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Preis verbrieftes Rückgaberecht

Themenstarteram 10. Februar 2013 um 14:54

Kurze Frage zur Fahrzeugrückgabe-habe ein verbrieftes Rückgaberecht von welchem ich auch gebrauch machen werde.Habe mir einige Angebote eingeholt für nen neuen und dabei auch Ankaufpreise für meinen jetzigen welche ca. 4000 euronrn über der restrate liegen.

Hat jemand Erfahrungen bzw. sein fahrzeug schon zurückgegeben und evt. eine Rückzahlung vom Händler bekommen?

Bevor der Ratschlag kommt-mein Verkäufer ist noch längere Zeit durch Krankheit verhindert so dass ich ihn nicht fragen kann.

Beste Antwort im Thema
am 14. August 2014 um 14:25

Zitat:

Original geschrieben von Diddltoy

[Zum verbrieften Rückgaberecht habe ich auch mal eine Frage:

Ich habe einen VW bestellt und ein verbrieftes Rückgaberecht mit Ankaufspreis in Höhe der Restrate erhalten.

Jetzt haben wir nachträglich Sonderausstattung bestellt und diese bar bezahlt. Muss sich denn dadurch nicht der Ankaufspreis erhöhen? Mein Händler sagt "Nein", ich behaupte, dass ich ja mehr für das Auto bezahle und deswegen der Ankaufspreis steigen muss.

Der Händler hat sich nur bis zur Höhe des verbrieften Rückgaberechts verpflichtet, in dieser Höhe muss er das Fahrzeug beim Kreditgeber ablösen. Insofern ist es nicht richtig, dass der Ankaufspreis steigen muss - dies hätte bei Abschluss des Vertrags gesondert vereinbart werden müssen.

Wie die vorigen Beiträge zeigen, ist dieser Wert ein Mindestwert - natürlich kann der Händler mehr vergüten. Und er sollte es im Sinne der Fairness auch, wenn nicht: Du findest garantiert andere Händler, die Dir einen höheren Preis zahlen.

Grüße

Der Chaosmanager

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Bei Neukauf wird es mit dem neuen verrechnet.Das heisst es wird wieder für die Anzahlung verwendet

Habe bislang immer mehr bekommen wie den garantierten Rückkaufswert

Themenstarteram 10. Februar 2013 um 15:37

Dank für deine Antwort.Hatte nämlich schon überlegt ob ich ihn auslöse und selbst verkaufe aber wenn die Möglichkeit besteht dass ich mehr bekomme als die restschuld wäre es ja Quatsch.

Dann werd ich mich mal um einen Bewertungstermin kümmern oder kam der bei dir vom AH?

Hole mir da ja wieder einen Neuwagen.

Der Wagen wurde nicht mal angeschaut...

Der Händler begleicht die Restrate und was du mehr bekommst kannst du wie gesagt wieder für eine Anzahlung nehmen.Die Restrate kann jeder Händler begleichen.Wenn also einer mehr gibt kannst du auch dort den neuen kaufen.

Mußt halt rechen.Mehr Rabatt für den neuen oder mehr für den alten,oder beides

Themenstarteram 10. Februar 2013 um 17:08

Der Neue ist schon bestellt aber warum sollte man was verschenken?

Wollt einfach Erfahrungswerte ob es überhaupt möglich ist.

[Zum verbrieften Rückgaberecht habe ich auch mal eine Frage:

Ich habe einen VW bestellt und ein verbrieftes Rückgaberecht mit Ankaufspreis in Höhe der Restrate erhalten.

Jetzt haben wir nachträglich Sonderausstattung bestellt und diese bar bezahlt. Muss sich denn dadurch nicht der Ankaufspreis erhöhen? Mein Händler sagt "Nein", ich behaupte, dass ich ja mehr für das Auto bezahle und deswegen der Ankaufspreis steigen muss.

Kann mich mal jemand dazu aufklären?

Gruß

Diddltoy

am 14. August 2014 um 14:25

Zitat:

Original geschrieben von Diddltoy

[Zum verbrieften Rückgaberecht habe ich auch mal eine Frage:

Ich habe einen VW bestellt und ein verbrieftes Rückgaberecht mit Ankaufspreis in Höhe der Restrate erhalten.

Jetzt haben wir nachträglich Sonderausstattung bestellt und diese bar bezahlt. Muss sich denn dadurch nicht der Ankaufspreis erhöhen? Mein Händler sagt "Nein", ich behaupte, dass ich ja mehr für das Auto bezahle und deswegen der Ankaufspreis steigen muss.

Der Händler hat sich nur bis zur Höhe des verbrieften Rückgaberechts verpflichtet, in dieser Höhe muss er das Fahrzeug beim Kreditgeber ablösen. Insofern ist es nicht richtig, dass der Ankaufspreis steigen muss - dies hätte bei Abschluss des Vertrags gesondert vereinbart werden müssen.

Wie die vorigen Beiträge zeigen, ist dieser Wert ein Mindestwert - natürlich kann der Händler mehr vergüten. Und er sollte es im Sinne der Fairness auch, wenn nicht: Du findest garantiert andere Händler, die Dir einen höheren Preis zahlen.

Grüße

Der Chaosmanager

Hallo Autofreunde,

in meinem Kaufvertrag von meinem Tiguan (im Dezember 2011 gekauft und für 4 Jahre Finanziert mit Schlussrate, läuft im Dezember 2015 aus), habe ich auch das verbriefte Kaufrecht mit drin. Das bedeutet doch, wenn ich mich bei meinem VW Händler für einen neuen Wagen entscheiden würde, hätte ich im Prinzip die noch zu bezahlende Schlussrate als "Gutschrift" für den Neuwagen, da mein Händler den Tiguan ablöst, oder?

Danke

Grüße TiguWeb

am 21. März 2015 um 16:45

Zitat:

@TiguWeb2010 schrieb am 21. März 2015 um 17:36:10 Uhr:

Hallo Autofreunde,

in meinem Kaufvertrag von meinem Tiguan (im Dezember 2011 gekauft und für 4 Jahre Finanziert mit Schlussrate, läuft im Dezember 2015 aus), habe ich auch das verbriefte Kaufrecht mit drin. Das bedeutet doch, wenn ich mich bei meinem VW Händler für einen neuen Wagen entscheiden würde, hätte ich im Prinzip die noch zu bezahlende Schlussrate als "Gutschrift" für den Neuwagen, da mein Händler den Tiguan ablöst, oder?

Danke

Grüße TiguWeb

Wie kommst Du denn darauf???

Wenn Du die Schlussrate nicht bezahlst und das verbriefte Rückgaberecht in Anspruch nimmst, gehört Dir das Auto nicht. Der Händler bezahlt die Schlussrate, damit ihm das Auto gehört - weshalb sollte er Dir jetzt die Schlussrate gutschreiben, die er an die Bank bezahlen musste? Meinst Du, er schenkt Dir (auf seine Kosten) das Auto, das Du gar nicht vollständig bezahlt hast?

Deine Idee wäre die Geburtsstunde des Perpetuum mobile in der Finanzwelt, wenn Du eine Gutschrift dafür erhältst, was Du nicht bezahlt hast.

Gruß

Der Chaosmanager

am 22. März 2015 um 17:41

Das bestätigt meinen Eindruck, dass viele Verbraucher denken, dass sie die Schlußrate für ein neues Fahrzeug als Anzahlung für ein neues Fahrzeug nehmen können. Wenn die Verbraucher dann das Auto abgegeben haben und dann ein neues Fahrzeug finanzieren wollen, merken sie erst, dass sie keinen Cent Anzahlung für das Folgefahrzeug besitzen(falls sie es nicht vorher angespart haben)...oder finanzieren dann notgedrungen weiter zu schlechteren Konditioen...

Zitat:

@TiguWeb2010 schrieb am 21. März 2015 um 17:36:10 Uhr:

hätte ich im Prinzip die noch zu bezahlende Schlussrate als "Gutschrift" für den Neuwagen, da mein Händler den Tiguan ablöst, oder?

Quatsch, du kannst aber dein Auto natürlich bewerten lassen.

Geringerer Restwert als Schlussrate = wenig Risiko, da du ein verbrieftes Rückgaberecht in Höhe der Schlussrate hast, jedoch mit vereinbarten technischen Zustand.

identischer Restwert zu Schlussrate = Händler löst die Schlussrate ab dank Rückgaberecht. Sachverhalt abgeschlossen.

Höherer Restwert als Schlussrate = Händler löst auch hier die Schlussrate ab und da hättest du die Möglichkeit dir die Differenz zwischen Verkaufspreis und Schlussrate als Gutschrift für ein neues KfZ anrechnen zu lassen.

Warum sollte der Händler einen Mehrwert vergüten, aber einen Minderwert selber tragen müssen?

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 23. März 2015 um 07:00:20 Uhr:

Warum sollte der Händler einen Mehrwert vergüten, aber einen Minderwert selber tragen müssen?

Natürlich braucht man die wirtschaftliche Logik dahinter nicht hinterfragen, jedoch habe ich das im Bekanntenkreis vor Kurzem bereits das zweite Mal erlebt. Da ging es zwar nicht um große Summen aber 1000-2000 EUR waren da immer schon zusammen.

Andererseits sind die Restwerte bei solchen Finanzierungsmodellen natürlich nicht exakt auf den Marktpreis runtergebrochen.

Wie das Modell für den Händler genau aussieht, wird nur er und bspw. die Audibank wissen. wie erwähnt, ich kenne persönlich zwei Fälle die sich für diese Finanzierungsart entschieden haben und bei beiden kam es zu einer Gutschrift da tatsächlicher Restwert > Wert laut Rückgaberecht, wohl gemerkt bei unterschiedlichen Autohäusern (jedoch beide aus dem VAG-Konzern).

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