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Reifen mit falscher Tragfähigkeit - Bestes vorgehen?

Themenstarteram 7. Oktober 2014 um 15:19

Hallo zusammen,

 

habe es zuerst ins Skoda Forum gestellt, aber die Fragestellung passt hier vermutlich besser hin:

 

Beim Gebrauchtwagenkauf (Superb 3T von 2008 bzw. EZ 2009) habe ich direkt neue Winterreifen dazu gekauft und bin damit 2 Jahre munter und beschwerdefrei durch die Gegend gefahren.

 

Dann kam der erste TÜV seit dem Kauf und alles war in Ordnung und ich habe die Plakette bekommen.

 

"Blöderweise" hat mich danach die Werkstatt angesprochen (habe parallel eine Inspektion machen lassen) und mich darauf hingewiese, dass die Winterreifen nicht geeignet für das Fahrzeug seien:

Semperit Speed Grip 2 205/55 R16 (soweit alles ok) 91 (leider nicht ok)

 

 

Laut Fahrzeugpapieren brauche ich aber Reifen mit einem lastindex von 94.

 

Beim Händler wo ich es gekauft habe hatte ich mit einer Beschwerde keinen Erfolg (juristische Schritte wären leider auch nicht vielversprechend gewesen) und bin auf den Reifen sitzen geblieben.

 

Deswegen die Frage: Was würdet ihr tun um möglichst Kostengünstig aus der ganzen Geschichte rauszukommen?

1. Neue Kompletträder kaufen und versuchen die anderen noch zu verkaufen?

2. Neue Reifen kaufen und die alten Felgen weiterverwenden (falls dies möglich ist)?

3. Oder könnte man sich die alten Reifen (haben erst ca. 10.000 km runter und sind dementsprechend noch in gutem Zustand) irgendwie genehmigen lassen? (ein vermindertes Maximalgewicht des Autos wäre nicht schlimm, da eh nie voll beladen)

 

Oder habt ihr noch andere Ideen? Bin da für jeden Tipp dankbar :)

 

Viele Grüße

Maik

Beste Antwort im Thema

Schreibe doch bitte, was in den Feldern 8.1, 8.2 und T der Zulassungsbescheinigung Teil I steht. Falls eine Anhängevorrichtung vorhanden ist, zusätzlich die Anmerkung zu 7.2/8.2 in Feld 22.

Gruß

Alpha Lyrae

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Hiho

guck mal bitte in deine COC was da unter max zulässige Achslasten steht ( VA und HA )

wenn dafür der LI 91 ( Radlast LI 91 = 615 kg/Rad = Achslast 1230 ) ausreichend ist ...ist das OK ( der 94er steht 1000% drinne weil Seat den damals so "angelegt" hat ......

alles das was an LI ausreichend ist ..ist auch zulässig z.b. fahr ich aktuell auf dem Touran nen LI von 92 obwohl Vw seinerzeit auch nen 94er " haben wollte )))

 

Gruss Dirk

Schreibe doch bitte, was in den Feldern 8.1, 8.2 und T der Zulassungsbescheinigung Teil I steht. Falls eine Anhängevorrichtung vorhanden ist, zusätzlich die Anmerkung zu 7.2/8.2 in Feld 22.

Gruß

Alpha Lyrae

Die höchsten Achslasten, die ich für den Superb II Combi finde, sind die vom 3,6 4x4. Der hat 1150/1160kg VA/HA,. Selbst bei dem ist dein 91er LI locker ausreichend. Alles gut, du brauchst keinen LI von 94! Schau auch mal hier in dem Nachtrag von Skoda: KLICK

Themenstarteram 15. Oktober 2014 um 8:00

Vielen Dank euch dreien für die Hinweise.

War leider eine Woche außer Gefecht gesetzt deswegen komme ich erst heute zum antworten.

Verstehe ich das jetzt richtig (sorry falls es eine dumme Nachfrage ist, bin autoseitig aber nicht so bewandert):

Ich habe das Modell mit 77kw/105 PS, in dem Nachtrag von Skoda steht was von von zulässigem Gesamtgewicht der Achsen von 1030-1080 kg. Das heißt mit meinen 91 er Reifen darf ich fahren?

Muss ich das dann irgendwo noch genehmigen oder eintragen lassen oder darf ich einfach so fahren?

Wäre natürlich die Ideallösung wenn ich die Reifen einfach weiterwenden kann und darf.

Viele Grüße

cojobo

Diese Reifen kannst du legal fahren. Du muss nichts abnehmen oder eintragen lassen. Schon seit vielen Jahren ist es erlaubt, sich den Mindestindex für Geschwindigkeit und Tragfähigkeit selbst aus den entsprechenden Tabellen raus zu suchen. Bei Deinen Fahrzeug recht Li 91 locker aus.

Das ganze ging von der EU aus, der die teilweise viel zu hohen Werte ein Dorn im Auge waren. so steht bei meinen Auto mit Vmax 185 km/h der Geschwindigkeitsindex "W" in den Papieren, absolut utopisch!

VG

Peter

Hallo cojobo,

schau doch mal in deinen Fahrzeugschein und nenne die beiden Zahlen, die unter 7.1 und 7.2 in deiner Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) stehen, um sicher zu gehen. Es wird aber in jedem Fall mit einem LI von 91 reichen. LI 91 bedeutet 615kg pro Rad, also 1230kg pro Achse.

Du musst nichts eintragen, genehmigen oder bestätigen lassen. Fahren, fertig.

Gruss Flo

Themenstarteram 15. Oktober 2014 um 17:00

Hi FloOdw,

hatte den heute nicht mit deswegen konnte ich erst jetzt nachschauen:

7.1 steht 1200 und 7.2 steht 1250.

Das heißt dann hinten würden die Reifen nicht reichen?

Ja, so ist es leider.

Das hättest Du aber schon vor einer Woche erfahren können, wenn Du meinem Beitrag beantwortet hättest.

Themenstarteram 15. Oktober 2014 um 18:19

Wollte ich zwar nicht hören die Antwort, aber danke Dir.

Spricht denn etwas dagegen, sich von meinen jetzigen Reifen die 2 besten rauszusuchen und die vorne draufzuziehen, und sich dann nur 2 neue für hinten anzuschaffen, oder sollte man das besser nicht tun?

Und die alten Felgen kann ich dann auch für hinten problemlos nutzen, das ich wirklich "nur" 2 neue Reifen brauche?

Dann wird der ganze Spaß nicht gar so teuer.

Oder spricht da was gegen?

Es spricht nichts dagegen, zwei neue 205/55 R 16 mit LI94 auf Achse 2 zu montieren. Achse 1 kommt mit LI91 aus.

Gruß

Alpha Lyrae

Nachtrag: Dem Reifenhändler hätte auffallen müssen, dass LI91 nicht für Achse 2 reicht.

...was natürlich nicht ganz unkritisch ist, hinsichtlich eines Wechsels der Radpositionen, durch einen "unwissenden" Werkstattbetrieb.

Themenstarteram 15. Oktober 2014 um 18:57

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 15. Oktober 2014 um 20:51:50 Uhr:

...was natürlich nicht ganz unkritisch ist, hinsichtlich eines Wechsels der Radpositionen, durch einen "unwissenden" Werkstattbetrieb.

Da hast du natürlich Recht. Lagere und wechsle die Reifen aber selber, und das werde ich bestimmt die nächsten Jahre nicht vergessen ;)

Themenstarteram 15. Oktober 2014 um 19:00

Nachtrag: Es wurde zwar oben schon mehrmals geschrieben, aber gibt es auch irgendwo was schriftliches, dass die Beachtung der Traglast ausreicht, auch wenn unter "Bereifung" im Fahrzeugschein der größere Wert steht?

Ja, das gibt es z.B. hier vom ADAC mit Erwähnung der gesetzlichen Grundlage.

Dennoch geht LI91 bei Dir nur auf Achse 1.

Gruß

Alpha Lyrae

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