Polizei Kontrolle.Wie oft kontrolliert?

Hallo zusammen hier im MT,

Ich habe seit 7 jahren Führerschein und wurde noch nie von Polizei angehalten wegen Allgemeine Verkehrskontrolle.

Mich interessiert wie oft ihr von Grünen angehalten seid Führerschein und KFZ Schein bzw. allgemeine Verkehrskonntrolle und so weiter?

Die kontrollieren zu wenig oder außer wenn man schnell ist auf BAB oder wenn die Blitzen.

was meint ihr..

Danke euch....

Beste Antwort im Thema

Es erstaunt und erschreckt mich irgendwie jedes mal, das sich in diesem Teil des Forums mehr erlebnisorientiertes Volk rumtreibt als bei uns in der Großstadt an einer beliebigen Freitagnacht.

Im Dienst heute Nacht wird mit Sicherheit weniger rumgeheult werden als hier in den letzten paar Stunden 🙂

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Zitat:

@AS60 schrieb am 20. Mai 2015 um 23:03:07 Uhr:


nicht von einem Gericht bestätigt und daher eine Behauptung.

Eine wahre Behauptung. Eine wahre Geschichte. Mit echten Verletzungen. Physisch und psychisch.

Wenn Korpsgeist Strafverfolgung unmöglich macht, ist was faul.

Denn dann ist es einfach, sich auf Gerichte zu berufen. Wenn man weiß, dann dem Bürger eh nicht geglaubt wird. Denn dann sind wir schon sehr nahe an polizeilicher Willkür. Die ungestraft bleiben wird.

Ja das mit Fahrzeugschein habe ich vergessen, müsste man vorzeigen.

Ist man korrekt zu denen, sind die auch korrekt zu dir.
Es kommt auch auf die Person an, ich bin 26, fahren Nachts und die wollen alle unbedingt immer ein Drogentest oder sonstiges machen... wird immer schön höflich verneint & alles ist gut.

Klar, könnte pusten, nichts zu verheimlichen, aber ich muss es nicht, also mache ich es auch nicht.
Und wichtig ist halt, man muss bei sowas dann verneinen oder sagen "ich mache keine Angaben dazu" da man sonst indirekt ein Ja sagen würde und die dich dann mit zur Wache nehmen & dort dir dein Blut etc abnehmen dürfen.

Zitat:

@Bressco schrieb am 20. Mai 2015 um 23:18:52 Uhr:


Ja das mit Fahrzeugschein habe ich vergessen, müsste man vorzeigen.

Ist man korrekt zu denen, sind die auch korrekt zu dir.
Es kommt auch auf die Person an, ich bin 26, fahren Nachts und die wollen alle unbedingt immer ein Drogentest oder sonstiges machen... wird immer schön höflich verneint & alles ist gut.

Klar, könnte pusten, nichts zu verheimlichen, aber ich muss es nicht, also mache ich es auch nicht.
Und wichtig ist halt, man muss bei sowas dann verneinen oder sagen "ich mache keine Angaben dazu" da man sonst indirekt ein Ja sagen würde und die dich dann mit zur Wache nehmen & dort dir dein Blut etc abnehmen dürfen.

Das sind ja super Tipps hier. 🙄🙄

Seit ich Mercedes fahre wurde ich nur einmal angehalten. Das war auf der A57 richtung Düsseldorf als ich bei erlaubten 100 ein Polizeiwagen mit 140/150 überholt habe. 😁 Ich wurde nur "angemahnt" und gebeten etwas langsamer zu fahren.

In meiner VW Zeit wurde ich gar nicht kontrolliert...

Zu meinen Opel Zeiten wurde ein paar mal kontrolliert. 😁

Das schlimmstes Erlebnis (in Deutschland) war, als ich als junger Dummkopf ein Straßenrennen gegen die Polizei gefahren bin. 😁 In Bulgarien und der Türkei bin ich vor der Polizei geflüchtet. Wurde nicht erwischt...

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Früher hat mich ab und zu die Bundespolizei oder der Zoll bei der Einreise aus der Tschechischen Republik auf deutscher Seite überholt und rausgezogen. Aber Dank meiner liebenswerten Persönlichkeit wurde ich nicht verprügelt, sondern mit Höflichkeit und Respekt behandelt.
Letztes Jahr hat mich ein Zivilfahrzeug auf der A9 rausgewunken, die Beamten erklärten mir, dass es einen Unfall mit Personenschaden gegeben hat, Papiere vorgezeigt, kurzer Rundgang ums Auto und ich durfte weiterfahren.

Eine nicht anlassbezogene Kontrolle habe ich nie erlebt.

Moin

Da mein letzter Beitrag in diesem Thread auch schon mehr als 7 Jahre her ist, gibt es mal ein Update.
Es kommt imho aufs Auto und die Fahrweise an.
Mit dem Twingo, dem Scenic und dem Accord bin ich nie in die Verlegenheit gekommen, angehalten zu werden. Keines meiner Autos hat(te) Tuning, Umbauten oder illegale Geräte wie Radarwarner.

Mit dem V70 II schon. Z.B. auf dem Rückweg aus Holland, da fuhr für ca. eine Minute ein BGS Fahrzeug neben mir.
Vielleicht haben schnell das ortsfremde Kennzeichen (Hamburger Umland) durchgescannt?

Mit dem gleichen Auto waren wie in Norwegen. Die Einheimischen haben sich im Duty Free shop mit Alkohol eingedeckt, bis sich der Einkaufswagen durchbog.
Wir waren die ersten Ausländer, die in Oslo von der Fähre runtergefahren sind und wurden rausgezogen. Was wir vorhaben, wo wir hin wollen (Hotelreservierungen gezeigt), ob wir was dabei haben (2 Flaschen Wein und ein sixpack. Allerdings für meine Schwägerin und ihre WG). Noch ein kurzes Rumwühlen und wir durften weiterfahren.

Letzte Woche war eine großangelegte Kontrolle mit Lichtkran und Mannschaftswagen. Ich kam nach 23 h nach dem Spätdienst von der Autobahn und musste erstmal warten. Kurzer Blick aufs Auto (mittlerweile V70 III) und mich, dann wurde ich durchgelassen. Sie hatten schon 2 Kandidaten aus der "schwarz-breit-tief-"Fraktion gefunden, die jetzt dran waren.

Wie oft Zivilfahrzeuge unterwegs sind, sehe ich öfter in Hamburg, wenn sie mal ein Blaulicht drauf packen und schnell zum Einsatz müssen. Letztens wurde ein Verkehrsteilnehmer von so einem Wagen gestoppt und kontrolliert.

Die Zivilfahrzeuge erkennt man sonst immer daran, dass sie sehr lange Antennen haben und keinerlei persönliches wie Aufkleber vom letzten Urlaub oder so.

Zitat:

@pico24229 schrieb am 21. Mai 2015 um 09:57:14 Uhr:


Die Zivilfahrzeuge erkennt man sonst immer daran, dass sie sehr lange Antennen haben und keinerlei persönliches wie Aufkleber vom letzten Urlaub oder so.

Das ist aber nicht immer so! - Vor Jahren hatte die Autobahnpolizei Neumünster einen Omega Caravan, der hatte zur Tarnung sogar zeitweise ein Surfbrett auf dem Dach.

Gut erkennbar sind aber häufig die Doppelspiegel (innnen + außen), wie bei Fahrschulen.

Zitat:

@festbeleuchtung schrieb am 20. Mai 2015 um 21:30:33 Uhr:



Zitat:

da darf ich auch nahezu ausnahmslos den Fahrer und alle mitgeführten Gegenstände (darunter fällt auch das Auto) komplett durchsuchen, wenn ich das möchte.

Und genau das ist Quatsch.

Ah, jetzt weiss ich, woran du dich stösst. Damit meinte ich lediglich, das die Eingriffsgrundlage das hergibt, ich das aber nicht zwingend in jedem Fall machen muss. Da habe ich einen Ermessensspielraum.

In deinem dann folgenden Text schreibst du dann ja selber, dass Voraussetzungen gegeben sein müssen, und zwar objektiver Art. Da sprichst du von einer Fahndung und von Kombis mit viel Stauraum. Dann ist es schon Essig, wenn du einen Smart durchsuchen willst, nur weil es dir in den Sinn kommt, denn der hat keinen Stauraum. Es sei denn, es wurde ein Collier gestohlen, das auch im Smart Platz hätte.
Werden bei deinen Einbrüchen Plasmaglotzen gestohlen wird es auch knapp, wenn du bei einem leeren Kombi das Handschuhfach durchsuchen willst.

Es geht nicht primär darum, Diebesgut zu finden, sondern eher Einbruchswerkzeug, also einen präventiven Ansatz. Der bezieht sich nicht auf einen grade begangenen Bruch oder Überfall (das gibts auch, ist dann aber eine andere Rechtsgrundlage, §18 II Nr 5 HSOG zum Beispiel als Kontrollstelle im Rahmen einer Ringalarmfahndung nach einem Banküberfall oder sowas). Steht ja auch so in dem von mir zitierten Gesetz zum §18 II Nr 6 HSOG.
Die Gegenüber sind nun auch nicht immer blöd, deswegen ist das typische Fahrzeug eben ein solches wie beschrieben, möglicherweise mit ausländischem Kennzeichen. Das ist aber nicht immer der Fall, das ist eben das angesprochenen polizeiliche Erfahrungswissen...kannst du auch Berufserfahrung/ Bauchgefühl nennen. Und wenn eben das entsprechende Klientel in einem Smart oder einer S - Klasse sitzt anstatt in einem runtergerockten Astra Caravan, dann wird der kontrolliert. Da gibt es keine feste Vorgabe.
Und wenn durchsucht wird, dann komplett

Es geht also nicht darum was du willst, im Rahmen einer Gesamtmaßnahme werden unter bestimmten Voraussetzungen Eingriffe in die Privatsphäre von Bürgern erlaubt, die normalerweise nicht zulässig sind. Und das, um beispielsweise Diebstähle aufzuklären. Dazu reicht im Zweifel in deinem Beispiel auch ein schneller Blick in einen leeren Kofferraum, da braucht der Polizist nicht in meinen Jackentaschen nach Plasmaglotzen zu suchen.

s.o.
Wenn mir aufgrund der Lage der Blick von aussen ins Auto reicht, dann ist das so. Wenn nicht, dann nicht. Das Gesetz gibt es her, aber man muss nicht immer alles machen was man darf, wie schon gesagt.

Auch wenn das nicht mehr modern zu sein scheint: Ein moderner Staat zeichnet sich dadurch aus, dass er die Privatsphäre der Bürger nicht ohne Not beeinträchtigt. Und die Exekutive hat sich da zurückzuhalten, schließlich wird in die Grundrechte der Bürger eingegriffen. Wir sind (noch) weder ein Willkür- noch ein Polizeistaat.

Behauptet ja auch keiner, es ist aber nun mal leider heutzutage so, das sehr viele Authoritäten, insbes. staatliche, von vorneherein ablehnen und ausserdem sowieso wissen, was "die Bullen" dürfen und sich dementsprechend aufführen. Grade Foren sind da keine grosse Hilfe und dieses Halbwissen ist nunmal sehr gefährlich.
Und die Befugnisse nach länderspezifischem Polizeirecht sind eben weitaus größer als bei einer simplen Verkehrskontrolle nach StVG, nur ist für die meisten eben "Anhalten aus dem fliessenden Verkehr" gleichbedeutend mit "allgemeiner Verkehrskontrolle". Und das ist schlicht falsch.

Dein Ursprungsposting war also nur ein feuchter Traum, dass du alles durchsuchen kannst, wenn du nur willst. Dein Wollen endet nämlich schnell bei der Frage der Angemessenheit. Und bei der Tatsache, dass alle deine Maßnahmen einer rechtlichen Prüfung standhalten müssen. Also da ist nix mit persönlicher Willkür.

In dem von mir beschriebenen Fall sind die Eingriffsschwellen sehr gering, das bekommt man wie beschrieben ohne weiteres begründet. Ich kann jedem auch nur vor den Kopf schauen 😉
Zum Rest s.o.

Zitat:

@festbeleuchtung schrieb am 20. Mai 2015 um 21:30:33 Uhr:



Ohne Indizien wird die Luft schnell dünn und polizeiliches Erfahrungswissen ist im Zweifel auch rechtlich überprüfbar und keinesfalls Willkür.

Indiz in dem von mir beschriebenen Fall ist, das ich dich Frage, von woher du kommst und wohin du willst und ob ich mal ins Auto schauen darf, worauf du sagst geht dich nix an und nein, darfst du nicht. Oder du sagst gar nichts.
Erfahrungswissen ist die Tatsache, das solche Kfz wie du eins fährst, überproportional von dem Personenkreis, der EDs durchführt, genutzt werden. Damit habe ich alles, was ich brauche. Nochmal: es ist vom Gesetzgeber so gewollt, dass die Einschreitschwellen so gering sind, deswegen hat er die so ins Gesetz geschrieben. Das ist schon X-fach aus den entsprechenden Ecken moniert worden, aber eben auch höchstrichterlich bestätigt, von daher legal.

Da aber der Korpsgeist bei deiner Truppe schon ein besonderer ist, gebe ich gern zu, dass die rechtliche Überprüfung für einen normalen Bürger fast unmöglich ist. Da werden feuchte Träume von Willkür schon mal wahr.

Ich würde eher sagen Gefahrengemeinschaft als "Truppe". Und das sind immer wiederkehrende Unterstellungen, die zumindest ich so aus meinem Berufsleben nicht kenne und auch von mir weise. Für andere als meine Dienstgruppe kann ich da aber nicht sprechen.

Aber ich gebe auch gern zu, dass ich da besonders sensibel bin. In der Familie haben wir einen jungen Mann, der Opfer von Polizeigewalt (anlasslos krankenhausreif geschlagen, ich habe ihn selbst ins Krankenhaus gefahren) und Polizeiwillkür (incl Falschaussagen der betreffenden Beamten) geworden ist. Mit Rechtsstaat darf man dem nicht mehr kommen, einem jungen Menschen wurde der Glaube an unseren Staat genommen.

Wenn es so wäre, dann frage ich mich, warum grade die Anzahl der Klagen gegen PVB nach Durchführung polizeilicher Maßnahmen immer mehr zunimmt. Zu dem von dir geschilderten Fall kann und will ich nichts sagen, weil mir da die Details fehlen.
ABER: wenn ihr euch von einem Richter und einem Anwalt habt beraten lassen und die haben von einer Klage abgeraten, dann war es mit der Glaubwürdigkeit der Geschichte der Jugendlichen nicht besonders weit her, denn grade Anwälte stürzen sich sonst wie verrückt auf solche Sachen.

Was ich sehr schade finde, denn ich stehe zu den Staatsphilosophien, nach denen der Bürger Teile seiner Selbstbestimmung abgibt, damit das Zusammenleben funktioniert. Dazu gehört auch und gerade, dem Staat das Machtmonopol zu geben. Und wie immer gehört ein Monopol effektiv kontrolliert.

Und wenn du da was erzählst, dass du darfst, wenn du nur willst, dann geht mir das halt schräg runter.

Ich denke, das Problem konnte ich klären. Übrigens glaube ich dir, was du geschrieben hast. Meine Erfahrung mit solchen Sachverhalten ist aber leider, dass die sich in der Regel doch erheblich von dem unterscheiden, wie sie tatsächlich abgelaufen sind.
Und nicht jeder weiss, das jede angeordnete Maßnahme auch mit Zwang oder im äußersten Fall mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden darf. Das die Außenwirkung dabei fatal ist, darüber brauchen wir denke ich nicht reden, da stimme ich mit dir überein. Trotzdem ist das auch in der Regel rechtmäßig.

Zitat:

@AS60 schrieb am 20. Mai 2015 um 23:28:15 Uhr:



Zitat:

@Bressco schrieb am 20. Mai 2015 um 23:18:52 Uhr:


Ja das mit Fahrzeugschein habe ich vergessen, müsste man vorzeigen.

Ist man korrekt zu denen, sind die auch korrekt zu dir.
Es kommt auch auf die Person an, ich bin 26, fahren Nachts und die wollen alle unbedingt immer ein Drogentest oder sonstiges machen... wird immer schön höflich verneint & alles ist gut.

Klar, könnte pusten, nichts zu verheimlichen, aber ich muss es nicht, also mache ich es auch nicht.
Und wichtig ist halt, man muss bei sowas dann verneinen oder sagen "ich mache keine Angaben dazu" da man sonst indirekt ein Ja sagen würde und die dich dann mit zur Wache nehmen & dort dir dein Blut etc abnehmen dürfen.

Das sind ja super Tipps hier. 🙄🙄

Besonders wenn man sich überlegt, dass ich ein paar Posts drüber diese Angaben widerlegt habe...

11 Jahre Führerschein, bisher ca. 7 Mal (davon 3 mal Nachts) kontrolliert worden. Immer freundlich (sie als auch ich) und musste nie blasen o.ä..

Blasen muss auch so nie..

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 21. Mai 2015 um 12:54:17 Uhr:


Blasen muss auch so nie..

Nö,

musst

du nicht. Dafür wird dir dann auf der Dienststelle Blut abgenommen.

@cornerbackX24 Bei meinen, bisher 5 Kontrollen (Da zähle ich das Anhalten und Durchwinken nach Gesichtskontrolle nicht zu), wurde zur Begrüßung stehts gesagt, Guten Tag, allgemeine Verkehrskontrolle. Somit Dürfte da der Spielraum seitens der Polizeibeamten wieder deutlich geringer sein?

Wenn die Beamten in den Kofferraum schauen wollten, durften Sie das immer. Habe ja nichts zu verbergen. Ein mal habe ich die Mitwirkung bei der physio pathologische Untersuchung untersagt und einen Urintest verweigert. War dann, nach kurzem Gespräch mit dem "Chef" vom jungen Kollegen, der mich kontrollierte kein Thema und ich durfte weiter fahren.

Grundsätzlich habe ich eh die Erfahrung gemacht, dass sich Freundlichkeit und Offenheit bei einer Kontrolle im Sinne der Zeitersparnis für einen selbst, immer lohnt.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 21. Mai 2015 um 12:56:14 Uhr:



Zitat:

@Evo-Master schrieb am 21. Mai 2015 um 12:54:17 Uhr:


Blasen muss auch so nie..
Nö, musst du nicht. Dafür wird dir dann auf der Dienststelle Blut abgenommen.

Dafür muss aber ein Verdacht vorliegen.

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