber intensiv nachforschen, da es mich interessiert).

LG

------

 

Hallo ttru74,

dir mal ein Danke, ich hoffe sehr, weil der Händler eigentlich einen guten Eindruck gemacht hat, dass es ohne Probleme von statten gehen wird. Zur Mobilitätsgarantie kann ich nur weitergeben, was ich bis jetzt so erlesen konnte. Da heißt es zum Beispiel, dass diese eben bei Fahrtüchtigen (und es Fährt ja, wenn auch schlecht) nicht greift. Ich würde mich aber gern eines besseren belehren lassen.

Es wurde nicht auf Mängel (Wobei es ja zu klären gilt ob ein Mangel oder Verschleiß vor liegt) hingewiesen.

Wie muss ich das mit dem Ausschluss verstehen?

LG

Zitat:

@Trina90 schrieb am 25. Januar 2015 um 15:50:22 Uhr:

 

Es wurde nicht auf Mängel (Wobei es ja zu klären gilt ob ein Mangel oder Verschleiß vor liegt) hingewiesen.

Wie muss ich das mit dem Ausschluss verstehen?

LG

Damit meinte ich, dass eventuell der Händler Dich auf mögliche Mängel bereits hingewiesen hatte,

da du aber ein "funktionstüchtiges" Fahrzeug erworben hast, trifft dass bei Dir nicht zu. Ich hatte

selber allerdings schon vor einigen Jahren ein ähnliches Problem mit einem gebrauchten Fahrzeug,

da war der Zeitpunkt des aufgetretenden Mangels aber schon im 2. Halbjahr der Gewährleistung

aufgetreten, der Händler wollte sich herausreden, er hatte aber schnell eingelenkt, als ich von

"schlechter" Werbung für Ihn sprach...! Schlechte Werbung spricht sich garantiert immer schnell

herum. Gerade wenns ein Markenhersteller ist.

Themenstarteram 26. Januar 2015 um 11:46

So mal was zum derzeitigen Stand der Dinge:

Ich habe heute morgen mit dem Händler telefoniert, der mich sogleich zu einer Vertragswerkstatt in meiner Nähe zum Auslesen geschickt hat. Diese Werkstatt solle sich dann mit Ihm in Verbindung setzen, die Schäden mitteilen und auch mit ihm(Händler) abrechen.

Gesagt getan, also fuhr ich dort hin. Diagnose ergab eine defekte Zündspule, die dann auch gleich gewechselt wurde. Das Telefonat zwischen Werkstatt und Händler wurde in meinem Beisein geführt und es wurde die Kostenübernahme vom Händler bestätigt. Ich fuhr wieder los und siehe da, immer noch eine Massagefunktion(Es hat sich nichts getan) beim Auto vorhanden. Ich bin also wieder zurück um dies dann der Werkstatt mitzuteilen.

Das Auto wurde wieder an die Diagnosestation angeschlossen, Ergebnis Einspritzventiel defekt. Der Mitarbeiter meinte dann, dass dieses einen Wackelkontakt hätte. Die Werkstatt hat aber keine vorrätig und müsse welche bestellen. Dann kam eine erneutes Telefonat mit dem Händler, der aber nicht so wirklich da war. Der Mitarbeiter meinte aber, dass er (Händler) wohl auch da die Kosten für Leihwagen und Reparatur übernehmen würde, sollte dies aber nicht der Fall sein, würde man mich vorher(vor Reparatur) kontaktieren (Werkstatt). Morgen um 13 Uhr könne ich mein Auto wieder abholen.

Ich bin jetzt natürlich sehr gespannt auf das Ergebnis, da hier alles mündlich verabredet wurde. Sollte alles so wie gesagt stattfinden, bin ich sehr froh über den Service von Renault und guter Dinge, dass ich mich nicht getäuscht habe.

Bis dahin

LG an alle Leser und ich werde weiter berichten.

Trina

Themenstarteram 28. Januar 2015 um 13:08

So hier mal ein kleines Update.

Die Einspritzdüse ist nicht lieferbar (herrlich), bzw. hat Lieferprobleme, da sie direkt über (viva la) France Importiert werden muss. Sie sollte aber am Freitag ODER Samstag geliefert werden. Für mich heißt das jetzt, dass ich, wenn es ungünstig laufen sollte, erst nächste Woche Montag mein Auto wieder bekomme. Den Leihwagen habe ich (da ich ihn derzeit nicht benötige) zurückgegeben (am Wochenende würde ich dann ein Auto brauchen).

Zurzeit sind für mich noch keine Kosten aufgelaufen.

Was mir allerdings Sorgen macht ist: "Die Motorhaube ist schief", sprich (ich sah es gestern durch Zufall, geschuldet dem Blickwinkel) sie liegt, wenn man leicht von unten auf die Front schaut, rechts Tiefer als Links (ca. 0,5cm).

- Weiß hier jemand warum das so ist, bzw. kann man das wieder "einfach" richten? -

LG und besten Dank fürs lesen.

Zitat:

@Trina90 schrieb am 28. Januar 2015 um 14:08:41 Uhr:

... Was mir allerdings Sorgen macht ist: "Die Motorhaube ist schief", sprich (ich sah es gestern durch Zufall, geschuldet dem Blickwinkel) sie liegt, wenn man leicht von unten auf die Front schaut, rechts Tiefer als Links (ca. 0,5cm).

- Weiß hier jemand warum das so ist, bzw. kann man das wieder "einfach" richten? -

LG und besten Dank fürs lesen.

Ist die Motorhaube selber schief oder nicht eher das Plastikteil vorne unterhalb der Haube?

Gruß

Uwe

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