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Rechts überholen immer Vorsatz?

Themenstarteram 16. März 2015 um 6:57

Hi,

Bekannte von uns haben kürzlich ein Strafmandat bekommen für Rechts überholen auf der Autobahn.

Laut auskunft der Bekannten das "übliche" -> Mittelspurschleicher auf einer dreispurigen Autobahn und sie sind auf der rechten Spur dran vorbei gefahren,wobei sie sowohl vorher als auch hinterher schon länger auf der ganz rechten Spur gefahren sind.

Das ganze zählt als Rechts Überholen,das wird auch so akzeptiert.

Allerdings beträgt die Strafe 200€ Plus Auslagen. Das heißt die üblichen 100€ wurden wegen Vorsatz verdoppelt. Steht auch so im Anschreiben.

Jetzt stellt sich mir die Frage wie die Beamten da Vorsatz unterstellen können? Ich dachte das geht nur in besonders krassen Fällen bzw. wenn man sich bei einer Befragung (die nicht stattgefunden hat) verplappert.

Ist natürlich auch möglich das die nicht so friedlich auf der rechten Spur gefahren sind aber das weiß ich nicht ;)

Also wie sieht das aus mit dem Vorsatz?

 

Gruß Tobias

Beste Antwort im Thema

Für mich ist das kein rechts überholen.

Ich wechsle keine Fahrspur, ich fahre einfach rechts wie es sich gehört.

Rechts überholen ist es wenn ein Links/mittelspurpächter auf einen Links/mittelspurschleicher aufläuft und die Fahrspur nach rechts wechselt um an dem Linksspurschleicher vorbei zu fahren.

Das ist meine Meinung, das Gesetz sieht es leider anders.

Ich wäre eh dafür das Verbot rechts zu überholen aufzuheben.

Alternativ könnte man auch VTs die das Rechtsfahrgebot nicht beachten, also ca. 75 % aller VTs, dafür 2 Punkte reinwürgen.

Anders begreifen sie diese komplizierte Regelung eh nicht.

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Zitat:

@k-hm schrieb am 20. September 2015 um 11:33:51 Uhr:

 

Nicht vergessen, ein Mittelspurschleicher blockiert mindestens ZWEI Fahrspuren, ein Linksschleicher oft sogar DREI oder mehr.

Sorry, Kollegen, aber sowas geht GARNICHT!

Schon mal bei mittelmäßigem Verkehr ganz rechts >160 gefahren und da kommt ein Mittelspurschleicher?

Ich fahre meist azyklisch, mir passiert das dauernd.

Ich bin es leid, alle paar Minuten schnelle gefährliche Spurwechsel über 3 Fahrspuren zumachen, nur weil Arschlöcher sich nicht an die Verkehrsregeln halten.

Das artet manchmal geradezu in Slalom aus.

Rechtsfahrgebot scheint für Penner und Deppen nicht zu gelten. Anders ist das nicht zu erklären, dass man sogar diejenigen verknackt, die GEFAHRLOS rechts vorbei fahren, obwohl der Fehler eindeutig beim überholten Penner liegt.

Rechtsüberholen geht nämlich, man muss nur gucken, dass rechts auch der Notstreifen für Not-Ausweichmanöver frei ist und immer genau beobachten, was der rechts überholte Penner da grade macht.

Das Problem:

Dazu gehört sehr viel Aufmerksamkeit, eine gewisse Portion Erfahrung, aktives Fahren und ein hohes Maß an Verantwortungsbewustsein.

Einfach, weil der rechts Überholte zweifelsfrei zu denen gehört, die genau diese Bedingungen NICHT erfüllen.

Übrigens:

ICH halte mich ans Rechtsfahrgebot.

Ich mache immer Platz und blockiere keine Fahrspuren.

Wer mich überholen will, kommt so schnell wie möglich vorbei.

Ok, das kommt nicht sooo häufig vor ... :D

k-hm

Bravo,

Du verlangst, daß sich andere an gültige und bestehende Gesetze halten sollen und selbst ist es dir völlig egal und verstößt selbst sogar "vorsätzlich" gegen diese Regeln.

Hast keine Lust auf Spurwechsel, nur weil ein Mittelspurschleicher die mittlere Spur blockiert und du mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit von 160 auf der Rechten daher kommst.

Euch sollte man an Ort und Stelle den Führerschein auf Lebzeiten entziehen.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 20. September 2015 um 12:17:55 Uhr:

Zitat:

@k-hm schrieb am 20. September 2015 um 12:14:01 Uhr:

[...] Das ist, als wollte man mit einem Nazi argumentieren. Nutzlos weil hirntot. Der ist unbelehrbar. Aus Prinzip oder Dummheit, wer weiss das schon.

Blöder gehts zwar nicht, doch es gibt erschreckend viele solche Zeitgenossen.[...]

Was ist denn ein Nazi? Eventuell ein Rechts-Überholer?

Fragen gewähren häufig einen tiefen Einblick in die Psyche und offenbaren auch gelegentlich den Bildungsstand...

k-hm

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. September 2015 um 12:23:22 Uhr:

Bravo,

Du verlangst, daß sich andere an gültige und bestehende Gesetze halten sollen und selbst ist es dir völlig egal und verstößt selbst sogar "vorsätzlich" gegen diese Regeln.

Hast keine Lust auf Spurwechsel, nur weil ein Mittelspurschleicher die mittlere Spur blockiert und du mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit von 160 auf der Rechten daher kommst.

Euch sollte man an Ort und Stelle den Führerschein auf Lebzeiten entziehen.

Völlig falsch.

Habe ich gesagt, dass ich mich NICHT dran halte? - Lies mal genauer. Das könnte hilfreich sein.

Wo genau verstoße ich gegen die Regeln?

Ich habe geschrieben, dass ich es leid bin.

Wenn für Dich auf einem unlimitieren Autobahnabschnitt 160 eine überhöhte Geschwindigkeit darstellt, das Rechtsfahrgebot uneingeschränkt gilt und ich der Meinung bin, dass ich nicht der einzige sein sollte, der sich an Regeln hält... dann trifft doch meine Vermutung für Rechtsüberholte sehr präzise auf Dich zu, nicht wahr?

Ich zitiere mich mal selbst:

"Dazu gehört sehr viel Aufmerksamkeit, eine gewisse Portion Erfahrung, aktives Fahren und ein hohes Maß an Verantwortungsbewustsein.

Einfach, weil der rechts Überholte zweifelsfrei zu denen gehört, die genau diese Bedingungen NICHT erfüllen."

Das steht NICHT, dass ich das tue, nur weil ich weiss, wie es geht. Oder?

Ein weiteres Zitat von mir selbst wiederhole ich hier lieber nicht... :D

Also... Du fährst gerne in der Mitte langsam?

Erfüllst Du also die "Bedingungen"?

LOL

k-hm

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. September 2015 um 10:12:35 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. September 2015 um 22:33:48 Uhr:

@geisslein

Dann gibt es also per Definition keinen Unterschied zwischen Vorbeifahren und Überholen. Wozu dann jeweils eine Regelung in der StVO für das Vorbeifahren und eine für das Überholen? :confused:

War dies jetzt eine Frage, Feststellung oder einfach nur dazu da, den Beitragszähler zu füttern ?!

Die Frage hast Du dir doch gerade selbst beantwortet !

Vorbeifahren und Überholen sind zwei unterschiedliche Vorgänge, die wie Du bereits festgestellt hast, beide in der STVO klar geregelt sind.

Die Bekanntschaft des TE's hat hier ganz klar "vorsätzlich" rechts "überholt" und ist nicht, wie es die Definition in der STVO beschreibt, am Mittelspurschleicher "vorbeigefahren"

Meine Frage zielte darauf ab, dass Deine Ausführungen / Zitat zur Definition des Überholens zirkelschlüssig sind. Wenn nach Deinem Zitat das Überholen als Vorbeifahren mit höherer Geschwindigkeit definiert ist, dann gibt es keinen Unterschied zwischen Überholen und Vorbeifahren, weil man auch zum Vorbeifahren schneller sein muss, als der/die/das woran man vorbeifährt. Dieses Unterscheidungsmerkmal ist also keines.

Zitat:

@k-hm schrieb am 20. September 2015 um 12:31:05 Uhr:

 

Völlig falsch.

Habe ich gesagt, dass ich mich NICHT dran halte? - Lies mal genauer. Das könnte hilfreich sein.

Wo genau verstoße ich gegen die Regeln?

Ich habe geschrieben, dass ich es leid bin.

Wenn für Dich auf einem unlimitieren Autobahnabschnitt 160 eine überhöhte Geschwindigkeit darstellt, das Rechtsfahrgebot uneingeschränkt gilt und ich der Meinung bin, dass ich nicht der einzige sein sollte, der sich an Regeln hält... dann trifft doch meine Vermutung für Rechtsüberholte sehr präzise auf Dich zu, nicht wahr?

Ich zitiere mich mal selbst:

"Dazu gehört sehr viel Aufmerksamkeit, eine gewisse Portion Erfahrung, aktives Fahren und ein hohes Maß an Verantwortungsbewustsein.

Einfach, weil der rechts Überholte zweifelsfrei zu denen gehört, die genau diese Bedingungen NICHT erfüllen."

Ein weiteres Zitat von mir selbst wiederhole ich hier lieber nicht... :D

Also... Du fährst gerne in der Mitte langsam?

Erfüllst Du also die "Bedingungen"?

k-hm

Sorry k-hm,

aber das liest sich für mich völlig anders.

Du schiebst die Schuld auf den Mittelspurschleicher, obwohl bewusst ist, daß rechts überholen nicht erlaubt ist mit der Folge den Mittelspurschleicher für das eigene Fehlverhalten verantwortlich zu machen.

Du schreibst, daß Du es satt hast, ständig Slalom fahren zu müssen. Hier entnehme ich ganz klar, daß Du es vorziehst lieber rechts zu überholen, als von ganz rechts nach ganz links zu wechseln um ordnungsgemäß überholen zu können.

Ein unlimitierter Autobahnabschnitt heißt auch noch lange nicht, daß hier mit 160 gefahren werden darf.

Auf deutschen Autobahnen herrscht Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h

Zitat:

@k-hm schrieb am 20. September 2015 um 12:24:59 Uhr:

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 20. September 2015 um 12:17:55 Uhr:

 

Was ist denn ein Nazi? Eventuell ein Rechts-Überholer?

Fragen gewähren häufig einen tiefen Einblick in die Psyche und offenbaren auch gelegentlich den Bildungsstand...

k-hm

Nicht oder ablenkend beantwortete Fragen auch ;)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. September 2015 um 12:36:48 Uhr:

Wenn nach Deinem Zitat das Überholen als Vorbeifahren mit höherer Geschwindigkeit definiert ist, dann gibt es keinen Unterschied zwischen Überholen und Vorbeifahren, weil man auch zum Vorbeifahren schneller sein muss, als der/die/das woran man vorbeifährt. Dieses Unterscheidungsmerkmal ist also keines.

So ist es. Auch vor dem Gesetz. Es wird nämlich NICHT unterschieden, ob man erst aus- und dann wieder eingeschert ist, um (rechts) zu überholen.

Es ist nur die Vorbeifahrt definiert. Die gilt erstmal generell als Überholen.

Es gibt aber viele Einschränkungen.

Wenn z.B. sicher ist, dass keine Überholabsicht vorlag.

Also wenn z.B. links einer bremst oder die Fahrzeuge links immer langsamer werden und man dann auch drosselt.

Oder man rechts mit Tempoüberschuss ankommt, vorbeifährt und bremst, ohne links rüber zu fahren.

k-hm

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 20. September 2015 um 12:43:00 Uhr:

Zitat:

@k-hm schrieb am 20. September 2015 um 12:24:59 Uhr:

 

Fragen gewähren häufig einen tiefen Einblick in die Psyche und offenbaren auch gelegentlich den Bildungsstand...

k-hm

Nicht oder ablenkend beantwortete Fragen auch ;)

Stimmt ;)

k-hm

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. September 2015 um 12:42:43 Uhr:

Sorry k-hm,

aber das liest sich für mich völlig anders.

Du schiebst die Schuld auf den Mittelspurschleicher, obwohl bewusst ist, daß rechts überholen nicht erlaubt ist mit der Folge den Mittelspurschleicher für das eigene Fehlverhalten verantwortlich zu machen.

Du schreibst, daß Du es satt hast, ständig Slalom fahren zu müssen. Hier entnehme ich ganz klar, daß Du es vorziehst lieber rechts zu überholen, als von ganz rechts nach ganz links zu wechseln um ordnungsgemäß überholen zu können.

Ein unlimitierter Autobahnabschnitt heißt auch noch lange nicht, daß hier mit 160 gefahren werden darf.

Auf deutschen Autobahnen herrscht Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h

Ich kommentiere das jetzt zum letzten Mal, denn ich bin weder Dein Lehrer noch Dein Verstand noch sonstetwas in der Art. Mir wird das zu anstrengend.

Ja, die Schuld für MEIN Problem liegt bei jemand anderem, der sich nämlich nicht an die Regeln hält.

Ganz streng genommen bräuchte ich das dann ihm gegenüber auch nicht zu tun, denn ER hat sich zuerst aus dem Rechtssystem ausgeklinkt. Tue ich aber nicht.

Ein Lerneffekt stellt sich nur durch Schaden oder Einsicht ein. Wer uneinsichtig ist und mit seinem Fehlverhalten keinen Schaden erleidet, wird es nicht lernen. Das gilt auch für Mittelspur-Penner.

Aber ich bin kein Lehrer. Ich will nur meine Ruhe. Die hätte ich eher, wenn sich andere so wie ich auch bemühen würden, sich an die Regeln zu halten.

Dazu gehört auch, andere nicht fahrlässig und vor allem völlig unnötig zu behindern.

Und wenn ich Slalom fahre, warum tue ich das wohl? - Weil ich rechts vorbei fahre?

Und daraus entnimmst Du, dass ich rechts überhole?

Heiliger Bimbam, lies mal, was Du da schreibst. Du widersprichst Dir ja selbst.

Was die Richtgeschwindigkeit betrifft... die ist mir aber sowas von scheissegal.

Ich fahre ganz einfach risiko-minimiert und versuche, riskante Situationen zu vermeiden. Ich fahre nämlich angepasst an die jeweiligen Verhältnisse und das gültige Tempolimit.

Bei Nebel mache ich den selbstmörderischen Wahnsinn anderer nicht mit. Bei Glätte und Nässe fahre ich auch zuweilen deutlich langsamer als andere.

Einfach, weil ich aufgrund meiner Erfahrung das Risiko für zu hoch einschätze. 140000km auf dem Mopped und 350000km im Auto völlig unfallfrei, obwohl ich nicht zu den Langsamen gehöre.

Da, wo das möglich ist, will ich vorankommen. Da gehöre ich zu den Schnellsten. Und kann es auf den Tod nicht ausstehen, dann auch noch auf unnütze rücksichtslose Blockierungen Rücksicht zu nehmen.

Das ist doch jetzt echt nicht schwer zu verstehen, oder?

k-hm

Zitat:

@Drahkke schrieb am 19. September 2015 um 17:00:29 Uhr:

Zitat:

@DeFlamingo schrieb am 19. September 2015 um 16:58:12 Uhr:

Der Rechtsüberholer sorgt nur für Gefahr, wenn er in falschen Situationen rechts überholt.

Genau an diesem Worst-Case orientiert sich ja die Sanktionierung dieses Verstoßes.

Das verstehe ich ja. Ein Mittelspurschleicher ist aber eine permanente Gefährdung, allein durch das Schleichen aus der Mittelspur.

Ein Rechtsüberholer wie gesagt nur, wenn er an falschen Stellen und in falschen Situationen rechts überholt. Tut er dies, ist eine starke Bestrafung natürlich gerechtfertigt.

Tut er dies nicht, verstehe ich absolut nicht, wie man den Mittelspurschleicher weniger stark betrafen kann, der stark dazu beigetragen hat, dass jemand rechts überholt und zudem permanent für Gefahr sorgt.

Zu wenig Kontrollen und zu geringe Bußgelder sorgen dafür, dass das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten wird. Würde man dies ändern, schlägt man 2 Fliegen mit einer Klappe. Denn gibt es auch deutlich weniger Rechtsüberholer.

Ich sehe das Problem "Rechtsüberholen" etwas differenzierter.

Wer rechts überholt, muss nicht unbedingt jemanden gefährden. Von daher ist das Verbot unrealistisch begründet und damit nicht per se sinnvoll.

Aber man darf natürlich nicht vergessen, dass am Steuer Menschen sitzen.

Und Menschen sind Gewohnheitstiere.

Extrem Viele haben sich daran gewöhnt, NICHT den Schulterblick zu benutzen, wenn sie auf der Autobahn nach Rechts fahren (nach Links auch nicht, aber das ist eine andere Geschichte).

Komischerweise können sie es in der Stadt :D

Wer so unaufmerksam fährt, gefährdet sich und andere, wenn das Rechts-Überholverbot fällt. Weil er/sie nämlich nicht in der Lage ist, die Gewohnheit aufzugeben.

Und niemand weiss, wieviele das sind, die nicht damit zurechtkommen.

Und da sehe ich das Haupt-Problem:

Die (sturen) Deutschen werden das jahrelang nicht geregelt kriegen.

Opa und Oma sowieso nicht, denn "das war immer so".

Und die anderen nicht, weil sie im Kopf blockiert sind.

Tja, so schätze ich die Situation ein.

Und würde es trotzdem ändern :D:D:D

k-hm

Zitat:

@DeFlamingo schrieb am 20. September 2015 um 13:35:38 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 19. September 2015 um 17:00:29 Uhr:

 

Genau an diesem Worst-Case orientiert sich ja die Sanktionierung dieses Verstoßes.

Das verstehe ich ja. Ein Mittelspurschleicher ist aber eine permanente Gefährdung, allein durch das Schleichen aus der Mittelspur.

Ein Rechtsüberholer wie gesagt nur, wenn er an falschen Stellen und in falschen Situationen rechts überholt. Tut er dies, ist eine starke Bestrafung natürlich gerechtfertigt.

Tut er dies nicht, verstehe ich absolut nicht, wie man den Mittelspurschleicher weniger stark betrafen kann, der stark dazu beigetragen hat, dass jemand rechts überholt und zudem permanent für Gefahr sorgt.

Das Primär-Problem:

Es gibt durchaus die "nicht sanktionierte Duldung" oder sogar die Erlaubnis, die Mittelspur durchgehend zu befahren. Es ist extrem schwammig formuliert und es ist sehr viel Ermessensspielraum dabei. Keine Ahnung, woher der Mist kommt, ist aber so. Das müsste man zuerst kippen.

Ich habe auch nie verstanden, wie sich das mit dem Rechtsfahrgebot verträgt.

k-hm

Zitat:

@k-hm schrieb am 20. September 2015 um 11:33:51 Uhr:

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 20. September 2015 um 11:21:05 Uhr:

Wo ist eigentlich das Problem, den Mittelspurschleicher auf einer dreispurigen AB links zu überholen? Kapier' ich nicht...

Nicht vergessen, ein Mittelspurschleicher blockiert mindestens ZWEI Fahrspuren, ein Linksschleicher oft sogar DREI oder mehr.

Sorry, Kollegen, aber sowas geht GARNICHT!

Schon mal bei mittelmäßigem Verkehr ganz rechts >160 gefahren und da kommt ein Mittelspurschleicher?

Ich fahre meist azyklisch, mir passiert das dauernd.

Ich bin es leid, alle paar Minuten schnelle gefährliche Spurwechsel über 3 Fahrspuren zumachen, nur weil Arschlöcher sich nicht an die Verkehrsregeln halten.

Das artet manchmal geradezu in Slalom aus.

Rechtsfahrgebot scheint für Penner und Deppen nicht zu gelten. Anders ist das nicht zu erklären, dass man sogar diejenigen verknackt, die GEFAHRLOS rechts vorbei fahren, obwohl der Fehler eindeutig beim überholten Penner liegt.

Rechtsüberholen geht nämlich, man muss nur gucken, dass rechts auch der Notstreifen für Not-Ausweichmanöver frei ist und immer genau beobachten, was der rechts überholte Penner da grade macht.

Das Problem:

Dazu gehört sehr viel Aufmerksamkeit, eine gewisse Portion Erfahrung, aktives Fahren und ein hohes Maß an Verantwortungsbewustsein.

Einfach, weil der rechts Überholte zweifelsfrei zu denen gehört, die genau diese Bedingungen NICHT erfüllen.

Übrigens:

ICH halte mich ans Rechtsfahrgebot.

Ich mache immer Platz und blockiere keine Fahrspuren.

Wer mich überholen will, kommt so schnell wie möglich vorbei.

Ok, das kommt nicht sooo häufig vor ... :D

k-hm

Hallo,

vielleicht solltest Du Dich ersteinmal mit den geltenden Gesetzen beschäftigen, bevor Du irgendjemand als Mittelspurschleicher beschimpfst.

Die StVO sagt eindeutig, dass bei drei oder mehr Fahrspuren für eine Richtung das Rechtsfahrgebot nicht gilt, sobald auf der rechten Spur auch nur hin und wieder ein Fahrzeug fährt oder steht. Hin und wieder ist ein dehnbarer Begriff. Falls nur alle 10 min dort ein Fahrzeug fährt ist ganz klar rechts zu fahren, aber wenn, sagen wir mal, alle 300 - 500 m ein Fahrzeug auf der rechten Spur fährt, darf man die mittlere Spur durchgehend benützen, man muss nicht mal schneller sein als der Verkehr rechts.

Mich persönlich nervt das auch. Laut StVO ist es aber erlaubt und es bleibt halt nichts anderes übrig, sich damit abzufinden.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@DeFlamingo schrieb am 20. September 2015 um 13:35:38 Uhr:

Ein Mittelspurschleicher ist aber eine permanente Gefährdung, allein durch das Schleichen aus der Mittelspur.

Eine größere Gefahr stellen da aber immer noch die "Linksspurschleicher" dar.

Bei "Mittelspurschleichern" hat man ja immer noch die Möglichkeit, diese korrekt links zu überholen, aber Fahrzeuge, welche permanent die linke Spur mit beispielsweise nur 160 km/h blockieren (öfters schon beobachtet), stellen für schnellere Fahrzeuge, welche sich von hinten nähern, eine viel größere Versuchung für das Rechtsüberholen dar.

Zitat:

@k-hm schrieb am 20. September 2015 um 13:54:11 Uhr:

 

...

Das Primär-Problem:

Es gibt durchaus die "nicht sanktionierte Duldung" oder sogar die Erlaubnis, die Mittelspur durchgehend zu befahren. Es ist extrem schwammig formuliert und es ist sehr viel Ermessensspielraum dabei. Keine Ahnung, woher der Mist kommt, ist aber so. Das müsste man zuerst kippen.

Ich habe auch nie verstanden, wie sich das mit dem Rechtsfahrgebot verträgt.

k-hm

Nur weil man etwas nicht versteht, muss es ja nicht gleich falsch sein.

Unter Umständen ist dein Problem eher in persönlichen Defiziten begründet und nicht in mangelnder gesetzgeberischer Weisheit.

Du wünschst, dass hunderte von Autofahrern vor dir in sklavischem Gehorsam jede noch so kleine Lücke zum freimachen der Mittelspur nutzen, um dir einen ach so gefährlichen Spurwechsel zu ersparen.

Wenn Spurwechsel dich überfordern, fahr mit der Bahn.

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