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Privat Auto verkauft, auf einen Preis geeinigt, Kaufvertrag mit Anzahlung, Käufer beanstandet Preis

Themenstarteram 5. September 2015 um 15:08

Hallo,

ich habe vorab die Foren durchforstet, aber nichts gefunden, was annähernd mein Problem betrifft.

Mein abgemeldetes Fahrzeug, (15 J. alt) in der Zeitung zum Verkauf angeboten, mit einer Preisangabe und VB, plus 4 neuen Sommerreifen und 4 neuen Winterreifen auf Felge montiert.

Am Donnerstag hat dann eine ältere Dame sich das Fahrzeug angesehen, sie wollte den Wagen für ihren Sohn kaufen, und gleich mit mir einen Kaufvertrag gemacht und mir eine Summe als Anzahlung gegeben. Wir haben uns auf einen reduzierten Preis geeinigt.

Heute am Samstag, meldete sie sich mit ihrem Sohn an, um das Fahrzeug nochmals zu besichtigen.

Er suchte dann krampfhaft nach irgendwelchen Mängel um den Preis nachträglich zu reduzieren.

Das Fahrzeug hat noch TÜV bis Jan. 2017. Da das Fahrzeug tiefergelegt ist, hab ich im Jan. 2015 ein Gutachten über die nachträglich eingesetzten Federbeine erstellen lassen. Gutachten muss der Käufer allerdings bei einer Neuanmeldung im Kfz-Schein eintragen lassen. Dies hat er bemängelt, dass das noch nicht geschehen sei. Käufer fragt mich nach dem Zahnriemen, konnte ich ihm keine Antwort geben. Ich selbst habe das Fahrzeug im Juli noch durchcheken lassen für die Urlaubsfahrt. Wäre da ein Zahnriemenwechsel nötig gewesen, hätte mir das die Werkstatt mitgeteilt. Ich habe ihn auch auf die durchgeführten Reperaturkosten mit Rechnung hingewiesen, sowie auf kleine Lackschäden durch Steinschlag auf der Haube. Ich habe wirklich nichts verschwiegen. Seine Antwort, "für die Kiste bekämen sie beim Händler höchstens noch 300 Euro."

Nun mein Problem: Ich habe darauf hingewiesen, dass die Mutter (ältere Dame) all diese Punkte kannte, sie trotzdem den Kaufvertrag unterschrieben hat, und ich auf diesen Vertrag mit der vereinbarten Summe bestehe.

Kann der Sohn mir irgend etwas wollen, kann er auf Rückabwicklung des Kaufvertrages bestehen?

Beste Antwort im Thema

hast ja die Anzahlung, wenn der Wagen nicht abgenommen wird, diese Summe für den bisher entstandenen Aufwand behalten und neuen Käufer suchen.

Um welche Kaufsumme handelt es sich eigentlich?

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Kaufvertrag ohne Garantie bzw. Gewährleistung? - wenn ja, dann bist Du aus der Sache raus.

Genau. Soll den Vertrag einhalten, fertig. Zusätzliche Leistungen Deinerseits erreicht man nur, wenn man nicht meckert, sondern allenfalls, wenn man höflich drum bittet.

Für eine Anfechtung des Vertrages muß nachgewiesen werden, daß Du arglistig getäuscht hast.

Und ja mei, ist eben ein Corsa B. Beim Händler bekommt man natürlich deutlic weniger als von privat, weil dazwischen eben noch ein Händler sitzt, der dran verdienen will.

am 5. September 2015 um 15:36

Ist doch immer wieder das selbe Spiel.

Nicht davon beeindrucken lassen, wenn der KV unterschrieben ist, ist er unterschrieben.

hast ja die Anzahlung, wenn der Wagen nicht abgenommen wird, diese Summe für den bisher entstandenen Aufwand behalten und neuen Käufer suchen.

Um welche Kaufsumme handelt es sich eigentlich?

Ganz einfach, der Sohn will das Auto geschenkt haben, bzw. für die Anzahlung. :D

Ich denke mal Mutter und Sohn ziehen immer dies Masche ab.

Ich denke eher der Sohn ist nicht Einverstanden mit der Autowahl der Mutter und will die Karre nicht. Aber da hat er schlechte Karten, denn es gilt: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag - im deutschen Recht ausnahmsweise nicht nur unter Ferengi ;)

Hallo!

Ich würde die Leute fragen ob sie den Wagen jetzt nehmen oder vom Vertrag zurück treten.

Nehmen sie ihn,wird der Restbetrag bar bezahlt.

Treten sie zurück,versuchste dein Auto an seriöse Käufer zu verkaufen.

Vertrag ist zwar Vertrag aber mit solchen Leute haste nur Ärger.

Den Preis weiter verhandeln würde ich auf keinen Fall!

Mach es kurz und knapp mit den "Käufern" !

 

Gruß

Themenstarteram 5. September 2015 um 20:15

Um 1050 Euro

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 5. September 2015 um 18:11:54 Uhr:

hast ja die Anzahlung, wenn der Wagen nicht abgenommen wird, diese Summe für den bisher entstandenen Aufwand behalten und neuen Käufer suchen.

Um welche Kaufsumme handelt es sich eigentlich?

Themenstarteram 5. September 2015 um 20:17

Das Gefühl habe ich mittlerweile auch. Habe mir aber die Rufnummern der anderen Interessenten gemerkt. Zwei davon hätten das Auto mit Kusshand genommen.

Zitat:

@Mr. Moe schrieb am 5. September 2015 um 18:57:15 Uhr:

Ich denke eher der Sohn ist nicht Einverstanden mit der Autowahl der Mutter und will die Karre nicht. Aber da hat er schlechte Karten, denn es gilt: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag - im deutschen Recht ausnahmsweise nicht nur unter Ferengi ;)

Themenstarteram 5. September 2015 um 20:21

Ich danke euch Allen hier im Forum. Ihr habt mir sehr geholfen, ich bin jetzt etwas beruhigter. Dieses Auftreten des Herrn Sohn hat mich ordentlich mitgenommen.

Wenn dich das Auftreten von Mutter und Sohn schon mitgenommen hat, was hättest du gemacht wenn Ali und seine Brüder das Auto kaufen wollten oder Vladimir und seine saufkumpanen? Bevor ihr euch empört, bin selber ausländischer Mitbürger.

 

Privatverkauf in gewissen Preisklassen ist nichts für zarte Gemüter und labile Mitbürger.

Gewisse Regeln einhalten und eisern bleiben.

am 6. September 2015 um 4:28

Bin ja selbst "Törke" und kann das so nur bestätigen. So etwas darf dich nicht mal ansatzweise "jucken".

 

Wer ein Auto ins Netz einstellt, vor Allem Kleinwagen unter 1000 Euro, sowie Premiummodelle, der bekommt tagtäglich die verrücktesten Anfragen und die skurrilsten Erscheinungen.

Ich, für meinen Fall, nehme mir zum Autoverkaufen immer eine andere SIM-Karte, denn ansonsten hält man den Schwachsinn kaum aus. Noch gestern rief einer wegen meiner alten Möhre, dem Punto, an und meinte noch vehement "bitte 10 Uhr pünktlich, nicht vergessen". Ich meinte nur, ich wohn ja hier vor Ort keine Sorge. Erscheint der doch tatsächlich um 11.15 Uhr.

Da war dann auch Schluss bei mir und ich habe die Sache abgeblasen.

In deinem Fall war es ein seriöser Käufer, doch dann kam unerwartet der Sohn. Einfach nicht abschrecken lassen, es wurde schon alles geregelt, denn die Mutter ist keine 8 Jahre alt und somit komplett geschäftsfähig.

Moin,

Richtige Beobachtung vom Sohn ... verkaufst du das Auto an einen Händler hättest du weniger bekommen, er aber auch mehr bezahlen müssen. Das ist das Prinzip des Handelns.

1000€ für nen Corsa mit etwas Ausstattung, frischem TÜV und ordentlichem Zustand ist vollkommen OK.

Was für ein Motor ist denn drin? Gibt beim Corsa ja Motoren ohne Zahnriemen.

Fakt ist zuerst einmal - wenn im Kaufvertrag keine Unwahrheit drin steht, du die Käuferin nicht belogen hast - dann gilt der Kaufvertrag so wie geschlossen. Du kannst sogar auf Erfüllung klagen, wen du dies wolltest. So wie der Vertrag für dich bindend ist (du darfst das Auto auch nicht wem anders verkaufen, weil dir der 50€ mehr bietet) ist er dies für die Gegenseite ebenfalls. Also anrufen und freundlich drum bitten das Auto umgehend abzuholen und zu bezahlen. Wenn das nicht ungehend geschieht Einschreiben schicken mit Fristsetzung bis wann es abgeholt zu sein hat, das Einschreiben in Rechnung stellen, folgenden Hinweis geben, dass du ab verstreichen der Frist eine angemessene Miete für den Stellplatz nimmst (je nachdem wo du wohnst 1-2€ pro Tag). Du kannst natürlich auch Rückabwicklung anbieten - dann aber deine Aufwendungen wie z.B. neue Anzeige, deine Zeit, die du mit den beiden verschwendet hast, ggf. Abmeldung, Telefonieren und waschen sowie die Tage die das Auto bei dir stand in Rechnung stellen.

Normalerweise holen die spätestens dann das Auto ab ;-) Sehr wahrscheinlich schon nach dem Telefonat. Nur mach NICHT den Fehler das Auto JETZT ohne vorherige Klärung anderweitig zu verkaufen, denn dann würde kurioserweise auf der Gegenseite ein Schadensersatz gegen dich entstehen - selbst wenn die vorgeben das Auto jetzt gar nicht haben zu wollen.

MfG Kester

solche Schreiben an die Gegenseite bergen Gefahren für den normalen unwissenden Bürger. Wenn man so etwas anstrebt, sollte man die 100,- EUR der Selbstbeteiligung in der Rechtschutz ausgeben und einen Rechtsbeistand hinzu ziehen. Eine falsche Formulierung und die Sache ist komplett unwirksam. Grundsätzlich hat Kester Recht: nicht einschüchtern lassen und dem Pack mal zeigen, was Recht ist und es auch einfordern.

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