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Regress in der Haftpflichtversicherung bei Fahrerflucht?

Regress in der Haftpflichtversicherung bei Fahrerflucht?

Themenstarter

Liebe Versicherungsexperten,

 

ich habe jetzt schon öfter gehört, dass bei einem verursachten Haftpflichtschaden mit anschließender Fahrerflucht sich die Versicherung das Geld für den Schaden nach der Regulierung zurückholen kann.

Stimmt das und worauf begründet sich das (in den Versicherungsbedingungen kann ich dazu nichts finden)?

 

Viele Grüße

lund 369


wvn wvn

Stichwort wäre hier wohl: "Obliegenheitsverletzung":

 

www.verkehrslexikon.de/Module/RegressBegrenzung.php

 

}>

 

Kfz-Haftpflicht: Ist Fahrerflucht Obliegenheitsverletzung?

 

OLG Naumburg, 05.10.2007 - Sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort zu entfernen, ist eine strafbare Handlung und stellt nach § 7 Ziffer V Nr. 2 AKB eine Obliegenheitsverletzung dar. Ein Rückzahlungsanspruch des Versicherers (VR) nach § 426 Absatz 2 BGB würde allenfalls daran scheitern, wenn diese Obliegenheitsverletzung als entschuldbar angesehen werden könnte. In diesem Fall ist jedoch nicht von einer entschuldbaren Handlung des Versicherungsnehmers (VN) auszugehen, da sich der Unfall in der Nacht ereignete und der VN sich erst am Nachmittag des nächsten Tages bei der Polizei meldete - nachdem er von einer Anzeige wegen Fahrerflucht erfahren hatte. Der Klage des VR wurde Recht gegeben. 

 

Quelle: http://www.versicherungsmagazin.de/.../...erletzung--OLG-Naumburg.html


  • 2x

Schau mal in den Absatz "Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung" der AKB. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort stellt eine vorsätzliche und schwerwiegende Verletzung der Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht dar, was eine Leistungsfreiheit der KH bis zu einer Höhe von 5.000 EUR zur Folge hat.


  • 2x

Nicht zu vergessen:

 

Nachdem du den Schaden dann ggf. komplett zurückgezahlt hast, wirst du trotzdem hochgestuft!


nee.. nich 'wirst' sondern er bleibt hochgestuft..


  • 1x

Regress in der Haftpflichtversicherung bei Fahrerflucht?

Hääää?

 

Beispiel: Jetzt (Februar 2012) verursacht er einen Schaden in Höhe von 2.000,- Euro und begeht Fahrerflucht. Dann nimmt ihn erst sein Haftpflichtversicherer für die 2.000,- Euro in Regress, die er dem Gegner zahlen darf und anschließend wird er zum 01.01.2013 hochgestuft bzw. er fällt in der Schadenfreiheitsklasse.

 

Und? Wat bleibt da jetzt?:confused:


die belastung/stufung des vertrages geschieht bereits mit der schadenanlage.. der kunde erfährt davon jedoch erst zur nächsten fälligkeit. deshalb "bleibt" der vertrag belastet.


Sorry,

nach 20 Jahren Vertrieb habe ich mir angewöhnt, die Dinge so zu formulieren, dass "der Kunde" sie versteht und nicht so, dass es ggf. abteilungsintern politisch korrekt ist.

Aber so gesehen hast du natürlich Recht...


Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Schau mal in den Absatz "Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung" der AKB. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort stellt eine vorsätzliche und schwerwiegende Verletzung der Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht dar, was eine Leistungsfreiheit der KH bis zu einer Höhe von 5.000 EUR zur Folge hat.

Zuerst tritt der Versicherer in die Regulierung ein, da dem Geschädigten ein Zuwarten nicht zuzumuten ist, bis irgendwann einmal Interna im Innenverhältnis der "Gegenseite" geklärt sind. Ab da ist der Vertrag belastet.

 

Hiernach fordert der Versicherer dann von seinem VN wegen angeblicher Leistungsfreiheit Regress. Kommt der VN dieser Zahlungsaufforderung nicht nach, kann/muss/wird ihn sein Versicherer wegen Rückforderung aus Versicherungsvertrag verklagen, wobei der Versicherer die für ihn "günstige" Tatsache zu beweisen hat, dass der VN den Unfall tatsächlich auch bemerkte und somit überhaupt erst vorwerfbar Unfallflucht beging.

 

Wird dieser Beweis geführt, darf der VN "blechen", ansonsten nicht.


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