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Probleme bei BMW Leasingrückgabe

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BMW 3er E90

Probleme bei BMW Leasingrückgabe

Themenstarter

Hallo zusammen,

möchte hier über die Leasingabwicklung vom BMW berichten.

Hatte 03/2008 beim BMW Händler einen 3-er E90 geliest.

Der Offizielle Rückgabetermin war 13.03.2011. Da ich den Wagen seit 2 Wochen nicht mehr nutze, weil ich einen neuen 5-er mir geholt habe,

habe schriftlich beim BMW Leasing um vorzeitige Leasingrückgabe gebeten. Die letzte Leasingrate habe ich selbstverständlich vorab überwiesen so das ich meinen Zahlungen nachgekommen bin.

Habe auf meine Schriftliche Anfrage antwort bekommen wo ich darum gebeten worden bin, das Fahrzeug nach vorherige Absprache bei dem Zuständigen Händler abzugeben was ich auch gemacht habe.

Zwei tage später bekamm ich eine Nachricht vom Händler das das Autohaus Insolvenz angemeldet hat und ich mein Fahrzeug wieder abholen musste. Dies entsprechend teile ich auch schriftlich an die Leasinggesellschaft in München. Obwohl die Leasingsrückgabe Ordnungsgemäß bereits erfolgte, wurde ich aufgefordet mein Fahrzeug beim Händler wieder abzuholen. Da es mir zu riskant war und seit der Übergabe an den Händler bereits 5 Tage vergangen sind und ich ein über die Übergabe entsprechendes Schreiben vom Autohaus hatte, habe ich die Sache an meinem Anwalt übergeben.

Es stellte sich raus, daß das Autohaus mein Fahrzeug nicht entgegen nehmen dürfte und die Übergabe nicht ordnungsgemäß erfolgte.

BMW Leasing verlangt jetzt von mir das die Rückgabe nochmal von DEKRA etsprechend durchgeführ wird, womiit ich aber nicht einverstanden bin.

1. das Fahrzeug habe ich Ordnungsgemäß bereits an das Autohaus

zurückgegebn was mir auch Schriftlich bestätigt worden ist.

2. Was habe ich mit DEKRA-Begutachtung zu tun ist hier nicht nachvollziehbar

Mein Fahrzeug steht seit 2 Wochen beim Händler und ist weiterhin nicht abgemeldet, da keine Freigabe vom BMW Leasing an den zuständigen Insolvenzverwalter bis dato abgegeben worden ist.

 

Somit versucht BMW Leasing auf dieser Art und Weise mich zu zwingen eine neuerliche "Pro-Forma-Übergabe durchzuführen

die aber diesmal durch DEKRA erfolgen soll.

Festzuhalten ist, dass ich mein Fahrzeug in Anwesenheot einer Mitarbeiterin des Autohauses ordnungsgemäß und im ausdrücklichen Einverständnis der Leasing Gesellschaft zurück gegeben habe.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf noch hinzuweisen, dass das Autohaus anlässlich der Rückgabe des Fahrzeugs als Beauftragte/Erfüllunggehilfe der BMW Leasing Gesellschaft tätig gewesen ist. Insofern war und ist es nicht meine Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass eine gegebenfalls erforderliche DEKRA-Begutachtung veranlasst und ein nach BMW Leasing Vorgaben entsprechendes Rückgabeprotokoll erstellt wird. Ebenso wenig sind etwaige diesbezügliche Versäumnisse des Autohauses mir anzulasten, sodass sich auch keinerlei Haftung wegen einer seitens mir angeblich nicht korrekt durchgeführten Rückgabe ergibt.

Es ist im Übrigen auch nicht ersichtlich, warum ein förmliches Übergabeprotokoll überhaupt erfordelich ist und der Lesingvertrag nicht ohne weitere Maßnahmen abgerechnet werden können soll,

obwohl anlässlich der Rückgabe von Seiten des Autohauses ausdrücklich und Schriftlich bestätigt worden ist, dass das Leasingfahrzeug sich in einem sehr gepflegten und ordnugsgemäßen Zustand befinde.

Was meint Ihr dazu, gibts es schon Ähnliche Fälle mit der BMW Leasing ????

mfg


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