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Probleme mit der KFZ Steuer L200

Themenstarteram 11. November 2005 um 17:13

Hallo!

Vielleicht kann mir hier wer helfen. Die Änderung bei der KFZ-Steuer gerade im Bereich der Pick'ups ist ja wohl die Härte. Als ich meinen L200 gekauft habe, bekam ich ihn als LKW zu gelassen. Das Finanzamt sagt, es sei nicht an die Einstufung der Zulassungbehörde gebunden und schickte mir einen Beschied entsprechen der PKW-Steuer. Die Begründung war, dass bei Doppelkabinern die Fläche für die Beförderung von Personen größer sein als die für Güter.

Also habe ich die Bude Auflasten lassen. Jetzt geht die Geschichte von vorne los.

Hatt jemand eine Idee wie man aus dieser Miesere wieder heraus kommt.

Würde mich freuen.

Viele Grüße ann alle L200 Fahrer da draußen.

Beste Antwort im Thema

Hi

Zu dem Problem der KFZ Steuer habe ich auch eine Kleinigkeit beizutragen. Doch zuerst mal, ich bin bei der Suche nach Infos bei euch reingestolpert und habe den Beitrag von H. Rotherbach gelesen. Nun, selten so etwas unqualifiziertes gelesen und dann auch noch mit dem Unterstrich "Moderator". Bis dato habe ich eigentlich nichts gegen Anstand und Sitte, worauf ein Moderator achten sollte, gelesen, aber das ist genau der richtige Akzent. Nun ja, für die, die das gleiche Schicksal teilen und sich ungerecht behandelt fühlen, mal ein paar Hinweise. Es ist nichteinegeforderte Steuergerechtigkeit, sondern der Wegfall des § 23 Abs. irdendwas, der die Finanzämter dazu genötigt hat, die Fahrzeuge neu in andere Regelungen einzuordnen. Und daas tut man erst mal da, wo's was bringt.

Bis heute ist nicht eindeutig entschieden, ob die Zuordnung rechtens ist, speziell im Hinblick auf EU-Recht. Besitzern von Pick-Ups wird da was von 50% Transportfläche aufgetischt. Nun ja, das ist die "neue" deutsche Auslegung. Tatsache ist, das im EU-Recht kein PKW eine getrennte Ladefläche hat, wie z.B. ein Pick-Up.

Des weiteren geht schon gar nicht, und da ist der neidische Blick mancher Autofahrer mit der hämischen Bemerekung in Richtung Steuergerechtigkeit völliger Blödsinn, das Fahrzeug im Verkehrsrecht sowie im Versicherungsrecht als LKW zu betrachten ( siehe Sonntagsfahrverbot ), dasselbe aber, weils mehr Steuern bringt, den PKW's zuzuordnen.

Nein, Leute. So kann es nicht Recht sein und daher bleiben meine Einsprüche zur KFZ-Steuer bestehen. Auch wenn es vielleicht nur unnützer Schreibkram bleibt, ich werde mich solange es geht, gegen diese staatliche Willkür wehren. Als ich letztens mein Fahrzeug dem Finanzamt vorgestelle habe, hat doch dieser gute Mann mit einem Bandmaß das Fahrzeug vermessen und mit einer Polaroid ein paar Fotos gemacht. Ich hab ihm mitgeteilt, das jeder Prospekt des Herstellers diese Daten zuverlässig bis auf den Millimeter und das Bild in bester Qualität liefert, aber, nun ja, er muß die Daten selbst aufnehmen. Ach bin ich glücklich, das in Deutschland noch so etwas wie "Einsatz" und "Genauigkeit" existiert.....

Meine Meinung zu dieser Aktion werde ich hier nicht hinschreiben, aber ich denke, jeder Mensch mit etwas Hirn wird ähnlich denken wie ich.

Ich kann nur jedem raten, zu den Steuerbescheiden , und zwar zu jedem einen Einspruch abzugeben. Es ist leider kein Automatismus, das ein Einspruch auf folgende Bescheide übergeht, sondern jeder Bescheid einer neuen Rechnungsstellung entspricht, also ein neuer Vorgang rectlich gesehen.

Also, auch wenn ich mich spät zu diesem Thema äußer, es ist noch nicht vom Tisch, wie es wohl manche gern hätten. Außerdem, es ist lt. Rechtsprechung egal, wofür das Fahrzeug genutzt wird, das Steuerrecht versteuert das Fahrzeug und nicht die Nutzung. Also wehrt euch und sucht mal über Google die notwendiggen Infos, um sie den zuständigen Behörden mal unter die Nase zu halten. Die werden sich zwar nicht fügen, aber vielleicht ist da noch ein ganz klein bischen Anstand, der vielleicht Verständnis erzeugt. Ein Steuerbeamter tut auch nur seine Pflicht und das ist nunmal die Vorgaben umzusetzen. Laßt uns dies bei allem Ärger nicht vergessen.

Gruß euer Buerger0815

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Zunächst einmal herzlich willkommen im Forum.

Nutzt du den Wagen privat oder gewerblich?

Themenstarteram 13. November 2005 um 18:35

KFZ Steuer L200

 

Teils Teils

Ich bin Forstbeamter und das Auto war bisher ein "dienstlich anerkanntes Privat-KFZ". Nach der Änderung des Reisekostengesetzes in diesem Jahr ist es leider nur noch "im erheblichen dienstlichen Interresse" das ich ein KFZ vorhalte. Ist also irgenwie gewerblich.

Hallo L 200 Fahrer mit Steuer-Frust

habe das gleiche Problem mit der L200 Steuer, sind jetzt am klagen und suchen Mitstreiter, da man mit einer Sammelklage mehr Druck machen kann. Wer hat schon ein Vermessungsprotokoll, dann kann man vergleichen, und auch vielleicht etwas schriftliches zum Thema Notsitze !!!

bitte meldet euch mit euren Erfahrungen, vielleicht bekommen wir zusammen was auf die Reihe !

mg_hexe@hotmail.com

Moin,

Gegen was wollt Ihr klagen ?! Gegen die vom Bundesverfasssungsgericht eingeforderte Steuergerechtigkeit ?!

Meine Damen und Herren ... der Gesetzgeber hat dort eine Gesetzeslücke zugemacht, die zu gerne ausgenutzt und missbräuchlich verwendet wurde ...

Bevor Ihr also eine vermutlich völlig unsinnige Klage bastelt ... mit der Ihr mit Sicherheit auf die Nase fallen werdet ... solltet Ihr probieren, eure Fahrzeuge mit einem Spezialisten abgasseitig AUFZURÜSTEN, so dass Ihr attraktivere Steuersätze erhaltet.

Und ansonsten kann derjenige der sein Fahrzeug dienstlich einsetzt ... diese dienstlichen Werbungskosten ja auch wieder geltend machen ...

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

 

Bevor Ihr also eine vermutlich völlig unsinnige Klage bastelt ... mit der Ihr mit Sicherheit auf die Nase fallen werdet ... solltet Ihr probieren, eure Fahrzeuge mit einem Spezialisten abgasseitig AUFZURÜSTEN, so dass Ihr attraktivere Steuersätze erhaltet.

So schauts aus,man kann seinen L200 sicher aufrüsten

Danke für die Hinweise,

aber bei der 1 1/2 Kabine bei dem L 200 geht es nicht um die Klage des Grundsatzes, sondern um die Vermessung, die sehr zugunsten des Finanzamtes vorgenommen wurde. Denn die Ladefläche ist nicht kleiner als die Fahrerkabine, damit kann man bei diesem Modell die Besteuerung wieder kippen.

Aber stark ist man am besten zusammen, also ran an die Tastatur Leute

Moin,

Weißt Du was mich daran störrt ?! Deine Einstellung ... wenn du das Fahrzeug EH GEWERBLICH nutzt ... dann kratzt dich die KFZ-Steuer doch ÜBERHAUPT nicht, weil du sie über die Einkommenssteuer oder Umsatzsteuer oder weiß der Teufel welche Steuer sonstnoch wieder verrechnest und zurück bekommst.

Ergo ... wenn dich die KFZ-Steuer so ärgert ... scheinst du das Fahrzeug NICHT gewerblich zu nutzen. Also steht dir im Grunde diese SONDERBESTEUERUNG auch nicht zu, ergo musst du aus Steuergerechtigkeitsgründen ebenso nach dem Hubraum besteuert werden wie ICH und JEDER andere ebenso. Exakt DAS forderte das Verfassungsgericht vor einigen Jahren.

Bedanke dich bei den Fahrern der großen SUVs ... die diese Lücke ausgenutzt haben, bis es da mal irgendwem aufgefallen ist, der sich ZURECHT (!) benachteiligt sah. Weil warum soll Ich z.B. 184 Euro steuern zahlen ... wenn Ich nach Gewicht nur 67 Euro zahlen müßte ?! Das ist SCHLICHT nicht gerecht, warum darf ein L200 der offenbar genauso genutzt wird wie mein Porsche ... anders berechnet werden ... ?!

MFG Kester

Oh, warum so gallig Porsche-Fahrer, wie hast Du Dich hierher überhaupt verlaufen ????

Ist ja nett, das Du mir als Selbstständige sagst, ich kann die KFZ-Steuer von der Steuer absetzen, der war echt gut. Falls Du denkst man könnte den vollen Betrag einfach von der Einkommensteuer abziehen, dann kommst Du wohl aus einem anderen Land oder Du denkst mir gehört Misubishi persönlich, dann würde es mich auch nicht stören. Aber kleinen Firmen tut solch eine Steuererhöhung schon weh, dann noch rückwirkend. Denn leider ist das ja wohl nicht das einzige, was hier in den letzten Jahren teurer geworden ist. Und ich zahle schon genug Steuern, hab mal keine Sorge, da passt der Staat schon auf .... ,

also nochmals mein Aufruf, an alle die auch zuviel Steuern zahlen -

@mara123 Welchen L200 hast du und welche Schadstoffklasse erfüllt er ?

Moin,

Das was Ich zu diesem Thema mal gelernt habe :

"Sofern es sich bei der gezahlten Steuer um eine betriebliche Steuer handelt, ist diese auch als Betriebsausgabe abzugsfähig. Zu den betriebliche Steuern zählen bspw. die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer oder die Kfz-Steuer.

Die in einigen Versicherungen enthaltene Versicherungssteuer stellt eine Betriebsausgabe im Zusammenhang mit der betrieblich entrichteten Versicherung dar. Sie ist jedoch nicht wie die Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattungsfähig." (Zitat von Betriebsausgaben.de)

Insofern ... sollte es einen Betrieb nicht groß kratzen ...

Und warum Ich hier schreibe ... Ganz einfach meine liebe ... 1. dies hier ist ein MARKENOFFENES Forum ... 2. ist es meine Aufgabe hier für ein Mindestmass an Ordnung zu sorgen (deshalb bin Ich als Moderator auch ROT eingefärbt *Fg*)...

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von mara123

Denn die Ladefläche ist nicht kleiner als die Fahrerkabine

Und was Transportierst du dann auf deiner irrsinnig großen Ladefläche?

Deinen Hund, Pferdeausrüstung oder sonstigen Kram?

S-XT UND Rotherbach haben es schon geschrieben, laß die Karre umrüsten und hör auf zu jammern, ich sehe das genauso wie Rotherbach, da geht es um Steuergerechtigkeit.

Und mal nebenbei bemerkt, wenns nach mir ginge wären die Steuern für die Krebsrußschleudern noch viel höher.

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

 

Und warum Ich hier schreibe ... Ganz einfach meine liebe ... 1. dies hier ist ein MARKENOFFENES Forum ... 2. ist es meine Aufgabe hier für ein Mindestmass an Ordnung zu sorgen (deshalb bin Ich als Moderator auch ROT eingefärbt *Fg*)...

MFG Kester

Hallo, auch von einem Moderator kann man ein gewisses Maß an qualifizierten Aussagen erwarten.

-Von der Steuer kann ich nur was absetzen, wenn ich auch Steuern bezahlen muß

-ein Pick Up wird bei der Einfuhr mit LKW Zusatzsteuer belegt,

-Laut STVO und KFZ.B ist er ja ein LKW und fällt mit Hänger unter Sonntagsfahrverbot usw.

-Klagen gibt es genug, müßtest Du eigentlich als Moderator wissen, hast Du es verschlafen ?

-mit der Besteuerung von Pick UPs verstößt die Bundesregierung gegen geltendes EU Recht

- und dann würde ich von einem Moderator der so gescheiht daher schreibt, darauf hingewiesen werden wollen, wer keinen Widerspruch gegen den Steuebescheid einlegt, wird bei erfolgreicher Klage seine zuviel gezahlte Steuer nicht wieder bekommen.

Außerdem ist die Nutzbare fläche zum Personentransport kleiner als die Ladefläche, um diesen Gesichtspunkt geht es unter anderem bei den Klagen.

Denn wer hat schon mal eine Person auf dem Armaturenbrett, hinter der Rücksitzbank, auf der Mittelkonsole usw. transportiert

Dies kann viel ausführlicher im Forum- Pickuptracks nachlesen.

am 20. September 2007 um 17:52

Zitat:

Original geschrieben von mara123

Hallo L 200 Fahrer mit Steuer-Frust

habe das gleiche Problem mit der L200 Steuer, sind jetzt am klagen und suchen Mitstreiter, da man mit einer Sammelklage mehr Druck machen kann. Wer hat schon ein Vermessungsprotokoll, dann kann man vergleichen, und auch vielleicht etwas schriftliches zum Thema Notsitze !!!

bitte meldet euch mit euren Erfahrungen, vielleicht bekommen wir zusammen was auf die Reihe !

mg_hexe@hotmail.com

@mara123, wie Du auf den Gedanken kommst, dass eine Sammelklage mehr "Druck" ausüben kann, ist mir ehrlich ein Rätsel. Warum klagst Du nicht alleine, auch wenn das Prozeßkostenrisiko enorm ist. Aber wenn Du doch vermeintlich im Recht bist...wo ist das Problem?

Kann ich Dir sagen: Ein Häuflein Cleverer, die bisher zu Recht (und das meine ich wirklich ernst!) eine Gesetzeslücke genutzt haben fühlt sich nun ungerecht behandelt. Aber wie Kester schon schrieb, geht es eben ganz alleine um Steuergerechtigkeit. Das sollte auch in Deinem Sinne sein.

Und wenn wir schon mal beim rot Eingefärbeten sind: Normalerweise ist Rotherbach ein besonnener Mod, der eigentlich nie über Dinge schreibt, von denen er keine Ahnung hat. Seine Aussage entspricht zwar zunächst seiner Interpretation des genannten Urteils, aber die Mehrheit des autofahrenden Volkes wird genauso denken wie er. (Was zugebenerweise ein mutiger Auspruch ist, denn die Mehrheit der Deutschen hat vor langer Zeit schon mal daneben gelegen. Deswegen rede ich auch nicht vom Volksempfinden, sondern vom Rechtsempfinden des Volkes!!!)

Was im Umkehrschluß bedeuten könnte: Klagt ihr, und gewinnt. Im Gegenzug gibt es eine Sammelklage gegen das von Euch erstrittene Urteil, denn wie schriebst Du so schön? "...da man mit einer Sammelklage mehr Druck machen kann...." Was meinste wohl wie viel Druck Millionen Kläger gegen Euer Urteil dann machen können...

Zum Glück paßt die Justiz darauf auf, dass so ein Katz und Maus-Spiel niemals passieren wird!!!

Gruß...eifelgeist

Zitat:

Original geschrieben von eifelgeist

Zitat:

Original geschrieben von mara123

Hallo L 200 Fahrer mit Steuer-Frust

habe das gleiche Problem mit der L200 Steuer, sind jetzt am klagen und suchen Mitstreiter, da man mit einer Sammelklage mehr Druck machen kann. Wer hat schon ein Vermessungsprotokoll, dann kann man vergleichen, und auch vielleicht etwas schriftliches zum Thema Notsitze !!!

bitte meldet euch mit euren Erfahrungen, vielleicht bekommen wir zusammen was auf die Reihe !

mg_hexe@hotmail.com

@mara123 eine Gesetzeslücke genutzt haben fühlt sich nun ungerecht behandelt. Aber wie Kester schon schrieb, geht es eben ganz alleine um Steuergerechtigkeit. Das sollte auch in Deinem Sinne sein.

Deswegen rede ich auch nicht vom Volksempfinden, sondern vom Rechtsempfinden des Volkes!!!)

Was im Umkehrschluß bedeuten könnte: Klagt ihr, und gewinnt. Im Gegenzug gibt es eine Sammelklage gegen das von Euch erstrittene Urteil, denn wie schriebst Du so schön? "...da man mit einer Sammelklage mehr Druck machen kann...." Was meinste wohl wie viel Druck Millionen Kläger gegen Euer Urteil dann machen können...

Zum Glück paßt die Justiz darauf auf, dass so ein Katz und Maus-Spiel niemals passieren wird!!!

Gruß...eifelgeist

Ich denke das hier jemand anders seinen Frust abläßt.

Habe ja schon viel schwachsinn gelesen, aber das übertrifft alles.

Wieso soll ein Pick Up mit 5 Sitzplätzen anders besteuert werden, als ein Transporter bei dem die Ladefläche 5 cm länger ist ?

Was hat das mit Voksempfinden zu tun, seit wann richtet sich der Staat mit seinen Gesetzen nach dem Volksempfinden, wahrscheinlich hättest Du das gern und weil sich der Staat nicht nach deinem Empfinden richtet Herr EIFELGEIST, schreibst Du über was, wo von Du offentsichtlich keine Ahnung hast.

Damit ist für mich diese unsachliche Diskussion beendet, also kannst Du dir eine Antwort darauf sparen, es würde eh nur Sch......

 

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