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Polizei stellt verfahren ein!

Polizei stellt verfahren ein!

Themenstarter

Hallo,

ich war vor ca 3 Tagen bei der Polizei und habe eine Anzeige gegen unbekannt erstellt.An unserem Touareg sind diverse Vandalismus schäden die ich erst bemerkt habe, nachdem ich eines abends zu meinem auto kam und den beschädigten ausenspiegel gesehen habe. ( War warscheinlich ein Auto mit fahrerflucht ) ein anderer Schaden ist ein langgezogener kratzer ( warsch. ein schlüssel ) an der anderen seite des Fahrzeugs.Bei genauerer beobachtung sah ich dann auch wie an den front ecken diverse lackschäden sind ( die sind warscheinlich älter ). Das Fahrzeug wird von meinen Eltern gefahren ( VW TOUAREG ).

 

Ich habe also 3 anzeigen bei der Polizei gemacht , die Polizei war jedoch stuzig da ich keine genaueren angaben machen kann wann diese schäden passiert sind , da ich die ganze zeit nur stress mit prüfungen hatte bin ich erst vor 3 tagen zur polizei gegangen ( das mit dem spiegel ist ungefähr 2-3 wochen her das hab ich den Polizeibeamten auch gesagt ).

 

Jetzt hat mich jemand aus der Zentrale angerufen ( nicht da wo ich die anzeigen erstellt habe sondern die Zentrale die dafür zuständig ist für solche sachen ) und gemeint das verfahren wird eingestellt da ungenaue angaben gemacht wurden sprich => Kein Tatort und Uhrzeit.

 

Ich kann ihm auch kein Tatort und keine Uhrzeit nennen da die schäden über eine längere laufzeit entstanden sind.

 

Wie würdet ihr vorgehen ? Über die Versicherung abwickeln oder privat bezahlen ? ( Meine Eltern sind selbsständig )

Wir haben 3 Fahrzeuge bei der da-direkt versicherung angemeldet. ( Und zahlen ein haufengeld und die wollen wahrscheinlich gar nicht entgegenkommen prozente steigen selbst beteiligung... )


also dass die Polizei da das Verfahren einstellt, ist normal, da sie wohl keine Möglichkeit sieht, den Verursacher zu identifizieren.

 

Um Vandalismusschäden abzuwickeln, brauchst du eine Vollkaskoversicherung, Teilkasko zahlt da nicht.

 

Ob es sich lohnt, das über die Vollkasko abzuwickeln, hängt von der Höhe des Schadens, von der vereinbarten Selbstbeteiligung und von der Einstufung sowie Rückstufung ab.

Also wenn der Schaden 800 Euro ist, und ihr eine SB von 500 Euro habt, dürfte es sich z.B. nicht lohnen.

Problematisch ist hier auch, dass es sich um 3 Schäden handelt, die offenbar von verschiedenen Schadensereignissen herkommen. D.H. wenn du alle 3 Schäden über die Vollkasko abwickeln würdest, wird jedesmal die SB fällig und du wirst massiv Hochgestuft.

 

Bedenke auch, dass es Fristen gibt, innerhalb dieser man den Schaden der Versicherung melden muss. Das steht in den AGBs.


Themenstarter

Hallo,

also ich habe eben gerade mit meinen eltern nochmal geredet und sie haben gemeint am 13.6.2009 so gegen 21 uhr wurden 4 autos beschädigt , es waren alles autos von unseren Familien da wir an dem Tag im Garten waren.

 

Zum Thema Vollkasko : Die haben wir, für alle 3 Fahrzeuge...

 

Ich habe bei VW angefragt und der hat den schaden auf ca 2500€ abgeschätzt grob mit dem auge.

 

Die selbstbeteiligung liegt bei 300€ oder 400€ und wir werden hochgestuft um ungefähr 5 klassen glaube ich, diese wird auch 5 jahre lang so bleiben.( Ich glaub durch die Hochstufung entstehen nochmal kosten von 400€ ( pro jahr 80€ ?! )

 

Zum thema Polizei: Ich geb die neuen Infos jetzt der Polizei, ich muss sowieso noch den Strafantrag abgeben da es komischerweise vom "Fahrzeug Halter" unterschrieben werden musste.Also ich fahr jetzt gleich zur Polizei...

 

( Komisch war auch das VW mich erst fragt ob ich den schaden über die Versicherung abwickeln möchte oder Privat , die machen warscheinlich 2 verscheidene Preise ?!)


Du hast da bestimmt etwas falsch verstanden:

 

Die Polizei stellt keine Anzeigen ein! Sie teilt dir lediglich mit, dass die Ermitlungen eingestellt werden! Wo sollen sie auch bei deinen vagen Aussagen anfangen?

Nur die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren (Anzeige) vorläufig einstellen (Verfahren ruht bis sich eventuell neue Anhaltspunkte ergeben)!


MagirusDeutzUlm MagirusDeutzUlm

Dr. A.Mok

Zitat:

Original geschrieben von B4byf4ce

Zum thema Polizei: Ich geb die neuen Infos jetzt der Polizei, ich muss sowieso noch den Strafantrag abgeben da es komischerweise vom "Fahrzeug Halter" unterschrieben werden musste.

was sollte daran "komisch" sein?

da der fz-halter auch regulär der eigentümer des fz ist, ist auch er regulär derjenige dem schadensersatz zusteht...und solange du nicht im auftrag (was du der polizei hättest schriftlich vorlegen müssen) des fz-halters handelst musst du halt die anzeige unterschreiben lassen.....

Zitat:

Komisch war auch das VW mich erst fragt ob ich den schaden über die Versicherung abwickeln möchte oder Privat , die machen warscheinlich 2 verscheidene Preise ?!

auch das ist nicht "komisch"!

das versicherungen mit werkstätten massenverträge haben und dementsprechend günstigere konditionen haben (um ihre reparaturkosten zu minimieren) ist nix neues, sondern üblich!

 

und das bei angaben wie "ich weiß nicht wann und wo es passiert ist" nix bei rumkommt, war eigentlich von vornherein klar, da hättest du dir die lauferei zur polizei sparen können!


  • 1x
Themenstarter

Polizei stellt verfahren ein!

ich bin ja zur polizei gegangen und habe die anzeige gegeben weil der mitarbeiter bei VW zu mir gesagt hat sie müssen zuerst ne anzeige erstatten bevor sie zur versicherung gehen usw..


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