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Probleme nach Autokauf (Winterreifen u. TÜV neu fehlen)

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 11:56

Hallo,

erstmal sorry, falls dies das falsche Unterforum ist. Dieses schien mir am passendsten zu sein für mein Anliegen.

 

Folgende Situation: Ich habe vor zwei Wochen im Internet einen schicken Gebrauchtwagen gesehen, wo alles gepasst hat (Laufleistung, Ausstattung, Preis). Problem dabei war, dass der entsprechende Händler 500km von mir entfernt ist. Aber da das Angebot so verlockend war, habe ich die Strapazen auf mich genommen und bin letzte Woche Samstag hingefahren um mir das Auto anzusehen.

Hat alles gepasst, also hab ich den Kaufvertrag unterschrieben. Darin wurde vereinbart, dass der Wagen einen gebrauchten Satz Winterkompletträder bekommt, und TÜV neu (hat momentan noch 1 Jahr). Habe für "TÜV neu" auch 100 Euro mehr gezahlt, quasi die Kosten selbst getragen.

Gestern hab ich den Wagen dann abgeholt (mit Mietwagen da hin geeiert, Kurzzeitkennzeichen dabei, morgens um 4 aufgestanden). Auf halbem Weg zurück fiel mir dann siedend heiß ein, dass die Winterräder fehlen. Prompt fiel mir auch das mit dem TÜV wieder ein. Also angehalten und Auto durchforstet. Es liegen nur die alten TÜV-Berichte bei, also der bis 2015 und der vorige. Zurückfahren ging auch nicht, da der Händler da schon geschlossen hatte.

Morgen wollte ich das Auto eigentlich zulassen; habe extra auf Arbeit frei bekommen wegen Frühschicht, trotz Urlaubszeit.

Nun meine Fragen: Da TÜV neu und WKR im Kaufvertrag stehen, kann ich das nachträglich noch nachfordern?

Und wie ist das, wenn ich das Auto morgen mit dem alten TÜV zulasse (die Kurzzeitkennzeichen laufen nur noch bis Dienstag)? Gilt das dann als eine Art Einwilligung meinerseits, dass ich den fehlenden neuen TÜV akzeptiert habe?

Könnte mir echt in den Hintern beißen, dass ich so unaufmerksam war. War halt die Aufregung wegen des neuen Autos und die Anstrengung der weiten Anfahrt und des frühen Aufstehens.

 

Falls meine Fragen zu sehr in die Thematik Rechtsbelehrung fallen sollten, bitte ich dies zu entschuldigen. Ich suche auch eher nach Erfahrungswerten und Meinungen anderer User als nach rechtsverbindlichen Aussagen.

 

P.S.: Der Händler ist übrigens ein richtiges Autohaus, kein Wald- und Wiesenhändler. 1 Jahr Garantie ist auch mit dabei.

P.P.S.: Bitte keine Diskussionen über das Für und Wider wegen der großen Entfernung. Bei uns im Norden sind solche Autos fast nicht zu finden, und wenn dann nur zu sehr hohen Preisen.

Beste Antwort im Thema
am 27. Juli 2014 um 15:30

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Einfach ganz ruhig bleiben und Montag anrufen

Und hier nicht weiterlesen. Vergess ganz schnell allen anderen Quark und warte ab, was sich am Montag ergibt.

13 weitere Antworten
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Call him ASAP.

Rudiger

TÜV ist klar, wenn im Vertrag vereinbart und von Dir bezahlt hat Er den Vertrag zu erfüllen. Entweder auf seine Kosten bei Sich oder Er erstattet Dir die 100€ zurück.

Ob Du die Kiste zulässt oder nicht ist nicht relevant da eh schon dein Eigentum, gehe mal davon aus das Du schon bezahlt hast.

Jetzt das Aber! Ich würde vor der Zulassung selbst zum TÜV fahren und die HU machen lassen um zu prüfen ob nicht Schäden vorhanden sind die zum Durchfallen führen und deswegen keine HU gemacht wurde, oder zumindest eine Gebrauchtwagenprüfung und dann an den Händler gehen und die HU einfordern, wenn keine Mängel auftauchen. Wenn HU-relevante Mängel auftauchen gleich Gewährleistung einfordern.

Es kann natürlich sein das die HU schlicht nur verpennt wurde, Das zeigt sich dann.

Was die Winterräder angeht. Da seh Ich ein Problem in der Definition. Steht im Vertrag nur das ein Satz Räder dazukommt oder das passende Winterräder dazugehören. Wenn nichts genaues drinsteht hat Er in diesem Punkt den Vertrag auch bei nicht passenden Rädern erfüllt.

Mein Rat, schnellstens die Fehler per Mail beim Händler reklamieren und gleich Montag Morgen anrufen. Man wird dann sehen was passiert.

am 27. Juli 2014 um 12:56

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger

Call him ASAP.

Rudiger

Dieser coole, der deutschen Sprache nicht mächtige Nutzer meint. du sollst umgehend dort anrufen (und zwar freundlich).

Das würdest du ja so oder so tun und nicht in irgendwelche Eigen-/Vorleistungen gehen, bevor du die Stellungnahme des Autohauses hast. Und wenn man die Räder vergessen hat, klären, wie sie ohne Kosten für dich in deinen Besitz an deinem Wohnort kommen.

Irgendwelche Vereinbarungen am Telefon sofort per E-Mail bestätigen lassen.

Aktuelle HU liest du am einfachsten von der Plakette ab.

Was im Kaufvertrag vereinbart wurde, muss bei Übernahme auch dabei sein. Wenn es fehlt, ist der Verkäufer in Bringschuld

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 13:39

Danke erstmal für eure Antworten.

Dass ich da gleich morgen früh anrufe ist klar. Ist ja auch die einfachste Methode, das zu klären.

Mich nervt halt nur, dass ich den Wagen dann erstmal nicht zulassen kann, sonst hab ich ja wieder doppelte Kosten, falls wirklich nur vergessen wurde, den TÜV-Bericht beizulegen.

@Sir Donald: Genau steht drin unter besondere Vereinbarungen: "Tüv neu / WE Durchsicht mit Ölservice / 1 Jahr GW-Garantieversicherung / gebrauchter WKR"

Muss da wirklich drinstehen, dass der WKR passend sein muss? Also für mein logisches Verständis heißt es automatisch, dass die Räder auch passen. Wäre ja Quatsch, wenn man einem 7er BMW die Winterräder für einen Corsa beilegt (zum Beispiel).

@situ: Plakette hat er keine, da nicht zugelassen. Habe momentan Kurzzeitkennzeichen dran. Der alte TÜV ist noch gültig bis 7/15.

 

Der Grund, warum ich den Tüv neu haben wollte ist der, dass mir auch zugesichert wurde, dass auftretende Mängel auch gleich beseitigt werden. Daher hatte ich auch schon die wilde spekulative Vermutung, dass bei der Untersuchung was aufgefallen ist, und sie es deswegen nicht gemacht haben. Aber ich will nichts unterstellen; werde ich ja morgen erfahren.

Wäre auch zu schön gewesen, wenn mal einfach was problemlos geklappt hätte...

am 27. Juli 2014 um 14:26

Was mich wundert:

Du scheinst ja ein durchschnittlich intelligenter Mensch, welcher der deutschen Sprache fehlerfrei mächtig ist, zu sein, was um so mehr verwunderlich ist....

Wieso kontrolliert du nicht VOR Übergabe und Bezahlung alles? So ein paar kleine Reifen können sich ja nicht in irgendeiner Ritze verstecken, wenn die fehlen sieht man das ja direkt. DU hast die Vertragsverhandlungen ja selbst mitgemacht, somit solltest du eigentlich noch wissen was vereinbart war.

Ebenso sollten die Papiere ja auch VOR Unterschrift des KV begutachtet werden.

Der geübte Käufer macht sich im Vorraus eine Liste mit allen Punkten die er beachten muss und hakt diese ab, und erst danach gibts Kohle und Unterschrift für den Händler.

Oder warst du so müde weil um 4 schon auf?

Ich würde an deiner Stelle erst mal zur HU-Prüfung oder der Werkstatt des vertrauens fahren und das Auto mal prüfen lassen, ebenfalls mal bei der Rennleitung mit der Fahrgestellnummer anfragen... man weiss ja nie....

Es kann ein Versehen des Händlers sein (was dann für seine Professionalität spricht..) oder Absicht.

Du musst ihn dann schriftlich (Einschreiben) in Verzug setzen. Tut er nicht nacherfüllen kannst du die fehlenden Leistungen vom Gesamtbetrag in Abzug bringen.

Der Weg zum Anwalt wäre sicherlich angeraten, besonders wenn bei der Begutachtung des Fahrzeuges (offensichtliche) Mängel zu Tage treten.

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 14:50

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Der geübte Käufer macht sich im Vorraus eine Liste mit allen Punkten die er beachten muss und hakt diese ab, und erst danach gibts Kohle und Unterschrift für den Händler.

Tja, ich bin eben kein geübter Käufer. Das ist erst mein zweites Auto, das ich selber kaufe.

Glaub mir, ich habe im Vorfeld etliche Internetseiten mit Tipps zum Autokauf durchgelesen, und bei der Besichtigung auch einiges davon durchgeführt. Sonst würden jetzt z.B. gar keine Winterräder im Kaufvertrag stehen ;)

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Oder warst du so müde weil um 4 schon auf?

Zum einen das, zum anderen die 500km Autofahrt. Ich war einfach nur kaputt, und hab echt überhaupt nicht mehr an die Räder und an den TÜV gedacht. Lag wohl auch daran, dass ich bei der Probefahrt vergessen hatte, die Funktionstüchtigkeit der umklappbaren Rücksitzbank zu testen, und mir das immer im Kopf rumschwebte. Zudem leuchtete bei der Probefahrt die Service-Anzeige, was bis Übergabe behoben sein sollte. Das hatte ich auch die ganze Zeit im Hinterkopf. Plus die rechtzeitige Abgabe des Mietwagens. Und natürlich war ich aufgeregt wegen des neuen Autos, ganz klar.

Aber wirklich erklären kann ich mir das letztendlich selber nicht.

 

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Du musst ihn dann schriftlich (Einschreiben) in Verzug setzen. Tut er nicht nacherfüllen kannst du die fehlenden Leistungen vom Gesamtbetrag in Abzug bringen.

Der Weg zum Anwalt wäre sicherlich angeraten, besonders wenn bei der Begutachtung des Fahrzeuges (offensichtliche) Mängel zu Tage treten.

Ich werde mal das Telefonat abwarten, und dann schauen, wie es weitergeht. Im optimalen Fall haben sie nur vergessen, den Tüv-Bericht mit ins Auto zu legen, und die Räder bekomme ich nachgeliefert.

Aber bei meinem Glück bleibt mir wohl der Weg zum Gebrauchtwagencheck und evtl. Anwalt nicht erspart...

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Jetzt das Aber! Ich würde vor der Zulassung selbst zum TÜV fahren und die HU machen lassen um zu prüfen ob nicht Schäden vorhanden sind die zum Durchfallen führen und deswegen keine HU gemacht wurde, oder zumindest eine Gebrauchtwagenprüfung und dann an den Händler gehen und die HU einfordern, wenn keine Mängel auftauchen.

HU machen und hinterher einfordern? Warum sollte der Händler die dann zahlen?

 

Ich würde das alles nur in Absprache machen.

Samstag...

Kann natürlich sein, daß dein Verkäufer gar nicht da war und vom Kollegen vergessen wurde Winterräder und neue HU mitzugeben.

Wobei HU als Händler einfach kurz vor Monatsende auf Verdacht machen ohne Kaufvertrag - könnte auch sein, daß es noch keine HU gibt.

Aber absprechen wie die HU gemacht wird!

 

Einfach ganz ruhig bleiben und Montag anrufen.

 

Und der Händler frag, wieso??

Die Reifen lagen doch im Auto ??

Nun Beweise mal das Gegenteil, viel Spaß, insbesondere,da dieser offentsichtliche Punkt NICHT sofort reklamiert wurde

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 15:14

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Samstag...

Kann natürlich sein, daß dein Verkäufer gar nicht da war und vom Kollegen vergessen wurde Winterräder und neue HU mitzugeben.

Jep, richtig. Bei der Übergabe war ein anderer Verkäufer da als bei der Probefahrt bzw. bei der Vertragsunterzeichnung. Kann durchaus sein, dass die sich schlecht abgesprochen haben. Wäre zwar ziemlich traurig, vor allem weil ich Freitag noch angerufen und gefragt hatte, ob alles klar geht, aber manchmal geht halt mal was schief. Seh ich ja morgen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

Und der Händler frag, wieso??

Die Reifen lagen doch im Auto ??

Nun Beweise mal das Gegenteil, viel Spaß, insbesondere,da dieser offentsichtliche Punkt NICHT sofort reklamiert wurde

Tja, WENN ich daran gedacht hätte, hätte ich es natürlich gleich reklamiert. Hab ich aber leider nicht ;) Und als ich es bemerkt habe, hatte das Autohaus schon geschlossen; daher keine Möglichkeit zu reklamieren. Habe jetzt ne Mail geschickt, und rufe morgen noch an.

Aber ich war nicht alleine da, daher hab ich einen Zeugen, dass sie nicht drin lagen.

am 27. Juli 2014 um 15:26

Wenn du dich ja vor dem Kauf so intensiv mit der Thematik beschäftig hast, dann hast du es nicht verstanden oder das wichtigste vergessen.

Das mit dem Tüv kann passieren, das mit den Rädern DARF nicht passieren.

Allerdings sagt dies auch etwas darüber aus wie du das Auto vor dem Kauf (also an dem Tag an dem du den Vertrag geschlossen hast) angesehen hast. Nämlich gar nicht. Zu viel Vorfreude :)

Normalerweise legt ein seriöser Händler alle Dokumente auf den Tisch, erklärt kurz die Bedienung vom Fahrzeug und prüft selbst die Vollständigkeit, zumindest ist das bei allen meinen Käufen bei seriösen Händlern so abgelaufen.

Bei manchen Hinterhofhändlern geht das anders, da gibts die Hand auf das Bündel Scheine, da sollte man aber wissen was man tut.

am 27. Juli 2014 um 15:30

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Einfach ganz ruhig bleiben und Montag anrufen

Und hier nicht weiterlesen. Vergess ganz schnell allen anderen Quark und warte ab, was sich am Montag ergibt.

Themenstarteram 31. Juli 2014 um 14:19

Kleines Update von mir: TÜV-Bericht wurde nachgeschickt; ist schon bei mir angekommen.

Die Räder sollen demnächst auch geliefert werden. Ist auch alles schriftlich per E-Mail bestätigt worden.

Also alles gut :)

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