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Probleme mit Fenster und Seitenspiegel nach Reparatur

Themenstarteram 18. November 2014 um 23:24

Hallo,

ich hatte diesen Sommer einen Unfall, wo mir ein älterer Herr in meinen parkenden BMW (E 36, 330cd Coupe) in die Fahrerseite gefahren ist.

Der Wagen hat 50.000 km - für einen 10 Jahre alten Wagen sehr niedrig und der Wagen lief und war vor dem Unfall in einem sehr gutem Zustand, alles lief Problemlos.

Auch bevor ich den Wagen zur Werkstat brachte, fuhr ich ihn ca 1 bis 2 Wochen und alles war ok.

Als ich den Wagen von der Lackierwerkstand entgegennahm machte ich mir keine grossen Sorgen und hab nichts großartig getestet. Nach ein paar Tagen fiel mir auf, dass der Seitenstreifen nicht komplett lackiert worden war und bin nochmals zurück - 5 min warten fertig...

Nach ca einer Woche merkte ich dann, dass beim Rückwärtseinparken der rechte Seitenspiegel sich nicht nach untenbewegte, damit man die Bordsteinkante sieht etc. Hab ein bisschen gefummelt und stellte fest, dass ich nicht den linken Aussenspiegel manuel verstellen konnte.

Wieder zurück in die Werkstatt. Die sagten die haben den Fahrerschalter zum verstellen der Spiegel bestellt und ausgetauscht aber daran lags nicht. Die hatten dann noch eine Fehlerauslesung gemacht, die auch nichts ergab, sagten mir auch dass sie alle Kabel nochmals komplett abgesteckt und zusammengefügt haben.

So, dann gabs die Rede ich solle den Wagen zu einer Reparaturwerkstatt bringen, da die nur eine Autolackiererei seien. Hab dann die Lackierei gebeten einen vorzuschlagen und mir den Kostenvoranschlag zu faxen. Fax kommt 600 euro - wofür? (nur) Testen des Kabelbaums (darauf komm ich später zurück), 350 Euro Auswechseln des Linken Aussenspiegels und der rest waren die Kosten für den Zeitaufwand.

Aha, da dachte ich mir da hat jemand in der Werkstatt schlampig gearbeitet und den Spiegel fallen gelassen oder so was in der Art. Naja ok bin erstmal zu BMW hingegangen (hätt ich vielleicht gleich dort reparieren lassen sollen da die Versicherung alles bezahlte...) und die sagen mir es könnte auch am Kabelbaum liegen - man hätte auch den Kabelbaum bei der Reparatur beschädigen können. Aha.. also in dem Fax mit dem Kostenvoranschlag stand da nix von Kabelbaum auswechseln - die sind sich wohl eher sicher, dass es am Spiegel liegt...

Hab dann endlos hin und her telefoniert - bei ADAC, wo ich Mitglied bin, bei der Arag rechtschutzversicherung keiner weiss was und wie.

Jetzt hab ich auch noch weiter festgestellt, dass sich das Fahrerfenster bei 120 km/h + auf der Autobahn nicht richtig schliessen lässt!!! Und manchmal wenn ich den Wagen abstelle und den Motor ausmache, mach ich die Tür auf und das Fenster kratzt entlang am Metalrahmen. Wenn ich dann die Tür schliesse fährt das Fenster nicht runter und bleibt ganz oben, so dass das Glass über dem Metallrahmen steht!

So jetzt will ich mal hier fragen, ob hier jemand bescheid weiss, ob es Gutachter bzw. Werkstätten mit Gutachter gibt, die auch einen Schadenshergang ermitteln können - die guten Leute bei der ARAG/ADAC wüssten niemanden und wollten mich gleich zum Rechtsanwalt schicken obwohl ich nichts in der Hand habe... Das da ein Schaden vorliegt kann jeder Leihe sehen und dafür braucht mein keinen Gutachter - ich brauch einen der Sorte der genau sagen kann der Schaden ist so und so entstanden - etwa Kabelbaum wurde eingekwetscht, Spiegel wurde fallen gelassen, Wasser kam in den Spiegel und beschädigte das Modul oder was auch immer da passierte.

Die guten bei der Lackierei meinten da sei ein Modul im Spiegel defekt, das kommt immer mal so spontan vor...

Vielen Dank und lasst mal was Gutes hören!

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6 Antworten
am 19. November 2014 um 3:16

Fehler 1: Keine Abnahme nah der Reparatur. Nicht mehr zu ändern

Fehler 2: Du kümmerst Dich selbst um die Reparatur des Spiegels/Scheibe. Überlasse das der Lakiererrei. (Mein maximales entgegenkommen wäre hier, das Fhzg. zu einer, von der Lakiererei beauftragten, Werkstatt zu bringen).

Fehler 3: Du willst Dich selbst um einen Gutachter bemühen. Am Ende war alles nur ein "Missverständniss" und Du bleibst auf dessen Rechnung sitzen.

Lösung: Lakiererei zur Behebung des Schadens auffordern. Ggf schriftlich nach legen, Frist setzen.

Wenn das nicht funktioniert, zum RA. Der macht dann das Gleiche nochmal, Er wird ggf dann einen Gutachter beauftragen, oder direkt Klage einreichen (und die Beauftragung eines Gutachters dem Gericht über lassen, (wenn der Lakierer nicht kooperiert ). Somit sind die Verfahrenskosten durch Deine Rechtsschutzversicherung gedeckt.

Frage: Kann es sein, dass die BMW-Werkstatt Dir eine Lektion erteilen will? Die machen das gerne so: Du beauftragt sie und sie geben ggf. die Lakierarbeiten weiter. Hierfür erhalten sie vom Lakierer eine Provision. Wenn die mit Deinem Lakierer sonst nichts zu tun haben, können die hier (in Deinem Fall) zuschlagen.

Andererseits gilt, wenn die Lakiererei sich kein entsprechendes Personal leisten kann, darf sie solche Arbeiten nicht annehmen, oder muss mit entsprechenden Firmen zusammen arbeiten.

am 19. November 2014 um 7:27

Ganz genau, du hast auf die Reparatur eine Sachmängelhaftung von 2 Jahren, falls Reparaturauftrag unter Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt wurde 1 Jahr. Im ersten halben Jahr ist es ganz Easy, denn dann muss die der Reparaturbetrieb beweisen dass er nichts damit zu tun hat, also der Fehler nicht von Ihm stammt. Nach 6 Monaten liegt die Beweislast dann bei dir. Aber Sommer dürfte ja noch innerhalb sein. Also nichts wie hin zur Lackiererei und Mangel erneut anzeigen (übrigens gilt deine erste Mangelanzeige als Termin für die 6 Monate). Ansonsten verfahren wie mein Vorredner. Die Werkstatt hat zum Lackieren die Tür zerlegt... ja nun jetzt Pech gehabt.

Wenn garnichts geht gibts immer noch eine Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes die du kostenlos anrufen kannst, frage da bei deiner nächsten Handwerkskammer ---- Fakt ist: Die Lackiererei muss eine Mangelfreie Arbeit machen, sie kann 2-3 mal nachbessern, dann kannst du Ersatzvornahme machen, also das Fahrzeug woanders instantsetzen lassen und das Geld dann von der Lackiererei holen... Das aber unbedingt mit Rechtsanwalt, der das für dich übernimmt. Frage sowieso, die hast Rechtsschutzversicherung, dann geh doch zum Rechtsanwalt und lasse dich vertreten. Wenn die Werkstatt sich sturr stellt isst das dein gutes Recht.

Themenstarteram 19. November 2014 um 9:25

Vielen Dank für die Antworten! Die Infos waren echt bombig. War gestern Abend auch dabei darueber auf der ADAC seite zu lesen.

Um Gedoehnsheimers Frage bezueglich der Lektion zu beantworten: kann ich mir nicht vorstellen. Ich selber arbeite das erste Mal mit denen und bin auch nur im Vertrauen einen Verwandten dort hingegangen.

"Die Werkstatt hat zum Lackieren die Tür zerlegt... ja nun jetzt Pech gehabt." Pech fuer die oder mich? Das war nicht klar ruebergekommen Bratak.

Ich wuerde gerne weiter auf Bratak eingehen wo der Knackpunkt jetzt nach alldem liegt (hinterher ist man immer Schauer): Die Werkstatt plediert, dass der Schaden nicht bei denen enstand sondern der Defekt eines Moduls als Verschleiss/Abnutztung über Jahre so spontan und zufaellig gleich NACH Werkstattbesuch aufgetreten ist. Wenn ich die Argumentation mit den 6 Monaten richtig verstanden habe dann muss die Lackierei Beweise erbringen, dass der Schaden NICHT bei denen entstandt?? Ist dieser Beweis mit so einem Argument erbracht? Ich geh dann mal auch noch einen Termin beim RA schnell machen um dies zu klaeren.

Desweiteren: Ich war jetzt zwei mal dort. Das erste Mal wegen Mangels des Lacks was behoben wurde und das zweite Mal bezüglich Spiegel und Kratzen des Scheibe beim oeffnen was beides nicht behoben wurde da das kratzen nicht immer auftrat und die sagen wo wir nichts finden iss nichts.... Ich kann nochmal dahingehen damits "dreimal" ist, ich bin da sehr entgegenkommend, aber der Rat hier waere: woanders hingehen reparieren und Geld holen? Ich frag da auch nochmal nach beim RA.

Was mir erstmal wichtig ist, ist die Sache mit dem Spiegel und der Beweislast. Waere nett das nochmal zu bestaetigen.

am 19. November 2014 um 9:44

Die Argumentation der Lackiererei kann ich nur zu gut verstehen, doch die Werkstatt war zu letzt an der Tür. Die kratzende Scheibe ist zu deutlich ein Versäumnis der Lacker und der Spiegel... naja. Wie gesagt kein Richter dieser Welt folgt der Argumentation, dass hier Kollege Zufall im Spiel ist. Das wird für die Lackiererei sehr schwer sein, dies zu beweisen. Außerdem hätte die Werkstatt bei der Übergabe die Funktionen prüfen müssen und dokumentieren. Das hat sie nicht. Großer Fehler! Ich habe selbst eine Werkstatt mit Lackiererei und möchte sicher meinem Kollegen nichts böses. Aber wenn ich ein solches Problem mit einem Kunden habe. kann und darf ich ihn nicht im Regen stehen lassen. Das was die Werkstatt hier abzieht ist ein schlag gegen unsere Berufsehre. Eine falsche eingestellte Scheibe und ein nicht funktionierender Spiegel, das geht gar nicht. Ich vermute, dass es lediglich ein Kontaktproblem masseseitig vorliegt, dass jede Fachwerkstatt mittels Multimeter problemlos nachvollziehen kann. Gehe nochmals hin und bringe die Argumente an, bitte die Werkstatt das Problem im Guten zu lösen. Ansonstn schicke ich die gern meine Nummer per PM

am 19. November 2014 um 10:32

Also mal ganz allgemein, so eine Werkstatt hat gegenüber einem End-/Privatkunden eine gewisse Beratungungspflicht. D.h. sie muss den Auftrag prüfen, auf Durchführbarkeit und evtl. Risiken. Ist das geschehen? Eben! Man hat Dich nicht entsprechend informiert/zurückgerufen.

(Wir kennen das um den Querelen mit Bankgeschäften & Co).

Das mit der "Lektion" war so gemeint: Handelt es sich um befreundete oder befeindete Partner? Im Normalfall hätte man Dich zu einer befreundeten Werkstatt geschickt und alles weitere telefonisch geregelt! (Ob das nun eine BMW- Schraube oder ein Bosch- Schuppen wäre, wäre mir erst mal egal.

Kleine Vorwarnung ein RA ist auch mur ein kleiner Handwerker, de r sein Sicht der Dinge verfolgt.

Mach Dir mal Deine Gedanken und versuche ein ruhiges, sachliches Gespräch mit dem Lakierer..,.

Themenstarteram 19. November 2014 um 16:41

Zitat:

@bratak32118 schrieb am 19. November 2014 um 10:44:10 Uhr:

Außerdem hätte die Werkstatt bei der Übergabe die Funktionen prüfen müssen und dokumentieren.

Also, der Wagen war vor Werkstattbesuch bei dem Gutachter - der hat aber (nur) Photos gemacht, den Wert des Wagens und den Schaden ermittelt weil die Versicherung dies verlangte. In dem Dokument des Gutachters steht soweit ich weiss nichts drin von "Funktioneller Überprüfung der Spiegel oder Fenster" und diesbezüglich wurde kein einziges Wort wie Spiegel oder Fenster erwähnt...(nebenbei gesagt der Gutachter ist gleich um die Ecke und man arbeitet anscheinend in guter Verständlichkeit miteinander.)

Da hätte ich auch noch die Frage: hätte die Dokumentation von beiden Seiten her erfolgen sollen oder nur vom Gutachter oder dem Lackierer?

Vielen Dank für die Ratschläge Gedoensheimer und Bratak, bzw vielen Dank für Deine Option Bratak!

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