Rechliche Hinweise zum Privatverkauf!!

Themenstarter

Hallo nochmal!

 

Hab einen Roller Yamaha Bj. 1995 von einer Privatperson gekauft...mobile.de......Anruf...angeschaut....-->

Der Verkäufer sagt, dass das Tacho defekt ist! Hab den Roller kurz probegefahren, nur 30 meter! Wollte sehen ob der irgendwelche komische geräusche beim bremsen oder beschleunigen macht!! Alles ok!!

 

Hab den Verkäufer extra gefragt, ob denn wenigsten der KM -zähler funktion, und sagte "ja klar" . Er meinte der habe das ding (irgendwas mit tachowelle oder mutter...??) shon mal vor einem jahr gewechslt. da brauche ich mir keine sorgen machen!! Der Roller fährt locker seine 55-60 km/h und man würde auch ärger mit der Polizei bekommen....

 

Hab mal heute in den untelagen nachgeschaut, die er mir mitgegeben hatte, und habe festgestellt, dass der Roller schon 1998 6140 km runter hatte. Nun hat der Roller 6350 runter!! Also sehr unwahrscheinlich.....Er meinte soagr er fahre viel und das ding funsktionere 100 %

 

Meine Frage:

 

Kann ich nicht vom Kauf zurücktreten und roller wieder zurückgeben!! Gibt es da keine schönen Klauseln, die für mich sprechen??!! Würde mich freuen!!


essi-cabrio90 essi-cabrio90

Mechaniker

leider ist rechtsberatung hier untersagt!

als kleiner tip wenn du ihm diese arglistige täuschung nachweisen kannst kannst du den kaufvertrag rückgängig machen!

was steht im kaufvertrag? wenn da zb steht abgelesene km sieht es eher schlecht für dich aus!

 

 

das er gesagt hat der tacho funktioniert heisst normal nur das er nicht defekt ist! um zu zählen muss aber die welle auch in ordnung sein!


  • 2x

Tja darum schaut man vorher sich auch genau die Unterlagen an, vor allem bei ein 13Jahre alten Fahrzeug mit nur 6000km!

War doch klar das wenn Tachoeinheit nicht geht, dass die km nicht mitlaufen.


  • 1x

Cloudforce Cloudforce

schaltfaul :)

woher weiß er eigentlich, dass der Roller 55-60 km/h läuft, wenn der Tacho nicht geht?


  • 1x

das hat er auf der extra langen 30-meter Probefahrt gestoppt

 

Mein Berufsschullehrer hat damals gesagt, er wünscht sich, dass jeder von uns Azubis einmal im Leben betrogen wird.

 

- möglichst früh im Leben

- nicht zu teuer

 

das hilft! im zukünftigen Leben besser aufzupassen.....


  • 1x

Rechliche Hinweise zum Privatverkauf!!

"extra langen 30-meter Probefahrt "

 

-ganz überlesen, wie geil!


Themenstarter

Ihr seit so schlau!!

 

Das Tacho GEHT DOCH GAR NICHT!!! Das war ein Zitat gewesen!!!

 

Der Verkäufer hatte das gemeint, dass der roller angeblich 50-60 km/h. nur weil das tacho defekt ist, sieht man es halt nicht!!!

 

lies mal erstmal richtig durch!!


Was willst du uns damit sagen???

Aber mal ehrlich wer kauft ein Fahrzeug mit defektem Tacho, wo der km-Stand sonst wo sein kann, wenn er ihn nicht halb geschenkt bekommt!


  • 2x

Der einzige vernünftige Beitrag in diesem Thread ist von Essi.


Zitat:

Original geschrieben von Kodiac2

Der einzige vernünftige Beitrag in diesem Thread ist von Essi.

Das festzustellen steigert natürlich den Informationsgehalt des Threads ganz deutlich *g*.

 

Um nochmal was sinnvolles hinzuzufügen:

Wenn im Vertrag die Defekte nicht stehen, dann kannst du das Ding meines Wissens nach auch zurück geben. Auch ein privater Verkäufer darf keine falschen Angaben machen. Wenn du Zeugen hast, dann können auch die Aussagen zum Kilometerstand durchaus ein Grund zur Rückgabe sein.

Schwer wirds nur, wenn er dir das Ding klar als Defekt oder Bastlerfahrzeug oder so verkauft hat.


Rechliche Hinweise zum Privatverkauf!!

Wenn aber sowas steht, gekauft wie gesehen, oder auf Mängel hingewiesen oder selbst getestet oder was weiß ich, iist es sein pech!Würd das ding auch nicht mehr als verkäufer zurück nehmen!Wenn er ne Probefahrt macht und den für toll empfindet ist sein pech, hat ja schließlich sehen können das er nicht hin haut.


Kommt drauf an. Wenn er die Mängel nicht extra erwähnt hat und keine Zeugen dafür hat, was er gesagt hat, dann bringt dem Verkäufer das auch nix. Und wenn es versteckte Mängel sind so müsste der Verkäufer schon dreimal daruf hinweisen. Und wie essi schon schrieb, hat man in jedem Fall ein Rücktrittsrecht, also auch bei Privatkäufen, wenn es sich um argliste Täuschung handelt!


Zitat:

Original geschrieben von Heavendenied

Zitat:

Original geschrieben von Kodiac2

Der einzige vernünftige Beitrag in diesem Thread ist von Essi.

Das festzustellen steigert natürlich den Informationsgehalt des Threads ganz deutlich *g*.

Als letztes stirbt die Hoffnung,die ich trotz deines ebenfalls unnötigen Beitrages nicht aufgebe.


Oben steht --> shon mal vor einem jahr gewechslt.

 

Na da ist er halt im letzten Jahr nur 300 km gefahren, wer soll das dem Verkäufer nachweisen. Meines wissens ist das nicht anfechtbar und wenn er meint das er viel gefahren ist dann sind vielleicht für ihn 300 km viel. Wenn er nur 5 km jeden tag damit auf arbeit gefahren ist würde ich auch sagen täglich in gebrauch und viel gefahren da für mich wenig wär, einmal die woche damit zum butter holen.

 

er kann doch auch nachprüfen ob der kilometerzähler jetzt funktioniert, wenn ja hat er die doch gewechselt und der käufer ist selbst dran schuld wenn er ein fahrzeug kauft wo nicht alle jahre und kilometer nachvollziebar sind


  • 1x
Roller: Rechliche Hinweise zum Privatverkauf!!
 
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