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Hallo,
ich habe eine Frage an euch bezüglich Reifenfreigabe. Und zwar wenn man eine vom Reifenhersteller hat muss man diese noch von Benz freigeben lassen? Den ein TÜV Meister meinte allein von Reifenhersteller reicht nicht.
MfG Andrej |
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Moin,
Reifen müssen den entsprechenden Vorgaben des Herstellers bzgl. Tragfähigkeit und Geschwindigkeit entsprechen und gut.
ich gehe davon aus du meinst Räder - bzw. Felgen?
ABE: Abkürzung für „Allgemeine Betriebserlaubnis“. Die ABE wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausgestellt. Autoteile, z.B. Alufelgen, die eine ABE besitzen, dürfen an die Fahrzeuge angebaut werden, die in der ABE genannt sind, ohne dass die Betriebserlaubnis erlischt. Die ABE muss im Fahrzeug immer mitgeführt werden. Die Allgemeine Betriebserlaubnis besteht aus einem Schreiben vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und einem Gutachten zur ABE nach § 22 (Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile). Eine ABE ist in der Regel nicht eintragungspflichtig, es sei denn, im Gutachten zur ABE sind Auflagen enthalten, welche eventuelle Nacharbeiten am Fahrzeug beinhalten, die von einem Sachverständigen überprüft werden müssen.
Des Weiteren muss jede Felge mit einem vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Typenzeichen (KBA-Nummer) versehen sein. Die KBA-Nummer gibt Auskunft über Felgentyp, Felgendesign und die Größe des Rades.
Quelle
http://www.atu.de/pages/shop/reifen/reifen-abc.html
Danke das du geantwortet hast...
es geht um Reifengröße die nicht in Teilegutachten der Räder aufgelistet ist.
Wie gesagt hab vom Hersteller die Freigabe und mit geforderter Tragfähigkeit, Geschwindigkeitsindex.
alls passt nur die Aussage vom TüV Angestellten hat mich verwirrt das der Autohersteller das auch nich mal freigeben muss..
MfG Andej