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Privatfahrten mit LKW´s über 7,5t und Fahrerkarte noch möglich?

Themenstarteram 31. August 2007 um 21:11

Eigentlich steht ja schon alles in der Überschrift. Darf man denn noch Privatfahrten mit LKW´s über 7,5t machen wenn er mit Fahrerkarte ausgerüstet ist.

Bei den Scheiben haben wir dann immer Privat mit drauf geschrieben. Hat auch nie de Rennleitung was gesagt...

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32 Antworten
Themenstarteram 31. August 2007 um 21:39

Falls es jemand Interessiert,

http://portal.wko.at/wk/sn_detail.wk?...

Habs nun nach langem suchen selber gefunden.

Edit.

Ist aber irgendwo schon misst. So kann man nichtmal jemandem nen Umzug fahren, etc. Denn dann kommt man ja nicht mehr mit seiner Lenk und Ruhezeit hin...

Zitat:

Original geschrieben von VW-Heinz

Falls es jemand Interessiert,

http://portal.wko.at/wk/sn_detail.wk?...

Habs nun nach langem suchen selber gefunden.

Edit.

Ist aber irgendwo schon misst. So kann man nichtmal jemandem nen Umzug fahren, etc. Denn dann kommt man ja nicht mehr mit seiner Lenk und Ruhezeit hin...

Der verlinkte Beitrag betrifft nur die Heimfahrt eines regulär tätigen Kraftfahrers. Ausgenommen werden davon allerdings die Privatfahrten, gem. Art. 4 Nr. 12 VO (EWG) 3820/85. Alle Vorschriften zu den Kontrollgeräten und den Aufzeichnungspflichten sind von Geltungsbereich auf den gewerblichen Güterkraftverkehr oder Personenverkehr eingeschränkt.

Allerdings würde ich einschätzen, dass ein Fahrer, der auch im gewerblichen Verkehr eingesetzt ist, dann trotzdem seine Lenkzeiten einhalten muss. Aber endgültig recherchiert habe ich da nicht. Eine Anfrage direkt bei der BAG wird eine sichere Antwort zur Folge haben.

Für eine Privatfahrt braucht man nicht zwingend eine Fahrerkarte. Dann muss man am Ende des Tages einen Ausdruck erstellen und den aufheben.

Weiß denn jetzt schon jemand etwas genaueres?

Privatfahrt ja oder nein? Mit oder Ohne FahrerKarte?

In der Firma kann ja nach dem Auslesen des Massenspeichers oder der Fahrerkarte in der Software noch nachkorrigiert werden. Man könnte dann also Aus der Fahrzeit noch eine Ergänzung hervorgehen lassen! Z.B "Privatfahrt".

Erlaubt oder Nicht? diese Privatfahrt mit meinem Sattel (Solo),

uns wurde es in der dekra schulung gesagt das es geht, ich fahr nen 3 Achs BDF Jumbo,

fahre ohne anhänger und brücke und ohne karte nach hause damit..

und zwar hat uns der gute mann das so erklärt das wenn ein fahrer mit seinem privat pkw heimfährt oder in die arbeit fährt das auch zur fahrzeit zählen würde, man das aber nicht nachweisen kann,

darum dürfen fahrer die mit dem lkw fahren nicht benachteiligt werden ..

und der arbeitet viel mit BAG und Polizei zusammen ..

am 13. Dezember 2007 um 21:17

aber trotzdem mit tachoscheibe o. fahrerkarte ...

Zitat:

Original geschrieben von StevenR1

Weiß denn jetzt schon jemand etwas genaueres?

Privatfahrt ja oder nein? Mit oder Ohne FahrerKarte?

In der Firma kann ja nach dem Auslesen des Massenspeichers oder der Fahrerkarte in der Software noch nachkorrigiert werden. Man könnte dann also Aus der Fahrzeit noch eine Ergänzung hervorgehen lassen! Z.B "Privatfahrt".

Erlaubt oder Nicht? diese Privatfahrt mit meinem Sattel (Solo),

Das ist etwas Grauzone. Eigentlich muss die An- und Abfahrt - sogar mit dem eigenen PKW - bei der Lenkzeit mit eingerechnet werden. Es kann keinem nachgewiesen werden und daher ist das jetzt mal so.

Für die Privatfahrt mit dem Sattel nach Hause, stellst Du den Tacho auf OUT ohne die Fahrerkarte zu stecken und anschließend machst Du einen Ausdruck. Auf den schreibst Du, warum Du in der OUT-Position gefahren bist, z. B. "Privatfahrt". Es ist aber, wie Du in dem Link schon gelesen hast, nicht ganz rechtens - allerdings machbar.

Daten nachträglich zu verändern ("korrigieren"), ist etwas, woran man grundsätzlich erst gar nicht denken sollte. Regelmäßig ist das nichts Gutes.

Mit einer SZM darfst Du solo übrigens auch im Sonntagsfahrverbot fahren.

Nur bei dem Umzug habe ich immer bedenken. Grundsätzlich interessiert das niemand, ob Du Deinen privaten Umzug damit fährst, solange Du sonst nicht regulär im Geschäft bist. Sofern Du das aber zusätzlich zu Deiner Lenkzeit machst, dann wird das wohl eher problematisch. Auch die betroffenen Adressen sollten eindeutig zuordenbar sein. Die Rennleitung könnte Probleme damit haben, wenn die Abfahrts- oder Zieladresse nicht zu Dir oder Deinem Mitfahrer passt.

Themenstarteram 15. Dezember 2007 um 14:15

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Zitat:

Original geschrieben von StevenR1

Weiß denn jetzt schon jemand etwas genaueres?

Privatfahrt ja oder nein? Mit oder Ohne FahrerKarte?

In der Firma kann ja nach dem Auslesen des Massenspeichers oder der Fahrerkarte in der Software noch nachkorrigiert werden. Man könnte dann also Aus der Fahrzeit noch eine Ergänzung hervorgehen lassen! Z.B "Privatfahrt".

Erlaubt oder Nicht? diese Privatfahrt mit meinem Sattel (Solo),

Das ist etwas Grauzone. Eigentlich muss die An- und Abfahrt - sogar mit dem eigenen PKW - bei der Lenkzeit mit eingerechnet werden. Es kann keinem nachgewiesen werden und daher ist das jetzt mal so.

Für die Privatfahrt mit dem Sattel nach Hause, stellst Du den Tacho auf OUT ohne die Fahrerkarte zu stecken und anschließend machst Du einen Ausdruck. Auf den schreibst Du, warum Du in der OUT-Position gefahren bist, z. B. "Privatfahrt". Es ist aber, wie Du in dem Link schon gelesen hast, nicht ganz rechtens - allerdings machbar.

Daten nachträglich zu verändern ("korrigieren"), ist etwas, woran man grundsätzlich erst gar nicht denken sollte. Regelmäßig ist das nichts Gutes.

Mit einer SZM darfst Du solo übrigens auch im Sonntagsfahrverbot fahren.

Nur bei dem Umzug habe ich immer bedenken. Grundsätzlich interessiert das niemand, ob Du Deinen privaten Umzug damit fährst, solange Du sonst nicht regulär im Geschäft bist. Sofern Du das aber zusätzlich zu Deiner Lenkzeit machst, dann wird das wohl eher problematisch. Auch die betroffenen Adressen sollten eindeutig zuordenbar sein. Die Rennleitung könnte Probleme damit haben, wenn die Abfahrts- oder Zieladresse nicht zu Dir oder Deinem Mitfahrer passt.

Ich hab mal mit einem von der BAG an der Tankstelle gesprochen. Und der hat das selbe gesagt wie ScaniaChris. Allerdings hör ich zum ersten mal was von ner OUT-Position. Was soll das sein? Wie stell ich die ein?

Hallo VW-Heinz,

alle Digitalen Kontrollgeräte (DKG) haben eine vom Fahrer einstellbare Funktion, "OUT-OF-SCOPE" genannt. Diese kann generell dann aktiviert werden, wenn man eine Fahrt ausserhalb der VO(EG) 561/2006 (früher 3820/85) und den deutschen FPersV und FPersG macht. Das sind die oft diskutierten Aussnahmen.

Im Modus "OUT" werden keine Aufzeichnungen bezüglich Lenk- und Ruhezeiten gemacht, wohl aber noch die Fahrten als solche (Beginn/Ende, km-Stände, etc...). Ein DKG im Modus "OUT" ist dann sozusagen ein Fahrtschreiber n. §57a StVZO, also wie früher ein Tachograph ohne Knöpfe (wie z. B. im Krankenwagen).

Je nach Tachographen-Hersteller geht das Einstellen unterschiedlich leicht/schwer, für exakte Infos schau in die Betriebsanleitung. Im Prinzip gehts so:

-Beim SiemensVDO 1381 aus dem Grundmenü mit "OK" und den Pfeiltasten zum Punkt "Eingabe Fahrzeug", dann OK, dann solange mit den Pfeiltasten, bis Du "OUT" siehst, OK, dann mit der Abbruch-Taste solange zurück, bis das Grundmenü wieder da ist.

-Beim ACTIA SmarTach aus dem Grundmenü "OK", dann mit dem Pfeiltasten zum Punkt "Einstellungen", OK, dann mit dem Pfeiltasten zum Piktogramm "OUT", OK, dann is fertig.

-Beim SE5000 aus dem Grundmenü OK, dann solange mit den Pfeiltasten, bis "OUT" erscheint, OK, dann Abbruch und zurück

Beim Einstecken einer Fahrerkarte schalten die Geräte dann automatisch wieder auf Betrieb, ansonsten die Schritte erneut ausführen, dann is OUT wieder aus.

Der DTCO 1381 meckert allerdings trotz "OUT" immer noch die fehlende Fahrerkarte beim Losfahren an, der ACTIA SmarTach nicht (Gerät is ja eigentlich auch aus).

Natürlich muss man (wie schon im thread erwähnt) auf Verlangen einen Nachweis für die Fahrten unter "OUT-OF-SCOPE" erbringen (z.B. Ausdrucke, etc.). Wird man "in Flagranti" erwischt, dann sollte man echt gute Gründe haben und nachweisen können, sonst gibts meist Ärger.

Privatfahrten sind generell von der Kontrollgerätepflicht ausgenommen, wenn denn ein rein privater Anlass nachgewiesen werden kann. Oft ist das Auslegungssache, aber alles, was irgendwie mit der Arbeit zusammenhängt (so auch die angesprochenen Fahrten von/zur Arbeit) wird häufig nicht als Privatfahrt anerkannt, wenn es mit dem Firmen-LKW gemacht wird.

Bei Fahrten mit KFZ über 7,5t muss allerdings generell ein Fahrtschreiber n. §57a StVZO betrieben werden, somit ist beim DKG zumindest "OUT" einzustellen.

 

jc_benz

 

Endlich mal ein stimmiger Beitrag. Nun weiß auch ich, wie das bei allen Geräten funktioniert. So viele davon habe ich ja auch noch nicht live gesehen.

Fakt ist, dass selbst die Fahrt zur Übernahme des LKW als Lenkzeit zu werten ist, auch wenn das keiner überprüfen kann oder wirklich beantstanden wird. Ist halt so eine: "Wie's in den Wald schalt, schalt's auch raus."-Geschichte. Können tun täten die schon, aber machen tun die es praktisch nicht, schon aus Gerechtigkeit zu den anderen, trotzdem täten die es tun, wenn sie angepisst werden. (Irgendwie kompliziert, oder?)

Auch die Fahrt im AETR-Ausland - AETR spannt weiter als EU - müsste grds. aufgezeichnet werden, dennoch wird wohl niemand etwas dagegen sagen, wenn denn doch mit "OUT OF SCOPE" gefahren wird. Allerdings auch hier die Waldgeschichte, wie oben auch.

am 15. Dezember 2007 um 21:24

jetzt hab ich auch mal ne frage wenn wir schon hier dabei sind ...

bsp:

ich muss freitag mein lkw in nürnberg abstellen, dann kommt ein kollege nimmt mich mit nach würzburg aufn betriebshof ....

sonntag abend 22 uhr nimmtm ich wieder ein kollegem mit nach nürnberg zu meim lkw ....

wie muss ich das dort handhaben??? auch tachoscheibe schreiben und bei meim kollegen mit reinlegen???

und wenn der digi tacho hat (ich hab analogen im lkw)????

 

gruß matze

Hallo @matze,

 

genau so, wie es @Chris beschrieben hat: Ja, einlegen bzw. Fahrerkarte stecken.

 

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Fakt ist, dass selbst die Fahrt zur Übernahme des LKW als Lenkzeit zu werten ist, auch wenn das keiner überprüfen kann oder wirklich beantstanden wird. Ist halt so eine: "Wie's in den Wald schalt, schalt's auch raus."-Geschichte. Können tun täten die schon, aber machen tun die es praktisch nicht, schon aus Gerechtigkeit zu den anderen, trotzdem täten die es tun, wenn sie angepisst werden. (Irgendwie kompliziert, oder?)

Auch die Fahrt im AETR-Ausland - AETR spannt weiter als EU - müsste grds. aufgezeichnet werden, dennoch wird wohl niemand etwas dagegen sagen, wenn denn doch mit "OUT OF SCOPE" gefahren wird. Allerdings auch hier die Waldgeschichte, wie oben auch.

 

Im Südostbayerischen Raum z.B. (Rosenheim-Kufstein) wird auch kontrolliert, ob der Beifahrewr einen Lkw-Schein hat. Wenn ja, muß eine Scheibe bzw. Karte eingelegt sein, ansonsten.... (s.o. bei @Chris).

Ähnliches wurde berichtet von der Tauern-Autobahn.

Hi Matze,

bin absolut kein Fahrpersonalrechtler, aber grundsätzlich denke ich, dass das genauso ist, als wenn Du die Fahrten von und zu Arbeitsstätte (LKW in N, Wohnort in W) mit Deinem Privatwagen machen würdest. Hatten wir ja schon, ist generell Lenk-/Arbeits-/Bereitschaftszeit (je nachdem, ob Du selber fährst oder nicht).

Das Problem: Wenn Dich einer mit dem PKW anhält, kannst Du sonstwas sagen, keiner weiß ja, dass Du grade "von der Schicht" kommst.

Wenn Du bei Deinem Kollegen (selbe Firma) im LKW angetroffen wirst, kann die BAG schon Probleme machen, wenn Du sagst, Du fährst "nur so zum Spass" mit. Wenn Du eine Fahrerkarte hast, kann man das ja schnell rausbekommen (Datenabgleich). Im dümmsten Fall (muss nicht eintreten, aber...) wird der Kontrolleur einfach Deine Personalien aufnehmen und, wenn er Gründe sieht, eine Anzeige schreiben. Da ja das Ganze auch Deinen Chef trifft, wird ja spätestens dann rauskommen, dass Du auch sein Fahrer bist und wielange Du an dem Tag gefahren bist.

Ich denke, um alles richtig zu machen, müsstest Du als Beifahrer jeweils Karte/Schaublatt im Platz 2 einlegen und auf Bereitschaft stellen.

Tip: Frag doch mal bei solch speziellen Themen das für Dich zuständige Gewerbeaufsichtsamt / Amt für Arbeitsschutz. Bei uns in Niedersachsen geben die echt gute Auskünfte (sind die sogar zu verpflichtet). Die müssen das auch wissen, weil die die Anzeigen im Bereich der Sozialvorschriften ja bearbeiten (und nicht die Kontrolleure von Polizei und BAG, die zeigen nur an und haben auch oft unrecht). Wenn Du wissen willst, wer zuständig ist, frag Deinen Chef, der braucht nur auf den letzten Anhörungsbogen zu schauen, da steht garantiert ein Sachbearbeiter drauf ;)

jc_benz

Die Literatur fasst alle Zeiten in die Lenkzeit mit ein, in denen Du ein Fahrzeug lenkst. Diese sind auf jeden Fall mit drin. Das Gesetz geht da noch etwas weiter und schreibt alle Zeiten von und zur Arbeit mit dazu.

Wie ist das aber jetzt zu bewerten:

Grundsätzlich könntest Du Dich schon wegen der Gleichbehandlung rausreden - aber halt nur rausreden! - aber meiner Meinung nach, dürfte es kein Problem sein, wenn Du mit dem Kollegen mitfährst und diese Zeit nicht berücksichtigt wird. Dennoch wird ein Kontrollbeamter Probleme damit haben, diese Zeit zuzuordnen. Schon wenn Du in der gleichen Firma beschäftigt bist, fängt das mit Problemen an. Da entsteht ja schon der Anfangsverdacht. Wenn Du dem dann auch noch erzählst, dass Du nur mitfährst, um Deinen LKW zu übernehmen, reicht das schon für ein Billet! Du entscheidest: Sicher oder Risiko ... aber Risiko ist wohl mehr Dein Metier!

Ein guter Anwalt holt Dich aus der Geschichte raus, wenn Du mitfährst, ohne dass eine Tachoscheibe eingelegt oder die Fahrerkarte gesteckt ist, aber die sind nicht so häufig anzutreffen.

Themenstarteram 15. Dezember 2007 um 22:32

Mal noch was anderes. Gibt es eigentlich für Lenk- Ruhezeiten über- unterschreitungen auch Punkte oder sind das "nur" die Geldstrafen. Damit ist jetzt nur Deutschland gemeint. Keine Auslandsfahrten

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