ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Punkte Flensburg Überliegefrist

Punkte Flensburg Überliegefrist

Themenstarteram 27. März 2008 um 0:11

Hallo,

ich habe mir mal die Beispiele durchgesehen hier in der Suche, aber irgendwie komme ich auf keinen Nenner.

Ich habe mir mal meine "Punkte" aus Flensburg zukommen lassen.

Hier die Fakten:

18.06.2005 - Geblitzt ausser Ort mit 38km/h --> 3 Punkte

23.08.2005 - Datum der Entscheidung

22.11.2005 - Datum der Rechtskraft

22.11.2007 - Datum der Tilgung

So jetzt heißt es bei mir "Eintragung in der Überliegefrist" mit 1 Jahr. Sprich ich soll noch 3 Punkte haben!

Kann mir das jemand erklären? Ich habe seit diesem Vorfall keinen Punkt mehr bekommen, bzw. wurde nicht mehr geblitzt.

Ich hoffe jemand kann da "Licht ins Dunkel" bringen.

Danke!

Gruß,

Tom

Beste Antwort im Thema

Überliegefrist

hier die beispiele, um licht ins dukel zu bringen:

grunddaten:

punktestand 17

tilgungsdatum 1.12.2009

überliegefrist: 1 jahr, also 1.12.2010

1. neue ordnungwidrigkeit mit 1 punkt am

30.11.2009:

1 punkt kommt hinzu, weil tatdatum vor ende der tilgungsfrist.

neuer punktestand: also 17 + 1 = 18 punkte - pappe weg

2. neue ordnungwidrigkeit mit 1 punkt am

2.12.2009:

der 1 punkt zählt neu.

neuer punktestand: also 0 + 1 = 1 punkt - pappe NICHT weg

3. neue ordnungwidrigkeit mit 1 punkt am

30.11.2009, aber mitteilung an das kba erst am 2.12.2010:

der 1 punkt zählt neu.

neuer punktestand: also 0 + 1 = 1 punkt - pappe NICHT weg.

( überliegerfrist wurde als " sauberer Fahrer" eingehalten, bzw. die mitteilung über ein vergehen geschickt hinausgezögert).

gruss

nexalott

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten
am 27. März 2008 um 2:41

HIER ist das genau beschrieben.

Harry

am 27. März 2008 um 8:00

Die 3 Punkte werden noch bis zum 22.11.2008 gespeichert. Falls in dieser Zeit noch eine rechtskräftige Entscheidung (Bußgeldbescheid) gemeldet wird, die wegen eines Verkehrsverstoßes vor dem 22.11.2007 ergangen ist, leben die 3 Punkte wieder auf, obwohl sie eigentlich schon getilgt sind.

 

hatte ich hier schonmal erklärt:

www.motor-talk.de/forum/punkte-in-flensburg-gueltigkeit-t1643186.html

 

Lies Dir den Thread nochmal durch! :)

am 27. März 2008 um 12:00

Stell Dir das einfach so vor:

Bis 22.11.2008 wird lediglich gespeichert, daß Du bis zum 22.11.2007 3 Punkte hattest.

Sonst ist nichts, also keine Bange.

hallo tom,

es gibt 2 möglichkeiten, die passieren können,

die überliegefrist beträgt 1 jahr:

1. neues vergehen am 21.11.07 ( d.h. innerhalb der tilgungsfrist) mit ordnungswidrigkeit und 1 punkt:

die tilgungsfrist wird um 2 jahre verlängert ( wenn ordungswidrigkeit wie hier im beispiel)

 

2. neues vergehen am 23.11.07 mit ordnungswidrigkeit und 1 punkt:

die tilgungsfrist bis 22.11.07 wurde als "sauberer fahrer" eingehalten. die alten punkte sind vermerkt-- aber: es zählen nur die neuen punkte:

also punktestand am 23.11.07 nur 1 punkt!!

gruss

 

kompliment für deinen 1. Beitrag auf ein Thema zu antworten in dem zuletzt vor 1 3/4 Jahren was geschrieben wurde.

Überliegefrist

hier die beispiele, um licht ins dukel zu bringen:

grunddaten:

punktestand 17

tilgungsdatum 1.12.2009

überliegefrist: 1 jahr, also 1.12.2010

1. neue ordnungwidrigkeit mit 1 punkt am

30.11.2009:

1 punkt kommt hinzu, weil tatdatum vor ende der tilgungsfrist.

neuer punktestand: also 17 + 1 = 18 punkte - pappe weg

2. neue ordnungwidrigkeit mit 1 punkt am

2.12.2009:

der 1 punkt zählt neu.

neuer punktestand: also 0 + 1 = 1 punkt - pappe NICHT weg

3. neue ordnungwidrigkeit mit 1 punkt am

30.11.2009, aber mitteilung an das kba erst am 2.12.2010:

der 1 punkt zählt neu.

neuer punktestand: also 0 + 1 = 1 punkt - pappe NICHT weg.

( überliegerfrist wurde als " sauberer Fahrer" eingehalten, bzw. die mitteilung über ein vergehen geschickt hinausgezögert).

gruss

nexalott

Hi alle zusammen,

mir ist das auch bissl komisch. Überall liest man was anderes.

Ich habe, seit Juli 2010, noch 15 Punkte in der Überliegefrist. Die wären doch eigentlich ab dem Datum raus. ^^ Komisch.

Was ist denn, wenn ich jetzt nochmal 3 Punkte bekomme?

Zählen die dann wieder mit? Dann wären es ja 18 und der Lappen richtig weg. Das geht doch nicht.

Oder sind die nur zur Info noch abgespeichert, damit auch jeder, der dort Zugang hat, auch weiß, dass ich kein Guter bin? ^^

Vielen Dank für eine schicke Antwort schon mal.

Guten Tag...

Zitat:

Original geschrieben von nexalott

Überliegefrist

hier die beispiele, um licht ins dukel zu bringen:

grunddaten:

punktestand 17

tilgungsdatum 1.12.2009

überliegefrist: 1 jahr, also 1.12.2010

1. neue ordnungwidrigkeit mit 1 punkt am

30.11.2009:

1 punkt kommt hinzu, weil tatdatum vor ende der tilgungsfrist.

neuer punktestand: also 17 + 1 = 18 punkte - pappe weg

2. neue ordnungwidrigkeit mit 1 punkt am

2.12.2009:

der 1 punkt zählt neu.

neuer punktestand: also 0 + 1 = 1 punkt - pappe NICHT weg

3. neue ordnungwidrigkeit mit 1 punkt am

30.11.2009, aber mitteilung an das kba erst am 2.12.2010:

der 1 punkt zählt neu.

neuer punktestand: also 0 + 1 = 1 punkt - pappe NICHT weg.

( überliegerfrist wurde als " sauberer Fahrer" eingehalten, bzw. die mitteilung über ein vergehen geschickt hinausgezögert).

gruss

nexalott

Na - besten Dank - hab ich vorhin nicht gelesen.

Wenn das stimmt, dann ist ja gut. :-)

Schicke Weihnachten wünsch ich euch.

Bis die Tage...

Zitat:

Original geschrieben von Pickpocket-R

Zitat:

Original geschrieben von nexalott

3. neue ordnungwidrigkeit mit 1 punkt am

30.11.2009, aber mitteilung an das kba erst am 2.12.2010:

der 1 punkt zählt neu.

neuer punktestand: also 0 + 1 = 1 punkt - pappe NICHT weg.

Wenn das stimmt, dann ist ja gut. :-)

Nein, Punkt 3 ist falsch, es gilt das sogenannte "Tattag-Prinzip"und genau das ist der Hintergrund dieser "Überliegefrist".

Zum besseren Verständnis vereinfacht:

Die Punkte werden zum Tilgungsdatum nicht gelöscht, sondern für ein Jahr in diese Überliegefrist verschoben.

Kommt ein neuer Verstoß per Meldung zum KBA, wird dort nach den Tattag geschaut und nach eventuell in der Überliegefrist vorhandenen Punkten.

Liegt der Tattag vor der Löschung, kommen die Punkte aus der Überliegefrist wieder auf das "Hauptkonto" zurück; war der Tattag nach der Löschung, verbleiben sie in der Überliegefrist.

DA hätte ich auch mal ne frage zu....

und zwar sind den ALLE vergehen in flensburg gespeichert? spirch meine letzten punkte war vor ähhh 5 jahren. und keine "straftaten", alkohol oder drogen bei. also wirklich nur "kleinmist". beim letzten punkteauszug stand unten auch "aktuelle punkte NULL", ABER jedes "vergehen" wurde gelistet. ist sowas normal? bzw wird das vergehen irgendwann komplett gelöscht? oder steht das ein leben lang drinne was vor jahrzehnten mal war?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

und zwar sind den ALLE vergehen in flensburg gespeichert?

Alles, was dort zur Eintragung "eingereicht" wird, also alles mit einem Punktehintergrund wie auch Verkehrsstraftaten. Findet sich unten im StVG, was dort gemeldet werden muss.

 

Zitat:

beim letzten punkteauszug stand unten auch "aktuelle punkte NULL", ABER jedes "vergehen" wurde gelistet. ist sowas normal?

Ja,

nur die Punkte werden gelöscht, nicht der Eintrag, der bleibt als "Lebenslauf" in der Akte bestehen. Selbst wenn die Akte aufgrund eines Fahrerlaubnisentzugs bekannter weise "geschreddert" wird, passiert das nicht tatsächlich.

Wird immer noch zu einer Bewertung herangezogen, wenn es zB. bei einer Neubeantragung um das Thema MPU geht.

Nur weil nach bestimmten Zeiträumen etwas nicht mehr beachtet werden darf, bedeutet es nicht, dass nirgends mehr etwas auf einem Papier steht.

Es macht sich niemand daran und sucht regelmäßig alle Führerscheinakten durch, ob da ein Zettel herauszureißen ist.

aha gut zu wissen. kann dann diese akte trotz null punkten aber dank "jugendsünden" trotzdem juristisch genutzt werden? also z.b. beim erteilen meiner 07er nummer musste ich den auszug ja vorlegen. kann dann z.b. trotz null punkten aber genug vorbelastung als beispiel solch eine zulassung (oder zuwas man auch immer den auszug braucht) verweigert werden?

oder bei einem verkehrsvergehen?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

aha gut zu wissen. kann dann diese akte trotz null punkten aber dank "jugendsünden" trotzdem juristisch genutzt werden?

Ja natürlich,

aber immer nur innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Bedingungen bzw. Fristen zur Berücksichtigung von Einträgen

Hier muss man aber unterscheiden.

Eine "Verwendbarkeit", also wie lange Einträge auch eine tatsächliche Auswirkung haben und für Einschätzungen "benutzt" werden dürfen:

Verwarnungsgelder (ohne Punkte) 12 Monate,

Bußgelder (mit Punkten) so lange, wie die Punkte auf dem "Hauptkonto" liegen, auf dem "Unterkonto" mit dem Namen Überliegefrist ausschließlich für das Tattag-Prinzip

Verkehrsstraftaten 5 Jahre, je nach schwere des Delikts

Anordnung eines Seminars oder MPU, 10 Jahre

und zusätzlich abhängig je nach "Wunsch":

Für H- oder 07-Zulassung oder auch eine Höherbestrafung oder auch Betrachtung zum Thema "Wiederholungstäter", sind es ausschließlich die genannten Fristen.

Bei einer Neubeantragung nach einem Fahrerlaubnisentzug und der Fragestellung einer MPU-Anordnung sind es noch 10 Jahre über diese Fristen hinaus.

Da niemand vorher weiß, wie und wann irgendwelche Einträge später mal benötigt werden, werden da auch keine Zettel aus der Akte heraus genommen.

 

Unterschieden wird jedoch dann bei einer Anfrage/ Auskunftsersuchen beim KBA:

Du persönlich bekommst im Rahmen der Auskunftspflicht den "vollen" Auszug aller über Dich vorhandenen Daten. Datenschutzgesetz, Dir muss alles genannt werden, was dort vorhanden ist.

Ein anfragender Sachbearbeiter muss seine Anfrage begründen und bekommt dann ausschließlich die Daten genannt, die er für seine Entscheidung auch benötigt. Auch hier das Datenschutzgesetz, was er benötigt, wird er bekommen, was nicht - weil nicht mehr zu berücksichtigen - bekommt der nicht.

 

Die typische Jugendsünde mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis auf einem aufgemotzten Mofa mit 15, steht auch noch nach 35 Jahren in Deiner Akte.

Du bekommst es genannt, weil es "Dein Datensatz" ist; der Sachbearbeiter, der 6 Jahre nach der Tat direkt eine Anfrage beim KBA macht, bekommt es nicht gemeldet; wird es ihm sonstwie bekannt, zB. weil Du "deinen Auszug" vorlegst, vorlegen musst, darf er es nicht beachten.

am 23. Dezember 2010 um 23:50

Ein Gericht hat letztens entschieden, daß verjährte Punkte nicht wieder hervorgekramt werden dürfen. Verjährt ist verjährt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Punkte Flensburg Überliegefrist