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Probefahrt beim abgemeldeten Fahrzeug wie?

Mercedes
Themenstarteram 5. Dezember 2013 um 11:30

Probefahrt beim abgemeldeten Fahrzeug wie?

Hallo Leute will meinen alten Mercedes verkaufen dieser ist aber schon abgemeldet, jetzt will jemanden vorbeikommen und damit eine Probefahrt machen.

was muß ich machen damit alles seine Ordnung hat rote Kennzeichen? und was ist mit einer Versicherung?

wäre über Hilfe sehr dankbar

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sternwilli

Die Händlerkennzeichen sind unbegrenzt ,unsere Firma hat sie schon über 35 Jahre ,zu den Kosten ,das ist ca 4000,euro pro Jahr je nach Versicherungsschutz .

Hallo Sternwilli.

Ich will zwar nicht Unhöflich sein, aber das was du erzählst bzw. hinschreibst ist absoluter Müll, Blödsinn und totaler Quatsch in reinster Form im Bezug der Fix-Jahres-Kosten der Roten-06er-Kennzeichen.

Bist du denn schon mal in einem Landratsamt überhaupt gewesen und hast du dich da überhaupt erkundigt???

Bestimmt nicht!!! Dann würdest du sowas bestimmt nicht hinschreiben!!!

Warum sagst du ihm nicht die Wahrheit, was die Roten-06er-Händler-Kennzeichen in Wirklichkeit kosten????

Jahres-Kosten für Händlerkennzeichen ca. 4000 €????!!!!! HAHAHAHAHA. Ich bezweifle sehr stark, dass eure Firma diese Summe auf den Tisch legt für die Roten-06er-Kennzeichen. Soviel verdient ihr doch gar nicht. Was bewegt ihr mit den Roten Nummern, etwa Flugzeuge???

Bist du nur Mitarbeiter der Firma ??? Dann hat man dir mit Sicherheit einen Riesigen Elefanten um die Nase gebunden und dich abgeschreckt. Anders kann ich mir dein Statement nicht vorstellen.

Das was du erzählt schüchtert jeden nur ein und schreckt jede Person ab, die sich so etwas holen möchte bzw. sich informieren möchte. Das haben mir die Leute auch früher erzählt, bis ich die Wahrheit selber herausfand.

 

So nun zu den Fixkosten:

Die Roten-06er-Händler-Kennzeichen kosten:

Jährliche Steuern für Rote-06er-Kennzeichen: 191 € im Jahr.

Versicherung: 118 € vierteljährlich.

Gesamt-Kosten im Jahr: ca. 663 € im Jahr Steuern und Versicherung für Rote-06er-Kennzeichen.

Der Vierteljährliche Versicherungs-Beitrag kann leicht variieren. Je nach dem bei welcher Versicherung man hingeht. Es variiert sich nur um ein paar Euros. Nicht mehr.

Und es gibt keine SF-Klasse bzw. Prozente bei den Roten-06er-Kennzeichen.

Was man dafür braucht, um die Roten-06er-Kennzeichen sich zuzulegen, sind folgende Sachen:

- Gewerbeanmeldung für einen Kfz-Handel, Kfz-Werkstatt bzw. ein Kfz-Betrieb.

- 5 Nachweisbare Abstellplätze.

- Polizeiliches Führungszeugnis.

- Auszug aus dem Verkehrszentralregister mit 0 Punkten.

- Personal-Ausweis oder Pass.

- Ggf. Meldebescheinigung.

- Deckungskarte von der Versicherung für die Roten-06er-Kennzeichen.

- Geld für die Zulassungsstelle: ca. 120 € für die Zulassung und noch 10 € für die Schilder-Prägung.

Das war es schon und tut nicht mehr weh. Nur dem Geldbeutel im Endeffekt.

Man hat aber besondere Auflagen mit den Roten-06er-Kennzeichen. Denn die Fixkosten sind vergleichbar mit PKW kosten auch, aber trotzdem sind die Roten-06er-Kennzeichen nicht Für Jedermann und nicht Jedermanns Sache und nicht zum Spaß da.

Die Auflagen sind wie schon mal von mir erwähnt folgende:

Mit roten 06er-Kennzeichen dürfen gemäß §16 FZV nur Prüfungs-, Probe-, und Überführungsfahrten durchgeführt werden. Jede andere Verwendung dieser Kennzeichen, wie z.B.: Vergnügungsfahrten, Fahrten zur Anregung der Kauflust sind verboten. Ebenfalls nicht erlaubt ist die Überlassung der roten 06er-Kennzeichen an dritte zu deren Betrieblichen Verwendung.

Also kurz gesagt: Diese Roten-Schilder sind nicht für den Spaß gedacht, sondern für den eigenen Kfz-Betrieb bzw. den Kfz-Handel, sofern man sowas hat. Und nur für Probefahrt oder Überführungsfahrt. Und natürlich nicht um ein Uralten 6-Liter-Diesel-Fahrzeug damit Tag und Nacht zu bewegen und zu fahren.

Dazu gibt es auch ein rotes Fahrzeugscheinheft (Büchlein) in Rot und man trägt das jeweilige Fahrzeug immer ein, bevor man es Probe fährt oder probe fahren möchte.

Wenn der mal voll ist, dann bekommt man für ca. 15 € von der Zulassungsstelle ein Neues ausgestellt.

Ein Fahrtenbuch muss man sich auch zulegen. Gibt es in jedem Bürobedarf und man muss eintragen von wo bis wo man die Roten nummern benutzt hat.

Es wir auch darauf hingewiesen, dass jede missbräuchliche Nutzung der Roten-06er-Kennzeichen den sofortigen Widerruf der Zuteilung zur Folge hat.

Also: Wenn du ScheiXXe baust mit den Kennzeichen, dann werden die dir weggenommen.

Außerdem gibt es auch eine Befristung für die Roten-06er-Kennzeichen.

Wenn man neu anfängt mit den Roten-06er-Kennzeichen, dann bekommt man die erst mal für 6 Monate, dann mit Verlängerung für 3 Jahre, dann letztendlich für 5 Jahre und mann muss die dann auch alle 5 Jahre verlängern.

Kostet dann halt wieder die Zulassungsgebühr und man braucht halt wieder die Sachen, die ich oben aufgelistet habe.

Es gibt natürlich Händler, die solche Kennzeichen über 40 Jahre haben. Die müssen aber auch diese Kennzeichen Regelmäßig verlängern. Neu einprägen müssen sie die nicht.

Soviel zur Wahrheit und zur Erklärung, damit Reiner Tisch gemacht wird.

Denn durch die Verheimlichung bzw. Geheimhaltung solcher Informationen, erreicht man nicht viel.

Die kann man so oder so heraus finden. Es ist kein großes Geheimnis.

Viele Grüße.

EDIT: Die Kurzzeit-Kennzeichen bekommt im Gegensatz zu den Roten-06er-Kennzeichen jeder. Die sind auch zur Probe-, Prüfungs-, und Überführungsfahrt gedacht. Die kosten dir ca. 100 € und sind 5 Tage gültig. Wenn die ablaufen, dann kann man die wegwerfen oder der Zulassungsstelle wieder zurück geben.

Viele Grüße.

 

EDIT2:

Hallo marcincla.

Nicht jeder Kfz-Händler verfügt über solche roten Nummern, selbst wenn die mit Autos handeln. Aber wenn jemand sowas hat, dann kann man damit auch eine Probefahrt machen. Denn dafür sind die auch da.

Falls du jemanden aus deiner Nähe kennst, dann frag ihn doch mal freundlich, ob der in Anwesenheit von sich dir die Kennzeichen zur Probefahrt zur Verfügung stellt. Du kannst ihm dann auch für die Kaffee-Kasse etwas geben. Oder am Besten zur Prüfstelle hingehen. Die können dir auch helfen.

Viele Grüße.

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19 Antworten
am 5. Dezember 2013 um 15:08

Zitat:

Original geschrieben von marcincla

Probefahrt beim abgemeldeten Fahrzeug wie?

Hallo Leute will meinen alten Mercedes verkaufen dieser ist aber schon abgemeldet, jetzt will jemanden vorbeikommen und damit eine Probefahrt machen.

was muß ich machen damit alles seine Ordnung hat rote Kennzeichen? und was ist mit einer Versicherung?

wäre über Hilfe sehr dankbar

nur mit rotem Kennzeichen und dies ist versichert da du es nur bekommst wenn du die Bestätigung einer Versicherung dabei hast.

Befreundeter Autohändler wäre auch noch eine Möglichkeit zum ausleihen.

Hallo marcinla.

Also, wenn schon jemand an deinem Fahrzeug interessiert ist und eine Probefahrt machen möchte, da sollte der schon sich selbst um die Schilder für die Probefahrt kümmern und da schon in der Lage sein, das selbst zu organisieren.

Es gibt entweder die Möglichkeit mit den Roten-Nummern. Oder mit dem Kurzzeit-Kennzeichen.

Ansonsten, falls du die Probefahrt für jemanden organisieren möchtest (würde ich persönlich nicht machen), dann erkundige dich doch bei einen Auto-Händler aus deinem Ort, oder ob eine Werkstatt in deiner nähe solche Roten Nummern zur Verfügung haben und dir borgen können, gegen Vorlage eines Pfandgegenstandes oder Ausweises.

Ansonsten hat auch fast jede HU-Prüforganisation solche Roten Nummern, die man sich dort eventuell borgen kann. Ebenfalls gegen Vorlage eines Ausweises oder Pfandgegenstandes.

Viel Glück und viele Grüße.

Das mit borgen von Roten Kennzeichen ist leider nicht möglich da Landratsamt un Versicherung das ausschliest und bei Verstoss die Roten Nummern sofort einzieht ,das wird kein Rote Nr Besitzer wollen.Die einzig rechtlich saubere Sache ,ist Kurzzeit Kennzeichen .für 5 Tage gültig kostet aber Geld Versicherung und beim LA Gebühr. viele Grüsse

am 6. Dezember 2013 um 10:29

Zitat:

Original geschrieben von raymankhan

Hallo marcinla.

Also, wenn schon jemand an deinem Fahrzeug interessiert ist und eine Probefahrt machen möchte, da sollte der schon sich selbst um die Schilder für die Probefahrt kümmern und da schon in der Lage sein, das selbst zu organisieren.

Es gibt entweder die Möglichkeit mit den Roten-Nummern. Oder mit dem Kurzzeit-Kennzeichen.

Ansonsten, falls du die Probefahrt für jemanden organisieren möchtest (würde ich persönlich nicht machen), dann erkundige dich doch bei einen Auto-Händler aus deinem Ort, oder ob eine Werkstatt in deiner nähe solche Roten Nummern zur Verfügung haben und dir borgen können, gegen Vorlage eines Pfandgegenstandes oder Ausweises.

Ansonsten hat auch fast jede HU-Prüforganisation solche Roten Nummern, die man sich dort eventuell borgen kann. Ebenfalls gegen Vorlage eines Ausweises oder Pfandgegenstandes.

Viel Glück und viele Grüße.

Das ist aber jetzt was total anderes als ich geschrieben habe.

Noch was hierzu, wer möchte sein Auto verkaufen? Also ist es Sache des Verkäufers dafür zu sorgen, daß es machbar ist. Alles andere ist lächerlich.

Hallo Sternwilli und hallo schneefan.

Zitat:

Das mit borgen von Roten Kennzeichen ist leider nicht möglich da Landratsamt un Versicherung das ausschliest und bei Verstoss die Roten Nummern sofort einzieht ,das wird kein Rote Nr Besitzer wollen.Die einzig rechtlich saubere Sache ,ist Kurzzeit Kennzeichen .für 5 Tage gültig kostet aber Geld Versicherung und beim LA Gebühr. viele Grüsse

Das ist schon richtig. Das System wie früher gibt es nicht, dass es die Roten-Schilder mit der 06-er Zulassung auf dem Landratsamt zur Verfügung standen für jedermann, um ein abgemeldetes Fahrzeug zu überführen, oder Probe zu fahren.

Dies wurde ja durch das Kurzzeitkennzeichen ersetzt. Schon seit langem.

Die 06er-Roten-Kennzeichen gibt es aber nach wie vor vom Landratsamt und die werden nur noch für Kfz-Betriebe, Kfz-Werkstätten und nur für das Gewerbe und nur für deren Betrieblichen Zwecke ausgestellt und vergeben. Die sind dann auch nur für Probe- Prüfungs- und Überführungsfahrten gedacht.

Vergnügungsfahrten oder Fahrten zur Anregung der Kauflust, wie im Supermarkt oder ähnliches, sind untersagt und führen zur sofortigen Einziehung und Wegnahme der Roten-06er-Kennzeichen.

Die saubere Sache ist schon dann für den Normalo, also keinen Händler, mit den Kurzzeit-Kennzeichen.

Ist aber mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Es gibt aber auch TÜV-Prüforganisationen, die solche Roten-06er-Kennzeichen zur Verfügung haben, damit zum Beispiel ein abgemeldetes Fahrzeug zu denen in die Prüfstelle, Zwecks Überprüfung, hingebracht werden kann. Da kann mann halt auch dann die Probefahrt machen und es spricht nichts dagegen. Da macht man auch nichts Verbotenes.

Zitat:

Das ist aber jetzt was total anderes als ich geschrieben habe.

 

Noch was hierzu, wer möchte sein Auto verkaufen? Also ist es Sache des Verkäufers dafür zu sorgen, daß es machbar ist. Alles andere ist lächerlich.

Da ist gar nichts lächerlich.

Wer möchte denn ein Auto kaufen???

Es ist nicht immer Sache des Verkäufers eine Probefahrt zu organisieren für jemanden.

Es kommt daher drauf an, wer der Käufer ist und wer der Verkäufer ist.

Ist der Verkäufer der Besitzer vom Fahrzeug und kein Autohändler, und hat zum Beispiel sein Fahrzeug vor kurzer Zeit oder vor längerer Zeit stillgelegt, weil der den Wagen nicht mehr benutzt und verkaufen möchte und zeitgleich ein anderes Fahrzeug hat, dann MUSS der Verkäufer in dem Fall NICHT dafür sorge tragen, eine Probefahrt zu organisieren. Wenn der das doch macht, mit den Kurzzeit-Kennzeichen, und der Käufer dann vom Kauf abspringt, da hat man nur noch Kosten gehabt, die umsonst gewesen sind. Daher wäre es schon ganz gut, dass der Verkäufer dem möglichen Käufer das erwähnen sollte. Da sollte der Käufer die Probefahrt selbst organisieren. Oder die sollten sich einigen, wie die gerne möchten und eine individuelle Vereinbarung treffen.

Die Aufgabe des privaten Verkäufers ist dann nur noch die Probefahrt zu gewähren am Fahrzeug, welches er oder sie verkaufen möchte. Es sei denn, wenn die Probefahrt nicht möglich ist, falls ein defekt am verkaufenden Fahrzeug vorliegt. Da fällt die Probefahrt aus.

Bei einem verkaufenden noch zugelassenen Fahrzeug, ist es dann gar kein Problem, eine Probefahrt zu machen. Da sollte der Verkäufer auch dem Interessenten bzw. möglichen Käufer die Probefahrt an seinem Fahrzeug erlauben und durchführen lassen.

Bei einem Auto-Händler sieht die Sache schon ganz anders aus. Da muss schon der Verkäufer dafür sorge tragen, eine Probefahrt für einen Interessenten bzw. einen möglichen Käufer zu organisieren.

Es sei denn, wenn da auch das Fahrzeug zum Beispiel nicht Fahrbereit ist, oder nur mit einem Anhänger oder ähnlichem abgeholt werden kann. Da fällt die Probefahrt ebenfalls aus.

Und falls der Händler auch keine Roten-Nummern hat, da muss der sich halt auch mit dem möglichen Käufer auf irgend eine Art und Weise sich einigen.

Deshalb habe ich auch gemeint, falls ich mein eigenes Fahrzeug zu verkaufen hätte, welches abgemeldet wäre, da würde ich persönlich eine Probefahrt nicht organisieren für jemanden. Da sollte schon der Käufer sich darum kümmern.

Ich würde dem Käufer die Probefahrt erlauben, aber dem Käufer nie und nimmer hinterherlaufen, damit der auf meine Kosten eine Probefahrt machen kann, wenn mein Auto abgemeldet ist. Wenn das Fahrzeug angemeldet ist, ist das dann gar kein Problem.

Viele Grüße.

Wie so häufig, regel nich Angebot und Nachfrage meist von allein.

Als Händler würde ich für Probefahrten rote Kennzeichen bereithalten, ohne Probefahrt verschlechtern sich die Verkaufschancen drastisch.

Als Privatverkäufer habe ich natürlich die Wahl.

Habe ich einen äußerst begehrten Wagen, kann ich mir den Luxus leisten, das Fahrzeug abzumelden und dem möglichen Käufer allen Aufwand zu überlassen, besonders im Hochpreissegment, bei dem ein Verkauf sich über Monate hinziehen kann.

Besitze ich einen "normalen" Wagen, der zu ähnlichen Konditionen und in größerer Stückzahl verfügbar ist, oder womöglich eine "Gurke", die aufgrund kaum nachgefragter Motorisierung, hoher Laufleistung und/oder ungünstiger Ausstattung schwerer zu verkaufen ist, muß ich, falls es mir nicht egal ist, wieviele Monate/Jahre es bis zum Verkauf dauert, möglichst Bedingungen schaffen, die den Verkauf nicht unnötig behindern.

Dazu gehört in jedem Fall, das Farzeug angemeldet zum Verkauf anzubieten.

Denn sonst muß ein möglicher Käufer für eine Probfahrt Kurzzeitkennzeichen besorgen, oder zumindest den Abtransport regeln.

Die Abschreckung für einen möglichen Kunden, der nicht "um die Ecke" wohnt, ist sonst unnötig groß.

Deshalb habe ich alle meine bisherigen Fahrzeuge angemeldet verkauft, auch wenn ich öfters schon das Nachfolgefahrzeug in Betrieb genommen hatte.

Man kann auch meistens mit der Versicherung reden, der finanzielle Mehraufwand hält sich normalerweise in Grenzen, vor allem, wenn man die dadurch deutlich größere Verkaufschance dagegensetzt.

 

Von daher würde ich den Fehler korrigieren und den Wagen wieder anmelden. Das könnte sogar günstiger sein, als selber Kurzzeitkennzeichen zu besorgen.

Leider sind die Kennzeichen oft schon wieder anderweitig vergeben.

Den ganzen Aufwand (Weg zum Straßenverkehrsamt, Gebühren, neue Kennzeichen, etc.) hätte man sich sparen können, wenn man den Wagen einfach angemeldet gelassen hätte.

 

lg Rüdiger:-)

Hallo Rüdiger.

Im großen und ganzen hast du Recht und das ohne einen Zweifel.

Aber es kommt halt immer auf die Verkaufs-Situation an. Wer was verkauft und wer etwas kauft und in welchem Zustand sich etwas befindet oder sich nicht befindet.

Das mit dem angemeldeten Auto, was man verkauft bzw. verkaufen möchte, ist halt so eine Sache.

Natürlich kann man ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen und sich mit dem Käufer einigen, der dann den Wagen ab- oder ummeldet. Das kann auch ganz sauber laufen und da kann man die Probefahrt auch ohne einen Einwand machen.

Und wer sich das leisten kann, die Mehrkosten zusätzlich zum zweitfahrzeug bzw. anderem Fahrzeug und keinerlei Probleme darin sieht und auch keine Probleme damit hat, dann ist doch auch gut so.

Es gibt auch Leute, die halt schlechte Erfahrung damit gesammelt haben. Wie zum Beispiel, dass das noch angemeldete Fahrzeug, was verkauft wurde, nach 2 oder 3 Monaten oder sogar nach einem Jahr immer noch nicht ab- oder umgemeldet wurde.

Da geht es dann los mit der ganzen Lauferei. Da sagt man zu sich dann schon: ''Warum habe ich den Wagen nicht abgemeldet übergeben. Hätte ich mir den ganzen Stress sparen können. Und die zusätzlichen entstandenen Kosten für Versicherung und Steuern ebenfalls.''

Zwar kann man in der Regel die Hilfe des Amtes beanspruchen und den Wagen über Amtswegen Still legen lassen.

Deshalb habe ich das ganze gemeint. Wie dem es auch sei.

Deshalb denke ich, dass wenn jemand sich für ein Auto interessiert und kaufen möchte, was aber abgemeldet ist, und der Verkäufer eine Privatperson ist, der jedoch keinerlei Möglichkeit hat die Probefahrt zu organisieren, wegen Krankheit oder ähnlichem, dann kann der Käufer auch bestimmt sich solche Kurzzeit-Kennzeichen organisieren, um dieses abgemeldete Fahrzeug probe zu fahren.

Falls der Käufer noch unentschlossen ist und sich noch über den Kauf Gedanken machen möchte, jedoch ein Stillgelegtes Fahrzeug dennoch Probefahren möchte, aber diese Probefahrt nicht aus der eigenen Tasche organisieren möchte, dann sollte sich der Käufer in dem Ort, wo das Fahrzeug angeboten wird, nach einer Werkstatt oder Prüforganisation schlau machen, um sich zusätzlich abzusichern und die Probefahrt zu machen.

Fazit:

Entweder läuft etwas glatt und wie geschmiert, oder auch nicht.

Die Verkaufschancen bei einem noch zugelassenen Fahrzeug sind wesentlich höher, als bei einem Stillgelegtem Fahrzeug, so wie du es gesagt hast. Aber das Verkaufen eines noch zugelasesnen Fahrzeuges ist halt mit gewissem Risiko immer verbunden. Wie zum Beispiel: Unfall mit Fahrerflucht, oder das Nicht Abmelden oder Ummelden. Zur Sicherheit hat man halt einen Kaufvertrag, das man sich auch absichern kann und der Käufer sich auch absichern kann. Deshalb das ganze.

Übrigens: Wenn ein Produkt (Auto, Bekleidung, Elektronikartikel) sehr beliebt ist, dann verkauft es sich auch von selbst.

Viele Grüße.

Themenstarteram 8. Dezember 2013 um 13:49

OK und wie ist es bei einem Händler muß er dann die Rote Kennzeichen für Probefahrten haben und wenn ja wie lange sind diese gültig und wieviel kosten die?

Die Händlerkennzeichen sind unbegrenzt ,unsere Firma hat sie schon über 35 Jahre ,zu den Kosten ,das ist ca 4000,euro pro Jahr je nach Versicherungsschutz .

Zitat:

Original geschrieben von Sternwilli

Die Händlerkennzeichen sind unbegrenzt ,unsere Firma hat sie schon über 35 Jahre ,zu den Kosten ,das ist ca 4000,euro pro Jahr je nach Versicherungsschutz .

Hallo Sternwilli.

Ich will zwar nicht Unhöflich sein, aber das was du erzählst bzw. hinschreibst ist absoluter Müll, Blödsinn und totaler Quatsch in reinster Form im Bezug der Fix-Jahres-Kosten der Roten-06er-Kennzeichen.

Bist du denn schon mal in einem Landratsamt überhaupt gewesen und hast du dich da überhaupt erkundigt???

Bestimmt nicht!!! Dann würdest du sowas bestimmt nicht hinschreiben!!!

Warum sagst du ihm nicht die Wahrheit, was die Roten-06er-Händler-Kennzeichen in Wirklichkeit kosten????

Jahres-Kosten für Händlerkennzeichen ca. 4000 €????!!!!! HAHAHAHAHA. Ich bezweifle sehr stark, dass eure Firma diese Summe auf den Tisch legt für die Roten-06er-Kennzeichen. Soviel verdient ihr doch gar nicht. Was bewegt ihr mit den Roten Nummern, etwa Flugzeuge???

Bist du nur Mitarbeiter der Firma ??? Dann hat man dir mit Sicherheit einen Riesigen Elefanten um die Nase gebunden und dich abgeschreckt. Anders kann ich mir dein Statement nicht vorstellen.

Das was du erzählt schüchtert jeden nur ein und schreckt jede Person ab, die sich so etwas holen möchte bzw. sich informieren möchte. Das haben mir die Leute auch früher erzählt, bis ich die Wahrheit selber herausfand.

 

So nun zu den Fixkosten:

Die Roten-06er-Händler-Kennzeichen kosten:

Jährliche Steuern für Rote-06er-Kennzeichen: 191 € im Jahr.

Versicherung: 118 € vierteljährlich.

Gesamt-Kosten im Jahr: ca. 663 € im Jahr Steuern und Versicherung für Rote-06er-Kennzeichen.

Der Vierteljährliche Versicherungs-Beitrag kann leicht variieren. Je nach dem bei welcher Versicherung man hingeht. Es variiert sich nur um ein paar Euros. Nicht mehr.

Und es gibt keine SF-Klasse bzw. Prozente bei den Roten-06er-Kennzeichen.

Was man dafür braucht, um die Roten-06er-Kennzeichen sich zuzulegen, sind folgende Sachen:

- Gewerbeanmeldung für einen Kfz-Handel, Kfz-Werkstatt bzw. ein Kfz-Betrieb.

- 5 Nachweisbare Abstellplätze.

- Polizeiliches Führungszeugnis.

- Auszug aus dem Verkehrszentralregister mit 0 Punkten.

- Personal-Ausweis oder Pass.

- Ggf. Meldebescheinigung.

- Deckungskarte von der Versicherung für die Roten-06er-Kennzeichen.

- Geld für die Zulassungsstelle: ca. 120 € für die Zulassung und noch 10 € für die Schilder-Prägung.

Das war es schon und tut nicht mehr weh. Nur dem Geldbeutel im Endeffekt.

Man hat aber besondere Auflagen mit den Roten-06er-Kennzeichen. Denn die Fixkosten sind vergleichbar mit PKW kosten auch, aber trotzdem sind die Roten-06er-Kennzeichen nicht Für Jedermann und nicht Jedermanns Sache und nicht zum Spaß da.

Die Auflagen sind wie schon mal von mir erwähnt folgende:

Mit roten 06er-Kennzeichen dürfen gemäß §16 FZV nur Prüfungs-, Probe-, und Überführungsfahrten durchgeführt werden. Jede andere Verwendung dieser Kennzeichen, wie z.B.: Vergnügungsfahrten, Fahrten zur Anregung der Kauflust sind verboten. Ebenfalls nicht erlaubt ist die Überlassung der roten 06er-Kennzeichen an dritte zu deren Betrieblichen Verwendung.

Also kurz gesagt: Diese Roten-Schilder sind nicht für den Spaß gedacht, sondern für den eigenen Kfz-Betrieb bzw. den Kfz-Handel, sofern man sowas hat. Und nur für Probefahrt oder Überführungsfahrt. Und natürlich nicht um ein Uralten 6-Liter-Diesel-Fahrzeug damit Tag und Nacht zu bewegen und zu fahren.

Dazu gibt es auch ein rotes Fahrzeugscheinheft (Büchlein) in Rot und man trägt das jeweilige Fahrzeug immer ein, bevor man es Probe fährt oder probe fahren möchte.

Wenn der mal voll ist, dann bekommt man für ca. 15 € von der Zulassungsstelle ein Neues ausgestellt.

Ein Fahrtenbuch muss man sich auch zulegen. Gibt es in jedem Bürobedarf und man muss eintragen von wo bis wo man die Roten nummern benutzt hat.

Es wir auch darauf hingewiesen, dass jede missbräuchliche Nutzung der Roten-06er-Kennzeichen den sofortigen Widerruf der Zuteilung zur Folge hat.

Also: Wenn du ScheiXXe baust mit den Kennzeichen, dann werden die dir weggenommen.

Außerdem gibt es auch eine Befristung für die Roten-06er-Kennzeichen.

Wenn man neu anfängt mit den Roten-06er-Kennzeichen, dann bekommt man die erst mal für 6 Monate, dann mit Verlängerung für 3 Jahre, dann letztendlich für 5 Jahre und mann muss die dann auch alle 5 Jahre verlängern.

Kostet dann halt wieder die Zulassungsgebühr und man braucht halt wieder die Sachen, die ich oben aufgelistet habe.

Es gibt natürlich Händler, die solche Kennzeichen über 40 Jahre haben. Die müssen aber auch diese Kennzeichen Regelmäßig verlängern. Neu einprägen müssen sie die nicht.

Soviel zur Wahrheit und zur Erklärung, damit Reiner Tisch gemacht wird.

Denn durch die Verheimlichung bzw. Geheimhaltung solcher Informationen, erreicht man nicht viel.

Die kann man so oder so heraus finden. Es ist kein großes Geheimnis.

Viele Grüße.

EDIT: Die Kurzzeit-Kennzeichen bekommt im Gegensatz zu den Roten-06er-Kennzeichen jeder. Die sind auch zur Probe-, Prüfungs-, und Überführungsfahrt gedacht. Die kosten dir ca. 100 € und sind 5 Tage gültig. Wenn die ablaufen, dann kann man die wegwerfen oder der Zulassungsstelle wieder zurück geben.

Viele Grüße.

 

EDIT2:

Hallo marcincla.

Nicht jeder Kfz-Händler verfügt über solche roten Nummern, selbst wenn die mit Autos handeln. Aber wenn jemand sowas hat, dann kann man damit auch eine Probefahrt machen. Denn dafür sind die auch da.

Falls du jemanden aus deiner Nähe kennst, dann frag ihn doch mal freundlich, ob der in Anwesenheit von sich dir die Kennzeichen zur Probefahrt zur Verfügung stellt. Du kannst ihm dann auch für die Kaffee-Kasse etwas geben. Oder am Besten zur Prüfstelle hingehen. Die können dir auch helfen.

Viele Grüße.

Es ist zwar müsig aber ich antworte trotzdem,bei uns sind die Kosten für das Kennzeichen so hoch denn es ist eine sehr hohe Kaskoversicherung dabei ,da wir sehr teure Autos bewegen ,und von verschiedenen Leuten gefahren werden ,es ist aber nicht schön wenn man ,als Antwort erhält man erzählt Stuss,obwohl man die Situation nicht kennt.

Hallo Sternwilli.

Ich wollte nicht respektlos sein und auch nicht unhöflich gegenüber dich sein.

Ich kenne dich ja nicht persönlich.

Deshalb habe ich im Detail die Kosten für die Roten-06er-Kennzeichen hingeschrieben gehabt.

Die sind nach wie vor aktuell für eine Haftpflichtversicherung und für die Steuern.

Bei Kaskoversicherung mag durchaus sein, dass die Versicherung sehr Hohe Beiträge verlangen. Das weiß ich dann persönlich nicht. Ich hätte hinschreiben sollen, dass es bei dem vorher von mir genannten Versicherungs-Betrag, um den Haftpflicht-Betrag handelt.

Ich habe diese Infos auch im Detail hingeschrieben, weil ich in der Vergangenheit, als ich mich informieren wollte, auch solche Angaben von den Leuten gehört hatte, die mir erzählten, das sowas doch sehr viel kostet. Es geht natürlich auch günstiger. Man muss sich halt genaustens Informieren, dann kann dir keiner etwas erzählen und dir etwas vormachen.

Ich bin daher früher sehr stark davon ausgegangen, als ich noch nichts davon wusste, dass man mich da immer hinters Licht führen wollte und mich abschrecken wollte. Und ich habe recht behalten und in der Tat war das so.

Denn es gibt ja auch Menschen, die nicht wollen, das jemand etwas weiß oder sich informiert über etwas und demjenigen erzählen die etwas, was der Wahrheit nicht entspricht. Sowas wie: '' Ach, sowas ist doch zu teuer.'' oder '' Das kostet zu viel.'' und der gleichen.

Ich bin daher auch sehr stark davon ausgegangen, dass deine Firma ( ich weiß nicht, ob du da Mitarbeiter bist oder doch der Inhaber persönlich bist) dich da auch abschrecken wollte und sich davor fürchtet, dass du dich irgendwann mal selber selbstständig machst und zum Konkurrenten der Firma wirst. Das habe ich sehr oft erlebt. Solche Menschen, die jemanden etwas nicht gönnen, neidisch sind, und der gleichen. Das finde ich dann nicht schön.

Viele Grüße.

EDIT: 4 Mille sind in meinen Augen immer noch viel zu viel für die Roten-06er-Kennzeichen. Aber gut. Wenn man das mehrfache da verdient und das Geld locker wieder reinholt, dann ist das auch gut so.

Und bei teuren Fahrzeugen kann ich das auch gut verstehen, dass die auch ordentlich versichert und abgesichert sein sollen. Die gewöhnlichen Autohändler, zahlen meistens den von mir vorher aufgelisteten Beträge.

Viele Grüße.

Bei mir ist es genauso. Ich möchte gerne ein Auto verkaufen, welches schon abgemeldet ist und nun für den potentiellen Käufer die Probefahrt ermöglichen.

Die einzige saubere Lösung für mich ist ja ein Kurzzeit-Kennzeichen.

Nur kann doch ich als Verkäufer keine komplette KFZ-Versicherung abschließen, um an ein Kurzzeitkennzeichen zu kommen?

Und der Käufer genauso wenig, er weiß ja nicht mal ober das Auto dann auch nimmt. Wie soll er da vorher schon die Versicherung für genau dieses Fhrzg abschließen?

oder hab ich da was falsch verstanden?

Was kann ich tun?

Hallo Tackerey.

Wenn jemand sich für dein Auto Ernsthaft interessiert, was du verkaufen möchtest, dann wird derjenige oder diejenige sich auch für die Schilder oder für die Probefahrt kümmern.

Mach dir keinen Kopf. Wenn du dich für eine Probefahrt kümmerst, dann bist du im Endeffekt der benachteiligte. Weil, was ist, wenn derjenige oder diejenige doch kein Interesse mehr am Fahrzeug hat oder vom Kauf Abstand nehmen möchte. Dann hast im Nachhinein du Geld verworfen, was nicht hätte sein sollen.

Wie gesagt, mach dir keinen Kopf. Soll sich der Käufer selbst für eine Probefahrt kümmern.

Normalerweise sollte der das auch.

Ansonsten, wie ich schon mal erwähnt habe, wenn du so Hilfsbereit bist und dem Käufer eine Probefahrt ermöglichen möchtest, dann versuch es mal bei einer TÜV-Prüf-Stelle oder einer Werkstatt, ob die dann dir zwecks einer Probefahrt die Schilder geben können, sofern dein Fahrzeug im Fahrbereiten Zustand ist.

Dann kannst du ja demjenigen auch das Auto auf der Hebebühne zeigen, wenn derjenige das möchte.

Ansonsten muss ja das Auto, wenn ein technischer defekt vorhanden ist und das Fahrzeug im nicht fahrbereiten Zustand sich befindet, mit einem Anhänger oder Ähnlichem abgeholt werden.

Viel Glück.

Viele Grüße von THE BAD GUY.

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