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Rechts vor Links

Rechts vor Links

Themenstarter

Hallo zusammen!

 

 

 

Ich hatte am Rosenmontag einen Rechts vor Links Unfall der sich wie folgt ereignete:

 

 

 

Ich fuhr innerorts mit 50 kmh auf eine Kreutzung mit Ampel zu welche mir auch "grünes Licht" anzeigte. Es kam mir

 

 

 

nun ein Pkw entgegen, welcher den Blinker links gesetzt hatte und fuhr ebenfalls in die Kreutzung ein. In dem Moment,

 

 

 

wo ich nun die Kreutzung überqueren wollte, fährt der mir entgegenkommende Pkw aus seiner Richtung nach links los,

 

 

 

so dass ich nicht einmal mehr bremsen konnte und es kam zu einem Unfall mit Personenschaden. Kurz: Mir wurde die Vorfahrt

 

 

 

genommen! Die Polizei nahm den Unfall so auf, dass der Unfallgegner lt. Ordnungsziffer wohl der Verursacher sei. Ich

 

 

 

denke,wie mein Anwalt auch, dass die Sache klar ist. Dennoch versucht der Unfallgegner sich aus der Verantwortung zu ziehen,

 

 

 

indem er behauptet: Ich sei zu schnell Gefahren-was nicht der Wahrheit entspricht.

 

 

 

Hier nun einige Fragen:

 

 

 

1.Welche Chancen hat der Unfallgegner? -keine Bremsspuren, keine Zeugenaussagen für ihn, nur gegen ihn...

 

2.Wann und wie bekomme ich Einsicht in die Ermittlungsakte?

 

3.Soll ich Strafanzeige gegen den Verursacher stellen (Personenschaden)

 

4.Bin mir keiner Schuld bewusst-also 100%-Forderung gegenüber gegnerische Versicherung durchsetzen?

 

 

 

Danke im voraus!


aus meiner laiensicht:

1: keine

2: ohne anwalt (den ich dir empfehle) imho gar nicht

3+4 siehe 2:

such dir nen anwalt mit ahnung im verkehrsrecht und geh zu ihm.

geschwindigkeit koennte man maximal aufgrund des entstandenen schadens schätzen/begutachten.

wenn du nicht zu schnell warst, hat er nach meiner meinung keine chance .

Harry


juhuuh juhuuh

Themenantworter

Es wird für den Unfallgegener wohl nicht leicht werden die überhöhte Geschwindigkeit die er Dir vorwirft auch dem Richter gegenüber glaubhaft machen zu können. Ein Gutachter könnte aufgrund der Art und des Umfanges der Deformation an den Fahrzeugen Deine Aufprallgeschwindigkeit abschätzen, aber ohne Bremsspuren kann man wohl nur schwer sagen wie stark Du vor dem Aufprall noch abgebremst hast. Wenn Du also nicht mit überhöhter Geschwindigkeit aufgeprallt bist, wird der Gegener es wie gesagt sehr schwer haben und ein Gutachten Dir eher nützen als schaden.

 

Nimm aber unbedingt einen guten Anwalt.


winjen66 winjen66

So ists genau!

Die Polizei darf nicht über "Schuld", oder "Unschuld" entscheiden. Diese letztliche Beurteilung steht dem taatsanwalt, bzw. dem Gericht zu.

 

In Deinem Fall handelt es sich um eine eindeutige Vorrangsverletzung (man spricht in diesem Fall nicht von Vorfahrt). Somit wird der Unfallgegner auch der Beteiligte 01) - sprich derjenige sein, der die ausschlaggebende Unfallursache gesetzt hat.

 

Von daher wird auch sein Haftpflichtversicherer in die Bresche springen und zweifelsohne Deinen Schaden bezahlen. Zudem ist dieser in der Pflicht, Dir auch die Kosten für Deinen Anwalt zu ersetzen. Demnach dürfte es unstreitig sein, dass Du Dir einen Anwalt nimmst.

 

Zu Ermittlung der Unfallursache könnte es erforderlich sein, dass ein sogenanntes Vermeidbarkeitsgutachten erstellt wird. Dieses wird allerdings nur auf Anordnung der Staatsanwaltschaft durchgeführt, weil es raketenteuer ist. Kommt m.E. nur dann vor, wenn es schwerste Personenschäden und/oder getötete gegeben hat.

 

Und dann muss man auch Anhaltspunkte für eine Geschwindigkeitsüberscheitung gehabt haben.

 

Wird in Deinem Fall auch so nicht sein.

 

Also, Kopf hoch und guten Mutes.

 

Eine Strafanzeige brauchst Du nicht erstatten. Körperverletzung - auch fahrlässig - ist ein relatives Antragsdelikt. D.h., dass - sofern die Staatsanwaltschaft besonderes öfentliches Interesse bekundet - der Unfallgegner auch strafrechtlich verfolgt wird. Und weil das so ist, ist die Verkehrsunfallanzeige automatisch die Strafanzeige.

 

Etwas anderes ist der Strafantrag. Den kannst Du stellen, musst Du aber nicht. Denn die zivilrechtliche Regelung Deiner Schäden (auch des Schmerzensgeldes) ist von der Stellung eines Strafantrages gänzlich unabhängig.


Themenstarter

Ok- schönen Dank für eure Beiträge, dass gibt mir Mut!

 

Werde an dieser Stelle berichten, wie es ausgegangen ist und wie lange es gedauert hat,

 

bis alle meine Forderungen durchgesetzt waren bzw. mein Schaden beglichen wurde! Ist

 

ja erst ne Woche her-also bis dann...

 

 

nochmals Danke!


Rechts vor Links

Ich sehe es auch so wie die Vorposter. Aber - nur aus Neugierde - ich verstehe den Rechs vor Links - Unfall nicht. Es war doch ein Abbiegeunfall? Sprich Dein Gegner ist an der Kreuzung nach links abgebogen, an der Du geradeaus durchgefahren bist?

 

Alex


Themenstarter

mmmhhhhhh.....

 

Ja, ist schon möglich, dass es eher ein Abbiegeunfall ist-in jedem Fall

hat mir der Unfallgegner die Vorfahrt genommen, da er mich wohl schlichtweg übersehen hat.


winjen66 winjen66

So ists genau!

Zitat:

Original geschrieben von winjen66

In Deinem Fall handelt es sich um eine eindeutige Vorrangsverletzung (man spricht in diesem Fall nicht von Vorfahrt).

S.o.; denn Vorfahrt gibt es nur auf unterschiedlich gewertet Straßen. Wenn man auf einer Straße einen anderen touchiert (wie auch immer), dann nennt man es Vorrang.


Themenstarter

Moin!

 

Immer diese Details:-) Für mich kommt es letztlich aufs gleiche raus,ob Vorrang, Vorfahrt

oder wie auch immer. Es war jedenfalls ne ganz normale Kreuzung mit Ampel oder auch

Lichtzeichenanlage innerorts, ohne Abbiegestreifen oder ähnliches.

Ich fuhr auf diese Kreuzung mit 50 kmh zu (war ja grün) und der entgegenkommende Linksabbieger hat mich wohl übersehen und kreuzte stumpf meinen Fahrstreifen und ich konnte eine Kollision (wie oben beschrieben) nicht mehr verhindern.

 

Wäre ja alles net so schlimm, wenn der Unfallgegner nicht plötzlich behaupten würde,dass

ich zu schnell gewesen wäre- jemanden übersehen,dass kann schon mal passieren,aber

dann muss man auch dazu stehen.

 

Werde an dieser Stelle auch posten, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt oder

die Gegenseite ohne Mätzchen blecht.

 

Hoffe nur, dass das bald geschieht, da ich nicht Ewigkeiten ohne Auto auskommen möchte...

 

Trotzdem Danke für deine Ergänzung bzgl. Vorfahrt-Vorrang...

 

Gruss Brandy (der arme Junge ohne seinen A4)


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