Polizei Kontrolle.Wie oft kontrolliert?
Hallo zusammen hier im MT,
Ich habe seit 7 jahren Führerschein und wurde noch nie von Polizei angehalten wegen Allgemeine Verkehrskontrolle.
Mich interessiert wie oft ihr von Grünen angehalten seid Führerschein und KFZ Schein bzw. allgemeine Verkehrskonntrolle und so weiter?
Die kontrollieren zu wenig oder außer wenn man schnell ist auf BAB oder wenn die Blitzen.
was meint ihr..
Danke euch....
Beste Antwort im Thema
Es erstaunt und erschreckt mich irgendwie jedes mal, das sich in diesem Teil des Forums mehr erlebnisorientiertes Volk rumtreibt als bei uns in der Großstadt an einer beliebigen Freitagnacht.
Im Dienst heute Nacht wird mit Sicherheit weniger rumgeheult werden als hier in den letzten paar Stunden 🙂
284 Antworten
Was ich mich frage: Was gewinnt man, wenn man einen Atemalkoholtest ablehnt ? Dass der Gegenüber hier argwöhnisch wird, dürfte auf der Hand liegen.
Klar, wenn man tatsächlich was getrunken hat und sich nicht sicher ist, ob man womöglich die Grenze schon überschritten hat, wäre das erstmal verständlich, allerdings hat man selbst schon den ersten Fehler gemacht und hat sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer gesetzt.
Ist man sich jedoch sicher, dass alles im grünen Bereich ist, warum soll ich nun auf die Barrikaden gehen ? Der Test dauert wie lange ? Sagen wir mal, 10 sek. Bricht mir da ein Zacken aus der Krone ?
Zitat:
@Evo-Master schrieb am 21. Mai 2015 um 13:59:13 Uhr:
Sorry @martinb71 ich meinte AS60...
Kein Problem
Zitat:
@dyonisos911 schrieb am 21. Mai 2015 um 13:28:46 Uhr:
Wie hast du da reagiert? Ich bin ja echt freundlich, aber wenn ich jemandem 5 Mal erklärt habe, dass ich nichts getrunken habe, er mich aber trotzdem zum blasen "zwingt" (jaja, ich muss nicht), könnte ich mir einen blöden Spruch fast nicht verkneifen.
Das war das erste (und bislang das letze) mal daß ich darum gebeten wurde.
Was hab ich gemach? Naja in's Röhrchen gepustet.
Muß man übrignds vorher doch ordentlich Luft holen, beim ersten Wischiwaschiversuch ist mir die Puste ausgeangen (also auch was dabei gelernt 🙂).
Ich mein man kann alles immer kompliziert machen, rumdiskutieren hätte sicherlich länger gedauert als die 60s für's Pusten.
Und mal ehrlich wenn du Polizist wärst und dir 5x jemand sagt daß du nix getrunken hast, würdest du den fahren lassen wenn der wie 'nen Schnapsladen stinkt? Also ich nicht!
Gruß Metalhead
Gleiterfahrer:
Theoretisch darf das Ablehnen des Atemtests keinen Verdacht begründen. Denn du bestehst ja nur auf dein Recht. Praktisch sieht es jedoch anders aus. Mit dem Verweigern kann man 1) darauf hoffen, dass der Polizist keine Kontrolle macht, da man nüchtern wirkt oder 2) Zeit gewinnen, denn jede Sekunde, die man diskutiert, sinkt der Alkoholpegel
Evo-Master:
Ich bin an sich bei dir, dass man schon darauf achten sollte, sich nicht selber zu belasten. Was ich nicht muss, mach ich auch nicht. Denn die Gefahr besteht immer, dass sich im Kofferraum irgendwas unpassendes findet, und wenn es nur die Ladungssicherung ist. Warum sollte man freiwillig mehr machen? Gerade auch im Nachgang einer OWI, wenn die Polizei kommt und fragt "sind sie gefahren?". Klar kann man dann die Wahrheit sagen, aber man kann es mit dem "dazu stehen" auch übertreiben.
Allerdings ist es etwas anderes bei offensichtlichen Sachen; wenn ich nicht getrunken habe, puste ich. Denn sonst dauert es vermutlich viel länger.
Zitat:
@BMWR6Z schrieb am 21. Mai 2015 um 14:21:39 Uhr:
7 Jahre Führerschein und über 190.000 Kilometer unterwegs gewesen. Wurde jedoch nur 1x erwischt: 800 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Ich habe die Strafe angenommen, obwohl ich nicht zu schnell war. Im normalen Stadtverkehr wurde ich anscheinend mit 140 km/h geblitzt in 50er Zone. Gerade da hat mich ein schwarzer Audi links überholt, da ich grad mal 40 gefahren bin, ich hatte anhänger hinten dran mit Granitsteinen ca. 2 tonnen. Die im Amt sind aber nicht schlau genug um zu wissen, dass ein 2 liter motor und 2 tonnen hinten granit im anhänger keine 140 km/h schafft in der schafft und das innerhalb 500 m. aber was solls.
Falls so passiert: Selbst schuld 😉
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Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Mai 2015 um 15:53:41 Uhr:
Das war das erste (und bislang das letze) mal daß ich darum gebeten wurde.Zitat:
@dyonisos911 schrieb am 21. Mai 2015 um 13:28:46 Uhr:
Wie hast du da reagiert? Ich bin ja echt freundlich, aber wenn ich jemandem 5 Mal erklärt habe, dass ich nichts getrunken habe, er mich aber trotzdem zum blasen "zwingt" (jaja, ich muss nicht), könnte ich mir einen blöden Spruch fast nicht verkneifen.
Was hab ich gemach? Naja in's Röhrchen gepustet.
Muß man übrignds vorher doch ordentlich Luft holen, beim ersten Wischiwaschiversuch ist mir die Puste ausgeangen (also auch was dabei gelernt 🙂).Ich mein man kann alles immer kompliziert machen, rumdiskutieren hätte sicherlich länger gedauert als die 60s für's Pusten.
Und mal ehrlich wenn du Polizist wärst und dir 5x jemand sagt daß du nix getrunken hast, würdest du den fahren lassen wenn der wie 'nen Schnapsladen stinkt? Also ich nicht!
Gruß Metalhead
Ich meinte, wie hast du reagiert, nachdem du 0,0 geblasen hast?
Ich hatte das auch schon, wurde dann aber gebeten auszusteigen und kurz unter 4 Augen mit den Polizisten zu reden. Da haben sie relativ schnell gemerkt, dass ich nüchtern bin und mich weiterfahren lassen.
in jetzt 18 Jahren 5 mal...lustigerweise davon 2x am selbem Tag von verschiedenen Beamten aus verschiedenen Bundesländern...und einmal ganz dreist während demTanken an der Zapfsäule
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 21. Mai 2015 um 13:35:49 Uhr:
Ich weiß, ist theoretisch, in so einem Fall wie bei mir hättest du vermutlich keinen Test angeboten, weil du keinen Verdacht hattest. Deine Kollegen scheinen mit dem Verdacht aber etwas inflationärer umzugehen, bzw. handhaben dies anders.
Ja, ich spreche nur für mich. Wie jemand anders arbeitet, weiss ich nicht 😉
Zitat:
@Sorgenfresser schrieb am 21. Mai 2015 um 14:25:50 Uhr:
Dann beantworte doch meine Frage, du bemängelst wohl auch einen abgelaufenen Verbandkasten? Wenn ja, dann hat sich jede Diskussion erledigt.Und dieses abartige, mir kann man nichts, ich rechtfertige alles, widert mich richtig an.
Angriffe verbaler Natur während des Dienstes sind nun nichts neues für mich, aber von dir werde zum allerersten Mal überhaupt dafür angegangen, das ich die Form- und Verfahrensvorschriften der einschlägigen Gesetze einhalte 😕
Mir wurde immer folgender Satz eingebläut: Rechtssicherheit schafft Handlungssicherheit.
Mal ein Ratschlag für dich: weniger in deinem marxistischen Manifest lesen und mit den Genossen über den autoritären Bullenstaat herziehen, sondern zur Abwechslung mal in die einschlägigen Gesetze schauen und vielleicht ein paar Stunden Staatsbürgerkunde auf der VHS belegen.
Und da du ja sonst keine Ruhe gibst: ich weiss gar nicht, wann ich mir das letzte Mal einen Verbandkasten habe zeigen lassen, aber gesetzt dem Fall ich würde das tun und der wäre tatsächlich abgelaufen, würde ich dem Fahrer nahelegen, sich einen Neuen für kleines Geld anzuschaffen und ihn dann seiner Wege ziehen lassen. In normalem Ton, ganz unaufgeregt.
Zitat:
@Evo-Master schrieb am 21. Mai 2015 um 14:28:58 Uhr:
@cornerbackX24
Das machst Du dann mit 0,0 wie oft?
So oft, wie ich den Verdacht habe, der entsprechende Fahrzeugführer hat etwas konsumiert, das er/sie nicht hätte konsumieren dürfen.
Allerdings habe ich es auch noch nie erlebt, das einem Probanden Blut abgenommen wurde und der hatte tatsächlich nichts intus - wie gesagt, wir sind nicht blöd, auch wenn das gerne mal behauptet wird.
Und nein, auch ein/mehrere negative(s) Screening hätte keine negativen Folgen von Seiten meines Dienstherren für mich - weil ich mich damit im Rahmen geltenden Rechts bewegt hätte.
mmmh um die 10-15 mal wurde ich kontrolliert und das nur mit meinen nicht serien Golf.
mit dem subaru nicht einmal der ist halt serie.
das einmal 2 mal innerhalb 10 min.
und einmal nach ner nebelbank wo der polizist meinte da ist kein nebel und meinte nebelscheinwerfer erst ab unter 50m sicht. seit dem hab ich einen auszug der stvo dabei ab wann nebelscheinwerfer erlaubt sind
5 mal in 13 jahren. Immer nur, wenn die kohle wollten.
Werter CornerbackX24,
wie ich schon mehrfach schrieb, bin ich erstens froh, wenn sich Polizisten auf MT beteiligen; und zweitens stehe ich grundsätzlich auf Seiten der Polizei. ABER; So manche deiner Aussagen hier sehe ich kritisch:
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 21. Mai 2015 um 12:14:03 Uhr:
Ich denke, das Problem konnte ich klären. Übrigens glaube ich dir, was du geschrieben hast. Meine Erfahrung mit solchen Sachverhalten ist aber leider, dass die sich in der Regel doch erheblich von dem unterscheiden, wie sie tatsächlich abgelaufen sind.
Und nicht jeder weiss, das jede angeordnete Maßnahme auch mit Zwang oder im äußersten Fall mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden darf. Das die Außenwirkung dabei fatal ist, darüber brauchen wir denke ich nicht reden, da stimme ich mit dir überein. Trotzdem ist das auch in der Regel rechtmäßig.
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 21. Mai 2015 um 12:56:14 Uhr:
Nö, musst du nicht. Dafür wird dir dann auf der Dienststelle Blut abgenommen.Zitat:
@Evo-Master schrieb am 21. Mai 2015 um 12:54:17 Uhr:
Blasen muss auch so nie..
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 21. Mai 2015 um 13:20:11 Uhr:
Da das aber auch die Kollegen mitunter sprachlich durcheinanderbringen, würde ich empfehlen, erst mal freundlich zu bleiben und mit zu machen und sich ggf. im Nachgang zu beschweren, grade, wenn man sich rechtlich nicht besonders gut auskennt. Das kann wie gesagt mal ins Auge gehen.
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 21. Mai 2015 um 13:26:44 Uhr:
Hatten wir das nicht schon einmal diskutiert?Zitat:
@Sorgenfresser schrieb am 21. Mai 2015 um 13:17:26 Uhr:
Nö, nur ein "der hat bestimmt gesoffen" reicht da nicht aus. Ich würde mich damit nicht zufrieden geben und solltest du das anders sehen, würden wir hinterher weitersehen.
Hör zu, es steht dir frei, das so zu machen. ICH biete das nur an, wenn ich einen Verdacht habe und den auch begründen kann. Habe ich den nicht oder kann das nicht begründen, biete ich den Vortest gar nicht erst an.
Und dann machst du entweder zu DEINER Entlastung den angebotenen freiwilligen Atemalkoholtest oder es geht zum zapfen und das ganze notfalls auch mit Zwang. ICH hatte damit noch nie Probleme und kenne im Kollegenkreis niemanden, bei dem diese Verfahrensweise im Nachgang als rechtswidrig festgestellt wurde - weil das bei uns so gelehrt wurde/wird und rechtsfest ist. Und glaubs mir oder tu es nicht, da ist bei mehr als einem Bürger, der sich mit seinem Widerstand im Recht wähnte, im Nachgang noch eine Verurteilung nach §113 StGB bei rumgekommen - weil WIR es in der Regel eben doch besser wissen.
Das Wort "Zwang" scheint Dich offenbar in Erregung zu versetzen, und scheinbar bist Du der Meinung, daß Du der Herr über zu treffende polizeiliche Maßnahmen bist. Sorry, aber wenn ich hier lese, nach welchem Gutdünken Du dein Vorgehen rechtfertigst; wird mir Übel.
...
Wie oa, habe ich idR überhaupt kein Problem mit euch, im Gegenteil. Ich gebe euch Jungs sogar einen Vertrauensvorschuss, weil ich weiß, wie hart und wichtig euer Job ist. Aber sollte ich jemals in eine von Dir geführte Kontrolle geraten, und Du benimmst dich so wie hier beschrieben, läufst Du den Rest deiner Dienstzeit Streife.
So long
Ghost
Zitierst du hier nicht irgendwie was zurecht und dichtest dir ein falsches Bild von cornerback zusammen? Er schreibt doch das es zur Blutabnahme unter Zwang nur bei einem Verdacht kommt. Ebenfalls schreibt er das wenn er diesen Fall hatte, sich der Verdacht immer bestaetigte.
Und den Fall wo es um seine ,,Kollegen`` geht die sich eventuell nicht richtig benehmen, sagt er ja das man sich besser im nachhinein beschwert. Das ist so auch vollkommen richtig.
Der Versuch das du jemanden auf Streife schickst duerfte scheitern.
Nein, das nicht. Es geht mir darum, in aller Deutlichkeit und Ausführlichkeit alle Maßnahmen, die getroffen werden können, zu beschreiben.
Grade hier in diesem Bereich des Forums werden regelmäßig die absurdesten und abwegigsten Sachverhalte konstruiert und Behauptungen aufgestellt sowie offensichtlich falsche Angaben gemacht oder Dinge böswillig unterstellt.
Es geht mir darum, das hier nicht der Eindruck für Aussenstehende erweckt wird, wenn ein PVB draussen auf der Strasse irgendwas anordnet (ist immerhin ein Verwaltungsakt mit allem was dazugehört), dann ist das nur eine grobe Handlungsanweisung, die der Bürger nach eigenem Gutdünken befolgen kann oder auch nicht, wie er eben grade so lustig ist. Ist es nämlich nicht und hier ist der Knackpunkt (auch wenn die Üblichen Verdächtigen hier gleich wieder was von Willkür und Polizeistaat schreiben werden): jede rechtmäßige Anordnung darf mit verhältnismäßiger Gewalt (da du dich ja an dem Wort "Zwang" reibst, was nun mal der juristische Begriff für Gewalt ist) durchgesetzt werden - und das völlig rechtmäßig.
Ich weiss nicht wie Kollegen aus anderen Dienstgruppen, Revieren oder Bundesländern agieren, ist mir auch ehrlich gesagt egal. Ich mache/ordne Dinge ausschließlich dann an, wenn ich auch bereit bin, die Sache konsequent bis zum Ende durchzuziehen und das inkludiert alle mir zur Verfügung stehenden Mittel. Habe ich mal so gelernt und - wie schon ein paarmal hier gesagt - ist auch gesetzeskonform. Klar versucht der eine oder andere da zu diskutieren, das mache ich auch bis zu einem gewissen Punkt mit, aber irgendwann ist Schluss, denn belabern lasse ich mich nicht und das ist auch nicht zielführend. Ich habe die Erfahrung gemacht, das es wesentlich besser ist, höflich und bestimmt aufzutreten, denn da werde ich ernster genommen als wenn ich mich draussen von jedem duzen und vollabern lasse bzw jede meiner Maßnahmen mit dem Gegenüber ausdiskutiere.
Das ist nicht aktueller Zeitgeist und stößt hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder den üblichen "ich verweigere alles und Polizei kann mir gar nichts, ich bezahle deren Gehalt, da kann ich mich auch benehmen wie die Axt im Walde" - Internetmaulhelden (da inkludiere ich dich ausdrücklich nicht, @invisible_ghost) übel auf, ist mir aber egal.
Im Gegensatz zu den meisten hier kenne ich die für mich maßgeblichen Gesetze und die mir zugestandenen Rechte und Pflichten und daran halte ich mich. Das ist weder Gutdünken noch Willkür und mir geht auch keiner dabei ab - das ist Handlungssicherheit durch Rechtssicherheit. Und wie oft ich noch schreiben muß, das man bestimmte Dinge zwar laut Gesetz machen darf, das aber nicht in jedem Fall machen muß, bis es auch der Letzte kapiert hat, weiss ich nicht.
Zitat:
@mattalf schrieb am 22. Mai 2015 um 06:23:04 Uhr:
@invisible_ghostZitierst du hier nicht irgendwie was zurecht und dichtest dir ein falsches Bild von cornerback zusammen? Er schreibt doch das es zur Blutabnahme unter Zwang nur bei einem Verdacht kommt. Ebenfalls schreibt er das wenn er diesen Fall hatte, sich der Verdacht immer bestaetigte.
Lese ich da auch nicht raus, sondern jemanden der sich als Übermensch darstellt.🙄
Zitat:
@Sorgenfresser schrieb am 22. Mai 2015 um 07:03:42 Uhr:
Lese ich da auch nicht raus, sondern jemanden der sich als Übermensch darstellt.🙄Zitat:
@mattalf schrieb am 22. Mai 2015 um 06:23:04 Uhr:
@invisible_ghostZitierst du hier nicht irgendwie was zurecht und dichtest dir ein falsches Bild von cornerback zusammen? Er schreibt doch das es zur Blutabnahme unter Zwang nur bei einem Verdacht kommt. Ebenfalls schreibt er das wenn er diesen Fall hatte, sich der Verdacht immer bestaetigte.
😕 Es ist doch eigentlich ganz einfach zu verstehen, wenn man denn nur will.
Ich halte A an. FS, FZ, alles in Ordnung. Nehme Alkoholgeruch wahr. Biete Alkotest an. A lehnt ab. Ich erläutere die mögliche Rechtsfolge, biete nochmal an. A lehnt ab. Ich rufe Bereitschaftsrichter an, erkläre warum ich gerne Blut entnehmen möchte. Richter sagt entweder (a) okay, reicht mir, ordne ich an oder (b) nein, reicht mir nicht. In Fall (a) pack ich den ein und nehm den mit, in Fall (b) lasse ich den weiterfahren.
A sagt auf dem Revier nein zur BE, ich sag der Arzt ist da, entweder machst du freiwillig mit, ist vom Richter angeordnet oder wir halten dich zumindest fest und das kann wehtun, überlegs dir, Blut bekommen wir so oder so. Bedenkzeit. A sagt okay, ich mach es unter Protest freiwillig - alles gut, oder nein, ich weigere mich - auch okay, dann eben unfreiwillig.
Die typischen Anzeichen für Alkoholkonsum kann man relativ leicht warnehmen, weswegen ich auch sagte, das ich es noch nie erlebt habe, das irgendwann mal ein komplett nüchterner gezapft wurde.
Drogen sind wesentlich schwieriger, weswegen ich persönlich nur bei eindeutigen (narrensicheren) Anzeichen was sage und deswegen ist da meine persönliche Quote auch relativ hoch und fast unmöglich (zumindest für mich) sind Medikamente nachzuweisen.
Ist ja nicht so als würden hier reihenweise komplett Unschuldige übelst rechtswidrig drangsaliert.