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Polizeikontrolle angeblich Telefoniert

Themenstarteram 13. November 2015 um 0:06

Hallo, ich habe heute was erlebt ich fiel aus allen Wolken. Ich war mit meinen Eltern auf dem Rückweg mit dem Auto vom Einkaufen, als ich ein Polizeitauto rechts auf nem Händler Grundstück bemerkte und mich dann einfach dran erinnert habe mich mal Anzuschnallen. Das habe ich dann auch kurz danach getan, jedoch wurde ich kurz darauf von einer Verkehrskontrolle rausgewunken. Toll dachte ich wurde wohl gesehen von den anderen Beamten das ich nicht angeschnallt war.

Naja kann man nichts machen war mir dann auch Recht und ich rechnete dann eben mit einer Verwarnung dafür, aber was dann kam ich sollte angeblich mit dem Handy Telefoniert haben obwohl ich seit dem Verlassen des Supermarkts nicht mehr mein Handy in der Hand gehalten habe. Der Polizist, war auch garnicht erst Interessiert irgendwas zu hinterfragen oder sonstiges. Das was sein Kollege ihm mitteilt ist das was zählt, ich wurde echt sauer was die sich den dabei denken einfach was zu behaupten und das auch noch zu bestrafen. Ich habe auch gemerkt das es wie am Fließband bei denen Lief gleich der nächste, der nächste richtige abzocke. Leider kam ich während des Vorwurfes und der Wut von mir, gar nicht auf den Gedanken ihm mal mein Verbindungsprotokoll vorzuhalten.

Aber mittlerweile glaub ich das selbst das ihm nicht dem Vertrauen seines Kollegen gegenüber Abhilfe verschaffen hätte. Ich will denen ja nicht vorwerfen das bei jedem so zu machen, bei dieser Kontrolle aber bei mir war das schon seeehr merkwürdig. Weil meine Eltern ja dabei waren, die dachten ja auch erst ok weil ich nicht angeschnallt war, aber dann Handy am Ohr die waren sehr enttäuscht von dieser Dreistigkeit.

Naja wird wohl 60€ und 1 Punkt kosten soweit ich weiß.

Sollte ich dagegen vorgehen, was würdet ihr tun an der stelle?

Rechtsschutz habe ich leider nicht.

Beste Antwort im Thema

Hier ist ja wieder was los... wenn ich einen Euro bekommen würde für jedes Mal, wo einer angeblich nichts gemacht hat, ich könnte wohl schon meine Uniform ausziehen und in Pension gehen. Aber gut, zum Fall:

so wie ich das lese, warst du nicht angegurtet. Als du die Streife bemerkt hast, schnalltest du dich an. Kann ich zwar nicht nachvollziehen, machen aber viele. Meine Vermutung (weil wir hier in Hessen das immer so machen): die uniformierte Streife war vorgelagert als "guck". Die melden die KfZ an die nachgelagerte Kontrollstelle, wo dann a) kontrolliert und b) der Verstoß eröffnet wird. Ich weiss jetzt nicht, warum da eine uniformierte und keine zivile Streife verwandt wurde, aber gut.

Durch den Akt des Anschnallens hast du das Endstück des Gurtes in der Hand gehabt (von der linken Seite deines Kopfes) und eine Bewegung zur rechten Körperseite in Hüfthöhe gemacht. Das kann man als den Akt des "Handy vom Ohr nehmen und in die Tasche stecken" deuten.

Was ich nicht verstehe: warum hast du das in der Kontrolle nicht so gesagt? Dann hättest du eine 30 Euro OWI bekommen und die Sache wäre vorbei gewesen.

Da du dich aber selber als "Schwarzkopf" bezeichnest, kann ich mir aber schon denken, wie die Kontrollsituation abgelaufen ist :rolleyes:

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Da uns mein DGL in der letzten Besprechung zur durch die Direktion alljährlich angemahnte "Bürgernähe" ermahnt hat und ich ein netter Mensch bin, hier exklusiv was ich als Polizist machen würde:

a) vergiss die Idee, wegen dieser Sache zum Anwalt zu gehen (Anwaltliche Erstberatung kostet etwa 150 Euro, die kannst du dir sparen)

b) warte den Verwarngeldbescheid ab. Sobald der da ist, lege Widerspruch mit

c) folgender Begründung ein: du warst nicht angegurtet, als du die Streife bemerkt hast, holtest du dies nach. Dies kann aus o.g. dargelegtem Bewegungsablauf als "Handy von Ohr in Tasche" gedeutet werden. In der Kontrolle selber hast du das nicht zur Sprache gebracht, weil du mit der Situation überfordert warst, denn du kamst bisher in keine Kontrollsituation. Gib weiterhin an, bereit zu sein, die OWI wegen Führens eines KfZ ohne angelegten Sicherheitsgurt zahlen zu wollen, die wegen telefonierens während der Fahrt jedoch nicht.

Jetzt können zwei Dinge passieren: 1) du hörst nichts mehr vom OA/Bußgeldstelle, weil das Verfahren eingestellt worden ist (Widerspruch erfolgreich) oder 2) du bekommst einen neuen Bescheid, in dem du dazu aufgefordert wirst, die 30 € wegen des nicht angelegten Gurtes zu zahlen. Dies tust du, Verfahren abgeschlossen.

Version 1) ist meiner Erfahrung nach die wahrscheinlichere.

Theoretisch denkbar wäre natürlich, dass dir nicht geglaubt wird und der Handy-Verstoß aufrecht erhalten bleibt. Ich persönlich würde mich ärgern und zahlen. Du kannst natürlich versuchen, das anzufechten. Kostet Zeit, Kostet Geld und vor allem Nerven und das mit ungewissem Ausgang - mir wäre es das nicht wert, muß aber jeder selber wissen.

Ach ja: und schnall dich in Zukunft an.

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Eventuell eine RS-Versicherung über irgendeine Mitgliedschaft in einem Automobilclub? Oder hat der Halter des Autos eine solche Mitgliedschaft oder Versicherung? Falls ja, dann nichts selbst machen und zum Anwalt gehen, sobald der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid kommt.

Vorsorglich das Verbindungsprotokoll vom Handy extern abspeichern und ausdrucken. Wenn der Anhörungsbogen kommt, dann die Sache schildern (auch dass Du den Gurt überprüft und dann angelegt hast ;) und dass das wohl fehlinterpretiert worden ist), Protokoll vom Handy und schriftliche Aussagen der Eltern beifügen.

Würde auch ohne RS-Versicherung die Einschaltung eines Anwalts für sinnvoll halten. Bei Einstellung durch die Polizeibehörde (sehr selten) oder Freispruch vor Gericht sollte eine Kostentragung durch die Landeskasse drin sein. Außerdem haben die Eltern doch das Taxi gespart ;).

Vor Gericht wird tendenziell den Polizisten geglaubt. Überzeugend dargeboten sollte das Gericht dennoch dazu kommen, dass der Beobachter sich da getäuscht haben kann. Dafür wäre ein Anwalt schon von Vorteil.

Themenstarteram 13. November 2015 um 1:20

Ich glaube am Ende, werde ich in den sauren Apfel beißen müssen. Ich habe keine Rechtsschutz und das Auto ist auch meins und auf meinem Namen und da ich nur nen Schutzbrief habe, leider auch kein Automobilclub mit dem Schutz vorhanden.

Habe im Internet über Google die Kostenlose Rechtsberatung für solche fälle bzw alle anderen Bußgeld dingen gefunden. Nennt sich bussgeldkanzlei sollte mich da nochmal melden sobald ich Post bekommen habe, mal sehen was sich da ergibt.

Optimist, was die Kostenerstattung angeht. Einstellung durch die Polizeibehörde unmöglich, nur durch die Bußgeldbehörde der Stadt/des Landkreises. Und da ist die normale Folge, dass man seine Kosten selbst trägt.

Erst wenn der Vorgang bereits beim Amtsgericht gelandet war, dort mit Freispruch endete oder von dort zurück an die Bußgeldbehörde und dann eingestellt wird, trägt das Land die Kosten.

Und falls du tatsächlich glaubst, dass die "Bußgeldkanzlei" umsonst für dich arbeitet, wundere dich hinterher nicht. Umsonst bezieht sich eher auf das Ergebnis der Tätigkeit, nicht auf die Arbeit. Da ist allenfalls das erste Gespräch (mit dem Ergebnis "tolle Erfolgsaussichten") umsonst, jede weitere anwaltliche Tätigkeit ist kostenpflichtig. Und im Bußgeldverfahren nicht zu knapp.

Das Verbindungsprotokoll hat in diesem Fall keinerlei Aussagekraft, da die Benutzung des Handys nicht nur zum Telefonieren untersagt ist. Als Ansatzpunkt sehe ich hier nur die Aussagen der Mitfahrer.

Sagt mal, ist das bei euch in Deutschland echt so kompliziert?

Es ist schon ein paar Jahre her, da habe ich eine saftige Rechnung von der Polizei bekommen. Ich war in die falsche Richtung in eine Strasse reingefahren (in ein Fahrvervbot) und habe dann auch noch in falscher Fahrtrichtung neben den Parkfeldern parkiert. Ich war dort kein Hindernis oder so, es hatte einfach kein freier Parkplatz mehr.

Als ich zum Fahrzeug zurück kam war schon eine Notiz von den netten Herren auf meinem Wagen das ich Post erhalten werde. Als ich diese erhalten habe, habe ich selber einen Brief geschrieben und ihn an den Absender retourniert. Resultat, die Rechnung wurde storniert.

Mehr hätte mein Rechtsschutz in diesem Falle auch nicht gemacht. Einmal als ich ihn sogar einschalten wollte hatte ich ihm gesagt was ich bereits getan hätte und was mein nächster Schritt wäre und er meinte nur das wäre ok so. Ich könne den Brief schreiben und wenn ich möchte ihn zuerst dem Rechtsschutz zeigen bevor ich ihn versende, denn mehr würde er auch nicht machen.

Sollte das bei euch in Deutschland allerdings wirklich so schwer sein, das man nur mit Anwalt und was weis ich noch was alles sich melden darf, dann mein Beileid.

Ansonsten Auszug aus dem Verbindungsnachweis schicken, Unterschriebene Erklärungen der Begleitpersonen, einen nett geschriebenen Brief mit dem Wortlaut - das man das anschnallen mit einem Handy am Ohr verwechseln könnte, könntest du ja verstehen...... - und dann mal abwarten. Ich würde es auf jedenfall nicht auf mir sitzen lassen wenn dem nicht so ist und man dadurch auch noch eine höhere Strafe bekommt.

Zitat:

@kurde2005 schrieb am 13. November 2015 um 01:06:41 Uhr:

 

Leider kam ich während des Vorwurfes und der Wut von mir, gar nicht auf den Gedanken ihm mal mein Verbindungsprotokoll vorzuhalten.

 

Naja wird wohl 60€ und 1 Punkt kosten soweit ich weiß.

.

Man muss nicht telefoniert haben ein Blick aufs Smartphone zb ( Lieblingswebseite) reicht oder Whats App reinschauen.

Die Kosten liegen bei 83,50 € 60 € Bußgeld und 23,50 € Auslagen und Gebühren.

 

Ja und es ist eine Plage mit den Smartphones und den vielen vielen vielen Unfällen wo immer ein Reh vors Auto gesprungen ist ja ja is klar.......

 

http://www1.wdr.de/themen/politik/verkehrsunfaelle-100.html

wenn Du gegen den kommenden Bußgeldbescheid Einspruch einlegst, geht es vor Gericht. In der Verhandlung werden die Polizisten als Zeugen geladen und müssen den Richter überzeugen, dass sie Dich zweifelsfrei beim Telefonieren gesehen haben. Das ist oft gar nicht so leicht.

Zu der Verhandlung kann man auch ohne Anwalt, die Gerichtskosten liegen bei 28,50 € mehr als der Bußgeldbescheid kostet.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. November 2015 um 10:04:36 Uhr:

wenn Du gegen den kommenden Bußgeldbescheid Einspruch einlegst, geht es vor Gericht. In der Verhandlung werden die Polizisten als Zeugen geladen und müssen den Richter überzeugen, dass sie Dich zweifelsfrei beim Telefonieren gesehen haben. Das ist oft gar nicht so leicht.

Zu der Verhandlung kann man auch ohne Anwalt, die Gerichtskosten liegen bei 28,50 € mehr als der Bußgeldbescheid kostet.

Kleine Korrektur:

wie schon geschrieben, das "Benutzen" eines Telefons ist untersagt, also selbst das Telefon in die Hand nehmen und in die Ladeschale legen, oder Whats-App Lesen ist untersagt. Ja sogar das Handy als Uhr verwenden ist unzulässig.....

In diesem Zusammenhang: auch das lächerliche "ich nehme mein Telefon in die Hand und schalte auf Lauthören und halte es mit der Hand vor meinen Körper" ist verboten.....

(allerdings wäre wohl das Benutzen eines ipads mit WLAN auf Router und telefonieren über VOIP wohl zulässig?)

Es kann wohl kaum nachgewiesen werden, dass der TE das Telefon nicht berührt hat....

Er kann sich auch am Ohr gekratzt oder sich während dem Fahren trocken rasiert haben....

Gruß Wensi

Zitat:

@wensi1974 schrieb am 13. November 2015 um 10:50:16 Uhr:

Es kann wohl kaum nachgewiesen werden, dass der TE das Telefon nicht berührt hat....

Er kann sich auch am Ohr gekratzt oder sich während dem Fahren trocken rasiert haben....

das muss ja auch nicht nachgewiesen werden. Nachgewiesen werden muss, dass er es benutzt hat.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. November 2015 um 08:47:10 Uhr:

Optimist, was die Kostenerstattung angeht. Einstellung durch die Polizeibehörde unmöglich, nur durch die Bußgeldbehörde der Stadt/des Landkreises. Und da ist die normale Folge, dass man seine Kosten selbst trägt.....

Was die Praxis angeht, ist das richtig was Du sagst. Aber auch die behördliche Einstellung muss nach der StPO und der ein oder anderen nicht so sehr bekannten Verordnung eine Regelung über die Kosten treffen. Vorgerichtlich geschieht das aber so gut wie nie und da rührt man dann auch nicht weiter dran, was ja auch so seine Gründe haben darf ;). Polizeibehörde meinte ich als verständlichen Oberbegriff.

Es kommt vor,dass diese Sachen --Aussage gegen Aussage eingestellt werden (So auch bei mir).

Der geladene Polizist kam nicht zum Termin, lediglich meine Anwältin und Ich (600km gefahren). Diese Kosten bekommt man nicht ersetzt. Einstellung des Verfahrens*

Nächstes Mal zahl ich lieber die 60 Euro oder noch besser. Nie ein Handy oder Smartpfone in die Hand nehmen.

Diesen Vorwurf des Telefonierens habe ich mir auch schon mal anhören dürfen. Nun wusste ich aber sehr genau, dass sich der Funkhörer im Kofferraum in der Jackentasche befand. Als ich dann auf Durchsuchung des Fahrzeuges bestand und kein Funky geortet wurde, zeigt ich Ihnen das Ding im Kofferraum. Das war dann schon ein längeres Gesicht, Entschuldigung natürlich keine.

Drei Familienmitglieder gegen 1 Polizeibeamten --> Null Chance.

Ein anderes mal wurde mir nicht angegurtetes Fahren unterstellt. Allein gegen zwei Polizeibeamte --> bezahlt und fertig. Allerdings hatte ich anschließend den Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle zum Wahnsinn getrieben. Verdient wurde daran nix. :)

 

Gruß

Themenstarteram 13. November 2015 um 13:53

Das ist echt schwierig, wenn man sich mit der Sachlage und den Gesetzen nicht so auskennt wie in meinem Fall. Ich hatte wirklich das Handy die ganze Zeit über in der Hosentasche, wie gesagt ich dachte ja das es wenn überhaupt um das nicht angeschnallt sein geht. Allein schon, das mein Vater neben mir saß und seine Schwarze Schirmütze auf hatte sollte die direkte sicht von der rechten Seite auf den Fahrer beeinträchtigt haben. Und dann rotzfrech noch sowas zu behaupten, es wird je länger man darüber sich Gedanken macht immer skurriler.

Man muss in so einem Rechtsstaat doch auch immer alles beweisen, aber die dürfen alles und entscheiden auch alles. Ich würde gern wissen wie sich der Polizist fühlen würde, wenn unsere Rollen bei dieser Situation mit der Behauptung vertauscht wären.

Ich finde man sollte ein neues Gesetz einführen, bei dem nur noch Bildliche beweise aussagekräftig sind, und keine Menschlichen Behauptungen. Wer weiß wie viel Geld die so machen ohne das der arme Bürger überhaupt was gemacht hat.

Du hast einen Zeugen? Dann wehr Dich doch. Wird die Sache eingestellt. Kein Grund zu dramatisieren: auch Polizisten machen Fehler.

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