Probleme mit der Zulassungsstelle / Eintragungen

Opel Astra F

Hallo Opel Freunde,

Ich bin am ende und hoffe irgendjemand kann mir helfen.
Mein Opel Astra f ( C20xe ) steht seit Dezember in der Werkstatt und bekommt keinen TÜV wegen eines Formfehlers.

Mein Opel hat weit vor meiner Zeit den C20XE Motor rein bekommen. Der ist so auch im Fahrzeugbrief wie man im Anhang erkennen kann, immer eingetragen gewesen. Nun wurde nach den ganzen Jahren, beim TÜV im Dezember festgestellt.
Das die Schlüsselnummer nicht mit der eingetragenen KW - Zahl usw. übereinstimmt. Ich sollte zur Zulassungsstelle gehen und dies ändern lassen.
Die Zulassungsstelle hat nach geschaut und auch festgestellt, dass in den Fahrzeugbriefen ( auch Vorgänger ) immer die 110 KW mit C20XE Motor eingetragen sind aber im Fahrzeugschein immer 55 KW und den 1.6 Motor. lt. Zulassungsstelle kommt so etwas öfters vor, das Brief und Schein nicht übereinstimmen. ( ???? ) Nun wurde ich wieder zum Tüv geschickt, die haben sich den Fall angeschaut und auch der Chef vom Tüv ist zu dem Entschluss gekommen,dass der Fehler bei der Zulassungsstelle liegt, sie sollen es berichtigen.
Die Zulassungsstelle stellt sich quer und sagt nein, ich sollte einen Nachweis bringen, dass dieser C20xe Motor drinnen ist, obwohl er eingetragen ist. Sie wollen den jetzt Zustand haben. Bevor ich nicht ein Dokument bringe wo drinnen steht, dass der Motor verbaut ist, werden Sie auch nichts mit der Schlüsselnummer oder Eintragung ändern. Möglichst mit Tüv -Stempel nach §19. Oder einen anderen Nachweis woraus absolut ersichtlich hervorgeht, dass dieser Motor in diesem Auto auch von Opel gebaut wurde.

Ich habe noch ein Mal darauf hingewiesen, dass der Motor schon immer eingebaut war und auch so in den Papieren drinnen steht, es ist der Zulassungsstelle absolut egal.

Was aufgefallen ist, im System drinnen sind alle Eintragungen wo am Auto gemacht wurden eingetragen, ausser 4 Dateien können nicht mehr aufgerufen werden, eventuell ist da die Sache mit dem Motor drin.

Was bleibt mir noch übrig ??? Über jede Hilfe bin ich echt dankbar....Bitte Helft mir

Gruß

Manu

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113 Antworten

Danke für die Rückmeldung. Das ist das typisch deutsche Beamtenunwesen. Sind die schlechteren Abgaswerte denn irgendwo als Begründung genannt worden? Wenn nicht, brauchst Du da auch nichts zu ändern. Wie Du ja schon schreibst hat ursprünglich ja mal ein Gutachten vorgelegen. Wenn die Behörden laufend ihre EDV ändern und dann zu blöd sind, ihre eigenen alten Dateien zu öffnen ist das nicht deine Schuld.

Ich kann dir eigentlich nur noch raten einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Sonst schicken die dich noch monatelang hin und her.

Bist Du Mitglied eines Automobilclubs? Dort könntest Du Rechtsberatung bekommen. Ansonsten musst Du einen Anwalt nehmen. Da solltest Du aber vorher fragen, ob er von dem Fachgebiet Ahnung hat. Am besten rufst Du die Anwaltskammer an und fragst nach einem Fachanwalt für Verwaltungs- und Verkehrsrecht. Auch im Branchentelefonbuch sind die Anwälte meist nach Fachgebieten geordnet.

Was ist der Unterschied zwischen einem Beamten und Holz ??????? Holz Arbeitet

Was dieses Beamtenbashing jetzt soll (nein ich bin keiner), kann ich allerdings nicht so ganz nachvollziehen. Uschi am Tresen der Zulasungsstelle wird wohl kaum den Arsch für irgendwelche "das ist aber wirklich so" Umbauten hin halten, kann ich voll und ganz verstehen. Die muss einen Zulassungsvorgang auslösen und dazu braucht sie amtliche Dokumente. In dem Fall halt ein Gutachten von dem Umbau. Wenn das nicht vorliegt - egal ob nun das wiederhergestellte alte Gutachten oder ein neu erstelltes - wird die keinen Finger krumm machen. Warum auch.

Ob man da jetzt irgendwen rechtlich angehen kann, weiss ich nicht, bin kein Anwalt, vom Bauchgefühl her fällt das hier aber einfach unter "Pech gehabt". Dass an der bisherigenDokumentation was nicht ganz sauber war, war dem TE ja durchaus bewusst. Und wenn er das originale Gutachten nicht vom Vorbesitzer mitbekommen hat, kann da ja weder die Prüforganisation noch die Zulassungsstelle etwas dafür. Wenn die ihre Archivierungspflicht (10 Jahre?) erfüllt haben, sind sie fein raus.

Wenn die bei der Zulassungsstelle ein Gutachten brauchen, warum haben sie das nicht gleich gesagt?
Ursprünglich hieß es, man bräuchte eine TÜV-Bescheinigung, das ein 2,0l Motor verbaut ist. Diese hat der TA vorgelegt. Nun fordert man ein Gutachten. Das ist schon insofern überflüssig, da der TA ja anhand des Umrüstkataloges nachweisen kann, dass der vom TÜV bestätigte Motor zulässig ist. Nun noch draufzusatteln ist einfach nur Behördenschikane. Und dagegen würde ich mich mittels eines Fachanwalts wehren.

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Richtig! Da gehe ich voll mit!
Das grundsätzliche Problem liegt beim Halter. Versicherung und Steuern hat man anstandlos "gespart". Der Pflicht, den "Schein" zu kontrollieren wurde auch nicht nachgekommen.
Zu guter Letzt hat die gute Frau in der Zulassungsstelle auch einen Job, den sie um ihren Arbeitsplatz zu behalten nach besten Wissen und Gewissen macht. Und da werden keine Daten im Fz.Brief/Schein nicht aufgrund von Handzetteln geändert. In der Theorie sollte auch zur Umbauzeit schon bekannt gewesen sein, dass Euro2 Pflicht ist. Wenn der Motor nun erneut (aufgrund Verletztung der Sorgfaltspflicht des Fz.Eigners) abgenommen werden muss, so ist das nach den gültigen Regeln umzusetzen. Und nunja... Wenn man Gutachten "nur" 10 Jahre aufbewahren muss, scheinbar der Brief in der Vergangenheit aber OK war, so kommen wir wieder bei der Sorgfaltspflicht des letzten Halters an.

Heisst also jetzt, die Kiste ordnunggemäss auf die Räder zu stellen. Inkl. Euro2. Eine Änderungsabnahme machen lassen...
Oder bei Mobile rein und ab nach Afrika.

Ein Astra F ohne Tüv und mit nicht eingetragenem Motor dürfte wohl kaum 300€ Wert überschreiten.

ich werde Euch auf dem laufenden halten.

Fahr doch zum Tüv und lasse den Motor abnehmen. Das ist nicht mal eine Einzelabnahme sondern nach UImrüstkatalog. Kostet ~ 40-50 € wenn alles in Ordnung ist.

Was ich nur nicht verstehe - der Motor ist doch angeblich eingetragen, warum wollen die noch eine Eintragung?

Ich habe es schon ein paar mal geschrieben. Es ist eine ganz normale "Änderungsabnahme".

Seine Papiere sind nicht korrekt. Und die Zahlen die er braucht bekommt er nur über ein neues Gutachten.

Zitat:

@alleinallein1 schrieb am 16. Februar 2015 um 10:41:39 Uhr:



Sie sagen: der TÜV - Sachverständige sollte normal wissen, dass es ohne Gutachten nicht geht. Zu mir hat es heute wieder geheißen, dass ich dafür kein Gutachten mehr bekomme.

Sie wollen auf jeden Fall, keine Eintragungen machen.

Wie sieht das aus wenn man, da schlechtere Abgasnorm, einen Minikat einbaut, dann müssen Sie es doch ändern oder sehe ich das Falsch????

Scheinbar kriegt er kein Gutachten mehr. Kann er den Kahn verschrotten. Sind wir evtl. wieder bei dem Thema Abgasnorm runterschlüsseln im Jahr 2015.

Ich bin mal gespannt...😉

Hallo Freunde,

ich habs auch schon zwei Mal gesagt, wie es aussieht wenn man ein ganz normales Gutachten erstellen lässt, kann ja wohl nicht so teuer sein.

Zu mir hat es vom Werkstattleiter geheißen, bei diesem Auto wäre es nicht mehr möglich. Ich bin doch nicht der einzigste der mit einem ´97er Astra mit 110 KW herum fährt.

Und ja, es wurde alles umgebaut wie es sein soll, Bremsanlage usw.

Ich werde es morgen noch ein Mal vorbringen,wegen der Änderungsabnahme / Gutachten.....so teuer wird auch dies hoffentlich nicht sein.

Danke bis jetzt schon mal wieder an alle die geholfen bzw. an dem Talk teil nehmen.

@mozartschwarz, zu mir hatte es heute geheißen, wegen der Norm brauche ich mir keine sorgen machen, er würde einen minikat rein machen.

Dann müssten Sie anscheinend es Eintragen, was ich auch so nicht verstehe....wenn ich den ein Gutachten brauche.

Was interessiert dich der Werkstattmeister? Darf der eine Änderungsabnahme machen? Der kann und soll maximal den technisch einwandfreien Zustand sicherstellen. Natürlich hast du auch schon eine Umsetzung für Euro2 parat...

Als EZ 97 müsstest du doch so oder so schon Euro 2 eingetragen haben? Also Minikat oder Kaltlaufregler sollten doch eh schon verbaut sein?

Ärger dich icht mit irgendwelchen Werkstatthanseln rum. Sprich mit dem zuständigen TÜVing...

Evtl. musst du zur Dekra wenn der TÜV nicht will. Die machen solche Abnahmen aber nur in den neuen Bundesländern und spinnen glaub auch rum wenns ums runterschlüsseln geht....
Wenn es garnicht geht, gib bescheid...

Edit: Sollten die garnicht wegen der Norm rumspinnen ist das auch int...

Richtig. Hier solltest du nicht zu Werkstätten gehen, sondern zum TÜV oder noch besser zu wohl gesinnten Tüv Niederlassungen / Prüfern.

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