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Ranger Zulassung als LKW Vor- Nachteile

Ford Ranger 2
Themenstarteram 17. März 2014 um 12:31

Hallo,

mein Vater und ich interessieren uns für einen Ford Ranger XLT Doppelkabine. Baujahr so ab 2009 bis 2011.

Es gibt ja jetzt einige Ranger mit LKW ZUlassung, doch was sind da denn genau die Vorteile? Bzw Nachteile?

Und kann man einen gebrauchten Ranger, der bisher als LKW zugelassen war, als PKW Zulassen? und umgekehrt?

Haben in dem Bereich leider keinerlei Erfahrung.

Danke für die Hilfe

Grüße Stefan

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59 Antworten

Die Nachteile beim Doka als LKW überwiegen.

1. Besteuerung auf jeden Fall als PKW nach Hubraum und Schadstoffen, Versicherung als LKW, beides die maximal teuere Variante.

2. Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (außer Sport/Campinganhänger in den meisten Bundesländern)

Abhilfe: Gutachten kaufen und auf PKW umschlüsseln lassen

http://sk-handels-ag.com/umschreibung-lkw-pkw/

 

1,5 Cabs haben eher die Chance auf Gewichtsbesteuerung, das hängt vom örtlichen Finanzamt, demnächst Zollamt ab. 1,5 Cabs können in der Regel nicht als PKW umbeschlüsselt werden.

 

Achtet beim Gebrauchtkauf auf Euro 4, das spart Steuern und ihr dürft noch ein paar Jahre in die Zone.

 

Gruß, Bernhard

am 17. März 2014 um 19:52

Hmmm.... interessanter Link mit diesem "Gutachten", dass man da kaufen kann.

Übernehmen die dann auch eine Garantie, dass ich irgendwo eine Versicherung finde die aufgrund Ihres Gutachtens dann als PKW versichern??? Die Versicherungen auf die ich so getroffen bin sind alle nicht so besonders helle! Hab einen Ranger DoKa und zahle schön fleißig LKW Versicherung :-/ Die kosten für so ein Gutachten wären vermutlich spätestens im 2ten Jahr wieder draußen, aber hat hier auch jemand ernsthafe Erfahrungen damit???

Naja.... immerhin hatte ich Glück und ein Finanzamt dass (den Fahrzeugschein) lesen kann und daher meine DoKa als LKW für kleines Geld besteuert. Ich verstehe bis heute nicht wieso jemand einfach so behaupten darf: Nö, Du bist kein LKW, mir doch egal was im Fahrzeugschein steht! :-o

Mit dem Finanzamt hast du dann aber Glück. Nicht laut drüber reden, sonst kommt ganz schnell die Strafe mit hohen Nachzahlungen.

Mein Ranger ist als Wohnmobil versichert, weil meistens eine Kabine drauf steht. Viele Versicherungen haben im letzten Jahr ihre Pickup Verträge überarbeitet/gekündigt.

Hier gibt es ganz viel zu dem Thema

http://www.pickuptrucks.de/.../...ersicherung-alles-rund-ums-thema?...

 

Gruß, Bernhard

Themenstarteram 17. März 2014 um 22:28

Es ist so,

wir wollen den Ranger hauptsächlich Privat fahren und auch Sonntags. Unter der Woche soll er gelegentlich Anhänger ziehen für unser kleines Forst-Dienstleistungsunternehmen (Im Nebenerwerb):

Der Ranger würde Privat gekauft werden und die gelegentlichen Fahrten für die Firma einzeln abgerechnet. Den Ranger für die Firma fahren, wäre bisher "Schwachsinn".

Mal schauen, morgen mal mit dem LRA telefonieren.

Sobald ein LKW während des Sonntagsfahrverbots einen Anhänger über Fahrverbotsstrecken zieht, ist das verboten. Hier mal ein Beispiel:

http://www.landratsamt-pirna.de/...rkehrsrecht-sonntagsfahrverbot.html

 

Ob Haupt- oder Nebenerwerb ist völlig egal. PKW darf mit Hänger fahren, LKW nur mit Sportanhänger, falls es im jeweiligen Bundesland erlaubt ist. Da die Verkehrskontrolleure von Polizei und Ordnungsämtern das selbst oft nicht wissen, sollte man für das jeweilige Bundesland die exakt gültigen Regeln erfragen, ausdrucken und mitführen. Wir leben zwar in der Informationsgesellschaft, aber die ist längst nicht überall angekommen.

 

BB

Themenstarteram 19. März 2014 um 14:57

Bayern ist mein Zuhaus ;)

Hab aber zwecks Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gehört, dass das Fahrverbot mit Hänger nur ab zul. Gesamtgewicht über 7,5t gilt??

Kann das Stimmen?

Nein!

LKW mit Hänger - Fahrverbot an Sonntagen!

Themenstarteram 19. März 2014 um 16:52

ach das ist doch doof....

wir müssten manchmal Sonntags zu Ausstellungen mit Hänger fahren, (als Aussteller) ... diese sind auch nur Sonntags und im freien... also keine Lust Maschinerie über Nacht weit weg im freien stehen zu lassen...

Da hilft dann nur die PKW Zulassung. Oder frühzeitig planen und Sondergenehmigungen in allen befahrenden Bundesländern einholen.

 

bb

So wie Pesi hatte ich ja auch das Glück mit der geringeren Besteuerung. :cool:

Jupp, dass mit dem Fahrverbot mit Anhänger ist nicht schön, aber wer das eine will, muss halt das andere mögen, leider, warum auch immer ... :mad:

Gruß Thomas

Themenstarteram 27. März 2014 um 13:00

Wie sieht es eigentlich dann mit den Höchstgeschwindigkeiten aus, bei LKW Zulassung? normal wie bei PKW auf Landstraße und Autobahn? oder wie LKW mit 60 Land und 80 BAB?

Geschwindigkeitsbegrenzungen liegen bei 60km/h auf Landstraßen und bei 80km/h auf Autobahnen und Schnellstraßen für LKW´s über 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht.

Gruß Thomas

Themenstarteram 27. März 2014 um 13:57

Dann würde es mich mit einem Ranger mit 2,89 zul. GG nicht treffen oder?

Der Ranger solo darf so schnell fahren, wie es erlaubt ist und das Fzg zulässt. Mit Anhänger gelten LKW Regeln und da ist imo die Grenze von 60 auf Bundesstraßen.

 

 

 

 

 

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