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Privatkauf Sachmangel????

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Audi A4 B7 (8E)

Privatkauf Sachmangel????

Themenstarter

Hallo,

 

ich habe letzten Sonntag ein PKW mit einer Gasanlage gekauft. Das Fahrzeug hat zuletzt im September einen neuen TÜV und AU bekommen. Da die Motorkontrollleuchte aufleuchtete wurde mir zugesichert, dass von einem Fachmann bestätigt worden sein, dass hier ein generelles Problem von Audi mit Gasanlagen bestehen würde und die Kontrolllleuchte kein wirkliches Problem darstelle.

 

Ich habe mir mit O-Ton "Anzeige Motorkontrollleuchte leuchtet. Wurde durch Fachwerkstatt überprüft" in den Vertrag schreiben lassen. Noch am selben Abend habe ich von einem Bekannten den Fehlerspeicher auslesen lassen. Dieser zeigte dann das ganze Ausmaß, dass die Motorkontrollleuchte keinesfalls etwas mit der Gasanlage zu tun hat, sondern durch Fehlzündungen im Zylinder und zu magerem Kraftstoffgemisch zu tun hat. Dies habe ich dem Verkäufer noch am selben Abend per SMS zukommen lassen da es bereits 23 Uhr war.

 

Am nächsten Tag war der Verkäufer nicht erreichbar.

 

Am folgenden Tag bin ich dann zu einer Gas-Werkstatt gefahren, hier dann der nächste Hammer. die Anlage weist Einbaumängel auf und das TÜV-Gutachten wurde in Frage gestellt. Nachdem ich dem Verkäufer dann per Anwalt drohte und eine Rückabwicklung des Geschäfts einforderte (ebenfalls per SMS) meldete sich der Verkäufer. Er sagte mir wenn ich ihm ein Schriftstück überreiche nimmt er das Auto zurück.

 

Nun bin ich heute, also zwei Tage nach dem Kauf, zu TÜV und Werkstätten gefahren. Der TÜV wollte natürlich nicht da dran. Eine Werkstatt stellte aber fest, dass die Gasanlage schon richtlinienwidrige Mängel aufweist, stellte aber viel mehr fest, dass die Gasanlage nicht sauber läuft und das Auto auch nur auf 3 Zylindern läuft. All das wird nun dokumentiert mit Bildern und allem. Der Verkäufer hält mich aber nun hin und will erst das Fahrzeug beim TÜV vorfahren und erst dann mein Geld auszahlen. Meiner Meinung nach hat der TÜV aber rein gar nichts mit dem Defekt an Zylindern etc. Zu tun. hier bestehen ja zwei Probleme die ich beim Kauf nie hätte feststellen können.

 

Im Vertrag lautet die Originalklausel: "Das Fahrzeug ist gebraucht. Der Käufer hat eine Probefahrt gemacht. Das Fahrzeug wird in dem Zustand verkauft, wie es sich nach der Probefahrt und der Besichtigung ergibt. Gewährleistungsansprüchesind, soweit das zulässig ist und soweit keine besonderen Eigenschaften zugesichert wurden, ausgeschlossen."

 

Wurde mir jetzt eine Eigenschaft zugesichert durch die Motorleuchte, und kann ich hier jetzt Sachmängelhaftung in Anspruch nehmen?

 

Ich verzweifele gerade und weiß nicht wie ich damit umgehen soll. Anwalt, ja oder nein?

 

Danke euch schon einmal für die Hilfe.


viel Pech auf einmal,ich denke ohne Anwalt wirst du nicht herum kommen.Ich würde den Wagen stehen lassen,und das Geld zurückfordern,wegen Betruges.Aber nicht wieder per SMS,mach mal mit Einwurf Einschreiben und Einschreiben Rückschein.Droh dem Verkäufer,ist er denn überhaupt Privat ?mit einer Betrugsanzeige bei der Polizei.

Wenn er Privat ist,kann er die Gewährleistung ausschliessen.Aber es geht hier meiner Meinung nach nicht nur um einen Gewährleistungsmangel,sondern möglicherweise um einen vorgesetzten Betrug.

War es denn sein eigenen Auto?wie lange auf seinen Namen angemeldet?

Drück dir mal die Daumen


Themenstarter

Das Beste ist, er ist Polizist.

 

Er war der Eigentümer des Autos, Halter war sein Sohn.

Er ist das Auto seit 2007 gefahren, Scheckheft etc. sind da.

 

Nur wenn ich die Fehlermeldungen im Speicher sehe, erkennt doch sogar ein Laie, dass da keine Fachwerkstatt draufgeschaut hat. Die Fehler sind eindeutig Motorenfehler die einem beim Auslesen sofort auffallen. Ich hatte eben die Möglichkeit dort vor Ort nicht.

 

Meiner Meinung nach wußte er von diesem Mangel, vielleicht hat er auch die Beweislast der Fachwerkstatt zu erbringen die doch das Auslesen des Fahrzeuges dokumentiert haben müssten.

 

Heute erfuhr ich auch noch, dass ein Fahrzeug ab Bj.2006 nur noch eine geminderte AU haben müsste. Also ein rein fehlerbasiertes System bei dem das Fahrzeug keine AU bekommt wenn das Auto einen Fehler im Speicher hat.

 

Habe gestern das Auto prüfen lassen, die Lambdasonde liefert so dermassen falsche Werte, dass die AU niemals hätte bestehen werden dürfen. Es sei denn man hätte manipuliert und den Fehler vor der Prüfung gelöscht!


Zitat:

Original geschrieben von Egistar

Das Beste ist, er ist Polizist.

 

Er war der Eigentümer des Autos, Halter war sein Sohn.

Er ist das Auto seit 2007 gefahren, Scheckheft etc. sind da.

 

Nur wenn ich die Fehlermeldungen im Speicher sehe, erkennt doch sogar ein Laie, dass da keine Fachwerkstatt draufgeschaut hat. Die Fehler sind eindeutig Motorenfehler die einem beim Auslesen sofort auffallen. Ich hatte eben die Möglichkeit dort vor Ort nicht.

 

Meiner Meinung nach wußte er von diesem Mangel, vielleicht hat er auch die Beweislast der Fachwerkstatt zu erbringen die doch das Auslesen des Fahrzeuges dokumentiert haben müssten.

 

Heute erfuhr ich auch noch, dass ein Fahrzeug ab Bj.2006 nur noch eine geminderte AU haben müsste. Also ein rein fehlerbasiertes System bei dem das Fahrzeug keine AU bekommt wenn das Auto einen Fehler im Speicher hat.

 

Habe gestern das Auto prüfen lassen, die Lambdasonde liefert so dermassen falsche Werte, dass die AU niemals hätte bestehen werden dürfen. Es sei denn man hätte manipuliert und den Fehler vor der Prüfung gelöscht!

auch Bullen haben Kumpels beim Tüv,lass dich vom Anwalt beraten,


Drahkke Drahkke

Buddy-Master

Zitat:

Original geschrieben von Egistar

Das Beste ist, er ist Polizist.

Davon solltest du dich bei deinen Entscheidungen nicht beeinflussen lassen.


wacken wacken

Metal will never die!

A3

Privatkauf Sachmangel????

Als Privatverkäufer kann er zwar die Gewährleistung ausschließen, das gilt aber nicht wenn er dich arglistig getäuscht, und dir ein Fahrzeug mit Mängeln verkauft hat. Übergib die Sache deinem Anwalt, er hat dir scheiße verkauft und muß dafür gerade stehen.


Audi: Privatkauf Sachmangel????
 
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