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Prozente vom Vater übernehmen - wie SF berechnen?

Themenstarteram 16. März 2016 um 15:41

Hallo,

mein derzeitiges Fahrzeug ist zwar auf mich zugelassen (also ich bin der Halter), aber mein Vater ist der Versicherungsnehmer (nur halt mit abweichendem Halter).

Die SF-Klassen lauten wie folgt:

Haftpflicht SF 13

Vollkasko SF 20

Nun habe ich seit dem 01.10.1997 meinen Führerschein (ich bin 36 Jahre alt). Also habe ich 18 Jahre den Führerschein und kann somit maximal in SF 18 kommen? Ist das korrekt?

Muss ich sonst noch was beachten?

Danke und Gruß

C 37 RS

Beste Antwort im Thema
am 22. März 2016 um 18:12

Zitat:

@Knut schrieb am 22. März 2016 um 18:41:20 Uhr:

Max. 2 Jahre sind möglich.

unsinn.

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Nöö, so funktioniert das nicht. Außerdem war ja wohl ein KH-Schaden vorhanden. Dann muss man also wissen, wann der Schaden war und bei welcher Gesellschaft der Vertrag gemacht werden soll. Denn die dortige Rückstufungstabelle ist für die Übertragung relevant.

Themenstarteram 16. März 2016 um 17:17

Der Haftpflichtschaden liegt schon einige Jahre zurück...

Der Vertrag läuft bei der Huk24. Das Auto wurde aber verkauft und im April kommt ein neuer Wagen.

Dann wird der Schaden noch mal extra berechnet, d.h., in KH kommen weniger wie SF18 zusammen.

Gehe mal zum kompetenten Makler und lasse Dir das ausrechnen.

Da muss ich dich leider korrigieren, die HUK rechnet den Schaden nur dem Übernehmenden nochmal an, wenn er im Übertragungsjahr war. Somit bekommst du in der HP SF 13 und in der VK SF 18.

am 16. März 2016 um 22:08

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 16. März 2016 um 16:41:02 Uhr:

Die SF-Klassen lauten wie folgt:

Haftpflicht SF 13

Vollkasko SF 20

... seit ... 01.10.1997 ... Führerschein.

Also habe ich 18 Jahre den Führerschein und kann somit maximal in SF 18 kommen?

Ist das korrekt?

Muss ich sonst noch was beachten?

Hallo,

zu Deinen Fragen:

Pauschal kann man sagen, dass Deine Fragen nicht sicher beantwortbar sind. Jeder Versicherer regelt für sich

  • unter welchen Voraussetzungen
  • und in welcher Höhe

er überhaupt einen SFR anrechnet bzw. "überträgt".

Dabei gibt es mannigfaltig mögliche Voraussetzungen, die einzelne Versicherer verlangen. Ich sortiere sie mal absteigend (nach meiner Erfahrung) der Marktgängigkeit nach; also demnach was in der Regel verlangt wird:

  • Führerbesitzdauer = maximal übernehmbarer SFR
  • Sondereinstufungen sind nicht übertragbar
  • Schäden = Berücksichtigung von Schäden im SFR-Verlauf (in der Regel werden die letzten drei Jahre berücksichtigt)
  • Nutzungsverhältnis (Ehepartner, Kind, regelmäßige sonstige Nutzer, usw.). Nur zwischen bestimmten Beziehungen kann der SFR übertragen werden. Je nach Beziehung sind die Voraussetzungen restriktiver.
  • Nutzungsdauer=Die Nutzungsdauer der Fahrzeuge, auf den SFR in der Vergangenheit wirkte stellt die Obergrenze an schadenfreien Jahren da, die übernommen werden können.
  • Abweichende Wohnorte müssen begründet werden (Plausibisierung wie eine Nutzung zu stande gekommen sein will, wenn man z.B. 200km weg wohnt).

Aufzählung hat kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Gruß

Wenn du bei der HUK bleibst, bekommst du den SF wie ich gestern geschrieben habe.

Wenn du wechselst musst du den neuen Versicherer fragen

Wie das genau läuft, kann ich Dir leider nicht sagen. Ich habe für über 15 Jahren, die Prozente von meinem Vater übernommen. Wir sind bei einem Versicherungsmakler und der hat das dann alles in die Wege geleitet. Wir mussten da überhaupt nichts machen.

Zitat:

@hobbygaertner53 schrieb am 21. März 2016 um 11:48:01 Uhr:

Wie das genau läuft, kann ich Dir leider nicht sagen. Ich habe für über 15 Jahren, die Prozente von meinem Vater übernommen. Wir sind bei einem Versicherungsmakler und der hat das dann alles in die Wege geleitet. Wir mussten da überhaupt nichts machen.

So muß das beim Versicherungsfachservice auch aussehen.

Deshalb fragen hier auch nur Leute, die bei Online-Versicherer abschließen. Und nachher wird die Rechnung präsentiert.

am 21. März 2016 um 14:08

Geht ganz einfach:

Du füllst ein Formular aus. Da wird da auch nach dem Nutzungszeitraum gefragt.

Zudem musst du eine Führerscheinkopie einreichen.

Jetzt wird gerechnet, welchen SFR du heute hättest, wenn du das Fahrzeug und Vorherige ab Beginn selbst versichert hättest.

........und welchen SFR die Versicherung des Übergebenden der Versicherung des Übernehmenden bestätigt.

am 21. März 2016 um 19:58

Ja gut, das kommt dazu, aber max. Nutzung Zeit bzw. Führerschein.

Schäden der letzten 2 Jahre werden auch berücksichtigt.

Warum muss man den TS denn immer verwirren?

am 22. März 2016 um 16:25

wieso verwirren? sind die Fakten.

weil dies bei der HUk nicht so ist, das Schäden der letzten beiden Jahre angerechnet werden, sondern nur die im Übertragungsjahr

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