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Privat Auto verkauft und Käufer will es wieder rückgängig machen

Themenstarteram 9. Mai 2016 um 17:51

Hallo.

Meine Schwester hat ihren A140 Bj 1999 verkauft an privat mit einem Mobile.de Kaufvertrag. Die gebrochene Feder wurde auch im Vertrag vermerkt.

Das Fahrzeug hat altersbedingte Mängel, Rost usw. Tüv noch bis November diesen Jahres.

 

Der Käufer machte eine Probefahrt, bezahlte 800 Euro nahm die Papiere mit und meldete den Wagen an, einen tag später hat er das Auto abgeholt und ist nach hause gefahren, ca. 100km.

nun 2 tage später droht er mit Anwalt und will das Fahrzeug zurückgeben, weil angeblich lt. Werkstatt 1500 Euro investiert werden müssen, damit man nochmal TÜV machen kann.

 

Meine Meinung nach ist es durchaus üblich an einem Wagen mit 17 Jahren das man was machen muss zum Tüv.

 

Wir haben aber keine Rechtsschutzversicherung.

Seine Frau ist bei der Probefahrt nur reingesessen und meinte sie kann nur Automatik fahren. Meiner Meinung nach hat sich rausgestellt, das die Alte keinen Bock mehr auf den Wagen, weil sie doch ein Automatikgetriebe will, der Wagen hat ne Hand Schaltung.....

 

Was sollen wir tun ?

 

Danke !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@rossariorossa schrieb am 10. Mai 2016 um 08:48:39 Uhr:

ich hoffe du hast einen Kaufvertrag gemacht - schriftlich - ,

1. hat er - lies einfach den Eröffnungspost

Zitat:

@rossariorossa schrieb am 10. Mai 2016 um 08:48:39 Uhr:

dort gibt es die Rubrik gekauft wie gesehen und damit hat es sich.

2. Blödsinn

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es gibt Anwälte die auch in solch aussichtslosen Fällen Briefe schreiben. Ist ja ihr Geld, was sie damit verdienen. Für Dich ist die beste Strategie einfach gar nichts zu tun. Klagen wird da wohl niemand.

Ein vernünftiger Anwalt wird ihm bei der Erstberatung abraten, die Sache zu verfolgen. Für den Anwalt ist das auch ein finanziell uninteressanter Fall. Viel Arbeit für fast kein Geld.

am 17. Mai 2016 um 7:28

Könntest du den tollen Brief ohne Namens und Adressen hier mal reinstellen ?

Welchen Tollen Brief denn?

In dem Umschlag könnte auch nur ein weißes Blatt Papier oder Verpackungsfolie vom letzten Schoko Osterhasen gewesen sein. Sofern der Vordruck für den Kaufvertrag von mobile.de genutzt wurde und keine Mängel verschwiegen wurden => Ignorieren!

Einschreiben habe vor Gericht praktisch keine Beweiskraft. Nur mit Zustellurkunde bzw. Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher (dieser wird im Regelfall über die Post mit Zustellurkunde versenden) haben vor Gericht Beweiskraft.

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 17. Mai 2016 um 09:54:15 Uhr:

Welchen Tollen Brief denn?

Finde ich interessant zu wissen, ob hier versucht wird konstruktiv vorzugehen und eine subjektiv empfundene Benachteiligung zu schildern, oder einfach nur ein Bedrohungsszenario aufgebaut wird.

Der Versand per Einschreiben dient ohnehin nur der Einschüchterung.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 10. Mai 2016 um 10:21:31 Uhr:

Ich lese hier immer wieder, dass diese Klauseln gegen eine Rücknahme oder zum Ausschluss jeglicher Gewährleistung nix wert sind.

wo willst du das gelesen haben?

Natürlich gelten sie in KV unter Privatleuten(!), wenn sie klar und eindeutig formuliert sind.

Und der VK darf keine ihm bekannten Mängel verheimlichen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Mai 2016 um 09:21:22 Uhr:

Ein vernünftiger Anwalt wird ihm bei der Erstberatung abraten, die Sache zu verfolgen. Für den Anwalt ist das auch ein finanziell uninteressanter Fall. Viel Arbeit für fast kein Geld.

Für fast kein Geld arbeitet kein Anwalt.

Klar rechnet sich die Anwaltsgebühr nach dem Streitwert. Hatte auch mal so einen Fall. Ging um ein paar Hundert Euro. Da will der Anwalt dann eine Sondervereinbarung. Ich habe es dann gelassen, weil die Sonderhonorarvereinbarung fast so hoch wie der Streitwert gewesen wäre.

So läuft das.

Bei "guten" Ärzten läuft das genauso. Die halten sich auch nicht an die GOÄ (nach dem Motto: Weil du arm bist darfst du früher sterben)

 

Die Honorarvereinbarung anzubieten, ist für den Anwalt in solchen Situationen die etwas höflichere Form des Neinsagens ;)

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 17. Mai 2016 um 10:35:06 Uhr:

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 17. Mai 2016 um 09:54:15 Uhr:

Welchen Tollen Brief denn?

Finde ich interessant zu wissen, ob hier versucht wird konstruktiv vorzugehen und eine subjektiv empfundene Benachteiligung zu schildern, oder einfach nur ein Bedrohungsszenario aufgebaut wird.

Der Versand per Einschreiben dient ohnehin nur der Einschüchterung.

Nicht unbedingt. Manche Leute glauben damit verhindern zu können, dass die Gegenseite behauptet, den besagten Brief nie bekommen zu haben. (Was nicht so weit hergeholt ist. Es ist schon verblüffend, wie selektiv die Briefzustellung bei manchen Leuten funktioniert. Die bekommen nur Briefe mit positivem Inhalt. ;)) Aber ein Einschreiben, ganz gleich, ob mit oder ohne Rückschein, ist dafür, wie schon beschrieben, ungeeignet.

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 20. Mai 2016 um 12:12

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 17. Mai 2016 um 09:54:15 Uhr:

.....und keine Mängel verschwiegen wurden

Kann das zum Problem werden ?

Natürlich hat ein Auto mit dem alter Mängel, wir haben ja keinen neuen Kundendienst mit allen Reparaturen machen lassen und dann den Wagen für 800 Euro zu verkaufen.

Es wurden ja dann theoretisch Mängel verschwiegen, und sei es nur aus unkenntniss, wir sind ja keine KFZ Gutachter....

 

Irgendwann kommt der Punkt, da investiert man nichts mehr ins Auto, sondern holt sich ein anderes.

 

Aber wie komm ich da sicher raus aus der Nummer, das keine Mängel sind an einem Gebrauchtwagen ?

Danke!

Zitat:

@Schrauber-Jack schrieb am 20. Mai 2016 um 14:12:01 Uhr:

Es wurden ja dann theoretisch Mängel verschwiegen, und sei es nur aus unkenntniss, wir sind ja keine KFZ Gutachter....

Wenn das zutrifft hast du kein Problem.

Daß der gemeine Autoverkäufer kein Profi ist weiß auch der Gesetzgeber.

Problem hast du nur, wenn du von einem Defekt weißt und den verschweigst.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Schrauber-Jack schrieb am 20. Mai 2016 um 14:12:01 Uhr:

Aber wie komm ich da sicher raus aus der Nummer, das keine Mängel sind an einem Gebrauchtwagen ?

bekannte Mängel im Kaufvertrag vermerken. Für unbekannte die Gewährleistung ausschließen.

Zitat:

@Schrauber-Jack schrieb am 20. Mai 2016 um 14:12:01 Uhr:

 

Aber wie komm ich da sicher raus aus der Nummer, das keine Mängel sind an einem Gebrauchtwagen ?

Danke!

Im Kaufvertrag die Gewährleistung ausschließen und im Übrigen die Fragen des Käufers ehrlich und nach bestem Wissen beantworten. Insbesondere sollte man generell auf Unfallschäden von sich aus hinweisen, wenn auch Bagatellschäden davon ausgenommen sind. Wer will sich hinterher streiten, ob es im konkreten Fall nur ein Bagatellschaden war oder nicht. Wenn man sich ein Vertragsformular aus einer seriösen Quelle (z.B. ADAC) herunterlädt, sollte man dann auf der sicheren Seite sein.

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 22. Mai 2016 um 20:22

Hallo.

Anbei das Schreiben vom Käufer, und auch der Vertrag mit den relevanten Sachen wie der von Mobile.de beinhaltete Gewährleistungsausschluss und die vermerkte gebrochene Feder.

 

Schützt den "Unwissenheit" denn in diesem Fall vor Strafe ?

Wir sind keine Werkstatt, wir kennen uns zwar ein bisschen mit Autos aus, aber ich hatte an dem Auto in letzter Zeit meine Finger nicht dran zu Reparaturen o.ä.

Der Schiegervater hat sich ein neues gekauft, und meine Schwester den "alten" übernommen, deshalb der Verkauf, sonst hätten wir gewartet bis der TÜV fällig ist.

 

Vielen Dank

 

Gruß

Jack

Brief1
Brief2

Hallo Nachbar, ;-)

so wie ich das sehe, hat er keine Chance. Du hast mit dem Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, somit haftest Du schlussendlich nur für Schäden, von denen Du gewusst hast und die Du verschwiegen hast. Das muss er Dir aber erstmal nachweisen.

Lass ihn ruhig zum Anwalt rennen, der wird ihm dann schon davon abraten da weiter vor zu gehen, denn erstens ist der Streitwert max. der Wert des Fahrzeugs und zweitens kann er Dir das ganze ja nicht nachweisen.

Anders würde es zb aussehen, wenn du schon beim TÜV gewesen wärst und ein Mängelbericht vom TÜV bekommen hast, wo die genannten Mängel drin stehen. Dann ist der Nachweis, das Du was verschwiegen hättest nicht sehr schwer.

Aber so hat er keine Chance.

Einfach nicht drauf reagieren.

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