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Renault Clio, Bj. 05.2003. Hupe geht nicht!

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Renault Clio, Bj. 05.2003. Hupe geht nicht!

Themenstarter

Hallo zusammen, die Hupe meines Clio geht nicht! Sicherungen und die Hupe wenn ich sie überbrücke sind in Ordnung!

Da war doch eine Rückrufaktion mit einen Kabelbaumdefekt!

Weis da jemand etwas näheres?

Gruß frankenmichel


Blue Devil 74 Blue Devil 74

Bello vedere anche voi !

Hallo,

Ob Es da eine Aktion gibt,kann Ich,Dir nicht sagen. :rolleyes:

Aber hatte bei meinem Clio das Selbe Problem,bei Mir war das Kabel Ab,direkt vom Kontakt

des Schleifringes,an der Einheit die am Lenkstock sitzt.

(Habe Es wieder angelötet)


Themenstarter

Hallo,

danke für die Antwort.

Kann ich denn so einfach den Airbag am Lenkrad ausbauen und nachschauen?

Gruß


Blue Devil 74 Blue Devil 74

Bello vedere anche voi !

Zitat:

Original geschrieben von frankenmichel46

Hallo,

danke für die Antwort.

--> Hallo, Bitte schön !!

 

Zitat:

Kann ich denn so einfach den Airbag am Lenkrad ausbauen und nachschauen?

Gruß

--> Hast Du einen Airbag Nachweis ???

An Airbags dürfen Nur Geschultes Personal Arbeiten !!!!!

(Ich habe einen Nachweis. ) ;)

PS:

Das Thema Airbag Ein & Ausbau incl. Arbeiten wird in Öffentlichen Treads

nicht gerne gesehen. !! Da auch Unerfahrene User dann eventuell Misst bauen könnten, &

wer Haftet für die Folgen ??

(Antwort vom User: Ja das habe Ich aus dem Internet von MT.) ;)

@ frankenmichel,

Jetzt Meinen Beitrag Nicht Falsch Verstehen !!!!! :)

Mfg,

Blue


Drahkke Drahkke

Buddy-Master

Zur Rechtslage, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

 

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

 

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

 

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

 

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang!


Renault: Renault Clio, Bj. 05.2003. Hupe geht nicht!
 
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