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Probezeit, Nachschulung?

Probezeit, Nachschulung?

hannibal1974 hannibal1974

lg Michael

Themenstarter

Hallo,

ich hatte Heute folgenden Unfall.

Ich fuhr auf einen Parkstreifen auf meiner Fahrbahnseite. Beim Zurücksetzen krachte es. Eine Dame kam aus meiner entgegengesetzten Fahrtrichtung auf den Parkstreifen, direkt hinter mein Auto gefahren. Ich konnte sie also garnicht sehen. Sie fuhr ja auch verbotenerweise auf den Parkstreifen der gegenüberliegenden Seite. Die Polizei meinte, es würde evtl. auf eine Teilschuld hinauslaufen, da ich beim Rückwärtsfahren besondere Aufmerksamkeit haben müßte. Sie hätte aber auch nicht so auf den Parkstreifen fahren dürfen. Nun habe ich noch ca. 4 Wochen Probezeit. Wird es eine Nachschulung geben? Beinhaltet eine Nachschulung immer eine Verlängerung der Probezeit?

Vielen Dank für Eure Hilfe


Rocketarena Rocketarena

Cabriobesitzer

BMW

Keine Angst. Du bekommst im schlimmsten Fall einen Bußgeldbeischeid über 35€. Damit ist die Sache für DIch erledigt.


Maik380 Maik380

Fahrlehrer A, B und CE

VW

Zitat:

Original geschrieben von Rocketarena

Keine Angst. Du bekommst im schlimmsten Fall einen Bußgeldbeischeid über 35€.

Wollen wir es hoffen, wenn es nämlich mehr ist, ist auch die nachschulung und die probezeitverlängerung fällig ;).

 

Gruss

Maik


hannibal1974 hannibal1974

lg Michael

Themenstarter

Erstmal danke für Eure Beiträge.

Aber es gibt doch für Rückwärsts Unfall verursachen 60 Euro und 2 Punkte, oder? Und damit hätte ich auf jeden Fall das Pech auf meiner Seite.

 

Gruß Michael


Warte es einfach ab. :)


Drahkke Drahkke

Buddy-Master

Probezeit, Nachschulung?

Zitat:

Original geschrieben von hannibal1974

Aber es gibt doch für Rückwärsts Unfall verursachen 60 Euro und 2 Punkte, oder? Und damit hätte ich auf jeden Fall das Pech auf meiner Seite.

Du hast dann immer noch die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einzulegen.


hannibal1974 hannibal1974

lg Michael

Themenstarter

Musste eben nochmal zur Polizei.

Musste dort 35 Euro zahlen. Damit wäre die Verkehrsrechtliche Sache vom Tisch, bleibt nur noch die Sache mit der Schadensregulierung. Damit wäre auch die Nachschulungsangst weg. Ich bin vielleicht erleichtert.

Vielen Dank nochmal für Eure Mühen.

 

Gruß Michael


Irgendwie verstehe ich den Unfallhergang nicht ganz...

 

du wolltest rückwärts in eine Parklücke (Parkstreifen) auf der rechten Straßenseite einparken, richtig?

Dann kam das 2. Unfallfahrzeug aus der entgegengesetzten Spur und ist auf den gleichen Parkstreifen gefahren. Vorwärts? Dann müsstet ihr ja beide in die gleiche Richtung gefahren sein, oder? Oder stand die Dame schon da, als du zurückgesetzt hast?

 

Verstehe ich da jetzt irgendwas falsch? Vielleicht würde mir eine Skizze helfen.

 

Gruß

Ralle


hannibal1974 hannibal1974

lg Michael

Themenstarter

Zitat:

Original geschrieben von rallediebuerste

Irgendwie verstehe ich den Unfallhergang nicht ganz...

 

du wolltest rückwärts in eine Parklücke (Parkstreifen) auf der rechten Straßenseite einparken, richtig?

Dann kam das 2. Unfallfahrzeug aus der entgegengesetzten Spur und ist auf den gleichen Parkstreifen gefahren. Vorwärts? Dann müsstet ihr ja beide in die gleiche Richtung gefahren sein, oder? Oder stand die Dame schon da, als du zurückgesetzt hast?

 

Verstehe ich da jetzt irgendwas falsch? Vielleicht würde mir eine Skizze helfen.

 

Gruß

Ralle

Hallo,

Du verstehst es fast richtig :-)

Ich befand mich schon auf dem Parkstreifen und wollte Rückwärts auf den hinter mir stehenden aufschließen. Da kam plötzlich die Dame Vorwärts und entgegen ihrer Fahrtrichtung auf den Parkstreifen gehämmert und fuhr mir direkt hinters Auto. Als ich den Wagen durch meine Heckscheibe sah, war es schon zu spät. Also, der Parkstreifen war auf meiner Fahrbahnseite, aber auf der entgegenliegenden von der Unfallgegnerin her gesehen.

 

Gruß Michael


J.Ripper J.Ripper

peace on earth

meinem Rechtsanwalt wäre es ein Genuß, diese Dame vor Gericht so richtig hübsch frisch zu machen

 

Schade, daß Du schon die 35 Euro abgedrückt hast

 

...


Probezeit, Nachschulung?

ich würde trotzdem zum anwalt gehen,und mich beraten lassen...

aber kein hof und wiesen anwalt,sondern einen verkehrsanwalt


hannibal1974 hannibal1974

lg Michael

Themenstarter

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

meinem Rechtsanwalt wäre es ein Genuß, diese Dame vor Gericht so richtig hübsch frisch zu machen

 

Schade, daß Du schon die 35 Euro abgedrückt hast

 

...

Ja, eigentlich ist das auch ein Unding, dass ich dafür eine Schuld bekomme. Allerdings war ich froh, dass ich mit 35 Euro aus der Sache mit der Probezeit rauskam. Kann eigentlich der Landkreis im Nachhinein etwas anderes entscheiden? Also das ich doch eine Nachschulung besuchen muß? Das landet ja bei denen auf dem Tisch. Oder ist es mit der gebührenpflichtigen Verwarnung des Beamten abgeschlossen?

 

Gruß Michael


Maik380 Maik380

Fahrlehrer A, B und CE

VW

Mach dir keine sorgen, das ding ist mit den 35 euro abgeschlossen, da wird nichts mehr kommen.

 

Gruss

Maik


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