Rechtsfrage 49ccm Roller

Themenstarter

Guten Tag,

 

Ich habe mal eine Rechtsfrage, ob es erlaubt ist 49ccm Roller welche geringfügig mehr fahren als 50 km/h, an Personen, welche in Besitz der Führerscheinklasse B sind zu vermieten. Ist es erlaubt solche Roller die schneller sind als 50 km/h zu vermieten oder entfällt die Betriebserlaubnis wenn sie schneller sind als 50 km/h. (Die Drosselung wurde nicht entfernt).

 

Mit freundlichen Grüßen

BJ


"Der Halter ist für den technischen Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich"

 

 

 

Also auch wenn du nix dran gemacht hast, kriegst du den Ärger................

 

Vermieten geht übrigens nur, wenn das Fahrzeug als "Selbstfahrervermietfahrzeug" versichert ist.

 

Ach---- der Fahrer trägt natürlich ebenfalls die Verantwortung, sollte also sofort den fehlerhaften Zustand des Fahrzeuges dem Vermieter mitteilen und das Fahrzeug zurück geben.........


  • 1x
Themenstarter

Also ist es nicht erlaubt mit einem 50 ccm Roller oder auch 49 ccm Roller zu fahren welcher schneller fahren kann als 50 km/h? Auch wenn es nur 2-3 km/h schneller sind und an diesem nichts gemacht wurde?

 

Mit freundlichen Grüßen

BJ


Drahkke Drahkke

Buddy-Master

Wenn man ein solches Geschäft aufziehen möchte, sollte man schon über entsprechende Erfahrungen aus der Vermietbranche verfügen. Da ist nämlich so einiges an Vorschriften zu beachten.


Themenstarter

Ja ok habt ihr mich ein bisschen falsch verstanden. Ich will keine Roller vermieten. Ich habe einen Roller gemietet welcher ein wenig schneller fuhr als 50 km/h. Nun ist die Frage ob der Vermieter dafür haftbar gemacht werden kann weil dieser schneller fuhr?


Drahkke Drahkke

Buddy-Master

Rechtsfrage 49ccm Roller

Wenn er von dir auf den Mangel hingewiesen wurde und trotzdem nicht tätig wird, dann auf jeden Fall.


Themenstarter

Also kann ich den Vermieter nicht nachträglich, ohne das ich ihn darauf hingewiesen habe, anzeigen, da der Roller mehr fuhr?

 

EDIT: Oder kann man eine Anzeige verfassen, da der Vermieter mir das Fahren ermöglicht hat, obwohl ich mit der Klasse B einen Roller mit dem potenzial über 50 kmh zu fahren, nicht fahren darf?


Kommt auch drauf an wie viel über 50km/h der Roller rannte.

 

Einen älteren Pegasus Roller der noch 50 fahren darf hab ich schon mal 70 auf dem Schätztacho gehabt und es war alles legal.

gerade im Rollersegment ist die Tachovoreilung extrem z.T.

 

MfG


Themenstarter

Ja natürlich genau kann man das nicht sagen. Die Tachonadel ist gerade bei abschüssigen Strecken bis auf 55 gegangen. Ausserdem sind Tachos ja auch immer etwas darüber geeicht. Ich danke euch jedenfalls. Meine Frage hat sich beantwortet.

 

Mfg

BJ


tZunam1 tZunam1

Aprilia SR50 R Factory

Naja, ich meine, laut Tacho is natürlich sehr ungenau. Hast du du nach Tacho geguckt oder auch anderweitig kontrolliert, GPS oder so?


Themenstarter

Rechtsfrage 49ccm Roller

Nein nur Tacho.


tZunam1 tZunam1

Aprilia SR50 R Factory

Zitat:

Original geschrieben von _BJ_

Nein nur Tacho.

Das müsste es keine Probleme geben, immerhin gehen vor allem die analogen Tachos recht ungenau. Da sind 50kmh auf der Graden keine Besonderheit. Normalerweise dürften dann net mehr als 45 aufm Prüfstand stehen.


Roller: Rechtsfrage 49ccm Roller
 
schliessen zu
Aktuelle Umfragen
Diskutieren
Andere Umfragen Alle Umfragen
Design:
Größe:
Zum Seitenanfang
  • Rechtsfrage 49ccm Roller : Roller (Permalink) | (c) 2001-2012 MOTOR-TALK GmbH