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Privat Haftpflichtschaden und Smart Repair an Luxusfahrzeug ?

Themenstarteram 19. November 2014 um 20:13

Hallo,

also ich habe ein kleines Problem miteinem Schaden beziehungsweise dessen Regulierung.

Zum Fall: Ich vermiete Stretchlimousine für Hochzeite und ähnliche Anlässe.

Auf einer Hochzeit hat ein Gast des Brautpaares meine Stretchlimousine mit einer Fontäne beschädigt. Es ist ein Schaden an dem Lederdachhimmel an der Seitenscheibe und an der Seitenleiste sowie an dem Lack der Seitenwand entstanden. Die Reparaturkosten belaufen sich laut meiner Erfahrung auf circa 4000 bis 6000 Euro. Der Verursacher hat seine Versicherung eingeschaltet und diese hat ein Gutachter rausgeschickt. Diese Gutachter hat sich en Schaden angeguckt und mir gesagt das der Himmel und die Setenscheibe auf jeden Fall ausgetauscht werden müsste. Nach circa 1 Woche bekomme ch eine Email von Ihm in der er mich zu 2 verschiedenen Firmen schickt um dort den Schaden zubegutachten lassen.

Ich schrieb darauf hin das ich eine weitere Firma hätte die sich speziell auf den Sonderfahrzeugbau spezialisiert hat und diese einen Kostenvoranschlag erstellen könnte.

In seiner Antwort auf diese Mail wurde darauf hingewiesen das er nicht genau wüsste ob diese von mir benannte Fimra auch Smart Repair durchführt.

Ich bin mir sicher das ich bei einen so hochwertigen Fahrzeug das noch einen Restwert von circa 40000 Euro hat ich mich nicht mit einem Smart Repair Verfahren zufrieden geben muss. Der Schaden am Dachhimmel weisst circa 10 Brandlöcher im LEder auf . Die Seitenscheibe hat circa 30 Einbrennungen durch die Fontäne.

Ist es richtig das ich auf Ersatz und Austausch ein Recht habe oder muss ich diesen Gutachter aktzeptieren und das Fahrzeug über die Smart Repair Methode reparieren lassen (bzw mir den Schaden laut Gutachten auszahlen lassen)

Bitte um Hilfe!

Vielen dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 19. November 2014 um 23:26:21 Uhr:

Zitat:

@twelferider schrieb am 19. November 2014 um 23:16:59 Uhr:

Einfach schön die Anonymität des Internets - da kann man ganz "gefahrlos" seine Halbweisheiten absondern, ohne hierfür (wie im Reallife) gerade stehen zu müssen.

Ist doch geil oder?

So kannst auch du mal mitreden :D

Wenigstens brauche ich hierzu nur einen Nickname!

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Warum hast du dir keinen eigenen Gutachter genommen?

Ist dieses Forum gedacht für "Profis", die im Schadensfalle die "Amateure" fragen müssen?

Ziemlich ärmlich, dieser threead!

Wie sagte doch der letzte Sächsische König anläßlich der Revolution 1918?

Gewußt?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. November 2014 um 21:21:49 Uhr:

Warum hast du dir keinen eigenen Gutachter genommen?

Wer soll denn Gutachter zahlen?

Wir sind hier nicht im Bereich von KH.

Ich würde mich hier auch nicht wundern, wenn die PH den Schaden nur zu einem geringen Teil bezahlt.

Wer eine Feuerwerksfontäne in einem Auto zündet, handelt auf alle Fälle grob fahrlässig.

Und grobe Fahrlässigkeit ist in der H. Versicherung ausgeschlossen? Entweder es wird alles bezahlt oder gar nichts.

Seit wann gibt es eine Quote?

Neueste Forschungen?

Zitat:

Wer soll denn Gutachter zahlen?

Wir sind hier nicht im Bereich von KH.

Das Schadenersatzrecht nach BGB unterscheidet nicht nach der Versicherung, Haftpflichtfälle sind erstmal Haftpflichtfälle.

Den Gutachter wird aber hier wohl niemand zahlen da schon einer beauftragt wurde der bezahlt werden will. Für einen zweiten Gutachter zahlt man zunächst selber. Letztlich hat man auch hier gegen den Verursacher das Recht auf die Wiederherstellung des Standes vor dem Schaden, d.h. eine fachgerechte Reparatur. Ob der Verursacher die selber zahlt oder dessen PH spielt dafür rechtlich keine Rolle.

Ob hier mittels Smart-Repair eine fachgerechte Schadenbehebung möglich ist muss man gucken, das kann im Einzelfall gehen, muss aber nicht. Unabhängig davon hat der Geschädigte die freie Wahl der Werkstatt die eine fachgerechte Reparatur anbietet, wir sind hier nicht bei der Kasko wo ggf. die Versicherung die Reparaturfirma vorschreiben kann. Wenn die Firma zur fachgerechten Schadenbeseitigung in der Lage ist darf der Kunde auch dort reparieren lassen.

Stress wird es hier aber vermutlich eh geben wenn die Firma sagt "Smart-Repair" geht nicht und der Gutachter meint das wäre fachgerecht. Würde hier noch mal mit dem Gutachter sprechen, gucken ob man ohne hohen Kostenaufwand einen KVA der Werkstatt bekommt und wenn sich keine Einigung finden lässt wohl oder übel einen Anwalt einschalten.

sv lilly wieder mitihren weisheiten

oder war es vers manu??

Die Problematik liegt hier im fehlenden Direktanspruch gegen den (Privat-)Haftpflichtversicherer.

Das Thema der groben Fahrlässigkeit von Talker.....Pardon LylliLyn ist natürlich nicht relevant, da diese im Bereich der Haftpflichtversicherung nicht zum tragen kommt.

Was aber interessant sein könnte, wären aber Einwände des Privathaftpflichtversicherers in Bezug auf den Versicherungsschutz.

Spontan fällt mir da z.B. der Ausschluss "Miete/Leihe/Pacht" ein, das Fahrzeug war wohl vom TE an die Hochzeitsgesellschaft vermietet worden.

Ferner könnte man durchaus auch auf den bedingten Vorsatz kommen (billigende Inkaufnahme eines vorhersehbaren Schadens beim Zünden von Feuerwerk in einem Fahrzeug).

Beides würde für die Schädiger den Verlust des Versicherungsschutzes in der Privathaftpflicht bedeuten.

 

Und dann müsste der TE versuchen (mangels Direktanspruch) sein Geld von den Verursachern selbst zu bekommen.

Das könnte ggf. schwierig werden, wenn die nicht zahlen wollen oder können.

 

Von daher würde ich erst einmal den Ball möglichst flach halten und keine Kosten produzieren, von welchen ich nicht weiss, ob sie nicht am Ende an mir selbst hängenbleiben.

Ein Einigungsversuch erscheint hier im Moment als die praktikabelste Lösung.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 19. November 2014 um 22:02:50 Uhr:

 

Wer soll denn Gutachter zahlen?

Der, der ihn immer zahlen muss, der Schädiger.

Zitat:

Wir sind hier nicht im Bereich von KH.

Und was spielt das für eine Rolle? Absolut keine.

Zitat:

Ich würde mich hier auch nicht wundern, wenn die PH den Schaden nur zu einem geringen Teil bezahlt.

Das ist einzig und allein das Problem des Schädigers.

@TS

Die Ausführungen von Moers75 sind bis auf einen Punkt richtig. Bei der Aussage zum Gutachter liegt er leider völlig daneben. Selbstverständlich hast Du das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen (solltest Du bei dem Schadenausmaß auch in jedem Fall tun), diesen muss der Schädiger zahlen.

Ob irgendwelche Versicherungen GA schicken, spielt keine Rolle. Was dabei rauskommt, wenn man solche Leute an sein Fahrzeug lässt, hast Du ja erlebt.

Lass das Fahrzeug in der Werkstatt Deiner Wahl ordentlich reparieren.

Zitat:

Die Ausführungen von Moers75 sind bis auf einen Punkt richtig. Bei der Aussage zum Gutachter liegt er leider völlig daneben. Selbstverständlich hast Du das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen

Vorsicht an dem Punkt, wenn die Versicherung den "einfach so" geschickt hat stimmt das. War man damit einverstanden dass die Versicherung einen Gutachter schickt sieht das anders aus, dann war man mit der Wahl des Gutachters einverstanden und hat Probleme einen zusätzlich eingeschalteten eigenen bezahlt zu bekommen! Leider übliches taktieren der Versicherer zu lasten der Geschädigten, das wird am Telefon dann gerne als Service "wir kümmern uns um alles" verkauft.

 

Zitat:

@rrwraith schrieb am 19. November 2014 um 23:02:15 Uhr:

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 19. November 2014 um 22:02:50 Uhr:

 

Wer soll denn Gutachter zahlen?

Der, der ihn immer zahlen muss, der Schädiger.

Ist bereits geschehen- ein Gutachter war ja nach Aussage des TE bereits da.

 

 

Zitat:

@rrwraith schrieb am 19. November 2014 um 23:02:15 Uhr:

 

Die Ausführungen von Moers75 sind bis auf einen Punkt richtig. Bei der Aussage zum Gutachter liegt er leider völlig daneben.

Nein, da liegt er vollkommen richtig.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 19. November 2014 um 23:02:15 Uhr:

Selbstverständlich hast Du das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen (solltest Du bei dem Schadenausmaß auch in jedem Fall tun), diesen muss der Schädiger zahlen.

Nein, diesen wird dann wohl der TE selbst zahlen müssen, da bereits ein Gutachter beauftragt wurde und der Schädiger keine zwei Gutachten bezahlen muss.

 

Zitat:

@rrwraith schrieb am 19. November 2014 um 23:02:15 Uhr:

Lass das Fahrzeug in der Werkstatt Deiner Wahl ordentlich reparieren.

Genau: Und bleibe dann im Zweifelsfall auf einem Haufen Kosten sitzen.

Der Geber dieses "wertvollen Tipps" wird sie dir sicher nicht erstatten.

Von dem kommt nämlich nur Stammtisch- und Halbwissen, wie dieser Thread hier eindrucksvoll zeigt:

http://www.motor-talk.de/.../...schlag-windschutzscheibe-t5119216.html

Einfach schön die Anonymität des Internets - da kann man ganz "gefahrlos" seine Halbweisheiten absondern, ohne hierfür (wie im Reallife) gerade stehen zu müssen.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 19. November 2014 um 23:10:50 Uhr:

 

War man damit einverstanden dass die Versicherung einen Gutachter schickt sieht das anders aus, dann war man mit der Wahl des Gutachters einverstanden und hat Probleme einen zusätzlich eingeschalteten eigenen bezahlt zu bekommen!

Gott sei Dank ist es nicht so. Selbst wenn man sich hat überrumpeln lassen und der Begutachtung durch die Versicherung zugestimmt hat, bleibt immer das Recht auf den eigenen GA, genauso wie auf dessen Bezahlung.

Zitat:

@twelferider schrieb am 19. November 2014 um 23:16:59 Uhr:

Einfach schön die Anonymität des Internets - da kann man ganz "gefahrlos" seine Halbweisheiten absondern, ohne hierfür (wie im Reallife) gerade stehen zu müssen.

Ist doch geil oder?

So kannst auch du mal mitreden :D

Wer kostenlos Rat haben will, der muss auch rechnen, dass nicht alles stimmt was kommt.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 19. November 2014 um 23:18:30 Uhr:

Zitat:

@twelferider schrieb am 19. November 2014 um 22:58:36 Uhr:

Spontan fällt mir da z.B. der Ausschluss "Miete/Leihe/Pacht" ein, das Fahrzeug war wohl vom TE an die Hochzeitsgesellschaft vermietet worden.

Nicht der Mieter hat den Schaden verursacht, sondern ein Gast.

Stimmt - hatte ich überlesen - Mea Culpa.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 19. November 2014 um 23:18:30 Uhr:

Zitat:

@twelferider schrieb am 19. November 2014 um 22:58:36 Uhr:

Ferner könnte man durchaus auch auf den bedingten Vorsatz kommen (billigende Inkaufnahme eines vorhersehbaren Schadens beim Zünden von Feuerwerk in einem Fahrzeug).

Mir fehlt dabei der Vorsatz

Bedingter Vorsatz = billigende Inkaufnahme eines vorhersehbaren Schadens.

Bedingter Vorsatz wird dem Vorsatz (wissentlich und gewolltes Herbeiführen eines Umstandes oder Schadens) in Bezug auf den Versicherungsschutz gleichgestellt.

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