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Privatverkauf rechtl. Frage

Ford
Themenstarteram 27. Mai 2014 um 15:31

Hallo zusammen.

Habe da mal eine allgemeine Frage zum "privaten Autoverkauf".

Ich hoffe ich kann das Thema hier einstellen.

Zu meinem Fall:

Mein Letzter Wagen stand bei meiner Werkstatt und wurde dort in meinem Auftrag nach 2 Monaten verkauft.

Letzte Woche ist er verkauft worden. Der Käufer machte eine Probefahrt "mit einem der Werkstattmeister"

und schaute sich den Wagen auch auf der Bühne an. Der Käufer hat den Wagen gekauft und auch sofort mitgenommen. Im Vertrag steht außerdem das ich "keine Gewährleistung" übernehme und der Wagen wird "verkauft wie gesehen".

3 Tage später meldet sich der Käufer und sagt das das Getriebe unsauber schaltet, und er den Wagen zurückgeben möchte. Das habe ich abgelehnt, da der Wagen bei der Probefahrt in einwandfreiem Zustand war. (Das hat mir der Werkstattmeister nochmals bestätigt! )

Heute hat er sich nochmal gemeldet und gesagt das Getriebe wäre jetzt ganz kaputt und er hätte einen Sachverständigen eingeschaltet. Danach würde er die Sache seinem Anwalt übergeben.

Hat jemand von Euch schon mal so einen Fall gehabt?

Mir war jedenfalls kein Schaden bekannt und solange ich den Wagen fuhr hätte ich am Getriebe auch nichts bemerkt.

Soll ich mir gleich einen Anwalt suchen oder erst mal abwarten bis evtl. Post von seinem Anwalt bekomme?

Kann den Ärger des Käufers schon verstehen, aber wenn er dieses Risiko ausschliesen möchte, dann sollte er doch einen Wagen vom Händler kaufen.

Was meint Ihr???

Bin jetzt doch etwas verunsichert weil ich nicht genau weiß was auf mich zukommt!

Beste Antwort im Thema

Wie der Vorredner schon berichtete: Schreiben von Anwälten kann man ignorieren.

Der Anwlt hat dir eine Frist gesetzt. Machst du nicht, was er verlangt, gerätst du in Verzug - und er kann weitere Schritte einleiten (Klage, gerichtl. Mahnbescheid, ...).

---> das knn er aber auch, wenn du z.B. reagieren würdest und sagen würdest: nein, ich zahle nix / repriere nix

Du wirst durch dein Nichtstun also nicht schlechter gestellt.

 

Evtl. könnte der Kontakt zu deinem Anwlt bereits jetzt von Vorteil sein ... aber, wie ich bereits schrieb: für Beweissicherungsmaßnahmen (z.B. TÜV/Dekra-Gutachten vor Übergbe bzw. Verkauf) ist es jetzt zu spät ... der Käufer hat den Wagen schon.

Und es gibt auch noch keine Klage der gegenseite - somit auch noch keine Akten bei Gericht, die dein Anwlt einshene könnte (bei einem Anhörungsbogen und drohendem Bußgeldbescheid mit Fahrverbot z.B. macht es ehe Sinn, bereits beim Anhörungsbogen einen Anwalt einzuschalten. Der kann "Akteneinsicht" nehmen und z.B: das Radarfotot sehen).

 

Ansonsten gibt es hier ein paar gute Hinweise:

http://www.123recht.net/...iegene-Maengel-beim-Autokauf-__f316286.html

Demnch muß also der Käufer beweisen, dß du arglistig getäuscht hst. Daß kann er nicht nur bloße Behauptung ("diese Schäden müssen ja schon da gewesen sein"), sondern daß kann er durch Zeugen oder durch einen Gutachter.

Zeugen bei einer Probefahrt wiederum scheiden wohl aus: dann hat der Käufer ja bereits vor Kauf von den Mängeln erfahren. Es wären hier nur Zeugen relevant, die z.B. dich belauscht hätten, wie du einem anderen erzählst, daß du einem Käufer die Mängel absichtlich verschwiegen hast.

Gutachter: Ich würde mal - als Nicht-KFZ-Fachmann - behaupten, daß bei einem Wagen in einem bestimmten Alter mit einer bestimmten Gesamtfahrleistung durchaus mehrere Dinge auf einmal defekt werden können. Ebenso würde ich behaupten, daß es Schäden geben kann, die ein Käufer durch mangelnde Sorgfalt auch in kurzer Zeit verursachen kann. Und ebenso kann es - zufälligerweise - ein Mix von beidem geben.

Ein Gutachter müsste zunächst mal feststellen, was für Schäden überhaupt vorhanden sind. Kann ja vieles behauptet werden - und der gegenerische Anwalt wird's nicht durch eine Probefahrt nachgeprüft haben - sondern sich auf die Aussagen seines Klienten verlassen haben. Die nächste Frage an den Gutachter wäre: kann es sein, daß die Gesamtheit der Schäden in dem Zeitraum zwischen Übergabe des Fahrzeugs und "Bemerken" durch den Käufer hätten neu auftretetn können oder durch den Käufer verurscht werden?

Und falls die Schäden bereits vorhanden gewesen sein müssten, müsste ein Gutachter Aussage treffen, ob man die Schäden im Fahrbetrieb hätte bemerken müsste. Ganz wesentlich wäre für mich da auch, ob es vielleicht schleichende Verschlechterungen des Fahrbetriebs sind, die ein ständiger Fahrer vielleicht gar nicht merkt (so wie man auch über die Jahre nicht merkt, wie schlimm der eigene Partner gealtert ist *g* )

Wenn ich mir das so durchlese, fallen mir folgende Fragen ein:

- Hatte der Käufer eine Probefahrt gemacht?

Dann wäre z.B. eine fehlerhafte Beschleunigung aufgefallen. Ebenso Getriebeprobleme. Und Antriebsstrangprobleme.

Jetzt könnte der Käufer sagen: "mir als Laie sind diese Probleme ja nicht aufgefallen, erst mein Freund Kunibert KFZMeister hat das gemerkt, als ich ihn mal habe fahren lassen"....

....dann muss er aber auch gelten lassen, daß DIR als Laie die Schäden nicht aufgefallen waren. Es sei denn, du wärst ein KFZ-Meister... *g*

Er könnte aber auch sagen: "Die Schäden waren schon da, aber noch nicht so, daß man es gemerkt hätte. In der Zeit nach Übergabe des Fahrzeugs ist es dann schlimmer geworden und erst dann habe ich es gemerkt."

Auch hier gilt: was ER zum Zeitpunkt der Übergabe nicht bemekrt hat, darf man dir auch nicht als "hättest du wissen müssen" zur Last legen...

- Wann war der letzte TÜV (HU)?

---> das sollte auch einen Einfluss auf das Ergebnis des Gutachters haben.

 

 

---> Ah, ich lese gerade in deinem Erstbeitrag, daß eine Probefahrt stattfand ... und sogr ein Werkstattmeister dabei war. Und aussagen kann, daß alles in Ordnung war.

Insofern solltest du da recht gelassen sein können ... lediglich die Vorfinanzierung deiner Anwaltskosten könnte dir Sorgen mchen. Zur Höhe solltest du einen Anwalt fragen. Ich meine, Erstberatungen (bei denen der Anwalt Faktenlage & Erfolgsaussichten prüft und ein erstes Statement abgibt) kosten ein paar hundert EUR (100-300?). Aber das würde ich erst machen, wenn ich Post vom Gericht bekäme ....

Ein Tip: im ADAC oder in einem anderen Kraftfahrerclub? Die haben oft das Angebot kostenloser (Erst-)Beratung bei einem Vertragsanwalt ... das würde ich dann schon mal jetzt nutzen.

 

Noch ein interessanter Aspekt:

http://www.wohnmobilrecht.de/0000019b740c6d206/0000009c7a104d01e.html

---> evtl. haftet sogr dein Autohaus/deine Werkstatt, obwohl die nur "in deinem Auftrag" verkaufen wollten.

Insbesondere, wenn der Werkstattmeister Probefahrten begleitet, würde ich hier eine Chance sehen, daß du überhaupt nicht Adressat von Gewähleistungsnsprüchen sein kannst...

 

6502

42 weitere Antworten
42 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Oerdebeer

Soll ich mir gleich einen Anwalt suchen oder erst mal abwarten bis evtl. Post von seinem Anwalt bekomme?

Einen Anwalt solltest du dir suchen - aber ich würde das erst machen, wenn ich Post vom gegnerischen Anwalt oder von einem Gericht bekommen würde.

Gründe:

Es aktuell gibt keine Fristen, die du versäumen könntest.

Es gibt aktuell keine Möglichkeit mehr, Beweise durch eigene Sachverständige zu sichern ... der Käufer hat das Auto ja schon ... also diesbezüglich kein schnelles Handeln notwendig.

Wenn der gegnerische Anwalt sein Handwerk beherrscht, wird er - je nach Sachlage - dem Käufer evtl. nahelegen, auf eine Klage zu verzichten ... nämlich dann, wenn die Erfolgsaussichten gering oder gleich Null sind.

---> Deshalb würde ich vorab keine eigenen Kosten beim eigenen Anwalt verursachen.

Auch nicht, wenn ich eine RS-Versicherung hätte ... denn die zählt diese Deckungszusage in Ihrer Statistik selbst dann, wenn es nicht zum Rechtsstreit kam. Und - je nach Versicherungsbedingungen - kann sie mir nach 2 oder 3 Zusagen pro Jahr kündigen (und ich könnte dann Probleme haben, eine neue zu finden, die mich nimmt). Ich würde darauf achten, daß ich diese "Zusagen pro Jahr" auf jeden Fall nur im Ernstfall und für nicht-Lappalien "verbrauche".

 

Darüber hinaus:

Rechtberatung dürfen in DE nur Anwälte und einige Verbraucherschutzorganisationen geben. Hier im Forum dürfen nur persönliche Meinungen Preis gegeben werden - oder es dürfen theoretische Fälle durchgesprochen werden (so wird es in Jura-Foren gemacht, da wird der eigene Fall abstrahiert: "Herr M. verkauft Herrn B. ein Auto. Wenig später will Herr B. von Herrn M. eine Kaufpreisminderung. Zu was ist Herr M. verpflichtet. ...).

Was natürlich auch erlaubt ist:

- Diskussionen über allgemeine Themen, wie "wie verkauft man am besten seinen Privatwagen"

- Diskussionen über techn. Themen, wie "kann ein Getriebe in so kurzer Zeit plötzlich ausfallen"

 

6502

 

Nachtrag:

Je nach Fall / Sachlage würde ich mich auch auf keine Diskussionen mit dem Käufer einlassen, wenn ich vermuten würde, daß ich im Recht bin und/oder er mich zu Unrecht zahlen lassen will. Zu schnell verstrickt man sich am Telefon oder beim persönlichen Kontakt in irgendwelche Aussagen, die mehrdeutig sind (obwohl nicht so gemeint) ... und dann hat der Kontrahent einen Zeugen dabei oder mithören ....

am 27. Mai 2014 um 15:52

Privatkauf ist immer riskanter als beim Händler.

Wenn im Vertrag steht, gekauft wie gesehen bzw. Verkauf erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung(pflicht) würde ich sagen, dass du dir keine Sorgen machen musst...

VG

fsane

am 27. Mai 2014 um 16:17

Also im Privatrecht brauchst Du Dir da keine Sorgen machen, wenn Du nichts davon vor dem Verkauf wusstest. Man lernt in BWL immer das schöne

I = Irrtum

D = Drohung

A = Arglistische Täuschung

Nur wenn min. einer dieser Punkte erfüllt ist, kann ein Vertrag angefochten werden. Da er das Auto bewusst gekauft hat, Du ihm nicht mit Schläge gedroht hast (hoff ich zumindest) und nichts vom Getriebe wusstest, sollte das klar sein. Da Du das Fahrzeug auch nicht bewegt hast über längere Zeit, wird es schwer vom Gegner, dass evtl. vorzubringen und zu beweißen.

Gruß Oliver

@te: Also für mich klingt das eher nach so einer der vielen Maschen bei Kauf von privat. Der Käufer kauft das Fahrzeug und findet plötzlich Mängel, die den Kaufpreis mindern o.ä. erreichen sollen. Ich will niemanden verdächtigen aber so und ähnliche Fälle habe ich mehrfach schon auf MT gelesen.

Gruss Sepp

Themenstarteram 27. Mai 2014 um 18:58

Das dachte ich auch zuerst.

Jedoch auf meine Frage "Ob er denn noch Geld zurück haben wolle" antwortete er, das er den Wagen zurückgeben möchte.

Beim 2.Telefonat wollte er nur das Geld um den Schaden zu reparieren.

Naja, ich warte jetzt einfach mal ab ob ich Post bekomme.

Danke für die schnellen Antworten!!!

Themenstarteram 10. Juni 2014 um 4:39

Hallo nochmal.

Habe jetzt tatsächlich Post von einem Anwalt bekommen.

Hier werde ich aufgefordert innerhalb von 2 Wochen den Wagen beim Käufer abzuholen und dien Schäden zu beseitigen.

Inzwischen betrifft die "Mängelliste" 5 Punkte.

Unter anderem beschleunigt der Wagen nicht mehr richtig "defekter Turbo".

Getribeprobleme im 2.und 3.Gang mal schlimm mal weniger schlimm.

Antriebsstrangprobleme vorne rechts usw.

Der Anwalt beruft sich darauf das diese Schaden schon vorher da gewesen sein "müssen".

Daraus schliest er auf "arglistige Täuschung" meinerseits.

Muss jetzt doch einen Anwalt aufsuchen.

Bin mal gespannt wie das Ganze weitergeht!! :-(

Mit welchen Anwaltskosten kann ich den vorab rechnen?

Soweit ich weiß, muss ich den Anwalt ja vorstrecken.

Mfg, ...

In einem ähnlich gelagerten Thread kam die Empfehlung, das Schreiben des Anwaltes zu ignorieren. Auf Anschreiben eines Gerichtes muss man dann jedoch was tun. Mal sehn, ob der Käufer soweit geht. Ansonsten klingt es immer noch wie Einschüchterung.

Gruss Sepp

Wie der Vorredner schon berichtete: Schreiben von Anwälten kann man ignorieren.

Der Anwlt hat dir eine Frist gesetzt. Machst du nicht, was er verlangt, gerätst du in Verzug - und er kann weitere Schritte einleiten (Klage, gerichtl. Mahnbescheid, ...).

---> das knn er aber auch, wenn du z.B. reagieren würdest und sagen würdest: nein, ich zahle nix / repriere nix

Du wirst durch dein Nichtstun also nicht schlechter gestellt.

 

Evtl. könnte der Kontakt zu deinem Anwlt bereits jetzt von Vorteil sein ... aber, wie ich bereits schrieb: für Beweissicherungsmaßnahmen (z.B. TÜV/Dekra-Gutachten vor Übergbe bzw. Verkauf) ist es jetzt zu spät ... der Käufer hat den Wagen schon.

Und es gibt auch noch keine Klage der gegenseite - somit auch noch keine Akten bei Gericht, die dein Anwlt einshene könnte (bei einem Anhörungsbogen und drohendem Bußgeldbescheid mit Fahrverbot z.B. macht es ehe Sinn, bereits beim Anhörungsbogen einen Anwalt einzuschalten. Der kann "Akteneinsicht" nehmen und z.B: das Radarfotot sehen).

 

Ansonsten gibt es hier ein paar gute Hinweise:

http://www.123recht.net/...iegene-Maengel-beim-Autokauf-__f316286.html

Demnch muß also der Käufer beweisen, dß du arglistig getäuscht hst. Daß kann er nicht nur bloße Behauptung ("diese Schäden müssen ja schon da gewesen sein"), sondern daß kann er durch Zeugen oder durch einen Gutachter.

Zeugen bei einer Probefahrt wiederum scheiden wohl aus: dann hat der Käufer ja bereits vor Kauf von den Mängeln erfahren. Es wären hier nur Zeugen relevant, die z.B. dich belauscht hätten, wie du einem anderen erzählst, daß du einem Käufer die Mängel absichtlich verschwiegen hast.

Gutachter: Ich würde mal - als Nicht-KFZ-Fachmann - behaupten, daß bei einem Wagen in einem bestimmten Alter mit einer bestimmten Gesamtfahrleistung durchaus mehrere Dinge auf einmal defekt werden können. Ebenso würde ich behaupten, daß es Schäden geben kann, die ein Käufer durch mangelnde Sorgfalt auch in kurzer Zeit verursachen kann. Und ebenso kann es - zufälligerweise - ein Mix von beidem geben.

Ein Gutachter müsste zunächst mal feststellen, was für Schäden überhaupt vorhanden sind. Kann ja vieles behauptet werden - und der gegenerische Anwalt wird's nicht durch eine Probefahrt nachgeprüft haben - sondern sich auf die Aussagen seines Klienten verlassen haben. Die nächste Frage an den Gutachter wäre: kann es sein, daß die Gesamtheit der Schäden in dem Zeitraum zwischen Übergabe des Fahrzeugs und "Bemerken" durch den Käufer hätten neu auftretetn können oder durch den Käufer verurscht werden?

Und falls die Schäden bereits vorhanden gewesen sein müssten, müsste ein Gutachter Aussage treffen, ob man die Schäden im Fahrbetrieb hätte bemerken müsste. Ganz wesentlich wäre für mich da auch, ob es vielleicht schleichende Verschlechterungen des Fahrbetriebs sind, die ein ständiger Fahrer vielleicht gar nicht merkt (so wie man auch über die Jahre nicht merkt, wie schlimm der eigene Partner gealtert ist *g* )

Wenn ich mir das so durchlese, fallen mir folgende Fragen ein:

- Hatte der Käufer eine Probefahrt gemacht?

Dann wäre z.B. eine fehlerhafte Beschleunigung aufgefallen. Ebenso Getriebeprobleme. Und Antriebsstrangprobleme.

Jetzt könnte der Käufer sagen: "mir als Laie sind diese Probleme ja nicht aufgefallen, erst mein Freund Kunibert KFZMeister hat das gemerkt, als ich ihn mal habe fahren lassen"....

....dann muss er aber auch gelten lassen, daß DIR als Laie die Schäden nicht aufgefallen waren. Es sei denn, du wärst ein KFZ-Meister... *g*

Er könnte aber auch sagen: "Die Schäden waren schon da, aber noch nicht so, daß man es gemerkt hätte. In der Zeit nach Übergabe des Fahrzeugs ist es dann schlimmer geworden und erst dann habe ich es gemerkt."

Auch hier gilt: was ER zum Zeitpunkt der Übergabe nicht bemekrt hat, darf man dir auch nicht als "hättest du wissen müssen" zur Last legen...

- Wann war der letzte TÜV (HU)?

---> das sollte auch einen Einfluss auf das Ergebnis des Gutachters haben.

 

 

---> Ah, ich lese gerade in deinem Erstbeitrag, daß eine Probefahrt stattfand ... und sogr ein Werkstattmeister dabei war. Und aussagen kann, daß alles in Ordnung war.

Insofern solltest du da recht gelassen sein können ... lediglich die Vorfinanzierung deiner Anwaltskosten könnte dir Sorgen mchen. Zur Höhe solltest du einen Anwalt fragen. Ich meine, Erstberatungen (bei denen der Anwalt Faktenlage & Erfolgsaussichten prüft und ein erstes Statement abgibt) kosten ein paar hundert EUR (100-300?). Aber das würde ich erst machen, wenn ich Post vom Gericht bekäme ....

Ein Tip: im ADAC oder in einem anderen Kraftfahrerclub? Die haben oft das Angebot kostenloser (Erst-)Beratung bei einem Vertragsanwalt ... das würde ich dann schon mal jetzt nutzen.

 

Noch ein interessanter Aspekt:

http://www.wohnmobilrecht.de/0000019b740c6d206/0000009c7a104d01e.html

---> evtl. haftet sogr dein Autohaus/deine Werkstatt, obwohl die nur "in deinem Auftrag" verkaufen wollten.

Insbesondere, wenn der Werkstattmeister Probefahrten begleitet, würde ich hier eine Chance sehen, daß du überhaupt nicht Adressat von Gewähleistungsnsprüchen sein kannst...

 

6502

Themenstarteram 27. Juni 2014 um 13:42

Mitglied

 

23 Beiträge

0 Verwarnungspunkte

Mein Auto:

Ford S-MAX MK1

Motor/Getriebe:

240 PS EcoBoost-SCTi, PowerShift

Meine Ausstattung:

Titanium-S

Meine Farbe:

Panther-Schwarz Metallic

 

Modelljahr:

2011 (FL)

Mein Wohnort:

Augsburg

Hallo zusammen.

Hier der aktuelle Stand!

Mein Anwalt hat einen Brief geschrieben, das ich "Nachbesserungen" ablehne.

Nun kam erneute Antwort der Gegenseite.

Darin wird die Rückabwicklung des Kaufvertrages gefordert.

So wie es aussieht wird die Sache nun doch vor Gericht gehen.

Mein Anwalt ist zwar entspannt aber ich verstehe das trotzdem nicht.

Eigentlich ist die Sachlage klar!

am 27. Juni 2014 um 14:12

Die Aufgabe des gegnerischen Anwalt ist es, den Willen seines Mandanten durchzusetzen.

Dieser wird niemals zu seinem Mandanten sagen: "Das lassen wir mal lieber, schaut schlecht aus".

Der Anwalt bekommt sein Geld immer...

Themenstarteram 27. Juni 2014 um 15:28

Offensichtlich hat der Käufer einen "Rechtschutz".

Mich wundert nur das die Versicherung da so ohne weiteres mitmacht.

An denen würde es ja letztendlich hängenbleiben!

Haben die da kein "Einspruchsrecht"?

Müssen die immer einem Prozess zustimmen, egal wie aussichtslos dieser vielleicht auch ist?

am 29. Juni 2014 um 11:07

Zitat:

Original geschrieben von 6502

evtl. haftet sogr dein Autohaus/deine Werkstatt, obwohl die nur "in deinem Auftrag" verkaufen wollten.

Insbesondere, wenn der Werkstattmeister Probefahrten begleitet, würde ich hier eine Chance sehen, daß du überhaupt nicht Adressat von Gewähleistungsnsprüchen sein kannst...

Man sollte sich auch fragen, ob nicht in Wirklichkeit doch nur die Werkstatt der Vertragspartner für den Käufer ist, insbesondere wenn diese möglicherweise am Verkauf mitverdient hat.

Themenstarteram 31. Juli 2014 um 8:21

Glaube ich nicht.

Die Werkstatt steht nicht im Kaufvertrag sondern ich.

Außerdem hatten die von mir nur den Auftrag bekommen den Wagen zu verkaufen.

Probefahrt war auch problemlos und ohne jegliche Beanstandung.

Die Schäden , die jetzt angeblich (ohne jeden Beweiss) vorhanden sind, hätten vorher bei der Probefahrt auf jedenfall bemerkt werden müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Oerdebeer

Glaube ich nicht.

Die Werkstatt steht nicht im Kaufvertrag sondern ich.

Ist aber unter Umständen egal.

---> Hattest du dir meinen Link schon durchgelesen?

http://www.wohnmobilrecht.de/0000019b740c6d206/0000009c7a104d01e.html

 

Die Frage wäre: Hatte der Händler vom Verkauf deines alten Wagens einen Vorteil? Hat er das z.B. gemacht, weil du bei ihm einen anderen Gebrauchten oder einen Neuwagen gekauft hast?

Falls ja, dann klingt das für mich nach dem im obigen Link geschilderten Fall....

 

6502

 

 

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