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Preis-Verhandlungsspielraum bei einem Fahrzeug aus 1. Hand gegenüber 3. Hand

BMW 1er E81 (Dreitürer)
Themenstarteram 31. Mai 2014 um 20:41

Hallo Community,

ich möchte mich zunächst vorstellen. Ich bin der Manfred und bin 23 Jahre alt. Ich werde demnächst Eigentümer des BMW 116d (e81) sein. Da ich in der Suchmaschine keine ähnlichen Threads gefunden habe, möchte ich mich an diese Community wenden, in der Hoffnung eine Antwort zu erhalten.

Folgendes Szenario zerbricht mir gerade meinen Kopf als Fahranfänger:

Ich habe Anfang letzter Woche den oben genannten BMW probefahren können. Er hat mir sehr gut gefallen und es kam zum Einverständnis des Kauvertrags auf beiden Seiten. Das Ausschlaggebende für den Kauf waren die Kilometer-Leistung, der Zustand und die Tatsache, dass das Auto aus erster Hand ist. Auch in der BMW-typischen Bestell-Bestätigung Vorort heißt es von einem Fahrzeug aus erster Hand. Nun habe ich heute nach Zahlungseingang des Kaufbetrags die restlichen Dokumente ( Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und HU-Bestätigung ) erhalten. Dazu habe ich eine erschreckende Beobachtung machen müssen. In dem Fahrzeugbrief steht der Vorbesitzer mit 2 Vorhaltern. Dies bedeutet ich wäre der vierte Halter.

  • Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? Der Grund ist eine falsche Angabe im Kaufvertrag. Hätte ich das vorher gewusst ( fehlerhafte Vermittlung/Lüge des Vertriebsmitarbeiters ) wäre es nie zu einem Kaufvertrag zwischen dem Händler und mir gekommen.
  • Welchen Preis-Verhandlungsspielraum habe ich bei dem Fahrzeug* wenn es aus erster Hand gegenüber vierter Hand verkauft wird? Wieviel würdet ihr noch mit der Tatsache zahlen, wenn der Händler einen Preis von 12.500 Euro verlangt ? ( 1. Hand )

 

*Fahrzeug Details:

- BMW 116d (e81) ( 85kw/116ps )

- Baujahr: 2010

- Kilometerleistung: 72.000

- 1 Jahr Garantie

Ich hoffe ihr könnt mir helfen und eure Erfahrung mit mir teilen.

Viele Grüße

Manfred

Beste Antwort im Thema

Gfrasta = Gesindel:D

An Schass jemand andrehen, deppert stellen und dann noch verarsche mit 200 Flocken, sollen sich den 1er daquer einführen:D

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33 Antworten
am 31. Mai 2014 um 22:14

LG Hannover, Urteil vom 30.07.2010 – 16 O 355/09

Hallo,

o.g. Urteil rechtfertigt leider nicht den Rücktritt vom Kaufvertrag,

viele Grüße,

Ingrid

Themenstarteram 31. Mai 2014 um 22:20

Die Anzahl der Vorhalter war für mich ein wesentlicher Kaufgrund. Die Angabe ist definitiv eine Falschangabe, unter der ich das Auto nie kaufen würde. Können Sie mir den Grund beschreiben wieso ich nicht zurücktreten kann?

am 31. Mai 2014 um 22:43

Es ist kein verschwiegener Mangel des Fahrzeugs. Lt. angabe in diesem gerichtsurteil.

Bevor wir nun wieder mit der Gerichts- und Anwaltskeule schwingen.....

Hast Du vernünftig mit dem Verkäufer gesprochen? Hast Du ihn darauf aufmerksam

gemacht, dass das Fahrzeug nun so nicht mehr Deinen Vorstellungen entspricht? Wie

hat er reagiert?

Die Anzahl der Halter ist meines Erachtens nur ein "imaginärer Zustand", der Wagen ist

deswegen nicht besser oder schlechter im Zustand.

Ich würde mich vielmehr hinterfragen, warum in 4 Jahren Du nun der 4. Nutzer bist.

Wenn das Fahrzeug möglicherweise innerhalb einer Familie aus versicherungstechnischen

Gründen umgemeldet worden ist, liese mich das kalt. Es ist anzunehmen, das deswegen

der Nutzer nicht gewechselt hat.

Du sprichst davon, dass Du der vierte Nutzer bist. Der Vorbesitzer hatte 2 Einträge. Wo

und wer war der weitere Besitzer?

Fragen über Fragen....

Themenstarteram 1. Juni 2014 um 8:13

Hallo Kekseman,

In der Tat rufe ich morgen erst im BMW Autohaus an, da die Samstag-Öffnungszeiten sehr moderat ausfallen. Deshalb habe ich mich an das Forum gewandt, um im Vorfeld die möglichen Optionen abzuklären.

Das beunruhigt mich ja. In vier Jahren 3 Halterwechsler. Wenn ich vom Kaufvertrag nicht mehr zurücktreten kann, will ich zumindest, dass er vom Preis deutlich runtergeht.....

Wer will schon ein Auto mit 3 Vorhaltern?

Zu deiner Frage wie ich inklusive mir auf vier Halter komme.

Wenn der Vorbesitzer 2 Vorhalter hatte, dann ist doch derselbe Vorbesitzer der dritte Halter. Logischerweise bin dann ich der vierte Halter.

am 1. Juni 2014 um 9:02

Hallo Manfred,

ich verstehe deine Zweifel,aber es ist auch zu ueberlegen,ob die anzahl der vorbesitzer etwas damit zu tun hat, dass das Auto nicht i.o. Sein soll. Vielleicht hatten die Besitzer geldschwierigkeiten, private sorgen etc. Was nicht o.k. Ist, ist Selbstverständlich die Tatsache, dass es ihnen verschwiegen wurde. Hier wuerde ich im Autohaus nachhaken,denn das sind keine reellen praktiken. Evtl. Hat man nur bedenken, das Auto nicht loszuwerden....ich fuer meinen Teil schwoere auf meinen einser, ein super Auto.

am 1. Juni 2014 um 9:09

Was sie unbedingt beachten sollten, ist, dass die Inspektionen Regelmäßig gemacht wurden und ein tausch des zahnriemens vorgenommen wurde. Denn dieser ist teuer.

Themenstarteram 1. Juni 2014 um 9:19

Hallo EinserLady,

danke für den Beitrag. Ich bin ja immer noch total begeistert von dem 1er BMW. Die Tatsache, dass die es mir aber verschwiegen haben und der Preis dadurch nicht mehr angemessen ist, finde ich persönlich unter aller Sau.... Was meinst du kann ich am Preis machen? Kann ich 1000 Euro runtergehen? Oder ist der Unterschied von 1. Hand zur 3. Hand geringer einzuschätzen?

PS:

Ich dachte nahezu alle neuen BMW Fahrzeuge haben eine Steuerkette und keine Zahnriemen?!

Zitat:

Original geschrieben von EinserLady

Was sie unbedingt beachten sollten, ist, dass die Inspektionen Regelmäßig gemacht wurden und ein tausch des zahnriemens vorgenommen wurde. Denn dieser ist teuer.

Es gibt keinen Zahnriemen im 1er BMW...

 

Zitat:

Original geschrieben von EinserLady

LG Hannover, Urteil vom 30.07.2010 – 16 O 355/09

Hallo,

o.g. Urteil rechtfertigt leider nicht den Rücktritt vom Kaufvertrag,

viele Grüße,

Ingrid

Liest du die Urteile auch, die du hier einfach mal so hinwirfst? In dem Urteil geht es darum, dass ein Wagen als "aus dritter Hand" verkauft wurde, aber tatsächlich aus vierter Hand war. Hier hält das Gericht fest, dass dies keinen preisbestimmenden Charakter hat. Das Gericht sagt aber auch, dass es sehr wohl einen preisbildenden Charakter hat, ob der Wagen aus erster Hand ist oder nicht. Und genau um diese Frage geht es beim Threadersteller. Sollte der Wagen also als "erste Hand" verkauft werden, ist dies aber nicht, wäre das dem LG Hannover zufolge ein Rücktrittsgrund.

Das ist natürlich keine 100%ige Sache, aber beruhigt doch schon mal etwas. Aber bei einem BMW Händler gehe ich mal nicht davon aus, dass es da Probleme gibt, wenn du den Wagen jetzt doch nicht willst. Zumal du ihn ja noch nicht mal zugelassen hast und so auf beiden Seiten noch keine Kosten entstanden sind.

am 1. Juni 2014 um 10:05

Hallo, ok wegen der steuerkette bin ich wohl nicht mehr auf dem neuesten stand, meinen letzten diesem habe ich 2008 verkauft...sorry...dennoch wuerde ich auch bei der steuerkette eine wartung pruefen. Was den Preis anbelangt denke ich dass dieser bei deinem Auto angemessen scheint. Jedoch aufgrund deinen Ausführungen wuerde ich ein schreiben an den haendler aufsetzen, mit dem Inhalt, dass du dich in gewissem masse getaeuscht siehst, da du das Fahrzeug unter den angegebenen Voraussetzungen gekauft hast und dass du mit diesen gescharftsgebahren nicht einverstanden bist. Aufgrund dessen, und um dich weiterhin nicht als Kunde zu verlieren und sie auf ihren guten ruf achten sollten, bittest du um eine kulanz, entweder um eine Gutschrift des barbetrags oder um kostenlose Inspektionen z.b. Zweimal. Ansonsten kannst du dem Autohaus auch aufdrücken,dass du das an BMW muenchen weiterleiten wirst. Da sind sie ganz empfindlich,weil es von dort aus Beurteilungen der Mitarbeiter gibt. Auf jeden Fall wuerde in persoenlich zuerst das Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen und wenn hier kein entgegenkommen ist, ein schreiben an den geschaeftsfuehrer dort loslassen. Wünsche dir viel erfolg!

übrigens habe ich auch schon schlechte Erfahrungen mit der Werkstatt gemacht. Mein neufahrzeug wurde mit falsch in Laufrichtung montierten hinterraedern ausgeliefert. Ferner wurde das redet nach dem Wechsel nicht gemacht und das Auto sagte mir ich koenne nicht weiterfahren wegen mangelndem Reifendruck...habe dann ein Wochenende im 4er cabrio herausgehandelt....also immer erst reden mit denen...lg

am 1. Juni 2014 um 10:12

Hallo an therealraffnix,

Entschuldigung dass ich eine unwissende Frau bin, ich wollte manfred nur meine Ansichten dazu preisgeben. Ich bin weder eine anwaeltin noch sitze ich stundenlang auf der Toilette und lese gerichtsurteile. Wenn manfred professionelle Hilfe benötigt,wird er sich sicher an die Justiz wenden...oder natürlich Selbstverständlich vertrauensvoll an dich. Danke für deine hinweise.

Zitat:

Original geschrieben von EinserLady

Was sie unbedingt beachten sollten, ist, dass die Inspektionen Regelmäßig gemacht wurden und ein tausch des zahnriemens vorgenommen wurde. Denn dieser ist teuer.

der hat keinen Zahnriemen und wenn er einen hätte wäre der noch nicht fällig

lg

Peter

Themenstarteram 1. Juni 2014 um 11:17

Wären 500 Euro Nachlass oder ein Satz Winterreifen angemessen, oder zuwenig ( oder doch zuviel? )

Mit was würdet ihr euch zufrieden geben?

...als erstes würde ich mich mal mit dem Verkäufer und dem Chef des Autohause zusammen an einen Tisch setzen und schauen was die Gegenseite so anbietet bzw. was diese zu diesem Irrtum sagt. Ein Fehler kann jedem mal passieren, aber es sollte dann auch keinem ein allzu großer Nachteil daraus entstehen. So wie du mittlerweile schreibst, möchtest du das Auto ja doch behalten. Für eine freie Inspektion oder einen Satz neuer Stahlwinterräder deiner Wahl sollte es denke ich reichen.

Wenn sich die Gegenseite gar nicht in deine Richtung bewegt, hilft wohl nur ein Rechtsbeistand deiner Rechtsschutzversicherung. Mit diesem Satz würde ich dann das Autohaus grußlos verlassen.

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